Klassenfahrt nach New York auf Staatskosten: Berliner Schule in der Kritik

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BERLIN. Für eine Klassenfahrt nach New York haben Berliner Jobcenter einer Schulklasse mehr als 38.000 Euro gezahlt. Das Geld kam aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, mit dem Schüler aus Familien mit geringem Einkommen unterstützt werden, wie der „Tagesspiegel“ berichtet. Tatsächlich soll es weitere solcher Fälle geben.

Ziel für die Klassenfahrt: New York. Foto: Mark Ittleman / flickr (CC BY 2.0)
Ziel für die Klassenfahrt: New York. Foto: Mark Ittleman / flickr (CC BY 2.0)

Alle 15 Schüler des Englisch-Leistungskurses hätten die Förder-Voraussetzungen erfüllt, heißt es. Offenbar genügt es dann, die Kosten für Flug, Unterkunft und Verpflegung aufzulisten und den Antrag vom Schulleiter abzeichnen zu lassen, um den Ansprüchen einer Finanzierung aus dem Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) zu genügen. Höchstgrenzen für die Kosten von Klassenfahrten gibt es nicht. Im aktuellen Fall kamen da pro Schüler 2189 Euro für Flug und Unterkunft, 140 Euro für Verpflegung und 210 Euro für Nebenkosten zusammen.

Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) kritisierte die Entscheidung der Schule für die teure Fahrt. „Ich erwarte, dass Lehrkräfte und Schulen verantwortungsvoll die Ziele ihrer Klassenfahrten aussuchen und die Kosten in den Blick nehmen. Diese Fahrkosten sind entschieden zu hoch“, sagte sie.

Der Schulleiter sagte dem Blatt, die Genehmigung der Reise sei möglicherweise ein Fehler gewesen. « Ich habe einmal nachgegeben, und das war vielleicht einmal zu viel ». Er habe im Vorfeld Bedenken gehabt – und den jungen Lehrer „hochnotpeinlich befragt“, ob das denn wirklich nötig sei. Letztlich hätten ihn aber dessen Argumente überzeugt.

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Dazu zählte laut Bericht, dass in der Gruppe einige Schüler gewesen seien, die neben Englisch auch Kunst als Leistungskurs belegen: Da hätte das Museum of Modern Art gelockt. Wichtig sei dem Schulleiter auch der Hinweis, dass es bei einigen seiner Schüler einen „latenten Antiamerikanismus“ gebe, dem man mit so einer Reise vielleicht begegnen könne. Rund 400 Euro könnten nun aber pro Schüler zurückgezahlt werden, weil die Reise etwas billiger ausgefallen sei als geplant. Die Reise sei ein „singuläres Ereignis“, so betonte der Schulleiter – an seiner Schule jedenfalls.

„Hierbei handelt es sich um keinen Einzelfall“, heißt es laut „Tagesspiegel“ allerdings bei der Berliner Sozialverwaltung. In den weltweit verbundenen Berliner Schulen kämen kostspielige Fernreisen – etwa anlässlich von Schulpartnerschaften – immer wieder vor vor. Auch aus Bundesländern, etwa Sachsen, wird von ähnlichen Fällen berichtet.

Eltern sprachen gegenüber der Zeitung von hochkochendem Streit, wenn bei solchen Klassenfahrten nur Lehrkräfte und „BuT-Kinder“, also die aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützten Schüler, mitfahren könnten. „Da wird der BuT-Gedanke auf den Kopf gestellt“, meint laut Bericht André Nogossek, Berliner Vertreter im Bundeselternrat. Aus „Solidarität mit den Normalverdienern“ forderte er, dass die Schulen von teuren Klassenfahrten absehen. News4teachers / mit Material der dpa

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8 Kommentare
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xxx
8 Jahre zuvor

Der Schule und besonders dem Lehrer muss man für das Finden und Ausnutzen der Gesetzeslücke, die inoffiziell sicherlich ein schlagendes Argument für die Genehmigung durch den Schulleiter war, gratulieren. sie wird sicherlich bald geschlossen.

sofawolf
8 Jahre zuvor

O-Ha ……………. 🙂

F. H.
8 Jahre zuvor

„Finanzierung aus dem Bildungs- und Teilhabepakets (BuT)“ hört sich nett an.
Übersetzt heißt das „Geld der Steuerzahler“.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  F. H.

… ja und, der zahlt die Reisen von Abgeordneten ja auch …

Pälzer
8 Jahre zuvor

War BuT denn so gedacht, dass die Geförderten sich Reisen leisten, die Normalverdiener und Steuerzahler sich nicht leisten können?

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

natürlich nicht. aber ausdrücklich verboten war es auch nicht. durch eine gesetzliche Deckelung auf wegen mir 40-50€ pro Tag hätte das leicht vermieden werden können.

Alf
8 Jahre zuvor

Der von den Medien noch gar nicht bemerkte weitere Skandal besteht darin, dass das Reisebüro für die beiden Begleitlehrkräfte der Berliner New-York-Reise aufgrund des Umfangs der Buchung zwei Freiplätze zur Verfügung stellte, wie der Schulleiter gegenüber der Presse einräumte. Also wurden mit den BuT-Mittel Lehrerreisekosten voll mitfinanziert. In Bayern ist so was grundsätzlich verboten, selbst wenn die Eltern einverstanden wären.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  Alf

In NRW auch wegen Vorteilnahme.

War nicht in Berlin dieser Prozess, weil ein Lehrer (m/w) von den Eltern ein Abschlussgeschenk annahm?