BERLIN. Trotz der Ablehnung des generellen Kopftuchverbots durch das Bundesverfassungsgericht, wollten die Berliner Regierungsparteien eigentlich am dort geltenden Neutralitätsgesetz festhalten. Doch jetzt zieht eine abgelehnte Lehramts-Bewerberin vor das Arbeitsgericht. Ihre Aussichten sind wohl nicht schlecht. Noch im Juli hatte der Berliner Wissenschaftliche Parlamentsdienst eine Änderung des Gesetzes empfohlen.
Das Kopftuchverbot für Berliner Lehrerinnen kommt erstmals auf den Prüfstand des Arbeitsgerichts in der Hauptstadt. Eine abgelehnte Lehramts-Bewerberin hat das Land auf Entschädigung verklagt, teilte das Gericht mit.
Die Frau mache geltend, wegen des Kopftuchs benachteiligt worden zu sein. Zuerst hatte der «Tagesspiegel» berichtet. Über den Fall soll am 14. April 2016 verhandelt werden. Nach dem Berliner Neutralitätsgesetz dürfen Lehrer, Polizisten und Juristen keine religiösen Symbole tragen. (dpa)
wieder Frau Ludin oder jemand neues?