Nach fiesem Facebook-Post: Schüler muss 1000 Euro zahlen

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BONN. Mit einem Vergleich endete vor dem Bonner Landgericht der bizarre Fall um eine Pistolenzeichung auf Facebook. Ein Schüler hatte das Bild seiner Lehrerin gewidmet, die daraufhin lange krank wurde. Ihr Dienstherr, das Land Nordrhein-Westfalen, fordert das Gehalt von dem Schüler zurück. Der zahlt nun aus erzieherischen Gründen 1000 Euro Schadensersatz.

Der Ex-Schüler hatte als 14-Jähriger im März 2012 eine aus Satzzeichen bestehende Zeichnung einer Pistole auf Facebook gepostet und sie seiner verhassten Lehrerin gewidmet. Die 53 Jahre alte Pädagogin, seit vielen Jahren psychisch instabil, erfuhr davon und reagierte heftig. Sie wurde arbeitsunfähig und war fünf Monate lang krankgeschrieben. Das Land NRW verklagte daraufhin den ehemaligen Schüler auf Zahlung von 14 377 Euro Schadensersatz – das Gehalt, das der Lehrerin in den fünf Monaten gezahlt worden war.

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Justitia
Dem damals 14-jährigen Schüler sei nicht zuzurechnen, wenn eine Lehrerin aufgrund eines privaten Posts dienstunfähig werde, urteilte das Gericht. Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)

Eine Psychiaterin hatte in einem Gutachten erklärt, dass die Lehrerin eine posttraumatische Störung erlitten habe. Die gezeichnete Pistole sei «wesentlich alleinige Ursache» für die Erkrankung gewesen.

Die 4. Zivilkammer hielt dagegen: Dem damals 14-jährigen Schüler, der sich gemobbt und ungerecht behandelt gefühlt hatte, sei nicht zuzurechnen, wenn eine Lehrerin aufgrund eines privaten Posts dienstunfähig werde. Schließlich konnte er auch nicht damit rechnen, dass die 53-Jährige das Bild, das er ja nur seinen Freunden in Facebook geschickt hatte, überhaupt sieht. Obwohl der Ex-Schüler nicht haften muss, hatte der Richter vorgeschlagen, dass der Junge «aus erzieherischen Gründen» eine Entschädigungssumme zahlt. Damit erklärte sich der 18-Jährige einverstanden. (dpa)

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2 Kommentare
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Pälzer
8 Jahre zuvor

lässt sich das Urteil auch auf Zeichungen unter der Schulbank ausweiten?

Küstenfuchs
8 Jahre zuvor

Schülern und auch oft deren Eltern ist überhaupt nicht klar, dass viele „Verfehlungen“ zwar strafrechtlich kaum eine oder gar keine (bei unter 14 Jährigen) Relevanz haben, zivilrechtlich aber richtig teuer werden können. Das gilt auch für facebook/Whatsapp-Mobbing gegen andere Schüler oder wie hier gegen Lehrer.