Studie: Gute Kopfnoten gleichen schlechte Zensuren teilweise aus

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Zeugnis schlechte Noten Foto: Dirk Vorderstraße / flickr (CC BY 2.0)
Die Forscher werteten fiktive Bewerbungen aus. Foto: Dirk Vorderstraße / flickr (CC BY 2.0)

Bei der Auswahl von Azubis schauen Personaler nicht nur auf den Notendurchschnitt. Wer eine schlechte Zensur in Mathe oder Deutsch hat, kann diese ein Stück weit mit einer guten Verhaltensbewertung im Zeugnis wieder wettmachen. Das legt eine Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung nahe.

Forscher hatten für die Studie folgendes Experiment gemacht: Sie hatten Bewerbungen von fiktiven Schülern angefertigt und sich damit auf Ausbildungsplätze beworben. Nach den Unterlagen waren die Bewerber männlich und standen kurz davor, den mittleren Schulabschluss zu machen. Sie interessierten sich für eine Lehre zum Elektroniker, Kraftfahrzeugmechatroniker oder Mechatroniker. Die Unterlagen waren identisch, sie unterschieden sich lediglich beim Notendurchschnitt und den Verhaltensbewertungen, einschließlich unentschuldigter Fehlzeiten. Insgesamt wurden 314 Bewerbungen verschickt.

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Sehr gute Chancen auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch hatten jene Bewerber, die einen Notendurchschnitt von 2,4 oder 3,0 hatten und die darüber hinaus gute Verhaltensbewertungen vorweisen konnten. Bei ihnen waren mehr als 70 Prozent der Bewerbungen erfolgreich, und sie bekamen eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Jene mit einem Notendurchschnitt von 3,0 wurden sogar etwas häufiger eingeladen.

Am geringsten war der Erfolg von jenen, die einen Durchschnitt von 3,0 hatten, aber schlechte Verhaltensbewertungen. Von ihnen war nur rund ein Viertel (24,1 Prozent) erfolgreich. Besser schnitten jene ab, die zwar im Notendurchschnitt mit 3,4 schlechter waren, dafür eine gute Verhaltensbewertungen hatten. Von ihnen wurde rund jeder Zweite (48,6 Prozent) zum Vorstellungsgespräch eingeladen. dpa

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xxx
8 Jahre zuvor

kopfnoten sind rechtlich sehr wackelig, weil es keinerlei belastbarer Kriterien gibt. allenfalls klassen- oder schulinterne Vergleiche, die je nach Schülerschaft sehr unterschiedlich sein können.

mehrnachdenken
8 Jahre zuvor

Kopfnoten (Arbeits- und Sozialverhalten) geben alle L, die den Sch unterrichten. Daraus ermittelt der KL einen Durchschnitt. Nach meinen Erfahrungen weichen die Einschätzungen der L nicht weit voneinander ab. Darum haben die „Noten“ schon einen gewissen Aussagewert.

mehrnachdenken
8 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Zusatz: Ich kenne es so, dass es sehr wohl formulierte Kriterien gibt.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

ok, nur einigen sich Kollegien häufig auf die Standard-Kopfnote „2“ und vergeben die „4“ nur in ganz extremen Ausnahmefällen. und „2“ ist auf dem Land etwas ganz anderes als im sozialen Brennpunkt einer Großstadt.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Nachtrag: die Korrelation zwischen durchgehend guten kopf- und guten Fachnoten (bzw. schlecht – schlecht) darf man auch nicht übersehen, wobei ich bei den geringen Anforderungen schon in Richtung Kausalität schielen möchte. Sie können ja mal nur auf Basis der Fachnoten unbekannter Schüler die Kopfnoten vorhersagen. Sie werden meistens richtig liegen.

mehrnachdenken
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Gut, da wird es sicher unterschiedliche Erfahrungen geben. Meine sehen so aus, dass die „normale“ Bewertung einer Drei entspricht.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Die von der Wirtschaft herbeilobbyierte Kopfnote umfasste in NRW das Spektrum von 1-4, wobei im Regelfall die „2“ vergeben werden sollte. Daher ist eine „3“ auf dem Zeugnis bereits ein sehr schlechtes Zeichen.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Ja klar, es mussten die Kriterienkataloge nachgeschoben werden, da sonst die Kopfnoten keinen rechtlichen Bestand gehabt hätten. Da gab es dann hier für NRW zu den Punkten Arbeits- und Sozialverhalten jeweils 5 Kriterien mit jeweils mindestens 5 weiteren aspekten. Somit musste jeder Fachlehrer bei seinen 30 Schülern 50 Aspekte beurteilen. Dabei umfasste die Notenskala lediglich 4 „Notenwerte“. Aufgrund der Vielzahl der Aspekte lag der Mittelwert der Schülerbewertung irgendwo zwischen Stufe 2 und 3. Im Zweifelsfall gab es also die 2. Die 4 zu vergeben – vor allem auf bewerbungsrelevanten Zeugnissen – haben die meisten Zeugniskonferenzen nicht gewagt oder auf Druck der SL in eine 3 umgewandelt („Wir wollen dem Schüler doch nicht die berufliche Zukunft versauen.“)

Also war es naheliegend, dass dieser unfug wieder abgeschafft worden ist.

mehrnachdenken
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Tja, Sie sollten nun nicht alles, was in NRW falsch läuft, 1:1 auf andere Länder übertragen.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Was soll der Vorwurf ich würde etwas auf andere Bundesländer übertragen? Ich habe sogar explizit daraufhin gewiesen, wie die „Kopfnoten“ in NRW gehandhabt worden sind, um sie „rechtssicher“ sprich justiziabel zu machen. Im Hintergrund standen nämlich schon die rechtlichen Überlegungen, dass auf Abschlusszeugnissen ähnlich wie in Arbeitszeugnissen lediglich positive Beurteilungen zu stehen hätten. Gut für das Land war, dass keine Erziehungsberechtigten gegen die Bewertung ihres Kindes bezüglich der Kopfnoten geklagt haben.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Genau diese 50 Aspekte kann kein Fachlehrer beurteilen, zumal ein Schüler als Schüler in seiner Klasse vollkommen anders ist als als Privatperson. Ganz zu schweigen von den unterschiedlichen Verhaltensmustern in unterschiedlichen Fächern (Sport – Kunst – Deutsch) und unterschiedlichen Verhaltensmustern aufgrund der individuellen Haltung zum Fach bzw. zum Lehrer selbst.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Der besondere Spaß war ja, dass die Klassenleitungen die Vorschläge zur Benotung der Kopfnoten anhand der 50 Aspekte in 5 Kriterien zu den Punkten Arbeits- und Sozialverhalten vorschlagen und auf den Zeugniskonferenzen mit den abstimmungsberechtigten Fachlehrern abstimmen und beschließen mussten. Bei 30 Schülern je Klasse blieb also gar nichts anderes übrig als den Vorschlägen der Klassenleitungen zu folgen. Kein Mensch hatte Bock auf die immergleiche Story „Also bei mir ist Kevin eigentlich immer ganz lieb und hat die 2 im Sozialverhalten verdient. Warum der sich bei dir so anders aufführt, versteh ich jetzt nicht…“. Also durchwinken und fertig, auch lehrer haben ein Recht auf Feierabend.

mehrnachdenken
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Klar, wenn Schulen die „Kopfnoten“ so umständlich ermitteln, kommt sicher keine Freude auf.

Ich kann nur wiederholen, dass die „Kopfnoten“ kein besonderer Punkt auf Zeugniskonferenzen waren. Es muss halt gut organisiert sein.
Fachl. tragen zeitig vor der Zeugniskonferenz ihre Vorschläge in vorbereitete Listen ein, die von der KL ausgewertet werden.
Die Fachl. bestätigen mit ihrem Kürzel, dass sie den Vorschlag gelesen haben und damit einverstanden sind. In seltenen Fällen erfolgte über einzelne Sch eine kurze Aussprache.
So erlebte ich es viele Jahre.
Allerdings gab es die Abstufungen „A“ bis „E“. „C“ war dann „normal“.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Das ist so ähnlich wie es in NRW war: Die mittlere Stufe (2) war das „normale“, die „1“und „3“ gab es nur selten, die Extremstufe „4“ in Einzelfällen. Womit haben Sie und Ihre Kollegen die Stufen denn juristisch fest begründet? In NRW konnte ich das nicht, ich bin mit dickebank diesbezüglich auf ganzer Linie. Es gab in NRW ein paar Jahre mal (5 oder) 6 Kopfnoten. Da war der Spaß auf den Zeugniskonferenzen und für die die Zeugnisse schreibenden Kollegen noch viel größer …

mehrnachdenken
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ich habe einmal die Passagen aus dem Erlass „Zeugnisse in den allgemeinbildenen Schulen“ des niedersächsischen Kultusministeriums kopiert.
Zugrunde liegt also ein Erlass. Die Durchführung obliegt den Schulen.
Über „juristische Begründungen“ brauchte ich mir als L keine Gedanken zu machen. Hauptsache, wir hielten uns an den Erlass und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen.

3.7.1 Die Bewertung des Arbeitsverhaltens bezieht sich vor allem
auf folgende Gesichtspunkte:

− Leistungsbereitschaft und Mitarbeit
− Ziel- und Ergebnisorientierung
− Kooperationsfähigkeit
− Selbstständigkeit
− Sorgfalt und Ausdauer
− Verlässlichkeit.

3.7.2 Die Bewertung des Sozialverhaltens bezieht sich vor allem auf
folgende Gesichtspunkte:

− Reflexionsfähigkeit
− Konfliktfähigkeit
− Vereinbaren und Einhalten von Regeln, Fairness
− Hilfsbereitschaft und Achtung anderer
− Übernahme von Verantwortung
− Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens.

3.7.3 Die Klassenkonferenz trifft eine zusammenfassende
Bewertung sowohl zum Arbeitsverhalten als auch zum
Sozialverhalten. Dabei sind fünf Abstufungen in folgender
standardisierter Form zu verwenden und durch
Hervorhebung einzelner Gesichtspunkte zu ergänzen:

− „verdient besondere Anerkennung“ – diese Bewertung soll erteilt
werden, wenn das Verhalten den Erwartungen in besonderem
Maße entspricht und Gesichtspunkte hervorragen;

− „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“ – diese
Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den
Erwartungen voll und uneingeschränkt entspricht;

− „entspricht den Erwartungen“ – diese Bewertung soll erteilt
werden, wenn das Verhalten den Erwartungen im Allgemeinen
entspricht;

− „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“ – diese
Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den
Erwartungen im Ganzen noch entspricht;

− „entspricht nicht den Erwartungen“ – diese Bewertung soll erteilt
werden, wenn das Verhalten den Erwartungen nicht oder ganz
überwiegend nicht entspricht und eine Verhaltensänderung in
absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

So ähnlich lautete der Erlass in NRW auch. Es steht aber nicht drin, nach welchen _objektiven_ Kriterien diese einzelnen Unterpunkte beurteilt werden sollen. Aus diesem Grund halte ich Klagen gegen die Kopfnoten „Entspricht den Erwartungen“, „Entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“ und „Entspricht den Erwartungen nicht“ mit dem Ziel einer um mindestens einer Stufe besseren Beurteilung für erfolgversprechend zumal Lehrer im Unterrichtsalltag auch etwas anderes zu tun haben, als sich wegen der Kopfnoten mit Eltern, Schulleitern, Anwälten, Dezernenten oder sonst wen anzulegen.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens auf der Grundlage objektiver Beobachtungen sind Voraussetzung für die Vergabe von Kopfnoten. Nur um das Arbeits- und Sozialverhalten ähnlich wie die Leistungen in den Fächern benoten zu können, müssen die Ziele definiert werden. Den Schülern müssen die Ziele vorgegeben – selbstverständlich auch erläutert werden – und es muss eine Art Unterricht/Training geben, das den Schülern hilft die Erziehungsziele zu erreichen.

Gleichzeitig verpflichtet das Schulgesetz – hier in NRW – die Schulen aber in Fragen der Erziehung mit den Eltern zusammen zu arbeiten, wobei die Eltern die Hauptlast der Erziehung tragen. Für Schulen bedeutet das, dass sie in Erziehungsfragen einvernehmlich mit den Eltern agieren müssen.

Hinzu kommt der Punkt, den jedes Gericht untersuchen wird, warum will man einem Schüler, der von der Konferenz für Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen wegen dokumentierter, belegbarer Verstöße gegen die Schulordnung nicht belangt worden ist – also “ straffrei“ ist – die Note „entspricht den Erwartungen nicht“ (4) erteilen.

Mehr als „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“ lässt sich also nicht begründen, selbst wenn es sich um einen renitenten Dauerstörer im Unterricht handelt.

Bei einer Klage gegen die Beurteilung des Sozialverhaltens muss also nur darauf abgestellt werden, ob es denn schulicherseits Versuche gegeben hat, den Schüler zu erziehen und diese gerichtsfest dokumentiert sind. Sind lediglich von den einzelnen Lehrern Ermahnungen wegen des Fehlverhaltens selbst mehrfach ausgesprochen worden, rechtfertigt dies nicht die schlechteste Bewertung. Sie wäre allenfalls ein zeichen von willkürlichem Handeln. – Und da setzen deutsche Gerichte ganz schnell einen Punkt.

mehrnachdenken
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Kultusbeamte haben den Erlass formuliert. Ich gehe davon aus, dass er dann auch noch von der Rechtsabteilung geprüft wird.
Was Sie bemerken, sollten die doch auch bedacht haben. Wird dort nicht auch geprüft, ob so ein Erlass gerichtsfest ist? Ansonsten lassen die ja ihre Beamten mit Vorsatz ins „offene Messer laufen“.
L müssen den Erlass umsetzen. Wer hat denn dabei Ihre Überlegungen im Hinterkopf?
Ich erlebte kein einziges Mal, dass eine Kopfnote juristisch angefochten wurde.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Der Erlass muss ja auch keiner verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standhalten. Der erlass ist eine ministerielle behörden interne Vorgabe, wie mit den entsprechenden Verwaltungsvorgängen – hier Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens – von allen nachgeordneten Dienststellen zu verfahren ist. Der erlass enthebt die mit der Durchführung dieser Verwaltungsanweisung Beschäftigten ja nicht von der Verpflichtung entsprechend der übergeordneten Bestimmungen des Schulgestzes einschließlich ADO und ASchO, des Verwaltungsverfahrensgesetzes inkl. der Verwaltungsverfahrensordnung und der Landesverfassung sowie des Grundgesetzes zu verfahren.
Die Aussage „die Beamten lassen andere ins offene Messer laufen“ ist mehr als gewagt. Die lehrer, die den Erlass umsetzen, sind in der Regel ebenfals Beamte und werden – hier in NRW – über die schulrechtlichen Bestimmungen mittels Veröffentlichung (BASS) informiert. Sehen sie als Beamte rechtliche Hemmnisse bzw. Schwierigkeiten bei der Anwendung der Bestimmungen des Erlasses, haben sie nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht gegen die Bestimmungen des Erlasses zu remonstrieren.

Die auf der Grundlage des Erlasses ergangenen Verwaltungsentscheidungen können durch Einlegen eines Einspruches im Widerspruchsverfahren auf dem Behördenwege überprüft und zur entgültigen Entscheidung geführt werden. Gegen die Entscheidung im Widerspruchsvefahren kann vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit geklagt werden.. Erstinstanzliche Urteile können von der Berufungsinstanz in einem weiteren Verfahren überprüft werden. Urteile von grundsätzlicher Bedeutung können der dritten Instanz zur Entscheidung vorgelegt werden, wenn das OVerwG eine Revision zulässt.

PS Ich muss diese – meine – Überlegungen gar nicht im Hinterkopf haben. Es hat ja Gründe, warum Zeugnisse, deren Inhalte von Konferenzen mit Mehrheitsbeschluss gefast werden, nur durch Unterrschrift der Schulleitung rechtsverbindlich werden. Die SL bescheinigt durch ihre Unterschrift sowohl die Richtigkeit des Inhaltes als auch die Ordnungsgemäßheit des Verfahrens, das zur Notengebung und der damit einhergehenden Berechtigungen (Versetzun, bschluss und dergleichen mehr) geführt hat.

Bei begründetem Verdacht bezüglich der Überprüfbarkeit der Notengebung sollte eine versierte Schulleitung die Unterschrift verweigern. Sie erspart sich im Nachgang jede Menge Unannehmlichkeiten.

Pälzer
8 Jahre zuvor

Ich habe keine Ahnung, wie die Kopfnoten außerhalb von Rheinland-Pfalz aussehen und wie sie ermittelt werden. Hier werden sie vom Klassenleiter vorgeschlagen und von jedem Fachlehrer bestätigt oder mit einem eigenen Vorschlag kontrastiert, danach gibt es bei Uneinigkeit eine Abstimmung oder Diskussion. Damit beruht „Verhalten“ und „Mitarbeit“ auf mehr Einzelbeobachtungen als jede andere Nebenfachnote.

sofawolf
8 Jahre zuvor

In Sachsen gibt es Kopfnoten wie zu DDR-Zeiten. Ordnung, Fleiß, Mitarbeit und Betragen. Dafür gibt jeder Lehrer Zensuren und es wird ein Durchschnitt berechnet. Jeder weiß, was mit Ordnung, Fleiß, Mitarbeit und Betragen gemeint ist. Kopfnoten sind nicht weniger „objektiv“ als Fachnoten – aber Fachnoten sind eben auch nicht 100% objektiv! Der Durchschnitt gibt dann doch schon ein realistisches Bild ab.

Meine Erfahrung ist aber auch, dass eher zu gut als zu schlecht bewertet wird.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Erstens zu gut also zu schlecht, zweitens waren damals und in der DDR sowieso die Zeiten anders. Heute, wo Lehrer die Fußabtreter der Nation, ausschließlich Schuld an den schwachen Leistungen der Schüler und Helikopterführerscheine teuer sind, ist der Gang zum Anwalt einfacher als ein konstruktives Gespräch mit dem Lehrer und dem eigenen Kind, wenn es mit einer Nachricht aufgrund schlechten Benehmens, fehlenden Hausaufgaben o.ä. nach Hause kommt.

Fachnoten bei einer Klassenarbeit sind in der Tat nicht objektiv, jedoch mit einem gut geschriebenen Erwartungshorizont für Schüler und Eltern zumindest nachvollziehbar, auch wenn sie nicht damit einverstanden sein müssen. Erwartungshorizonte sind bei Kopfnoten nicht möglich und deren Einschätzung ist daher noch viel subjektiver als bei der reinen mündlichen Mitarbeit (= Qualität und Quantität von Äußerungen) im Unterricht.

dickebank
8 Jahre zuvor

Wer als lehrer schon einmal eine Note schriftlich in einem Widerspruchsverfahren belegen musste, der weiß, dass es so gut wie keine Möglichkeit gibt, Noten gerichtsfest nachzuweisen.

Für Gerichte sind Schulen Teil der Exekutive und somit werden die gleichen Anforderungen an die Vergabe von Versetzungen (Verwaltungsakte) wie an die vergabe z.B. von Baugenehmigungen gestellt. Die Gerichte stehen den Verwaltungen selbstverständlich den in den jeweiligen Gestzen und Verordnungen eingeräumten Ermessensspielraum zu, wollen aber bei Ermessensentscheidungen nachvollziehbar belegt sehen, wie dieser Entscheidungspielraum genutzt worden ist, und ob auch alle Argumente die für und die gegen die Entscheidung gesprochen haben belegbar geprüft und dokumentiert worden sind. Jeder normale Verwaltungsmitarbeiter macht das und fertigt deshalb unzählige Aktenvermerke an, um den Weg seiner Entscheidungsfindung zu dokumentieren. Selbst in abgespeckter Form lässt sich das nicht auf den Schulalltag bei der benotung von Schülern übertragen. Bei den schriftlichen Arbeiten lässt sich mit Hilfe des Erwartungshorizontes die Notengebung nachvollziehbar darstellen. Aber wie soll ds bei der Benotung der „Sonstien Mitarbeit“ aussehen? Referate und Tests oder sonstige Schülerarbeiten sind da noch das geringste Problem, bei der belegbaren Bewertung der mündlichen Mitarbeit im Unterricht wird aber jeder scheitern und kann nur hoffen, dass seine Fachnoten niemals „angegriffen“ werden.

Allein der gerichtsfeste Nachweis von unentschuldigten Fehlstunden zur Verhängung eines Bußgeldes durch die Schulaufsicht ist ein immens zeitaufwendiges Verwaltungsverfahren. Und vor der Gerichtsverhandlung gegen das verhängte Bußgeld steht noch das Widerspruchsverfahren, wenn die Bezirksregierung nicht schon im Widerspruchsverfahren einknickt und dem Widerspruch statt gibt, um nicht vor Gericht einen Reinfall zu erleben.

GriasDi
8 Jahre zuvor

Ich würde es als Unternehmer genau so machen. Was nützt mir einer, der zwar gut in der Schule ist, aber sehr unzuverlässig ist bzw. oft zu spät kommt?

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Was nützt mir einer, der sehr nett und freundlich zu allen Kunden und Mitarbeitern ist, jedoch intellektuell mit den erforderlichen Aufgaben überfordert ist?

Sie haben aber recht. Fachnoten geben einen Hinweis auf den Intellekt, Kopfnoten einen Hinweis auf den Menschen dahinter. Beides muss zu einem Unternehmen passen.