GEW beklagt zu schlechte Bezahlung von Lehrern für Integrationskurse

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Lehrer für Integrationskurse werden nach  Ansicht der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zu schlecht bezahlt. Obwohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum 1. Januar 2016 die sogenannte Trägerpauschale von 2,94 Euro auf 3,10 Euro pro Teilnehmer und Unterrichtsstunde erhöhen wolle, bestehe weiterer Handlungsbedarf. Denn aus dieser Pauschale ergebe sich keine angemessene Bezahlung von qualifizierten Lehrern, kritisierte die GEW am Donnerstag in Frankfurt.

Um vom BAMF eine mehrjährige Zulassung für das Erteilen der Kurse zu erhalten, bräuchten die Träger lediglich ein Mindesthonorar von 23 Euro pro Unterrichtseinheit zu garantieren. Davon müssten die Lehrer aber alle Sozialabgaben selbst tragen. Nach deren Abzug bleibe vielen ein Einkommen «knapp über dem Hartz-IV-Niveau».

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In Berliner Schulen wird in der kommenden Woche wieder gestreikt . Foto: GEW

Da das Anbieten von Integrationskursen eine Daueraufgabe sei, müssten feste Stellen statt Honorarverhältnissen her. Die Trägerpauschale müsse auf 4,40 Euro erhöht werden, forderte GEW-Vorstandsmitglied Ansgar Klinger. Nur so gebe es genügend Planungssicherheit für Träger und Lehrer. dpa

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Palim
8 Jahre zuvor

Für die MEHRJÄHRIGE Zulassung muss man 23€ garantieren, man kann aber auch JÄHRLICH die Zulassung beantragen und kann dann weniger bezahlen. Viele Anbieter bezahlen keine 23€, nicht für Integrationskurse und im übrigen auch nicht für andere Kurse. Gleichzeitig wird für die BAMF-Kurse zum Spracherwerb ein Zertifikat gefordert, das man nur erhält, wenn man ein Hochschulstudium samt Zusatzqualifizierung vorweisen kann … oder aber teure Qualifizierungskurse erfolgreich abgeschlossen hat.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

23€ je Unterrichtseinheit bedeutet natürlich insbesondere 23€ je _erteilte_ Unterrichtseinheit. In den Schulferien und im Krankheitsfall sieht das Ganze natürlich wieder anders aus, sprich keine Bezahlung. Wie davon jeden Monat die +/- 600€ Kranken- und Rentenversicherung finanziert werden sollen, muss der Dozent selbst entscheiden.

PS: Die Volkshochschuldozenten verdienen meist sogar noch weniger (um 18€ je Unterrichtseinheit). Studienräte am Gymnasium verdienen brutto um die 40€ je Unterrichtseinheit, aber natürlich mit Lohnfortzahlung in den Ferien und Weihnachtssonderzahlung.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Nur was ist der Brutto-Vergleich wert? Ich verdiene nämlich als Tarifbeschäftigter im gehobenen Dienst (E11 Endstufe) brutto sogar mehr – nämlich 43 EUR je Unterrichtseinheit. Netto sieht es vermutlich für den StR deutlch besser aus, mehr als 28 EUR je Unterrichtseinheit bleiben da trotz Beiträgen zur PKV hängen. Und die private Krankenzusatzversicherung kostet garantiert auch weniger als 905 EUR je Monat, die ich in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme einzahle. – Ist ja auch nur ein Viertel von Brutto.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ich habe bewusst das Brutto genommen, weil es bei Beamten und Angestellten etwas übereinstimmt und bei den freiberuflichen Dozenten auch vom Brutto geschrieben wurde. Eine Diskussion über das Netto bei Beamten und Angestellten Lehrern wollte ich hier nicht starten.

Anne Spiegelberg
8 Jahre zuvor

Lehrer? Keine Lehrerinnen? Seufz. Ich bestell euch ab. Irgendwann ist’s auch mal genug.

Laura
8 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Mich würde es auch sehr stören, wenn ich beim Lesen jedes Mal sowohl die männliche als auch die weibliche Form vorgesetzt bekäme. Darin einen wichtigen Akt der Gleichstellung zu sehen, kann ich überdies nicht nachvollziehen. Hier wird es für mich übertrieben und verbohrt.

Anne Spiegelberg
8 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Die Unkenntnis (oder Ignoranz?) ausgerechnet auf einer Seite für Lehrkräfte bzgl. des aktuellen Forschungsstands zum Thema „Mitmeinen“, gerechte Sprache, fem. Sprachkritik usw. ist wirklich bestürzend und Ihre „Argumentation“, Herr Priboschek, über dreißig Jahre alt. Nun denn, nicht umsonst hat dieses Forum ja nur eine äußerst übersichtliche Reichweite…. Viel Freude noch mit den Lehrern!

Georg
8 Jahre zuvor

Vorsicht Anne, mit dem Thema öffnen Sie hier das Tor zur Hölle.

Zwar nicht bei Herrn Priboschek, aber es gibt hier einige andere „glühende Antigenderisten“, die da auf ihren Rössern da gleich durchgeritten kommen… 😉

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Bitte vergessen Sie nicht auch die Antigenderistinnen, die auf ihren Stuten durchgeritten kommen sowie jegliche Mischformen. Wenn Sie schon auf dem Genderzug fahren, dann aber bitte konsequent.

georg
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Lieber xxx,

normalweise gendere ich meist gutmenschen-artig (Schönes Wortspiel, oder?).

Bei Ihnen und all den anderen, mit denen ich mich hier im Forum zu diesem Thema ausgetauscht habe, bin ich aber der felsenfesten Überzeugung, dass ich es da mit Cis-Männern, also so richtigen echten Männern (Sie verstehen was ich meine?! 😉 ) zu tun habe.

Deshalb die ganz klassische Form.

sofawolf
8 Jahre zuvor

@ Liebe Redaktion, so wie Frau SpiegelbergIN euren Newsletter vielleicht abbestellt, wenn nicht gegendert wird, will ihn vielleicht jemand anderes nicht haben, weil gegendert wird. Die meisten anderen sind an den Informationen interessiert. Überzeugen lässt sich ohnehin niemand.

sofawolf
8 Jahre zuvor

Natürlich sollen die Dozenten in den Integrationskursen vernünftig bezahlt werden !!! Aber ich finde es nicht korrekt, sie mit ausgebildeten Lehrern an Schulen zu vergleichen. Viele Dozenten in Sprachkursen jeglicher Art haben keine (abgeschlossene) Lehrerausbildung. Oft machen das Studenten, die sich etwas dazuverdienen wollen oder gar müssen. Insofern hinken die Vergleiche der Bezahlung mit den Schul-Lehrern, die immer unterstellen wollen, Lehrer = Lehrer, egal, wo. Ist aber nicht so!!!

Und trotzdem soll jeder Mensch von seiner Arbeit leben können!

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Das Zweite Staatsexamen, das ja am Ende des Vorbereitungsdienstes steht, wird im allgemeinen nicht als „Ausbildung“ verstanden. Im Regelfall wird argumentiert, dass das eigene Studienfach ja ebenfalls abgeschlossen worden sei – folglich die gleiche Qualifikation vorhanden sei.

Das Problem der Honorarkräfte ist, das sie auf Vertrafsbasis arbeiten und sich als Selbständige privat versichern müssen. Dies wird bei der Dotierung der Honorarkräfte nicht ausreichend berücksichtigt. Eine Honorarkraft müsste nämlich einen höheren Verrechnungssatz haben als eine festangestellte Lehrkraft. Aus dem gleichen Grund müssten die Leiharbeitskräfte einer Firma bei gleicher Qualifikation auch mehr bekommen als die Festangestellten …

BTW ein Universitätsdozent als Honorarprofessor bekommt auch nicht das gleiche wie ein „ordentlicher“ Professor.

sofawolf
8 Jahre zuvor

Vielleicht bin ich da etwas altmodisch, aber nach dieser Definition wäre dann ja jeder, der ein Studium abgeschlossen hat, ein Lehrer. (???) So lange ich den Lehrerberuf kenne (= Lehrer im Schulwesen), ist Lehrer mit abgeschlossener Ausbildung (!!!) derjenige, der auch das Referendariat / den Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen hat. Wer hinter denen stecken soll, die das „im allgemeinen“ anders sehen / empfinden, weiß ich nicht recht. Womöglich jene, die ohne abgeschlossene Lehrerausbildung als Lehrer arbeiten (Nachhilfelehrer, privater Musiklehrer, Sprachkurslehrer etc.)?!?

Ein Indiz für meine Denkrichtung: Hätte ich seinerzeit das Referendariat nicht abgeschlossen, hätte ich für das Arbeitsamt als „ungelernt“ gegolten und hätte jeden Job annehmen müssen. (Solche Fälle gab es im Bekanntenkreis.)

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Studienabschluss ist eben kein Berufsabschluss. Ein diplomierter Ingenieur wird vom Arbeitsamt ebenfalls als ungelernt eingestuft.

sofawolf
8 Jahre zuvor

Ich nehme mal an, das Problem besteht darin, dass der Begriff Lehrer eine spezielle und eine allgemeine Bedeutung hat. Lehrer im engeren Sinne ist, wer mit entsprechender Ausbildung an einer Schule arbeitet. Lehrer im allgemeinen Sinne ist jeder, der anderen etwas beibringt.

Ich sagte schon, jeder soll in seinem Beruf vernünftig / auskömmlich verdienen. Aber eine abgeschlossene, mehrjährige Lehrerausbildung sollte auch nicht abgewertet werden nach dem Motto: Das kann doch jeder, der studiert hat (und mitunter auch ohne Studium).

Palim
8 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Es ist ja nun aber gerade so, dass man viele dieser DaZ-Kurse nur erteilen kann, wenn man die BAMF-Zulassung hat. Und diese forderte bisher mindestens ein abgeschlossenes DaZ-Studium, das aber in den letzten Jahrzehnten an vielen Universitäten gar nicht angeboten wurde. Alternativ können es auch studierte Deutschlehrkräfte MIT 2. Examen UND DaZ-Studium oder DaZ-Zusatzausbildung oder erheblichen Erfahrungen im Bereich DaZ sein. Das sehe ich als Lehrkräfte MIT Zusatzausbildung an. Diese müssten dann mit Lehrergehalt + Zulage entlohnt werden. (siehe http://www.bamf.de/DE/Infothek/Lehrkraefte/Zulassung/zulassung.html)
Um Prüfungen in den Kursen abnehmen zu dürfen, benötigt man im übrigen weitere Kurse und Zulassungen, die man auch immer wieder erneuern muss.

sofawolf
8 Jahre zuvor

Soweit ich weiß, sind es NUR die Integrationskurse, für die man seit ein paar Jahren eine DaF/DaZ-Ausbildung braucht, um sie halten zu können! Alle anderen Sprachkurse, ob Deutsch oder eine sonstige Sprache, kann nach wie vor machen, sagen wir so, wer genommen wird (vom Kursträger). Idealerweise ist diese DaF/DaZ-Ausbildung eine universitäre, ja, das heißt aber noch lange nicht, dass es eine universitäre Lehrerausbildung ist. Ich kenne Kommilitonen, die hatten neben einem Nicht-Lehrerstudium DaF belegt, um sich damit später was dazuverdienen zu können. Viele andere Integrationskurslehrer ohne Lehrerausbildung und ohne universitäre DaF/DaZ-Ausbildung mussten und haben lediglich Kurse von wenigen Wochen, soweit ich mich erinnere, belegen müssen, um die Genehmigung für die Integrationskurse zu erhalten. Es handelt sich also nicht um eine übliche mehrjährige theoretische Ausbildung + Referendariat/Vorbereitungsdienst wie bei den sonstigen „Schul-Lehrern“. Natürlich gibt es unter Integrationskurslehrern u.U. auch „richtige Lehrer“. Die anders zu bezahlen als „Lehrer ohne Lehrerausbildung“ ist Sache des Kursträgers. Das geschieht durchaus, dass man je nach Ausbildung anders bezahlt wird. Aber das ist ja nicht Sache des Staates. Es gilt Angebot und Nachfrage. Da viele Kursträger meinen, eine Sprache können unterrichten, wer sie als Muttersprachler beherrscht, gibt es eben u.U. reichlich Bewerber, sodass die „richtigen Lehrer“ schwer Forderungen stellen können. Dann nimmt man eben jemand anderen.

sofawolf
8 Jahre zuvor

Würde „jemand“ beschließen / verfügen, dass eine Sprache nur unterrichten darf, wer diese Sprache studiert und eine Lehrerausbildung absolviert hat, dann würde sich das Honorarproblem wohl von alleine lösen, denn die wenigen, auf die das zutrifft, könnten sich ja aussuchen, wo sie arbeiten. Allerdings würden Sprachkurse jeglicher Art dann sicherlich auch enorm teurer werden. „Man“ muss entscheiden, was „man“ will: Billige Kurse und geringer Verdienst für die Lehrenden oder guter Verdienst und teure Kurse ?!?

sofawolf
8 Jahre zuvor

Schließlich sind es auch die Sprach-Lerner (ich spreche jetzt von Sprach- und sonstigen Kursen aller Art), die mitbestimmen, was der Lehrende verdient – wenn sie ein möglichst billiges oder ein nicht so billiges Angebot nutzen. Meist schaut man ja doch zuerst nach dem Preis und selten fragt man nach der Qualifikation der Lehrenden. Hauptsache billig. Geiz ist geil. 😉

dickebank
8 Jahre zuvor

Honorarkräfte sind im Regelfall freiberufliche Dozenten. Für viele von ihnen ist die Tätigkeit ein zweites berufliches Standbein neben einer anderen Tätigkeit, die sie als Angestellte oder Selbständige ausüben.

Wie kommt jetzt eine DGB-Mitgliedsorganisation dazu sich für die Honorare von freiberuflichen Dozenten zu engagieren? Ähnlich Vorstöße der IG BAU in Hinblick auf die HOAI sind mir bis jetzt nicht bekannt, ebenso hat VER.DI sich noch nicht für eine Erhöhung der Bezahlung von freiberuflichen Ärzten stark gemacht.

Was soll der Quatsch? Der Hinweis, dass die Stundensätze zu niedrig sind, um dabzüglich der Sozalabgaben und Steuern noch einen auskömmliches Einkommen zu erzielen, ist eine andere Sache. Auf der anderen Seite zwingt doch niemand Honorarkräfte Verträge abzuschließen, die ihnen keine auskömmliche Bezahlung zugestehen. Das nennt sich Vertragsfreiheit.

sofawolf
8 Jahre zuvor

@ dickebank,

das sagt sich so leicht (niemand muss solche schlechten Arbeitsangebote annehmen). Ich war selbst schon in so einer Situation. Ich habe sowohl mutig abgelehnt (10 Euro die Stunde und einen Vertrag für immer nur 1 Monat, obwohl der Integrationskurs ein halbes Jahr geht) als auch zähneknirschend angenommen, um nicht arbeitslos zu sein (und irgendwann in Hartz IV) !!!

Mich bewegt aber noch eine andere Frage: Warum will man, dass die Integrationskurslehrer besser / gut verdienen, aber um die vielen anderen Sprach- und sonstige Kursleiter kümmert man sich nicht? Was soll diese neue Grenze? Teile und herrsche? Ich finde nicht, dass „Lehrer ohne Lehrerausbildung“ wie „Lehrer mit Lehrerausbildung“ verdienen sollen, ja, aber die Kursleiter im privaten und öffentlichen Bildungsbereich sollen alle vernünftig verdienen – nicht nur ein kleiner Teil von ihnen?!?

dickebank
8 Jahre zuvor

Na dann sollte es erst einmal einheitliche Entgeltbedingungen für Inhaber eines Zweiten Staatsexamens unabhängig von der Schulform innerhalb eines Bundeslandes geben. Master-Abschluss ist Master-Abschluss und bestandenes Zweites Staatsexamen ist der Einstig in den höheren Dienst. Nicht umsonst ist A13 das Verzahnungsamt zwischen höherem und gehobenen Dienst.

sofawolf
8 Jahre zuvor

@ dickebank, der Meinung kann man ja sein, aber ich erkenne nicht, wieso das 2. Staatsexamen allein Grundlage für eine gleiche Entlohnung sein soll, wenn man das 2. Staatsexamen doch für inhaltlich sehr unterschiedliche Schulformen bekommt. Aber darüber wurde ja an anderer Stelle kürzlich bereits ausführlich diskutiert (!!!). Ich bestreite nur die „vermeintliche Logik“, ich bestreite nicht, dass man diese Meinung haben kann.

sofawolf
8 Jahre zuvor

So viel zum Thema „Lehrer = Lehrer = A 13 für alle“. Besonders interessant ist auch der Kommentar.

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Gefunden bei Facebook:

DaF – Lehrer / Teacher of German as a Foreign Language
7 Std. ·

Hat jemand von Euch Erfahrung, ob das BAMF Ausnahmen macht, wenn man die 500 Stunden Erfahrung in der Erwachsenenbildung noch nicht ganz zusammen hat, um die Zulassung zu bekommen? Die restlichen könnte man ja im Integrationskurs vollmachen oder als Tandemlehrer??? Danke für Eure Hilfe und Erfahrungen ….
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Kommentare
[…] Gerade bekommen auch Leute eine Zulassung, die noch nie DaF unterrichtet haben. ……. also einfach versuchen.
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