Kooperationsverbot: Wanka erteilt SPD-Vorstoß eine Absage

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BERLIN. Auf ihrem noch bis Samstag laufenden Bundesparteitag hatte die SPD beschlossen, das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in Bildungsfragen zu kippen. Doch dabei stößt sie bei Bundesbildungsministerin Johanna Wanka auf Ablehnung. Letztlich gehe es der SPD nur um mehr Geld.

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka hat den SPD-Vorstoß gegen das Kooperationsverbot in der Bildungspolitik als „nicht zielführend“ bezeichnet. «Der SPD geht es letztlich nicht um Gestaltung, sondern um weitere Bundesmittel für die Länder», sagte die CDU-Politikerin. «Dabei haben wir nicht erst in dieser Legislatur die Finanzausstattung der Länder substanziell verbessert. Einige von ihnen haben die daraus entstandenen Möglichkeiten auch schon erfolgreich genutzt.»

Bundesbildungsministerin Wanka sieht derzeit nicht den richtigen Zeitpunkt, um über das Kooperationsverbot zu diskutieren. Foto: Junge Union Deutschlands / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)
Bundesbildungsministerin Wanka sieht derzeit nicht den richtigen Zeitpunkt, um über das Kooperationsverbot zu diskutieren. Foto: Junge Union Deutschlands / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

Die SPD-Delegierten hatten auf ihrem Berliner Bundesparteitag einem Vorstandsantrag zugestimmt, das 2006 ins Grundgesetz eingefügte Kooperationsverbot für Bund und Länder im Schulbereich zu kippen. «Wir können uns es nicht mehr leisten, dass der Bund nur bei Naturkatastrophen oder Finanzkrisen in Schulen investieren darf», hieß es in dem Antrag. Der Bund müsse wieder in die Lage versetzt werden, den Ländern bei der Bewältigung ihrer Bildungsaufgaben – wie jetzt in der Flüchtlingskrise – finanziell zu helfen, ohne sie zu bevormunden, hatte SPD-Bildungsexperte Hubertus Heil gesagt.

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Das Kooperationsverbot war eingeführt worden, um die Bildungshoheit der Länder im Föderalismus abzusichern. Der Bund darf seither weder finanziell noch gesetzlich eingreifen. Viele Unions-Experten, aber auch SPD-Bildungspolitiker in den Ländern wollen daran festhalten. (dpa)

zum Bericht: Die nächste Rolle rückwärts? – SPD rüttelt an Tabu der Schulpolitik

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dickebank
8 Jahre zuvor

Die Kooperation bzw. die Aufhebund des Kooperationsverbotes zielt aber in erster Linie auf die Finanzierung der Schulen, die ja von den Kommunen als Sachaufwandsträgern finanziert werden, ab.

Länder – wie NRW – haben derzeit ja nicht einmal mehr Schulneubauprogramme. Dehalb gilt – hier in NRW – ja auch mittlerweile die Bestimmungen des Ersatzschulbauprogrammes als rechtsverbindlich für alle Schulen.

Das Land kann also privaten Schulträgern vorschreiben, wie sie ihre Schulen auszustatten haben, wenn diese einen Antrag auf eine „Betriebsgenehmigung“ stellen. Die kommunalen Bestandsschulen hingegen haben Bestandsschutz – auch wenn die Raumsituation den heutigen Erfordernissen in keinster Weise mehr entspricht. Und kommunale Neubauten sind überwiegend nicht in Sicht.