Verbindliche Schulbereiche in Städten für mehr Gerechtigkeit bei der Schülerbeförderung geplant

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SCHWERIN. Bisher erhalten in Mecklenburg-Vorpommern nur Schüler aus ländlichen Regionen finanzielle Unterstützung für die Beförderung zur Schule. Mit einer Neuregelung will die Regierung die Benachteiligung von Eltern in Städten beenden und gleichzeitig die bisherige freie Schulwahl erhalten. Die Opposition sieht einen Bürokratiebrocken auf die Städte zurollen.

Neben den Kreisen sollen nun auch die großen Städte in Mecklenburg-Vorpommern verbindliche Einzugsbereiche für Grundschulen festlegen. Eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes wurde am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungsparteien SPD und CDU sowie der Linken beschlossen. Damit würden Ungleichbehandlungen von Stadt und Land aufgehoben und eine rechtskonforme Regelung geschaffen, hieß es zur Begründung. Die Gesetzesänderung erhalte aber die bisher in den Städten gewährte Schulwahlfreiheit und schaffe die Voraussetzung, dass die Finanzierung des Schülerverkehrs neu geregelt werden kann.

Bald sollen auch die Eltern in den Städten Mecklenburg-Vorpommerns nicht mehr allein für die Kosten aufkommen, die der Weg zur Schule verursacht. Foto: Martin Abegglen / flickr (CC BY-SA 2.0)
Bald sollen auch die Eltern in den Städten Mecklenburg-Vorpommerns nicht mehr allein für die Kosten aufkommen, die der Weg zur Schule verursacht. Foto: Martin Abegglen / flickr (CC BY-SA 2.0)

Bisher gibt es Zuschüsse nur für Schüler im ländlichen Raum. Familien in Städten wie Rostock und Schwerin müssen die Kosten allein tragen. Das soll sich ändern. Auch in den kreisfreien Städten soll die Fahrt zur zuständigen Schule künftig staatlich finanziert werden. «Sobald die relevanten Daten zur Schülerbeförderung vorliegen und geprüft sind, erfolgt wieder eine Änderung des Schulgesetzes, um alle Schüler im Land hinsichtlich der Beförderungsansprüche gleichzustellen», kündigte der CDU-Abgeordnete Marc Reinhardt an.

Die Grünen bezeichneten die Gesetzesänderung als «nutzlos, bürokratisch und teuer». Die rechtliche Absicherung der praktizierten freien Grundschulwahl in Orten mit mehreren Grundschulen sei zwar richtig. Doch mit der Pflicht zu straßengenauen Schuleinzugsbereichen werde den Städten ein zu großer Bürokratiebrocken aufgebürdet, begründete die Grünen-Abgeordnete Ulrike Berger die Ablehnung. Kritik kam auch vom Städte- und Gemeindetag, der höheren Verwaltungsaufwand und mehr Rechtsstreitigkeiten zwischen den Städten und den Eltern erwartet. Einwände der Kommunalverbände sowie von Lehrer- und Elternverbänden gegen die Änderungen seien ignoriert worden.

Simone Oldenburg von der Linksfraktion erwartet hingegen mehr Rechtssicherheit. «Seit 25 Jahren ist die Schülerbeförderung in M-V nicht nur ungewiss, sondern in Teilen auch verfassungswidrig. Bislang wird mit zweierlei Maß gemessen», stellte sie fest. Anders als die Landkreise hätten die größeren Städte sämtliche Kosten für die Schülerbeförderung den Eltern «aufs Auge gedrückt». Künftig würden in Kreisen und kreisfreien Städten gleiche Maßstäbe gelten. «Verfassungskonformes Handeln schafft endlich auch für die kreisfreien Städte die Voraussetzungen, um Landesmittel für die Schülerbeförderung zu erhalten», betonte Oldenburg.

Durch die Klarstellungen im Gesetz werde es keine Unterschiede mehr zwischen den beiden kreisfreien Städten, den ehemaligen kreisfreien Städten und anderen Mehrfachstandorten geben, hob Andreas Butzki von der SPD hervor. «Alle Mehrfachstandorte werden künftig gleich behandelt. An allen wird es künftig Einzugsbereiche und eine Schulwahlfreiheit geben», betonte er. (dpa)
zum Bericht: Rechtsgutachten fordert kostenlose Schülerbeförderung – Eltern erwägen Klage

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