Verbotenes Graham Candy-Konzert führt zu Prozess

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HEILIGENSTADT. Der Schulleiter eines Gymnasiums in Thüringen muss sich vor Gericht verantworten, weil er bei einem Schüler-Protest eine Schülerin angegriffen haben soll.

Der zuständige Strafrichter am Amtsgericht Heiligenstadt habe die Anklage zugelassen, sagte der Direktor des Gerichts auf Anfrage. Als Termin für die Verhandlung sei der 11. April 2016 angesetzt. Die «Thüringische Landeszeitung» (Freitag) hatte zuvor darüber berichtet.

Das Schulamt hatte das Konzert des Sängers Graham Candy verboten, das der Schulleiter Medienberichten zufolge eigentlich befürwortet hatte. Foto: Krd /Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Das Schulamt hatte das Konzert des Sängers Graham Candy verboten, das der Schulleiter Medienberichten zufolge eigentlich befürwortet hatte. Foto: Krd /Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Dem Direktor wird Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Er soll im April in Worbis eine 16-Jährige während eines Schüler-Protests angegriffen haben. Auf Bildern war zu sehen, wie er das Mädchen über den Schulhof zerrte und es dabei hinfiel. Das Mädchen klagte daraufhin laut Staatsanwaltschaft über Schmerzen in der linken Hand. Die Schüler hatten demonstriert, weil ein Konzert des Sängers Graham Candy auf dem Schulgelände verboten worden war. Die Gymnasiasten hatten den Auftritt des Musikers bei einem Radiosender gewonnen. Der Schulleiter hatte seine Schüler bei dem Wettbewerb noch unterstützt. Erst das Schulamt hatte es verboten. (dpa)

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