Berliner Lehrerstreik Ende Januar – Grüne drängen Senat zum Einlenken

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Die Gewerkschaft GEW hat für den 26. Januar in Berlin zu Lehrerstreiks aufgerufen. An den berufsbildenden und zentralverwalteten Schulen sowie zwölf allgemeinbildenden Schulen kann es daher zu Unterrichtsausfällen kommen, wie die Gewerkschaft am Freitag mitteilte. Während die Berliner CDU die geplanten Ausstände verurteilt, drängen die Grünen den Senat zum Einlenken.

Die GEW fordert seit Jahren, dass alle Lehrer in Berlin gleich bezahlt werden, egal an welcher Schule sie unterrichten und ob sie angestellt oder verbeamtet sind. «Inzwischen sind mehr als die Hälfte der Berliner Lehrkräfte angestellt – und sie werden dennoch wie Lehrkräfte zweiter Klasse behandelt», erklärte GEW-Vorsitzende Doreen Siebernik. Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) habe Tarifverhandlungen abgelehnt.

«Ich habe kein Verständnis dafür, dass die GEW mit einem Streik der angestellten Lehrer droht», erklärte der Berliner CDU-Fraktionsvorsitzende Florian Graf. Die Forderungen der GEW seien schlicht nicht einlösbar, weil die Verhandlungen auf Bundesebene geführt werden müssten. Schließlich sei das Land Berlin seit 2013 Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL).

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Tausende von Lehrern beteiligen sich an den Streikaktionen. Foto: GEW
Tausende von Lehrern beteiligen sich schon an den Streikaktionen der GEW – Hier ein Archivbild. Foto: GEW

Dieses Argument will die Grünen-Fraktion nicht länger geltenlassen. Diese «alte Leier», sei nicht mehr glaubhaft, erklärte die Vize-Fraktionsvorsitzende der Grünen im Abgeordnetenhaus, Stefanie Remlinger. Der Senat solle sich nicht weiter wegducken, sondern bei der TdL eine Entgeltordnung für die angestellten Lehrer durchsetzen. «Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg», so Remlinger.

In den vergangenen Jahren hatte die GEW immer wieder zu Streiks aufgerufen, ohne den Senat jedoch zu Tarifverhandlungen bewegen zu können.dpa

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dickebank
8 Jahre zuvor

Die Eingruppierungen machen doch die Länder eigenverantwortlich. Folglich können die Länder eigene Eingruppierungsordnungen verabschieden. Die Landesbeamtengesetze lassen doch auch länderspezifische Regelungen zu. Tarifabschlüsse verhandelt die TdL mit dem DBB und der GEW. Die Tatsache, dass die Mehrheit der Länder innerhalb der TdL die LEGo ablehhnt, heißt eben nicht, dass ein einzelnens Land nicht das Recht hätte, eine LEGO (Lehrereingruppierungsordnung) auszuhandeln.

Georg
8 Jahre zuvor

Die Länder können selbst eingruppieren, das ist richtig. Aber sie müssen das Geld auch irgendwo herbekommen.

Und als Nehmerland lässt es sich schlecht Forderungen stellen.

Bleibt nur, im Berliner Haushalt umzuverteilen. Und da fehlts einfach überall.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Gleiche Besoldung heißt dann eben nicht, dass das Eingangsamt für Studienräte mit A13 vergütet wird.

In Berlin geht es aber zunächst einmal darum, dass die sogenannte „Paralleltabelle“ nicht von der senatsverwaltung umgesetzt wird. D.h., die Tarifgruppen des TV-L sind nicht identisch zu den Besoldungsstufen des Bundesbeamtengesetzes.

Bei gleichen Tätigkeitsmerkmalen und gleicher Schulform kann die Eingruppierung fürLehrer mit dem Lehramt GHR bei gleichem Dienstalter zwischen E11, E12 und A12 schwanken. Bezogen auf gleiches Netto – auch unter Berücksichtigung der Abzüge für die private Krankenzusatzversicherung der Beamten – beträgt der maximale (Brutto-)Entgeltunterschied für Ledige fast 900 EUR. Die in E11 eingruppierten „Nichtanerkenner“ bekommen trotz abgeschlossenenem Zweiten Staatsexamen wegen des Seiteneinstiegs 430 EUR weniger als in E12. Der Entgeltunterschied zwischen „grundständigen Lehrkräften“, die tariflich bezahlt oder besoldet werden, umfasst noch einmal den gleichen Betrag. Der Besoldungsunterschied zwischen A12 und A13 umfasst ebenfalls noch einmal 300 bis 400 Euro, weshalb ja bei einer Höhergruppierung bzw. Beförderung der Unterschied zur alten Besoldungsstufe mindestens 450 EUR je Monat umfassen muss. An vielen Schulformen außer den GY machen Lehrkräfte bei gleicher Ausbildung die selben Arbeiten zu unterschiedlichen Bedingungen. Und das ist ungerecht.

Küstenfuchs
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Es ist nicht nur ungerecht, sondern so ein Streik ist eben auch das Resultat einer Nicht-Verbeamtungspolitik. Die Bundesländer, in denen Lehrer in der Regel verbeamtet sind, haben naturgemäß kaum Streiks, die Bundesländer mit vielen Angestellen müssen sich nicht wundern, wenn diese Angestellten gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit fordern und dafür streiken.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Deshalb will der DBB ja auch vor dem EuGH das Streikrecht für Beamte einklagen …

Georg
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Die GEW klagt auch, das darf hier nicht fehlen.

Pälzer
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ja, wenn die GEW nicht klagte, dann würde was fehlen.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das die GEW als Mitgliedsorganisation des DGB sich überhaupt für die belange von Beamten einsetzt, ist gelinde gesagt Schwachsinn. – Aber sie braucht sie halt als beitragszahler …

Georg
8 Jahre zuvor

Genau wie wenn sie nicht streiken würde.
Da würde auch was fehlen.

Regelmäßige Gehalts- und Bezugserhöhungen für alle, zum Beispiel.

Waren Sie das nicht, Pälzer, der sie neulich als „Pseudogewerkschaft“ betitel hat? Ich bin mir nicht sicher, deshalb formuliere ich es mal als Frage. Das war wirklich ein großer Lacher, vor allem, wenn man die GEW mit den anderen Verbände vergleicht.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Das ist sie im Bereich Schule ja auch. Sie muss sich ja außer mit den im DBB organisierten Lehrerverbänden auf der eigenen Seite auch noch mit Ver.di herumschlagen. Da bleibt nicht mehr viel Energie, um es mit der TdL aufzunehmen.

Georg
8 Jahre zuvor

Oooh ja, mit dem „mit Ver.Di rumschlagen“ haben Sie leider recht.

Das wird zunehmend zum Problem und deren Entsolidarisierung schadet augenblicklich leider nur der GEW…