„Grenzen der Kunstfreiheit überschritten“ – Ex-Lehrer wegen Gotteslästerung verurteilt

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LÜDINGHAUSEN. Eine kirchenkritische Aktion hat einem jetzt pensionierten Lehrer in Lüdinghausen eine Verurteilung wegen Gotteslästerung eingebracht. Seit August 2014 beklebte er die Heckscheibe seines Autos mit wechselnden, weithin sichtbaren kirchenkritischen Sprüchen. Damit hat er nach Meinung des Gerichts die Grenzen der Kunstfreiheit überschritten.

Das Lüdinghausener Amtsgericht verurteilte den ehemaligen Lehrer zu einer Geldstrafe auf Bewährung. Der 67-Jährige muss als Bewährungsauflage 500 Euro zahlen, entschied das Amtsgericht Lüdinghausen in Nordrhein-Westfalen. Er hatte die Rückscheibe seines Autos großflächig mit Sprüchen wie «Jesus – 2000 Jahre rumhängen und immer noch kein Krampf!» oder «Wir pilgern mit Martin Luther: Auf nach Rom! Die Papstsau Franz umbringen. Reformation ist geil» beklebt. Passanten und die Polizei hatten Anzeige erstattet.

Die Sprüche des ehemaligen Lehrers haben die Grenze der Kunstfreiheit überschritten, befand das Gericht. Der Pensionär will nun in die nächste Instanz ziehen. Foto: Foto: micagoto / flickr (CC BY-NC 2.0)
Die Sprüche des ehemaligen Lehrers haben die Grenze der Kunstfreiheit überschritten, befand das Gericht. Der Pensionär will nun in die nächste Instanz ziehen. Foto: Foto: micagoto / flickr (CC BY-NC 2.0)

Die Richterin am Amtsgericht sah dies nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt und bestätigte einen Verstoß gegen den sogenannten Gotteslästerungsparagrafen im Strafgesetzbuch. Laut Urteil sind die Sprüche öffentliche Beschimpfungen der christlichen Kirchen und damit dazu geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 9 DS 174/15).

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«Die Sprüche stehen ja nicht nur für eine Religionskritik, diese Grenze war überschritten», sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Das Gericht folgte allerdings nicht der Forderung der Anklage. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 3000 Euro gefordert.

Der jetzt verurteilte Lehrer im Ruhestand sieht sein Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt. Nach Auskunft eines Gerichtssprechers will er das Urteil so nicht hinnehmen und in die nächste Instanz gehen. Der WDR hatte zuerst berichtet. (dpa)

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Pälzer
8 Jahre zuvor

„kirchenkritisch“ ist ein echtes understatement für solche beleidigenden und wenig inhaltsschweren Sprüche.