Gericht: Eltern haben kein Recht, das Schulbuch ihres Kindes zu bestimmten

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BERLIN. Eltern können nicht verlangen, dass in der Schule ihres Kindes ein bestimmtes Buch benutzt wird. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts hervor.

Hintergrund war die Klage eines Vaters, der sich an einer Darstellung im Geschichtsbuch seines 17-Jährigen Sohnes stieß und von der Schulverwaltung verlangte, ein anderes Werk zu nutzen. Das Gericht wies die Klage ab. Das Berliner Schulgesetz verleihe weder Eltern noch Schülern einen Anspruch auf die Verwendung bestimmter Lehrmittel. Der Kläger sei damit nicht in seinem Recht auf Erziehung beeinträchtigt. Er kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen. dpa

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xxx
8 Jahre zuvor

Es spricht darüber hinaus nichts dagegen, dass der Vater seinem Sohne das gewünschte Buch _zusätzlich_ und auf eigene Rechnung kauft. Eine gute Fachschaft Geschichte kann dem Vater sicherlich auch die Gründe erklären, weshalb sie sich für genau das gewählte Buch entschieden hatte. Dazu bedarf es keiner Gerichtsverhandlung.

PS: Die Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutzversicherung dürfte um einiges teurer gewesen sein als der Neupreis des Buches. Ohne Rechtsschutzversicherung (oder ggf. Beratungsschein bei Hartz IV-Fällen) wäre es aufgrund des Kostenrisikos wohl nie zur Klage gekommen. Wegen solcher Prozesse sind die Gerichte überlastet

Küstenfuchs
8 Jahre zuvor

Es gibt immer mehr Spinner unter den Eltern. Das ist doch verrückt.

sofawolf
8 Jahre zuvor

Gut so ! (Gerichtsurteil)

Nebenbei verweise ich darauf, dass das Erziehungsrecht der Schule dem Erziehungsrecht der Eltern NICHT untergeordnet, sondern gleichgeordnet ist !!! Der Staat (=> die Schule) darf auch zu etwas erziehen, was den Eltern nicht gefällt (siehe Toleranz, siehe Gewaltlosigkeit …). In diesem Sinne kann die Schule auch bestimmen, welche Bücher sie benutzt – auch wenn es manchen Eltern nicht gefällt.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

In NRW werden neue Lehrwerke ohnehin von der Schulkonferenz, die ab der SekI paritätisch – also mit gleicher Anzahl an Eltern-, Lehrer- und Schülervertretern – besetzt, genehmigt. Die Fachschaften haben lediglich ein Vorschlagsrecht bezüglich der einzuführenden Lehrwerke.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Meist werden die Vorschläge anstandslos durchgewunken, weil den Fachschaften, inkl. den beratenden Eltern- und Schülervertretern, vollkommen zurecht eine gewisse Kompetenz in der Auswahl des Buches unterstellt wird.