VBE-Chef: Schluss mit Lehrergehältern „nach Schuhgröße“ der Kinder – GEW: „A13 für alle!“

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BERLIN. Die Lehrerverbände GEW und VBE machen mobil – und verlangen jetzt unisono eine finanzielle Gleichstellung von Grundschullehrkräften gegenüber Kollegen anderer Schulformen. „Grundschullehrerinnen werden noch immer strukturell benachteiligt und durch die Bezahlung nach Schuhgröße der unterrichteten Kinder finanziell schlechter gestellt“, kritisiert VBE-Chef Udo Beckmann. Die Signale aus der Politik verheißen allerdings nichts Gutes.  

Wie viel verdienen wohl die Lehrkräfte der Besitzer dieser Schuhe? Foto: eltpics / flickr (CC BY-NC 2.0)
Wie viel verdienen wohl die Lehrkräfte der Besitzer dieser Schuhe? Foto: eltpics / flickr (CC BY-NC 2.0)

„Mit der im August 2015 in Kraft getretenen Entgeltordnung für Lehrkräfte ist durch die Angleichszulagen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan worden. Doch noch immer bestehen Ungerechtigkeiten bei der Bezahlung von Lehrerinnen“, sagt Beckmann. Knapp 90 Prozent der Lehrkräfte an Grundschulen seien Frauen. Die Eingruppierung von Lehrkräften an Grundschulen erfolge in eine niedrigere Besoldungsgruppe als für Lehrkräfte anderer Schultypen. Dies mache Einkommensunterschiede von bis zu 500 Euro aus. Beckmann stellt klar: „Diese strukturelle Benachteiligung manifestiert ungerechtfertigte Unterschiede. Wir fordern weiterhin und mit Nachdruck gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit.“

Ein weiteres strukturelles Problem benennt Jutta Endrusch, Vorsitzende der VBE-Bundesfrauenvertretung: „37,5 Prozent der Lehrkräfte an Grundschulen sind teilzeitbeschäftigt, davon sind 87,3 Prozent Frauen. Auch aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten werden ihnen kurz- und langfristig Einbußen bei Einkommen und Rente oder Pension zugemutet.“ Endrusch fordert daher: „In den Haushalten von Bund, Ländern und Kommunen muss ein Titel für die Kinderbetreuung eingerichtet werden, damit vielfältige und flexible Betreuungsmöglichkeiten angeboten werden können. Außerdem darf Teilzeitbeschäftigung nicht länger zur Kürzung von Anrechnungszeiten bei der Berechnung von Renten und Pensionen führen.“

Auch die GEW trommelt gegen die finanzielle Ungleichbehandlung. Trotz gleichlanger Ausbildung würden Lehrkräfte an Grundschulen und in einigen Schularten der Sekundarstufe 1 immer noch eine Besoldungsstufe niedriger bezahlt als die übrigen Lehrkräfte, so heißt es in einer Erklärung der Landesverbände Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein.  Da 90 Prozent der Grundschullehrkräfte Frauen seien, werde dem Anspruch nach Förderung von Frauen und dem von der Großen Koalition geplanten Entgeltgleichheitsgesetz hier ganz offensichtlich widersprochen. Die Antworten der verantwortlichen Politiker auf einen  im Herbst gestarteten Appell, Lehrkräfte einheitlich mit A13 zu bezahlen, seien „enttäuschend“, so heißt es. Der Hamburger Bildungssenator Ties Rabe (SPD) habe zwar anerkannt, dass die Grundschullehrkräfte  A13 beziehungsweise E13 verdient hätten. Allerdings habe er auf die angeblich schlechte Kassenlage in Hamburg verwiesen.

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„Angesichts der Mehreinnahmen von 200 Millionen Euro im letzten Haushaltsjahr ist diese Erklärung kaum nachvollziehbar. Wir fordern den Senat auf, der Diskriminierung von Frauen ein Ende zu bereiten. Spätestens mit der Neuordnung der Lehramtsausbildung muss diesem Missstand Abhilfe geschaffen werden. Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer – A13 bzw. E13 für alle!“  Dies fordert Anja Bensinger-Stolze, GEW-Landesvorsitzende in Hamburg.

Die Bremer Bildungssenatorin, die amtierende KMK-Präsidentin Claudia Bogedan (SPD), verstecke sich hinter dem Argument, dass sie als Bildungssenatorin eines sogenannten Nehmerlandes im Rahmen des Länderfinanzausgleichs keine Verbesserung bei der Bezahlung von Grundschullehrkräften vornehmen könne, hieß es. Fakten geschaffen habe noch im Januar die schlewsig-holsteinische Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) mit einem Besoldungsgesetz, das A12 für Grundschullehrkräfte festschreibe.  „Sie sollte  ihre diskriminierende Haltung noch einmal überdenken“, riet Astrid Henke, GEW-Landesvorsitzende Schleswig-Holsteins.

Hintergrund: In den drei Bundesländern Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein gibt es laut GEW keinen Unterschied bei der Dauer der Universitäts-Ausbildung der Lehrkräfte. Alle absolvieren ein zehnsemestriges Studium und schließen mit einem Master ab, alle mit der gleichen Zahl von 300 Leistungspunkten. Ebenso ist der Vorbereitungsdienst auf 18 Monate für alle Lehrämter festgelegt und schließt mit dem 2. Staatsexamen ab. Auch die Prüfungsanforderungen sind gleich. N4t

Zum Bericht: „A13 für alle“: Grundschullehrer fordern Gleichbehandlung – Ministerium lehnt ab

 

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36 Kommentare
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Jörg Desse
8 Jahre zuvor

Wenn die Regelstudienzeit für verschiedene Schulformen unterschiedlich ist, muss auch die Bezahlung unterschiedlich sein.Punkt.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  Jörg Desse

Ihr Argument gefällt mir.

Man könnte die Bezahlung auch an den höchsten an der Schulform zu erlangenden Abschluss koppeln. Dann würden Erzieher A10, Grundschullehrkräfte nach wie vor A11, reine Sek I-Lehrkräfte (Hauptschule, Realschule, Regelschule, Mittelschule usw.) nach wie vor A12 und Sek II-Lehrkräfte (Gymnasium, Gesamtschule, Berufskolleg usw.) nach wie vor A13 bekommen, was die Forderung der GEW ad adsurdum führt.

bakunix
8 Jahre zuvor
Antwortet  Jörg Desse

„Wenn die Regelstudienzeit für verschiedene Schulformen unterschiedlich ist, muss auch die Bezahlung unterschiedlich sein. Punkt.“

Das ist doch ein schlechter Witz. In RLP hat man eine Studienzeit für GS, die von der Landesregierung bewusst zwei Semester kürzer gehalten wird, um dieses Argument zu haben: A12. In anderen Bundesländern ist die Studiendauer für alle Schularten gleich lang. Folge: In einem Bundesland würden die GS-Lehrer nach A12, in einem anderen nach dieser Logik nach A13 bezahlt. Wie ist das mit guten Argumenten zu rechtfertigen, auch dann, wenn eine Lehrkraft das Bundesland wechselt?

Deshalb kann es nur eines geben: Lehrer = Lehrer. Die Studienzeit dauert für alle gleich lang beginnend mit einem gemeinsamen Grundstudium über vier Semester. Anschließend kann sich jeder Studierende, ohne auf das Geld gucken zu müssen, die Schulart aussuchen, von der er meint, dass sie die für ihn geeignete ist.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  Jörg Desse

Je weiter das Studien-Niveau vom Master (früher Diplom) weg ist, desto weniger Geld. Das hat doch mit Schuhgröße nix zu tun.

Anna
8 Jahre zuvor

Was für einen Abschluss bekommt man denn in der Kita oder in der Grundschule? Dann dürften ja Erzieherinnen und Grunschullehrkräfte gar nichts verdienen. Super Vorschlag.

GriasDi
8 Jahre zuvor

Gleiche Ausbildung, gleiche Bezahlung. Die schulartspezifischen Eigenheiten können dann noch im Referendariat vertieft werden. Wenn das nicht nur als Quelle für billige Lehrkräfte missbraucht werden würde.

Pensionist
8 Jahre zuvor

Es gibt nur eine einzige vernünftige Methode, die Bezahlung festzulegen:

Der Staat macht seine Anforderungen bekannt (Examina, Noten etc.).
Die Interessenten informieren sich auch noch über die Arbeitsbedingungen.
Der Staat bietet jeder Bewerbergruppe mit gleicher Tätigkeit (Schulart, Klassenstufe, Fach etc.) eine Bezahlung, bei der er gerade genügend Nachwuchs bekommt, welcher die Anforderungen erfüllt.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  Pensionist

Dann wäre die Bezahlung ja auch noch abhängig von den Fächern.

Pensionist
8 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Richtig! Und wer Mathematik und Physik studiert hat (wie ich 🙂 ) , oder andere Korrekturfächer, der freut sich.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  Pensionist

die deutschhistoriker würden sich wegen der masse nicht freuen.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  Pensionist

Generell gilt im ÖD ein Verdrängungsverbot. So dürfen keine Beamten des höheren Dienstes Planstellen im gehobenen Dienst besetzen. Bis Klasse 10 – bzw. Klasse 9 an GY – reicht die Befähigung für den gehobenen Dienst. Demnach dürften keine KollegInnen mit der Lehrbefähigung GY/BK in der Primar- und Sekundarstufe I eingesetzt werden.

Durch die Schaffung von Planstellen für Beamte des höheren Dienstes an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen sowie anderen Schulen „des längeren gemeinsamen Lernens“ wird in letzter Zeit die Zahl der Panstellen an den SekI-Schulen für Beamte des gehobenen Dienstes abgebaut. Die StR machen an einer SekI-Schule nichts Anderes als die A12 besoldeten Lehrer – Regelstudienzeit hin oder her..

sofawolf
8 Jahre zuvor

Dazu hatten wir doch erst kürzlich eine lange Diskussion mit (bis jetzt) 160 Kommentaren.

https://www.news4teachers.de/2016/03/studie-geringer-lohn-an-grundschulen-ist-geschlechterdiskriminierung/#comment-212093

sofawolf
8 Jahre zuvor

Mich verwundert das Argument der GEW, dass ja die Ausbildung gleich sei und sie meint damit die gleiche Dauer, die gleiche Anzahl von Leistungspunkten u.dgl. mehr. Aber die Inhalte sind doch nicht die gleichen! Sonst könnte man doch bei vielen Handwerksberufen auch sagen, alle müssen gleich entlohnt werden, denn alle haben die gleiche Ausbildungsdauer usw.

Ich möchte einfügen, was ysnp in der anderen Diskussion zur Debatte stellte (siehe Link vorher):

ZITAT „Das Problem ist aus meiner Sicht vielschichtig:

– Es geht darum, in wie weit man ein vertieftes fachwissenschaftliches Studium später in der Bezahlung berücksichtigt.
– Es geht darum, in wie weit man ein vertieftes pädagogisch – didaktisches Studium später in der Bezahlung berücksichtigt.
– Es geht darum, in wie weit man den Arbeitsaufwand in den Schularten, der in verschiedenen Aufgabenbereichen schulartenspezifisch ist, in der Bezahlung berücksichtigt.
– Es geht darum, in wie weit sich die Arbeitsfelder des Berufes in den letzten beiden Jahrzehnten geändert haben.
– Und es geht darum, ob man sich des Problems bewusst ist, dass der Mensch gerne erworbene Pfründe zu verteiden versucht.“

mama51
8 Jahre zuvor

🙁 Ich finde diese Neid -Debatte unter „Kollegen“ einfach nur entwürdigend! Es ist wirklich kaum zu glauben, dass hier niemand einem anderen auch nur das „schwarze unter dem Fingernagel“ gönnt.
WAS wäre so schlimm daran, wenn die geplagten GS- Lehrer A13 verdienen würden? WEM würde das schaden?
Das wahrlich einzige, was ich diesen geballten Kommentaren hier (und auch den 160 von sofawolf genannten, die ich alle gelesen habe) entnehme, ist eine massive Diskriminierung der GS- Lehrerschaft und ein Armutszeugnis für den gesamten Berufsstand.
SCHÄMT EUCH!

Gerd Otwalla
8 Jahre zuvor
Antwortet  mama51

Wem das schadet? Dem Steuerzahler, dessen Geld hier nach dem Willen einer einzelnen Interessensgruppe die eigene Tasche etwas voller machen soll. Wenn aktuell etwas mehr Geld in den Kassen ist, sollte man sich vielleicht fragen wo dieses Geld erwirtschaftet wird und nach welchen Regeln diese Wirtschaft normalerweise funktioniert. (Und jetzt bitte kein Fingerzeig auf raffgierige Bänker, das führt nur zu müdem Gähnen und an der Sache vorbei)

Blume3
8 Jahre zuvor

Ist schon richtig, sofawolf, aber ist denn die vielfältige pädagogische und psychologische Abreit in der GS weniger wert wie die fachwissenschaftliche? Und wie ist die Bandbreite der abzudeckenden Fächer der GS gegenüber den einzeln verteilten Fächer der Gymnasiallehrer zu sehen? Und wie passt die höhere Besoldung der Sonderpädagogen ins Bild?… und abgesehen von alldem haben GS-Lehrer, wenn ich richtig informiert bin, ohnehin 4 oder 5 Wochenstunden mehr zu unterrichten, diverse zusätzliche Anwesenheitszeiten an der Schule und fast immer den Klassenlehrerjob, der in der GS einen enormen Aufwand bedeutet. Und dann wird von einem ‚guten‘ GS-Lehrer immer noch erwartet, dass er jeweils Feiern zu den Festen im Jahr veranstaltet, ein reichhaltiges Angebot an Lerngängen macht (die zwar 2-3 mal jährlich vorgesehen sind, aber meist die Zeit des Vormittags überschreiten), Landschulheimaufenthalte (die völlig freiwillig sind), Lesenächte, Aufführungen und Abschlussfeste durchführt… doch das ist alles das Eigenengagement der Kollegen! Oder möchtet ihr für eure Kinder eine Grundschulzeit mit Dienst rein nur nach Vorschrift, um den Kindern den Start ins Leben des gemeinsamen Lernens zu legen?

sofawolf
8 Jahre zuvor

@ mama51, so ein Neidvorwurf kommt typischerweise immer, wenn es um „Gerechtigkeit“ geht. Gerechtigkeit bedeutet aber nicht unbedingt „allen das Gleiche“, sondern auch „jedem nach seiner Leistung“. Wenn Sie wirklich alle 160 Kommentare gelesen haben, wissen Sie, dass es mir nicht ums Geld geht oder darum, dass GS-Lehrer nicht mehr verdienen sollen. Ich bin voll auf Seite der GS-Lehrer, die gegenwärtig um eine Gehaltserhöhung kämpfen. Ich sage nur abweichend zu der „Alle-Lehrer-A-13-Debatte“:

(1.) GS-Lehrer sollen nicht so tun, als würden sie schlecht verdienen.

(2.) Zwischen Grundschulen und weiterführenden Schulen sehe ich Unterschiede, die ein unterschiedliches Gehalt rechtfertigen.

Meinetwegen können ja die GS-Lehrer durchaus A 13 bekommen, das ist nicht mein Punkt, ich würde dann aber sofort dafür plädieren, dass die (z.B.) GY-Lehrer A 14 bekommen, eben weil sie mehr leisten. Ich finde es auch ok, wenn Schulleiter mehr bekommen, weil sie mehr leisten! Ich sträube mich gegen diese ständigen Behauptungen, ein GY-Lehrer leistet / macht nicht mehr als ein GS-Lehrer. Das ist mein Punkt!

@ Blume3, was du alles an zusätzlichen, außerunterrichtlichen Tätigkeiten der GS-Lehrer aufführst, leisten im Großen und Ganzen die GY-Lehrer auch!!! Außerdem gefällt mir nicht die Einstellung vieler Lehrer, dass sie ihr (gutes !!!) Gehalt nur für den Unterricht bekommen und alles andere zusätzlich (und kostenlos) erbringen. Nein, wir bekommen unser Gehalt für unseren Unterricht, für die Vor- und Nachbereitung und für all die zusätzlichen Aufgaben (Elterngespräche, Ausflüge, Dienstbesprechungen etc.) und wir haben i.d.R. die Ferien frei als Ausgleich für die Mehrarbeit in der Unterrichtszeit.

ysnp
8 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

„Ich finde es auch ok, wenn Schulleiter mehr bekommen, weil sie mehr leisten! Ich sträube mich gegen diese ständigen Behauptungen, ein GY-Lehrer leistet / macht nicht mehr als ein GS-Lehrer. “
Ich möchte ich einhaken:
Was ist überhaupt Leistung? Woran macht man das fest? Was ist ein Mehr an Leistung?
In meinen Augen leisten Schulleiter nicht mehr als ein Lehrer, sondern haben andere Aufgabenfelder und mehr Verantwortung. Daraus rechtfertigt sich in meinen Augen das höhere Gehalt.
Ich selbst verwehre mich gegen den Gedanken, dass ein Gy- Lehrer mehr leistet als ein GS- Lehrer oder ein HS- Lehrer, denn auch diese verdienen A 12. Wir haben ja eine doppelte „Abstrafung“ der Schularten: Je jünger oder leistungsschwächer in Bezug auf kognitive Leisung die Schüler, umso höher ist das volle Debutat (ein GS- Lehrer hat i.d.R. 28 Stunden Unterricht als volles Debutat) und umso geringer die Gehaltsstufe.
Zur Leistung: Ein Lehrer ist immer Pädagoge und Fachwissenschaftler. Doch zuerst einmal Pädagoge. Als Pädagoge braucht er einen soliden fachwissenschaftlichen Hintergrund. Wäre der Lehrer kein Pädagoge, dann könnten wir auch Wissenschaftlicher Unterricht halten lassen. Eine Lehrerleistung muss sich an beidem messen lassen. Bei den kleineren Schülern brauchen Lehrer ein größeres didaktisches und psychologisches Knowhow, bei den älteren ein eher fachwissenschaftliches. Doch beide brauchen beides mit unterschiedlicher Ausprägung. Was bringt es, wenn sich ein Grundschullehrer in den unterschiedlichen Fächern, die er unterrichtet, nicht fachwissenschaftlich sicher ist? Auch er muss wissen, worauf alles hinausläuft. Dann sind dann noch die schwächeren, älteren Schüler. Nicht umsonst hat man in den Hauptschulen in manchen Bundesländern deswegen das Klassenlehrerprinzip zum Teil noch aufrecht erhalten.
An den Grundschulen braucht man u.a. zusätzlich noch das Wissen um gute Differenzierungsmöglichkeiten, denn der Unterricht kann bei der Vielfalt der Schüler in der Grundschule nicht nach Schema F stattfinden.
In den Hauptschulen muss man sich vermehrt mit den Zugangsmöglichkeiten zum Wissen auseinandersetzen.
Ich bestreite nicht, dass Lehrer anderer Schularten viele außerunterrichtliche Zusatzaufgaben haben. Ich kann es nur von mir sagen: In der Grundschule ist es in den letzten Jahren extrem geworden. Durch die bunt gemixten Klassen haben sich die zusätzlichen Gespräche, die man mit Experten, Eltern usw. führen muss, drastisch erhöht. Außerdem muss man sich zur Zeit in allen Bereichen – angefangen vom autistischemn Kind über Legasthenie, Dyskalkulie bis hin zu DAZ, SINUS usw. fortbilden, um auf die vielfältigen Herausforderungen im Unterricht, wo Schüler jeder Couleur sitzen, professionell reagieren zu können. Bei uns bilden sich aus diesem Grund Supervisionsgruppen. Die Fortbildungen finden meist am Nachmittag statt, selten am Vormittag, es sei denn, es sind Forbidlungen über mehrere Tage. Wir haben zudem ein Fortbildungsmuss von 15 vollen Stunden pro Schuljahr. Zusätzlich haben wir auch das, was du angeführt hast: Fachkonferenzen, Teamsitzungen, Planungsausschüsse, Schulentwicklungsgruppen usw… In der Regel haben wir pro Woche mindestens ein Nachmittagstermin, oft reicht das aber nicht. Zusätzlich sieht sich fast jeder Grundschullherer in der Pflicht, die Hausaufgaben/Ergebnisse der Wochenplanarbeiten/ Schularbeiten zu korrigieren. Das kommt schon etwas zusammen, zumal es ja verschiedene Fächer sind, wo etwas schriftlich gemacht wird. Die Ferien und Teile der Wochenenden habe ich, wie viele andere Lehrer fast nie vollständig frei. Meist schiebt man darauf Korrekturarbeiten, versorgt dann die X Materialien, die man während der Woche nicht geschafft hat ( ein Grundschullehrer arbeitet ja ziemlich materialintensiv und zwar nicht nur mit Arbeitsblätter) oder schreibt die Zeugnisse, die ja in der Grundschule Wortgutachten sind.
Abschließend: Den Leistungsbegriff an eine fachwissenschaftliche Unterrichtsweise zu binden, halte ich in Bezug auf den Beruf „Lehrer“ nicht gerechtfertigt.

mama51
8 Jahre zuvor

DER STEUERZAHLER sollte sich freuen, wenn gute Arbeit entsprechend entlohnt wird!!! Denn wenn auch nicht alle Steuerzahler Kinder haben, so ist es für alle von Vorteil, wenn die zukünftigen Arbeitnehmer gut ausgebildet sind, eben schon seit der GS – vor allem aber, weil dann vielleicht auch auch mehr Männer den Beruf des GS- L. ergreifen würden…Das wäre für die Sozialisation vieler Jungen ein Segen!
Die Arbeitsplatzbeschreibung, die ysnp am 24.03. abgeliefert hat, ist absolut vollständig -nur dass die GS-L. in Hessen 29 Std. Unterrichtsverpflichtung haben… und die 42-Std.Woche zugrunde gelegt ist. Daran gemessen würden die meisten sog. außerschulischen Aktivitäten entfallen, wenn wir GS.L nur Dienst nach Vorschrift machen würden: Meine wöchentliche Arbeitszeit umfasst 52 -55 Zeitstunden (all- inklusive). Ich schenke dem Steuerzahler also eine Menge Geld wie die meisten meiner GS- Kolleg-Innen auch – und dieser merkt es nicht einmal, sondern beschwert sich auch noch!

mama51
8 Jahre zuvor

Sorry, falscher Button!
dies war eine Antwort für Gert Otwalla vom 24.03.

sofawolf
7 Jahre zuvor

ZITAT: “ Daran gemessen würden die meisten sog. außerschulischen Aktivitäten entfallen, wenn wir GS.L nur Dienst nach Vorschrift machen würden: Meine wöchentliche Arbeitszeit umfasst 52 -55 Zeitstunden (all- inklusive).“

ha, 🙂 irgendwie hatte ich schon das gefühl, dass die „unbeteiligte mama51“ mit dem neid-vorwurf in wirklichkeit selbst eine GS-Lehrerin ist. 🙂

natürlich wird hier kein GS-Lehrer argumente gegen A 13 formulieren. das ist doch klar. ich stelle die arbeitsbelastung nicht in abrede. sie ist da und nicht nur im unterricht und DESWEGEN verdienen wir lehrer gut. was wir in der unterrichtszeit „zu viel“ arbeiten, können wir in den ferien abbummeln. du schenkst dem steuerzahler kein geld, denn du bekommst dein gehalt – ich wiederhole es noch einmal – eben nicht nur für die 45 minuten unterricht, sondern eben für das ganze drumherum auch! ich meine, viele jammern auf hohem niveau. arbeite(t) mal an einer privatschulen, die in der unterrichtszeit UND in den ferien präsenzpflicht hat (wenn du keinen urlaub hast). dann kannst du meckern.

allerdings finde ich auch, dass geringere stundenzahl und höhere gehaltsstufe den GY-Lehrern ihre MEHRARBEIT (mehraufwand, nennt es, wie ihr wollt) doppelt vergünstigen. ich meine, eins von beiden würde reichen. entweder geringeres stundendeputat ODER höhere gehaltsstufe.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Privatschulen sind ein anderes Fass.
Es geht um die Bezahlung der Lehrer in den staatlichen Schulen, wo Unterschiede gemacht werden. Es geht auch nicht ums Jammern, sondern um Gerechtigkeit. Bei den heutigen Berufsanforderungen in den Schularten sind ein unterschiedliches Gehalt – und – in fast allen Bundesländern keine Aufstiegschancen in eine höhere Gehaltsklasse im Grund- und Hauptschulbereich als normaler Lehrer nicht mehr angepasst. A 13 als Einstiegsgehalt für alle finde ich einen guten Kompromiss, wo man sich zwischen den Schularten treffen könnte.
Darüber wurde hier auch noch nicht geschrieben: Ein GHS Lehrer bleibt – bis unter bestimmten Voraussetzungen in By, wo A 12+ Z und A 13 möglich sind (dank des rührigen Lehrerverbandes BLLV) – immer A 12, während vor allem Gymilehrer eine Berufslaufbahn als Lehrer in höhere Gehaltsklassen in Aussicht haben. (Passiert das dort nicht automatisch?) Eine Wechsel in eine höhere Gehaltsklasse sollte zudem immer mit einem außerordentlichen Engagement und Berufsalter gekoppelt werden.

dixo
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Ist es nicht so, dass bei Neiddebatten immer mit der „Gerechtigkeit“ argumentiert wird. Oft sogar von beiden Seiten. Der Begriff „gerecht“ ist durch inflationären Gebrauch ziemlich nichtssagend geworden.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  dixo

Nimmt man bei sachlichen Auseinandersetzungen das Wort „Neid“ in den Mund, verschiebt man die Diskussion von der sachlichen auf die emotionale Ebene. Man unterstellt sozusagen niedrige Beweggründe. Deshalb wird man auf dieser Ebene nicht zu einer vernünftigen Diskussion kommen.
Ich selbst hatte bisher nicht den Eindruck, dass das Wort „gerecht“ in diesem Bereich inflationär benutzt wird, kann das aber nicht beurteilen, da ich mich nicht regelmäßig an solchen Diskussionen beteilige bzw. diese verfolge. Das Wort „gerecht“ habe ich aus eigenem Empfinden heraus benutzt und ich finde es hier wirklich angebracht.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Es geht auch nicht um „Gerechtigkeit“, es geht um „Gleichbehandlung“.

Werden für alle Lehrämter die gleichen Einstellungsvoraussetzungen vorausgesetzt, dann müssen Lehrkräfte auch zu gleichen Bedingungen eingetuft werden. Das hat folglich nichts mit Gerechtigkeit zu tun.

Deshalb wird ja auch die gleiche Besoldung eingefordert, ein gerechtes Entgelt hingegen ist etwas ganz Anderes.

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Es werden ja nicht für alle Lehrämter die gleichen Einstellungsvoraussetzungen vorausgesetzt. Sonst könnte sich ja eine Grundschullehrkraft, die mit dem Gehalt nicht zufrieden ist an einem Gymnasium bewerben. Was – soweit ich weiß – nicht geht.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Wenn es denn eine reine Grundschullehrkraft ist. Es gibt aber genügend Bundesländer, die ein gemeinsames Lehramt für Primar- und Sekundarstufe I haben (Lehramt GHR). Im übrigen ist es eben nicht so, dass das SekI-Lehrkräfte nicht auch an GY eingesetzt werden könnten, sie dürfen nur eben nicht in der GOSt unterrichten.

Aufgrund des Lehrkräftemangels in einigen Fächern und des Überangebotes an Primarstufenkolleginnen unterrichten viele von denen in der SekI allgemeinbildender Schulen.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  dixo

@dickebank
Bei den Einstellungsvoraussetzungen gebe ich dir Recht.
Gleichbehandlung ist vielleicht noch ein stärkeres Wort als „gerecht“. Denn gerecht kann man auch wider die Gleichbehandlung auslegen. Allerdings spricht selbst Herr Beckmann von „ungerecht“. Und in dem von ihm geschilderten Zusammenhang macht das Wort in meinen Augen Sinn.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Gleichbehandlung – also niedrigere Besoldungsstufe und höhere Wochenstundenzahl. Bei der „sauguten“ Qualifikation des Lehramtes SekI+II wuppen die Inhaber aber locker 30 Wochenstunden:)

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Mit der sauguten Qualifikation haben Sie recht.

sofawolf
7 Jahre zuvor

Gerecht oder ungerecht, gleich oder ungleich, Neid oder Habgier … das kann man natürlich drehen und wenden, wie man es gerade braucht. 🙂 Und tut’s ja auch. Jedem das Gleiche? Jedem nach seiner Leistung? Jedem nach seinen Fähigkeiten? Gar nicht so einfach zu entscheiden. Sollen alle das Gleiche bekommen, unabhängig davon, was sie leisten oder gar leisten können? Soll Ungleiches gleich oder ungleich behandelt werden? Darf Gleiches ungleich behandelt werden, weil die Voraussetzungen / Bedingungen unterschiedlich sind? Ist es Habgier, wenn man so viel haben will wie andere auch – oder Neid, wenn man es nicht für gerechtfertigt hält?

Vermutlich entscheidet das jeder, je nachdem wie er selber gerade denkt (je nachdem, ob er seine Position damit stützen kann oder nicht). Das ist halt so. Deshalb gibt es ja auch vor Gericht die „Befangenheit“. Ein Richter soll nicht richten in einer Angelegenheit, in der er selbst persönlich betroffen ist. Sind Grundschullehrer nicht auch befangen, wenn sie darüber entscheiden sollen, was sie warum verdienen?

In diesem Falle wären vermutlich unbefangene Meinungen mal interessant (aber bitte keine „außenstehenden mamas51“, die in Wirklichkeit doch selber GS-Lehrer sind). 🙂

Palim
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

„Sind Grundschullehrer nicht auch befangen, wenn sie darüber entscheiden sollen, was sie warum verdienen?“

Sind Gymnasiallehrkräfte nicht auch befangen, wenn sie darüber entscheiden sollen, ob Grundschullehrkräfte gleich viel verdienen sollen, weil es dem Gehalt der anderen Lehrkräfte gleich gestellt werden soll?

Grundschullehrkräfte stellen ihren Beruf dar. Sie engagieren sich für eine faire Bezahlung, ihren Qualifizierungen sowie Aufgaben und Tätigkeiten angemessen und wünschen vernünftige Bedingungen, um ihren Beruf ausüben zu können – und entsprechende Anerkennung desselben.
DAS unterscheidet sich vermutlich nicht von anderen Berufsgruppen.

Es unterscheidet sich allerdings, dass sie viel zu lange viel zu wenig dazu gesprochen haben und m.M.n. auch die Gewerkschaften in den letzten Jahren (zumindest in meinem Bundesland) geschlafen haben.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Geschlafen hat die GEW nicht, sie fordert schon lange die L-EGO (Lehrereingruppierungsordnung ein, deren Abschluss aber von der TdL mithilfe der im DBB organisierten Verbände verhindert wird. Die im DBB organisierten Verbände des ÖD der Länder sind nämlich nur an der Tariferhöhung, die ja eins zu eins auf die Besoldungsanpassungsgesetze übertragen wird, interessiert. Die Eingruppierung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte geht den Besoldungsempfängern dabei tangential an der Gesäßebene vorbei. Nur deshalb kann die Tdl diesen Punkt in aller Bräsigkeit aussitzen.

Solidarität ist ein Fremdwort, das – wie der gesamte Thread zeigt – von großen Teilen des ÖD nicht verstanden wird.

dickebank
7 Jahre zuvor

Nu aber, „Jedem das Gleiche“ oder besser noch „suum cuique“ führt allenfalls zu letaler Gleichheit …

Oder um es mit „1984“ zu belegen:

„Alle Tiere sind gleich. – Nur Schweine sind gleicher!“ Die Analogie zu Lehrerschaft und StR dürfen Sie selber herstellen, sie ist nicht in jedem Fall gewollt oder grundsätzlich zutreffend.

Pensionist
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Aber, aber … lieber Kollege dickebank! Eine Analogie zwischen Fauna und Lehrerschaft herzustellen mag ja noch angehen, aber dass dann die Studienräte den Platz der Schweine einnehmen sollen ts, ts, ts!

Im Übrigen sind eben nicht alle Tiere gleich und alle Lehrer sind es schon garnicht. Daran ändern auch gleiche Regelstudienzeiten nichts.

Gerechte Bezahlung? Was ist schon gerecht? Da hat doch jeder eine andere Meinung und objektive Kriterien existieren nicht!

Es gibt nur eine einzige vernünftige Methode, die Bezahlung festzulegen:

Der Staat macht seine Anforderungen bekannt (Examina, Noten etc.).
Die Interessenten informieren sich auch noch über die Arbeitsbedingungen.
Der Staat bietet jeder Bewerbergruppe mit gleicher Tätigkeit (Schulart, Klassenstufe, Fach etc.) eine Bezahlung, bei der er gerade genügend Nachwuchs bekommt, welcher die Anforderungen erfüllt.

Na ja, ist wohl doch nur in den Wind gesprochen. Ich bin zum Glück schon lange pensioniert und werde mich jetzt weiter in meiner A15 Suhle wälzen und dem Streit aus der Ferne zusehen.

Mississippi
7 Jahre zuvor

Ein Trost bleibt: Am Ende ist es egal, ob A12, A15, homo oder hetero…