Gericht: Klage auf veganes Schulessen hat kaum Erfolgsaussicht

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BERLIN. Das Berliner Verwaltungsgericht macht Eltern wenig Hoffnung auf ein Recht auf veganes Schulessen. Die geplante Klage eines Vaters auf vegane Kost für seine Tochter in der Schulkantine habe kaum Aussicht auf Erfolg, sagte ein Gerichts-Sprecher am Mittwoch. Deshalb sei der Antrag des Mannes auf Prozesskostenhilfe in diesem Fall abgelehnt worden.

Die Ganztagsschule in Berlin-Köpenick verhält sich nach Einschätzung des Gerichts richtig. Sie orientiere sich bei der Auswahl ihres Mittagessens an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Diese empfehle eine vegane Ernährung für Kinder und Jugendliche gerade nicht, teilte das Gericht mit. Veganer ernähren sich ohne tierische Produkte, sie essen zum Beispiel auch keine Eier und trinken keine Kuhmilch.

Schulen seien nicht verpflichtet, die Vielfalt von Ernährungsüberzeugungen wie zum Beispiel auch Rohkost oder Steinzeitkost aufzugreifen, heißt es zur Begründung der Ablehnung von Prozesskostenhilfe. Das Mädchen könne veganes Essen aber mitbringen und auch in der Schule aufwärmen. dpa

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xxx
7 Jahre zuvor

hätte der vater ohne potenziellen anspruch auf prozesskostenhilfe, denn man bekanntlich nur bei hartz iv und vergleichbar hat, überhaupt geklagt, vermutlich nicht …