Eisenmann sagte, Eltern wollten das Beste für ihr Kind – und das sei aus deren Sicht das Abitur. «Ich will das gar nicht kritisieren», betonte die Ministerin. «Aber ich halte es für wichtig, dass gerade die Lehrer ein zentraler Partner sind, um Kinder gegebenenfalls vor einem übertriebenen Elternwillen zu schützen.» Die Gymnasien müssten mit einer zunehmenden Heterogenität ihrer Schüler zurechtkommen.
Grundschulempfehlung muss der weiterführenden Schule vorgelegt werden
Ein Grund dafür sei die unter Grün-Rot abgeschaffte verbindliche Grundschulempfehlung. Die grün-schwarze Regierung hat sich darauf geeinigt, die verbindliche Grundschulempfehlung zwar nicht wieder einzuführen. Aber sie muss der weiterführenden Schule vorgelegt werden. Die Schule kann dann ein verbindliches Beratungsgespräch mit den Eltern führen. Eisenmann bezeichnete dies als einen guten Kompromiss. «Vor Jahren hat allein die Lehrerentscheidung gezählt. In den letzten vier Jahren hat der Elternwille gezählt», sagte sie. «Jetzt müssen Eltern und Lehrer gemeinsam sehen, was gut ist für das Kind – auch, wenn die Eltern immer noch das letzte Wort haben.»
Eisenmann wandte sich gegen die Forderung einiger Eltern, in Schulen auf Zensuren zu verzichten. «Ich halte Noten insgesamt für richtig.» Zwar müsse die Leistungsbewertung nicht über allem stehen, sagte die frühere Stuttgarter Schulbürgermeisterin. «Aber es ist wichtig für das Kind und auch für die Eltern zu wissen, wo man steht.»
«Frau Eisenmann sollte es besser wissen», sagte Fulst-Blei. Der Übergang zu den Gymnasien sei zu einer Zeit stark angestiegen, als es die verbindliche Empfehlung noch gab – und im vergangenen Schuljahr erstmals rückläufig gewesen. Außerdem orientierten sich mehr als 80 Prozent der Eltern weiterhin daran. Die Ministerin solle die individuelle Förderung an den Gymnasien ausbauen und nicht die verbindliche Grundschulempfehlung durch die Hintertür wieder einführen, forderte Fulst-Blei. dpa
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Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit – Studie stellt Leistungsprinzip von Gymnasien in Frage
Das wäre mal ganz gut! Meist reicht ja sogar eine Klarstellung, z.B. die, dass einzelne Noten, sogar von Klassenarbeiten, sogar auf Zeugnissen (bis einer Ausnahme von Schulabschlusszeugnissen) nicht anfechtbar sind, da Gerichte hier bisher immer den Ermessensspielraum der Lehrer akzeptiert und bestärkt haben.
(mit Ausnahme von …)