Zweiter Entwurf für Sachsens Schulgesetz – Opposition spricht von einem „Alibi-Dialog“ mit Bürgern

4

DRESDEN. Ein von Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU) überarbeiteter Entwurf für ein neues Schulgesetz in Sachsen sorgt in für Kritik –  nicht nur bei der Opposition. Viele wichtige Hinweise, die Bürger im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingebracht hätten, seien in dem nun vom schwarz-roten Kabinett beschlossenen Entwurf nur unzureichend umgesetzt, hieß es parteiübergreifend. Die Bildungsexpertin der Linken, Cornelia Falken, sprach von einem „Alibi-Dialog“.

„Alle Kabinettsmitglieder – CDU und SPD-Minister – haben ohne Widerspruch diesem Regierungsentwurf zugestimmt“, betonte Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU) bei der Vorstellung des Entwurfs am heutigen Mittwoch. Beim Thema Schule gingen die Meinungen aber „naturgemäß“ auseinander. „Schüler, Eltern, Fachgremien und Institutionen – sie alle haben ihre persönlichen Expertisen und individuellen Wünsche und legen damit unterschiedliche und widerstreitende Maßstäbe an den Schulgesetzentwurf.“

Mehr als 660 Hinweise – 40 Änderungen

Nach neun Dialogforen und zahlreichen Diskussionen mit Lehrern, Schülern und Eltern gingen Kurth zufolge mehr als 1000 Stellungnahmen bei ihrem Ministerium ein. 660 enthielten konkrete Hinweise, die letztlich dazu geführt hätten, dass der Gesetzentwurf in 40 Punkten geändert worden sei. Die Änderungen seien jedoch größtenteils redaktioneller Natur, räumte sie ein.

„Ich bin enttäuscht, dass die Anhörung und die vielen Hinweise, welche die Bürgerinnen und Bürger zum Schulgesetz eingereicht haben, nicht zu einer deutlichen Überarbeitung des Entwurfes geführt haben“, sagte Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD). Das habe er auch im Kabinett deutlich gemacht. Die Zustimmung der SPD-Minister sei mit dem Ziel verbunden gewesen, dass das Gesetz zügig ins Parlament komme. Er habe „großes Vertrauen in die Arbeit des Landtages, dass er den öffentlichen in Gang gesetzten Prozess jetzt aufgreift und die Debatte fortführt“.

„Mit dem Entwurf hat die Kultusministerin dem Landtag Hausaufgaben aufgegeben“, sagte der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Lothar Bienst. „Wir werden im Parlament jetzt beraten und notwendige Anpassungen mit unserem Koalitionspartner beschließen.“ Linken-Bildungsexpertin Falken kündigte umfangreiche Änderungsanträge an. Sie forderte unter anderem eine Verringerung der Klassenobergrenze von 28 auf 25 Schüler und ein „flächendeckendes System von Gemeinschaftsschulen und gemeinsames Lernen bis zur Klasse 8“.

Anzeige

Auch beim Landesschülerrat sieht man den Entwurf kritisch: Er sei nicht zukunftsweisend und erfülle „nicht den Anspruch, den der Freistaat Sachsen an ein modernes Bildungssystem haben sollte“. Dennoch seien in dem Entwurf wichtige Änderungen enthalten.

Vorgenommene Änderungen

Eine Änderung betrifft den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule. Hier wird die Inklusion jetzt als „Querschnittsaufgabe“ aller Schulen bezeichnet. Außerdem gelte es „Menschen unterschiedlicher ethnischer und kultureller Herkunft zu integrieren“. Um der Bildung von Parallelgesellschaften entgegenzuwirken, soll es künftig möglich sein, Schüler mit Migrationshintergrund regional auf Schulen in zumutbarer Entfernung zu verteilen. Außerdem soll die Berufs- und Studienorientierung in allen Schulformen gestärkt werden.

Kurth lobte das Anhörungsverfahren, das dazu beitragen könne, „die demokratische Kultur in Sachsen zu stärken“. Bei einem letzten Dialogforum am 18. Mai soll die Novelle vorgestellt werden. Dabei stehe aber nicht der Inhalt, sondern die Frage im Mittelpunkt, warum Vorschläge Eingang in den Text gefunden hätten oder eben nicht. dpa

 

Hintergrund

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

4 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
xxx
7 Jahre zuvor

Berufsorientierung am Gymnasium kann ich mir sowohl in der Sek I als auch der Sek II gut vorstellen. Wie Studienorientierung in einer Mittelschule (oder Real- oder Haupt- oder wie auch immer sie in Sachsen heißt -schule) aussehen soll, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Ganz besonders, wenn so gut wie niemand an der Schulform die Zulassung für die Sek II oder gar das Abitur schaffen wird.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Jeder, der die FOR mit dem MSA zuerkannt bekommt, kann ein Fachabitur erwerben. Ebenso kann jeder der einen Abschluss einer allgemeinbildenden Schule in der Tasche hat an eine SekII-Schule (berufsbildende Scjhule wechseln), um dort seine FHR oder AHR zu erwerben.

Aber das grundlegende Problem Ihrerseits liegt darin, dass es Berufs- und Studienorientierung unabhängig von der Schulform heißt. Denn der Weg aus der SekI ind die GOSt eines GY oder BK steht jedem offen, der mindestens einen FOR-QE am Ende der 10 erworben hat.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Studienorientierung bedeuten für mich Informationen über und Vorbereitung auf ein Studium. Zugegebenermaßen habe ich die Fachhochschulen bei meinem Kommentar außen vor gelassen und meinen letzten Satz nicht drastisch genug formuliert:

Wie in NRW wird es auch in Sachsen Klassen geben, an denen praktisch niemand auf dem ersten Bildungsweg die FHR oder AHR ernsthaft versuchen wird, weil die Qualifikation dafür absehbar fehlen wird. Bei solchen Klassen finde ich dann Studienorientierung vergebene Mühe. Zu hochtrabendem Pressemitteilungssprech der Bildungspolitiker passt es aber.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Es gibt keine Fachhochschulen mehr. Nach Bolognese gibt es nur noch Hochschulen. Voraussetzung für einen bachelorstudiengang ist somit die FHR, die AHR wird nur noch für Exotenfächer wie lehramt, Rechtswissenschaften, Medizin etc. benötigt.

In einen Masterstudiengang kann aufgenommen werden, wer einen Bachelor-Abschluss vorweisen kann, dessen ECS-Konto nicht in den Miesen ist und den hochschulinternen Notendurchschnitt für den Master-Studiengang hat.

Also FHR und einjähriges Praktikum oder dreijährige Ausbildung, anschließend Bachelor an einer Feld-Wald-und-Wiesen „university for applied sciences“ und anschließend einen Masterstudiengang an einer renomierten TU9-Fakultät.

So geht datt und nicht so vorsintflutlich, wie Sie es managen wollen.

BTW die meisten Berufkollegs bezeichenen ihre Recipienten der höheren Berufsfachklassen oder Fachoberschulklassen auch gerne als Studenten. Im Sinne der EU ist auch jeder, der eine berufliche Ausbildung an einer staatlichen Bildungseinrichtung absolviert ein „student“. Die Ausnahme sind Auszubildende im Dualen System, da die ja betrieblich angelernt werden.

Das mit dem „Europäischen Referenzrahmen für Hochschul- und Berufsabschlüsse“ müssen Sie sich noch einmal näher zu Gemüte führen. Sonst sind sie nicht geeignet, SuS bei der „Studienorientierung“ zu begleiten:)