Im Streit um Spitzenforschung: Die neue „Exzellenzstrategie“ wackelt

2

BERLIN/HAMBURG. Zu früh gefreut? Die Absegnung einer neuen „Exzellenzstrategie“ für die Forscher-Elite galt lange nur als Formsache. Dann entbrannte heftiger Streit. Nun soll die Runde der Regierungschefs im Kanzleramt den Knoten durchschlagen. Die Erfolgschancen: ungewiss.

Es war so schön geplant für den 16. Juni: Die Regierungschefs der 16 Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) unterschreiben die Neuauflage der milliardenschweren Exzellenzinitiative für Spitzenforschung, kurz loben sie ihre Fachminister für deren in monatelanger Kleinarbeit erzielte Vereinbarung – um sich dann im Kanzleramt den „wichtigen“ Themen zu widmen: Bund-Länder-Finanzen, Integrationskosten für Flüchtlinge.

Wegen Bafög in der Kritik: Bundesbildungsministerin Johanna Wanka.
Die Bundesforschungsministerin Johanna Wanka hatte schon vor Wochen verkündet, die Weichen für die Nachfolge der Exzellenzinitiative seien gestellt. (Foto: AxelHH/Wikimedia CC BY 3.0)

Doch der Sekt könnte schal werden, womöglich wird erst einmal nichts aus den Feierlichkeiten rund um die Elite-Förderung der Hochschulen mit 533 Millionen Euro pro Jahr (künftig „Exzellenzstrategie“). Denn in der vorliegenden Form wollte Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) das Bund-Länder-Papier noch kurz vor der Ministerpräsidentenkonferenz nicht unterschreiben. Womit die Vereinbarung der Minister hinfällig wäre – bei derartigen Abkommen ist nämlich Einstimmigkeit vorgesehen.

Das Hamburger Nein könne sich zum Ja wandeln, falls ein tragfähiger Kompromiss auf den Tisch komme, sagte Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) bis zuletzt. „Sie können sich vorstellen, dass gerade rege Betriebsamkeit am Telefon, per E-Mail und SMS besteht – auf allen Ebenen.“ Aus ihrer Sicht teilen immer mehr Experten die Hamburger Bedenken, wenn auch hinter vorgehaltener Hand, darunter andere Bundesländer und diverse Hochschulen. Noch sei nicht klar, ob es am 16. Juni zu einer Abstimmung der Regierungschefs kommt. Fegebank: „Es ist nichts für schwache Nerven gerade.“

Eine Kompromiss-Regelung müsse „nach einer bestimmten Zeit auch anderen Hochschulen die Möglichkeit geben, exzellent zu werden“. Da könne sie sich „verschiedene Varianten vorstellen“. Der Senatorin zufolge „geht es hier um eine echte Weichenstellung mit Blick auf die Zukunft unseres Wissenschaftssystems. Wenn wir dauerhaft Wettbewerb und Vielfalt haben wollen, (…) dann brauchen wir dieses dynamische Element“. Die Alternative sei eine „Zementierung“ des Systems. Dabei sieht Fegebank etwa die aufstrebende Uni Hamburg im Nachteil.

Anzeige

Die Zeit drängt, denn die 2006 gestartete, bislang 4,6 Milliarden Euro teure Exzellenzinitiative läuft Ende 2017 aus. Noch in diesem Sommer sollen im Nachfolgeprogramm die Ausschreibungen für bis zu 50 Forschungsprojekte als Exzellenzcluster beginnen. Mitte 2019 sollen die acht bis elf neuen Top-Universitäten feststehen. Dass jede Hochschule in diesem Wettbewerb gleiche Chancen hat, scheint dem rot-grün regierten Hamburg zweifelhaft, da die „Platzhirsche“ ihre Leistungen nicht wirklich überprüfen lassen müssten. Der umstrittene Evaluationsparagraf könne aber ergänzt werden – indem auch bereits geförderte Exzellenzuniversitäten regelmäßig nach sieben Jahren neu auf den Prüfstand müssen.

Bundesforschungsministerin Johanna Wanka (CDU) droht mit einem „Exzellenzstrategie“-Flop eine der bittersten Niederlagen ihrer gut dreijährigen Amtszeit. Sie hatte den Durchbruch schon vor Wochen strahlend verkündet und sieht sich nun ausgebremst. Dabei hatte Wanka bislang durchaus selbstbewusst meist nur Schönes zu verkünden – der Hamburger Widerstand nervt ihr Ministerium spürbar. Ob es am 16. Juni doch noch klappt, gilt auch in Berlin als unsicher.

In anderen Bundesländern möchte man das eigentlich schon abgehakte Thema Elite-Forschung nun schnell beiseite räumen. So dringt Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann darauf, dem Förderprojekt zuzustimmen: „Wir werden uns dafür einsetzen, dass das zustande kommt, und erwarten das auch von den anderen Ländern.“

Die Bildungsgewerkschaft GEW hingegen, schon lange kritisch eingestellt gegenüber der Exzellenzinitiative, plädiert dafür, noch mal neu nachzudenken. „Statt für den überfälligen Ausbau der Hochschulen und die Verbesserung der Qualität von Forschung und Lehre in der Fläche zu sorgen, wollen Bund und Länder auf unbestimmte Zeit Milliarden in die Spitzenforschung an ausgewählten Elite-Unis pumpen“, sagte der GEW-Hochschulexperte Andreas Keller. Nun sollten die Regierungschefs „die Reißleine ziehen“ – und ihre Entscheidung vertagen. Werner Herpell und Markus Klemm (dpa)

Titelbild: Dierk Schaefer / flickr (CC BY 2.0)

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

2 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Seidel
7 Jahre zuvor

Die Exzellenzinitiative (besser die Exzellenzstrategie) sieht für den nicht rechtsfähigen Wissenschaftsrat die (alleinige) Aufgabe Auswahl der Exzellenzuniversitäten vor. Die DFG soll in der „Vorstufe“ (ebenfalls allein) für die Auswahl der Exzellenzcluster verantwortlich sein. Es kann also in diesem Fall nicht nur von einer beratenden Funktion des Wissenschaftsrates / Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates die Rede sein.
Darüber hinaus handelt der Wissenschaftsrat durch seine (ebenfalls nicht rechtsfähige) Geschäftsstelle schon jetzt durch die Organisation der laufenden Exzellenzinitiative. Bei dem angestrebten Beschluss, dürfte es sich damit um einen „gemeinschaftlichen Bruch“ des Grundgesetzes handeln.

Dazu vielleicht noch eine ganz simple Frage: Wie kann eine nicht rechtsfähige „Konstruktion“ gültige Arbeitsverträge für ihr Personal schließen bzw. überhaupt Verträge z.B. für die Organisation des Verfahrens schließen… und weiter gedacht: Welche Bestandskraft hat vor dem Hintergrund eine Entscheidung für die Vergabe von rd. 500 Mio. € an Universitäten, wenn die nicht erfolgreichen Bewerber die Entscheidung rechtlich überprüfen lassen?

MMeier
7 Jahre zuvor
Antwortet  Seidel

„Darüber hinaus handelt der Wissenschaftsrat durch seine (ebenfalls nicht rechtsfähige) Geschäftsstelle schon jetzt durch die Organisation der laufenden Exzellenzinitiative. Bei dem angestrebten Beschluss, dürfte es sich damit um einen “gemeinschaftlichen Bruch” des Grundgesetzes handeln.“

Seit dem das gleiche Verfahren schon während des relativ widerstandlosem Testlaufes beim Rundfunkbeitrag erfolgreich ausgetestet wurde, interessieren solche Kleinigkeiten, wie das GG, schon längst nicht mehr.