Weil sich die Schulleitung geirrt hat: Schüler gehen ein Jahr länger zur Schule als nötig

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RODENBERG.  An einer Gesamtschule in Niedersachsen sollen zwei Jugendliche ein Jahr länger als nötig die Schulbank gedrückt haben, weil sich die Schulleitung bei der Berechnung der Abschlussnote geirrt hatte. Wie die «Schaumburger Nachrichten» berichteten, wollten die beiden eine gymnasiale Oberstufe besuchen, um Abitur zu machen. Dafür brauchten sie einen sogenannten erweiterten Sekundarstufe-I-Abschluss ihrer IGS Rodenberg.

Die Schulleitung habe die Noten in den Zeugnissen vor einem Jahr jedoch verkehrt interpretiert, berichtete die Zeitung unter Berufung auf die niedersächsische Landesschulbehörde. Die Betroffenen hätten eigentlich bereits im vergangenen Jahr ihren erweiterten Sekundarstufe-I-Abschluss geschafft und dann eine Oberstufe besuchen können. Die beiden gehörten dem ersten Jahrgang an, der an der Schule den Abschluss nach Klasse 10 machte – die Schulleitung betrat damit Neuland.

Ins Rollen sei der Fall gekommen, als sich eine der Betroffenen jetzt bei ihrem Lehrer erkundigte, warum ihr Zeugnis diesmal gut genug sei, obwohl sich an ihren Noten kaum etwas geändert habe. «Wir sind mit der Schulleitung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Schüler bereits im vergangenen Jahr ihren erweiterten Sek-I-Abschluss erreicht hatten», sagte eine Sprecherin der Landesschulbehörde den «Schaumburger Nachrichten». dpa

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dickebank
7 Jahre zuvor

Und wofür gibt es die Schulaufsicht? Wenn die einen fehler nach einem Jahr erst bemerken, dann sollte Nds. sein Landesoberschulamt und dessen regionalstellen auflösen.

Den Schulabschluss legt auch nicht die Schulleitung fest, der wird auf der Grundlage der entsprechenden Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie der dazu gehörigen Durchführungsverordnung von der Zeugniskonferenz festgestellt.

Wenn die Abteilungsleitung bei der Prüfung des Beschlusses überfordert war, warum hat sie nicht die Schulaufsicht eingeschaltet? Btw so „super scheint das Notenbild der beiden Betroffenen nicht gewesen zu sein, sonst wäre die Festsetzung des Abschlusses eindeutiger gewesen. Da kann eine Wiederholung also nicht geschadet haben. Und wenn sich das Notenbild trotz Wiederholung nur unwesentlich verändert hat, dann frage ich mich, was die Betroffenen in der GOSt wollen.

Pälzer
7 Jahre zuvor

Vielleicht gibt es einen Zusammenhang mit der heurigen Situation in RP, wo den meisten Absolventen des Referendariats für Gymnasium keine oder nur Stellen an Gesamtschulen angeboten werden. Da gibt es die Vermutung, dass die Gesamtschulen, von denen viele heuer zum ersten Mal Oberstufe beginnen, mit Gymnasiallehrern aufgefüllt werden, damit dieser Anfang besser läuft.
Für die Jugendlichen im Artikel ist es eine Ungeheuerlichkeit. Ein fairer Ausgleich nach dem Verursacherprinzip wäre, dass die verantwortlichen Lehrer den Schülern ein Jahresgehalt zahlen.

xxx
7 Jahre zuvor

Verstehe ich den Artikel richtig, dass die Anforderungen für den erweiterten Sek I-Abschluss erneut gesenkt wurden?

Gute Nacht Deutschland …

Pälzer
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Nein, so war es wohl nicht.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Nein. die Berechnung des Abschlusses an GeS ist in einer kleinen Zahl von Fällen auch mit den Prognoseinstrumenten „prognos“ und „SchILD“ nicht eindeutig. Durch die unterschiedliche Programmierung – Abfolge der Ausgleichsregelungen – und der Besonderheit des 4. Faches der Fachleistungsdifferenzierung (CH oder PH), das zur Fächergruppe II gehört), gibt es auch in NRW in Grenzfällen Probleme, da mit Prognos ein Abschluss erreicht wird, der mit SchILD nicht erreicht wird.
Diese Poblemfälle müssen von den zuständigen „Leitungskräften“ beschieden werden, notfalls unter Hinzuziehung der Schulabteilung bei der Aufsichtsbehörde.