Streit um Kosten von Klassenreisen: Lehrer unterliegt gegen Land Baden-Württemberg

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In einem Streit um die Kostenerstattung von Klassenfahrten hat ein Lehrer gegen das Land Baden-Württemberg eine Niederlage erlitten. Der Mann aus Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) hatte versucht, die Handhabung der Reisekostenerstattung anzufechten, wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) am Donnerstag mitteilte.

Lehrer müssen sich per Formular entscheiden, ob sie die Kosten für eine Klassenfahrt ganz oder teilweise selbst tragen wollen. Entscheiden sie sich hingegen, die vollen Reisekosten zu beantragen, besteht das Risiko, dass die Fahrt nicht genehmigt wird – die Schulen haben dafür nur einen begrenzten Etat zur Verfügung.

Das Gericht hat geurteilt: kein Totschlagsversuch. Foto: Florentine / pixelio.de
Das Gericht hat geurteilt: Keine komplette Übernahme der Kosten. Foto: Florentine / pixelio.de

Der VGH erklärte das Prozedere in seinem Urteil vom 20. Juli für rechtens (Az.: 4 S 830/15). Im konkreten Fall wollte der Kläger für eine Klassenfahrt nach Berlin mehr Geld zurückerstattet bekommen. Der Realschullehrer hatte zuvor angegeben, einen Teil der Kosten selbst zu übernehmen. Am Ende sollte er 88 Euro von 220 Euro bekommen.

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Mit seiner Entscheidung kippte der VGH ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Dieses hatte das Land verpflichtet, dem Kläger weitere 109,54 Euro zu zahlen. Das Land hatte dagegen Berufung eingelegt.

Der Lehrer muss die Verfahrenskosten tragen. Er kann das Urteil innerhalb eines Monats mit einer Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anfechten. dpa

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4 Kommentare
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alexander
7 Jahre zuvor

…welcher Mensch außerhalb der Schule, der halbwegs bei klarem Verstand ist, würde sich wohl freiwillig mit 20 – 30 Jugendlichen auf den Weg nach Berlin machen, diese Jugendlichen 24 Stunden täglich beaufsichtigen, immer quasi mit einem Bein im Gefängnis, und dafür auch noch Geld bezahlen?

Pälzer
7 Jahre zuvor
Antwortet  alexander

In RP ist klar, dass die Kosten für die Lehrer auf die Schüler umgelegt werden.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

in der freien Wirtschaft übernimmt der Arbeitgeber die Kosten inkl. aller Spesen bei einer Dienstreise für sein durch ihn bezahltes Personal. eine Klassenfahrt ist für mich nichts anderes als eine Dienstreise — nur viel stressiger und nicht wahrnehmbaren Aufsichtspflicht mit mindestens einem Bein im Gefängnis.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

… daher sind auf die Kinder umlegen und selbst bezahlen beides Frechheiten.