Elternverband kommt mit neuem Vorschlag: Gymnasium bietet individuelle Lernzeit – statt starr G8 oder G9

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MÜNCHEN. In vielen Bundesländern tobt der Streit um G8 oder G9. Beiden Modellen gemeinsam: Sie bieten Lernen im Gleichschritt. Dies kritisiert jetzt der Bayerische Elternverband – und prescht mit einem neuen Vorschlag vor: einer internen Flexibilisierung des Lernens. Heißt: Ob G8 oder G9, das soll künftig vom Schüler abhängen.

„Die persönliche Entwicklung und der Lernprozess eines jeden Schülers sind individuell so verschieden, dass ein vorgeschriebener fester Ablauf, sei es in acht oder in neun Jahren, nie allen Gymnasiasten gerecht werden kann“, mahnt der Landesvorsitzende des Bayerischen Elternverbands, Martin Löwe. „Zwar ist ein Nebeneinander von G8 und G9 besser als nur eine dieser Möglichkeiten und insofern zu begrüßen. Von der individuellen Lernzeit ist man auch damit jedoch noch weit entfernt.“ Der BEV mahnt ein neues pädagogisches Konzept an, das jedem Schüler so viel Zeit und Förderung gebe, wie er benötigt. Ohnehin sei das im Zeitalter der Inklusion gefordert.

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„Auch wenn das Gymnasium nach landläufiger Vorstellung nichts mit Inklusion zu tun hat“, setzt Löwe fort, „so ist doch der inklusive Unterricht, der unmittelbar auf die persönlichen Bedürfnisse eines jeden Schülers eingeht, der Königsweg. Nur so können alle Bildungslaufbahnen passgenau werden.“ Dann bedürfe es auch nur eines einzigen Gymnasialmodells, das viele individuelle Varianten zuließe. Dies sei womöglich organisatorisch einfacher zu bewältigen als ein Nebeneinander verschiedener fester Modelle, wie es derzeit in Bayern und Baden-Württemberg diskutiert wird. Es erfordere allerdings eine komplett neue pädagogische Ausrichtung, für die Lehrer grundlegend qualifiziert werden müssten. News4teachers

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32 Kommentare
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xxx
7 Jahre zuvor

natürlich macht der verband keine Vorschläge, wie die Forderung praktisch umgesetzt werden kann …

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Die hat es ja interessanterweise beim alten G9 gegeben. Die ist nur selten angewandt worden.

Auf Antrag konnte entweder ein Einzelner oder eine Gruppe von Schülern – im bestten Fall eine komplette Klasse – springen. Eine übliche Variante war der Sprung von der 8.1 in die 9.2 oder das Überspringen der 7. Klasse.

Der Verband wird eben keinen Vorschlag machen, weil er dann einfordern müsste, dass die Eltern aktiv werden müssen. Der Gesetzgeber kann eine Schullaufbahn bestimmen, er kann dabei Ausnahmen festlegen. Nur wenn jemand Gebrauch von den Ausnahmeregeln machen will, was sein gutes Recht ist, dann muss er das der Exekutive – also der Schulleitung – im konkreten Fall mitteilen. Deren gutes Recht ist es widerum, den Sachverhalt zu prüfen und nach der Prüfung dem Antrag zuzustimmen oder diesen abzulehnen.

Bei der aufgestellten Forderung, die als Vorschlag daher kommt, wird der „schwarze Peter“ allerdings den Schulen zugeschoben. Die Schule soll bestimmen, wer G8- bzw G9-tauglich ist es werden dann also nur die Eltern aktiv werden müssen, die gegen die Festsetzung Gß klagen wollen, da ihr Prinz von den „faulen Säcken“ total verkannt wird.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

beim springen wurde ein Schuljahr weggelassen, due Forderung nach mehr Lernzeit bezieht sich sicherlich auf eine Gleichmäßigkeit, die mit den starren schuljahresgrenzen und buchdeckeln so nicht umsetzbar ist.

ach ja: bei mehr Lernzeit haben die Prinzen noch mehr Zeit in der schule statt zu hause nicht zu lernen. vielleicht geht es den Eltern auch darum. macht ihnen ja weniger Stress.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Die individuelle Lernzeit als Freiarbeit oder Wochenplanarbeit haben dei GY aber nicht erfunden. An anderen Schulformen gibt es die schon ewig.

Es wird Zeit, dass die GY ‚mal eigene Konzepte entwickeln und ohne auf den Stellenkegel und steigende Schülerzahlen zu schielen, qualitativ zulegen.

Die Hochschulen würde es freuen …

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

„Die individuelle Lernzeit als Freiarbeit oder Wochenplanarbeit haben dei GY aber nicht erfunden. An anderen Schulformen gibt es die schon ewig.“

Sind diese Unterrichtsformen besser oder effektiver?

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Laut dem Hirnforscher Prof. Gerhard Roth („Lernen braucht Persönlichkeit“) gibt es keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass das sogenannte selbstregulierte Lernen besser wäre.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Die individuellen Lernzeiten sind der organisatorische Ersatz für die Hausaufgaben, die an Schulen im gebundenen Ganztag nicht aufgegeben werden dürfen. – Hausaufgaben im Sinne von wiederholendem, veriefendem Üben, das der Automatisierung dienen soll.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Die Gymnasien machen in der Sek II auch nur das, was die Lehrpläne verlangen. Da aber jeder Hans und Franz ohne eigene Anstrengung das Abitur schaffen soll, kommt leider nicht mehr mehr heraus …

(Abitur ist ja auch eine Studierberechtigung, keine Studierbefähigung, es sei denn die Lehrer nehmen sich im Unterricht die Zeit und machen anstatt Lehrplan mal Fachunterricht.)

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Es gibt aber nur die Allgemeine Hochschulreife, die die Studienberechtigung formal abbildet. Wäre die Prüfungszeit – also das Abitur – anspruchsvoller, könnte tatsächlich die Studierfähigkeit nachgewiesen werden.

AHR ist der Schulabschluss, der den Zugang zur Hochschule regelt,
der MSA regelt in gleicher Weise den Zugang zum Ausbildungsmarkt. Schulische Abschlüsse sind Berechtugungen ähnlich der Fahrerlaubnis. Diese sagt auch nichts über die Qualifikation als Fahrer aus.

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

„Wäre die Prüfungszeit – also das Abitur – anspruchsvoller, könnte tatsächlich die Studierfähigkeit nachgewiesen werden.“

Ganz Ihrer Meinung, aber leider traut sich das kein Politiker mehr durchsetzen.
Wenn Lehrer dieses leichte Abitur monieren, dann werden sie die konservativen Alten hingestellt, die alles schlechtreden.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Wohlgemerkt, ich bin nicht für mehr Prüfungsfächer, aber für den Nachweis tieferen Fachverständnisses in den zwei Leistungskursen und im dritten Abiturfach. Also mehr Spezialisierung in der Oberstufe, dafür aber anspruchvolleres Niveau.

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ganz Ihrer Meinung. Außerdem sollten schriftliche und mündliche Leistungen nicht mehr 1 zu 1 zählen, was die Noten auch wieder etwas realistischer machen würde.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ja, ja, die 23-jährigen sind nicht marktkonform ausgebildet und die über 45-jährigen sind zu stark spezialisiert, weshalb sie nicht für einen Arbeitsplatzwechsel infrage kommen. Soll sich die Wirtschaft doch ihre 30 bis 35-jährigen Fachkräfte klonen und mit den Lohntabellen der späten 60er Jahre abspeisen. In D ist die Wirtschaft gewohnt, dass die Arbeitnehmer den Außenhandelsüberschuss durch Lohnzurückhaltung und unbezahlte Überstunden prolongieren. Bei rückläufigen Konjunkturdaten kann man dann immer noch Personalkosten anpassen – also Belegschaften entlassen, Arbeitszeit erhöhen und Tarifabschlüsse unterhalb der Inflationsrate vereinbaren.

Warum will wohl niemand mehr Facharbeiter werden? Die Investitionskosten in die eigene Ausbildung sind zu hoch, die Gehälter zu niedrig und der „point of return“ liegt jenseits des Lebensabschnittes, der altersbedingt in die Arbeitslosigkeit führt. Der durchschnittliche Verdienst während der Arbeitszeit reicht dann, um die BAFöG-Schulden bedienen zu können, nicht aber für eine Hausfinanzierung.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Nur mündliche Prüfungen im Abitur – und zwar als Rigorosum.

Schriftliche Arbeiten – ja, aber nur um über die Zulassung zur eigentlichen Abschlussprüfung zu entscheiden.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

da würden sehr sehr viele Schüler versagen.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das wäre dann in meinem Sinne …

Es geht mir nicht darum, die Zahl der Hochschulzugangsberechtigungen zu senken, im Gegenteil, ich bin für einen erleichterten Hochschulzugang für berufserfahrene Gesellen (FOR + Gesellenbrief + Durchschnittsnote besser 3) und Meister/Techniker. Wobei letzteren der Einstieg in einen fachbezogenen Masterstudiengang möglich sein muss. Esmuss auf der anderen Seite aber der Einstieg in das Masterstudium begrenzt bzw. stärker reguliert werden. Die ursprüngliche Idee höchstens für ein Drittel der Bachelorabsolventen einen Masterstudienplatz – der dann eben auf ein wissenschaftliches Studium ausgerichtet ist – sollte wieder in den Focus genommen werden.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

das alles will die Politik nicht und die Wirtschaft kann mit den aktuell halbgaren bachelors nichts anfangen. ansonsten bin ich einverstanden, die Hochschulen wohl auch.

in england ist der reine master ein zeichen von Schwäche, weil die guten nach dem bachelor direkt in Richtung Promotion gehen.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Die Wirtschaft …

Das ich nicht lache; auf Druck eben dieser Wirtschaft ist der Bolognaprozess in dem derzeitigen Desater gelandet. Die Hochschulabsolventen waren zu alt – heißt nichts anderes als dasss sie als Berufsanfänger deutlich zu teuer waren.

Heute, wo kaum noch ein Betrieb einen Unter-18-jährigen ausbildet, da die Beschränkungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingehalten werden müssen – lebt es sich billiger mit 20-jährigen Hochschulabsolventen. Also Hochschulzugangsberechtigung mit 17 und 6 Semester Hochschulausbildung – Studium ist etwas Anderes.

Und diese 20- bias 21-jährigen Berufseinsteiger sind der Wirtschaft auch nicht recht, da zu unerfahren. Wo hätten sie denn Erfahrung sammeln sollen, beim Betriebspraktikum im Kindergarten oder der Grundschule?

In der Regel haben heute die 14-jährigen Schüler und Schülerinnen ganzjährig einen Job im Niedriglohnbereich. Ich zumindest kenne kaum Schüler der 9. und 10. Klassen, die nicht einen oder zwei Jobs haben. Aus diesem Grund fällt es den Betrieben auch so schwer in den Sommerferien die berühmten Ferienjobs zu vergeben. Um nicht steuerpflichtig zu werden, können die meisten keinen Ferienjob mehr annehmen. Die erhöhen allenfalls die Stundenzahl in einem ihrer Dauerbeschäftigugsverhältnisse.

Im Regelfall werden die Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung für ein Jahr weiterbeschäftigt, um dann entlassen zu werden. Da die meisten über einen MSA mit Fachoberschulreife + Gesellenbrief verfügen, machen die ihr Fachabi und beginnen ein Studium an einer Hochschule. Im Anschluss müssen sie sich dann sagen lassen, dass sie zu wenig betriebliche Erfahrung haben – let me laugh.

Absolventen mit Masterabschluss, die einen wissenschaftlichen, universitären Studiengang abgeschlossen haben, werden nicht für die Wirtschaft ausgebildet. Das ist nicht Sinn eines Studiums. Mediziner werden auch nicht während ihres Studiums auf die betriebswirtschaftlichen Erfordernisse von Kliniken oder eigenen Praxen vorbereitet …

Vielleicht sollte die Wirtschaft den Bacheloren beim Berufsstart eine Einarbeitungszeit von mindestens 3 Jahren zugestehen, bevor ihnen eigene Projekte anvertraut werden. Woher sollen sie direkt nach der Hochschule betriebliche Gepflogenheiten und die informellen kommunikationswege außerhalb des vorgeschriebenen Geschäftsweges kennen?

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Nur mündliche Prüfungen halte ich für ungut, da hier häufiger als bei schriftlichen Arbeiten Beschwerde eingelegt wird. Im Gegensatz zu schriftlichen Prüfungen können die Noten bei mündlichen Prüfungen schlechter bewiesen werden, denn Tonaufzeichnungen sind dort nicht zulässig. So kommt es, dass grottenschlechte mündliche Prüfungen doch noch zum Erreichen des Abiturs führen.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Bei mündlichen Prüfungen spielen auch zwischenmenschliche Dinge eine Rolle, schon aus diesem Grund sind schriftliche Prüfungen, wenn es um eine Sache geht und nicht um die Art von Präsentationen, neutraler und objektiver.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Aber auch an den Universitäten besteht das Anrecht auf eine mündliche Prüfung. Schriftliche Prüfungen dienen nur der Vorauswahl.

Mündliche Prüfungen vor Prüfungskommissionen, die aus drei Prüfern bestehen (Vorsitzender, Fachprüfer und Protokollant) bieten eine entsprechende Rechtssicherheit. Es kommt natürlich auf die Art und den Umfang der Protokollführung an. Mündliche Verhandlungen vor gericht werden auch aufgezeichnet., die protokollführung wird durch eine Tonaufzeichnung ersetzt. Die Tonaufzeichnung ist also rechtlich zulässig.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@Dickebank 9:13: Ich gebe Ihnen ja Recht. Die Wirtschaft wollte in den 1980er und 1990er Jahren auch nur noch Abiturienten ausbilden und beklagt sich heute darüber, dass kein Schulabsolvent egal ob mit HSA, MSA oder FHR, AHR mehr ausbildungsfähig ist.

Auf drei Jahre Einarbeitungszeit für ihre neu eingestellten Bachelors haben die Betriebe sicherlich auch keine Lust, weil dadurch die Bachelors viel Geld kosten und nichts einbringen. Nicht umsonst gibt es Forderungen, dass die Universitäten entgegen ihrer eigentlichen Philosophie praxisnäher ausbilden müssen.

So oder so kann man es niemals allen recht machen. Zumindest gefühlt möchte es aktuell einigen wenigen (Lobbyisten finanziell) sehr gut, aber auf Kosten sehr vieler gemacht werden. Diese Einsicht kommt bei den Entscheidungsträgern allerdings erst dann an, wenn die neuen Entscheidungsträger aus der nächsten oder übernächsten Generation ausgewählt werden müssen …

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ja, ja, die 23-jährigen sind nicht marktkonform ausgebildet und die über 45-jährigen sind zu stark spezialisiert, weshalb sie nicht für einen Arbeitsplatzwechsel infrage kommen. Soll sich die Wirtschaft doch ihre 30 bis 35-jährigen Fachkräfte klonen und mit den Lohntabellen der späten 60er Jahre abspeisen. In D ist die Wirtschaft gewohnt, dass die Arbeitnehmer den Außenhandelsüberschuss durch Lohnzurückhaltung und unbezahlte Überstunden prolongieren. Bei rückläufigen Konjunkturdaten kann man dann immer noch Personalkosten anpassen – also Belegschaften entlassen, Arbeitszeit erhöhen und Tarifabschlüsse unterhalb der Inflationsrate vereinbaren.

Warum will wohl niemand mehr Facharbeiter werden? Die Investitionskosten in die eigene Ausbildung sind zu hoch, die Gehälter zu niedrig und der “point of return” liegt jenseits des Lebensabschnittes, der altersbedingt in die Arbeitslosigkeit führt. Der durchschnittliche Verdienst während der Arbeitszeit reicht dann, um die BAFöG-Schulden bedienen zu können, nicht aber für eine Hausfinanzierung.

Jetzt steht der Post richtig:)

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Bisher sind in bayerischen Kolloquien Tonaufzeichnungen nicht erlaubt.

mississippi
7 Jahre zuvor

Hacken eigentlich die Universitäten auch so auf den Gymnasiallehrkräften herum wie selbige auf den Grundschullehrkräften? Das habt ihr nicht verdient.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

bestimmt …

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Nur kommt kein Gymnasiallehrer darauf, sich mit Professoren gleichzustellen.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

….also doch das Hierarchiedenken unter Lehrern 😉

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Natürlich; sehen Sie sich doch nur die Besoldung von Lehrkräften des höheren Dienstes und der von Hochschulprfessorren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften an.

Hinzukommt die süddeutsche Eigenart Gymnasiallehrkräfte als Professoren zu titulieren.

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das ist eine österreichische Eigenart. Ich kenne das aus Süddeutschland nicht.

mississippi
7 Jahre zuvor

Ich habe das jetzt mal gegooglet. Wenn man bedenkt, dass Hochschulprofessoren wahrscheinlich auch noch irgendwelche Zuschläge erhalten, ist das Gehalt schon ansehnlich, aber ehrlich gesagt kenne ich Leute, die in der freien Wirtschaft arbeiten und besser verdienen. Nur wegen des Geldes, wie hier an anderer Stelle behauptet wird, wird meiner Meinung nach niemand Lehrer, an welcher Schule auch immer (eher schon wegen der unterrichtsfreien Zeit).

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

dazu kommen die nahezu fehlenden Aufstiegsmöglichkeiten. 100k / jahr in der wirtschaft sind für erfahrene akademiker nichts besonderes, für lehrer unerreichbar, auch wenn man die Nettoeinkommen vergleicht.