Klassenfahrt in einen Freizeitpark bringt Klaubert unter Druck – Lehrerverband zeigt sich irritiert

2

ERFURT. „Viele Kollegen sind wütend und würden am liebsten gar nicht mehr fahren. Ich kann es ihnen nicht verdenken”, sagte Rolf Busch, Landesvorsitzender des „tlv thüringer lehrerverband“ im März. Anlass: eine Verwaltungsvorschrift des Bildungsministeriums, die aus Sicht des tlv in der Praxis kaum überwindbare bürokratische Hürden für Klassenfahrten errichtet hat. Dass die verantwortliche Ministerin Birgit Klaubert (Linke) jetzt aber eine Radio-Verlosung öffentlich gutheißt, bei der eine dreitägige Klassenfahrt in den Europapark Rust zu gewinnen ist, bringt Busch auf die Palme.

Was ist erlaubt - was ist verboten? Bildungsministerin Klaubert irritiert die Lehrerschaft mit Regelungen zu Klassenfahrten. Foto: Die Linke Thüringen / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)
Was ist erlaubt – was ist verboten? Bildungsministerin Klaubert irritiert die Lehrerschaft mit Regelungen zu Klassenfahrten. Foto: Die Linke Thüringen / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

Klaubert hatte gegenüber einem Reporter des Senders „mdr JUMP“, der die Verlosung veranstaltet, erklärt: „Wenn man diese Fahrt in den Europapark für sich in Anspruch nehmen kann, da steht nichts dagegen! Gar nichts, aus unserer Sicht.“ Dabei, so Busch, sei eine Tour in einen Freizeitpark nach geltendem Thüringer Schulrecht gar keine Klassenfahrt. „Denn Fahrten mit überwiegend touristischem Charakter sind laut der Verwaltungsvorschrift vom Juli 2016 nicht zulässig“. Tatsächlich hatte Klauber im März mit Blick auf die bevorstehende Verwaltungsvorschrift erklärt: „Es versteht sich von selbst, dass der Bezug zur Schule und zum Lernen gegeben sein muss“.

Der eindeutig touristische Charakter der Fahrt in den Europapark, so Busch weiter, sei jedoch nicht der einzige Widerspruch zur Verwaltungsvorschrift: Die Inanspruchnahme der gewonnenen Fahrt würde außerdem gegen das Verbot der Annahme von Freiplätzen für Lehrkräfte sowie gegen die Regelungen zur Annahme von Drittmitteln verstoßen. Letztere sind nur zulässig, wenn sie der Schule allgemein und nicht an eine bestimmte Klasse oder Fahrt gebunden gewährt werden.

Alle beantragten Fahrten genehmigt?

Hinzu komme die im selben Interview geäußerte Aussage der Ministerin, dass „für dieses Schuljahr alle Fahrten, die beantragt wurden, auch genehmigt“ worden seien. Eine Kleine Anfrage der Opposition im Landtag hatte jedoch ergeben, dass für 2016/17 Fahrten für insgesamt knapp 1,5 Millionen Euro beantragt worden sind – während das vorgesehene Budget nur 800.000 Euro beträgt. Auch die Maßgabe, die Klassenfahrten für das Schuljahr 2017/18 bereits bis Dezember 2016 zu beantragen, sei „in der Praxis kaum umsetzbar“, so der tlv-Vorsitzende.

„Selbstverständlich gönnen wir jedem Schüler seine Klassenfahrt und ganz besonders den künftigen Gewinnern der Verlosung dieser Reise in den Europapark“, erklärt Busch. „Aber im Interesse aller Schulen mussten wir kritisch nachfragen. Auf die Antworten sind wir sehr gespannt.“ Busch hat Klaubert ein Schreiben übergeben, in dem er um Klärung der Widersprüche bittet. News4teachers

Zum Bericht: „Wie ein Lokführer, der vor der Arbeit ein Zugticket lösen muss“: Lehrer fordern mehr Geld für Klassenfahrten

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

2 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
alexander
7 Jahre zuvor

… wo steht denn geschrieben, dass eine Bildungsministerin für ihr Amt auch noch qualifiziert sein muss, wenn sie doch schon das richtige Parteibuch hat?

Cavalieri
6 Jahre zuvor
Antwortet  alexander

Das steht nirgends geschrieben. aber Frau Klaubert war vor der Wende eine SED-Aktivistin und als solche für die Lehrerausbildung in Altenburg im Fach „Marxismus-Leninismus“ zuständig. Das schreibt sie selbst in einem Buch (Menschen zur Wendezeit in Thüringen, Thüringer Landesinstitut für Lehrerfortbildung, Heft 103). Vielleicht ist diese Erfahrung hinreichend für ein Amt als Schulministerin.