Urteil: Fahrtkosten werden nur zur nächstgelegenen Schule übernommen

0

WEIMAR. Eltern müssen die Kosten für den Schulweg ihrer Kinder selbst tragen, wenn sie sich nicht für die nächstgelegene Schule entscheiden. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht bestätigte in einer veröffentlichten Entscheidung ein Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar und wies die Berufung dagegen zurück. Eine Mutter hatte gegen die Stadt Weimar geklagt, die nicht die Fahrtkosten übernehmen wollte.

Der Sohn der Klägerin besucht den Angaben zufolge ein Gymnasium, das einen deutsch-französischen Abschluss mit Baccalauréat und Abitur anbietet. Nach Auffassung der Stadt liegt ein anderes Gymnasium aber näher zum Elternhaus. Die Mutter argumentierte, dass die Schule mit dem zweisprachigen Abschluss die nächste sei, die so etwas anbietet.

Anzeige

Nach Angaben der Richter knüpft das Gesetz zur Erstattung von Fahrtkosten einen Anspruch an die Bedingung, dass ein deutscher und nicht ein französischer Abschluss erreicht wird. Eltern können die Ausgaben für den Weg zum Gymnasium laut Gesetz nur dann erstattet bekommen, wenn sie ihr Kind zum nächsten Gymnasium schicken und dieses mindestens drei Kilometer von der Wohnung entfernt liegt. dpa

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments