VBE zum „Freiheitsberaubungs“-Urteil gegen einen Lehrer: Pädagogen sind immer öfter zahnlose Tiger

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STUTTGART. Lehrer haben nicht nur einen Bildungs-, sondern auch einen Erziehungsauftrag. Was in der Praxis zunehmend bedeute: Einerseits lüden immer mehr Eltern ihre eigenen (Erziehungs-)Aufgaben auf die Schultern der Lehrer, andererseits würden den Pädagogen juristisch immer öfter die Hände gebunden, Erziehungsmaßnahmen auch durchzuführen – sagt Michael Gomolzig, Sprecher des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg. „Im Prinzip sollen Lehrer alles richten, was in der Gesellschaft schiefläuft, gleichzeitig macht man sie aber zu zahnlosen Tigern“, moniert er mit Blick auf das gestern ergangene Urteil des Amtsgerichts Neuss. Das hatte einen Musiklehrer, der sich nach dem Ende der Unterrichtsstunde vor die Klassentür setzte, wegen „Freiheitsberaubung“ verurteilt.

Immer mehr "verhaltensoriginelle" Kinder. Foto: horrigans / flickr (CC BY-NC 2.0)
Immer mehr „verhaltensoriginelle“ Kinder. Foto: horrigans / flickr (CC BY-NC 2.0)

Natürlich sei es optimal, wenn Schüler schon allein aufgrund der Fächerinhalte mit Feuereifer im Unterricht bei der Sache seien, sagt nun VBE-Sprecher Gomolzig. „Im günstigsten Fall stimmt auch die Chemie zwischen Schülern und Lehrern, und die Pädagogen verstehen es, die ihnen vom Schulgesetz her anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu begeistern.“ Aber immer öfter heutzutage träten im Unterricht Erziehungsdefizite zu Tage, störten Schüler sich und andere, zeigten wenig oder gar kein Interesse an schulischen Inhalten.

Gomolzig: „Wenn Lehrer dann nicht tätig werden dürfen, weil von Eltern angerufene Gerichte Strafarbeiten, Nachsitzen oder gar einen Unterrichtsausschluss für unzulässige Erziehungsmaßnahmen halten, werden den Lehrern die letzten Sanktionsmittel aus der Hand genommen. Was für Möglichkeiten bleiben den Pädagogen denn noch, wenn alles Reden nichts hilft und die Eltern bei der Erziehungsaufgabe mit der Schule nicht zusammenarbeiten wollen? Der Lehrer kann dem Schüler nicht mit Taschengeldentzug oder Fernsehverbot drohen.“

Kein vernünftig denkender Mensch wünsche sich den Rohrstock und die Prügelstrafe an die Schulen zurück. Jeder Pädagoge wisse, dass mit Motivation mehr zu erreichen sei als mit Strafe. „Aber wenn alles Reden nichts nützt, müssen Konsequenzen folgen, die dem Schüler zeigen, dass er Grenzen überschritten hat“, betont der VBE-Vertreter. Und meint zum konkreten Fall:  „Wenn ein Lehrer darauf besteht, dass die Arbeit zu Ende gebracht wird, sollte das vom Gericht nicht als Freiheitsberaubung geahndet werden. Wenn ein Schüler in diesem Fall über das Handy, deren Benutzung laut Schulordnung in der Regel sowie untersagt ist, die Polizei zu Hilfe ruft, zeigt das, dass die Gesellschaft versagt hat.“ Ein Richter spreche im Rahmen der bestehenden Gesetze Recht, ein Lehrer habe sich an den schulgesetzlichen Rahmen zu halten – und der sehe im Paragraf 90 unter anderen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen auch ausdrücklich das Nachsitzen vor. Gomolzig: „Dass dabei die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben sollte, dürfte selbstverständlich sein.“

„Verwarnung mit Strafvorbehalt“

Das Amtsgericht Neuss verurteilte gestern einen Realschullehrer in Neuss wegen Freiheitsberaubung, weil er Schüler am Verlassen des Klassenraums gehindert hatte. Der Richter sprach den Pädagogen am Mittwoch schuldig, beließ es aber bei einer «Verwarnung mit Strafvorbehalt». Als Auflage muss sich der Musiklehrer im Umgang mit undisziplinierten Schülern fortbilden. Andernfalls drohen ihm 1000 Euro Geldstrafe. Vom Vorwurf der Körperverletzung wurde der Pädagoge freigesprochen.

Der Lehrer hatte einer lauten Schulklasse im Unterricht eine schriftliche Arbeit aufgebrummt: Sie mussten einen Wikipedia-Eintrag über einen Musiker abschreiben. Nach dem Unterricht mussten die Sechstklässler ihre Arbeiten einzeln abgeben. Dabei hatte der Lehrer mehrere Schüler daran gehindert, den Raum zu verlassen. Einer von ihnen hatte schließlich per Handy die Polizei gerufen. Agentur für Bildungsjournalismus

Zum Kommentar: Das Fatale an diesem Urteil ist die Signalwirkung

Zum Bericht: Juristischer Paukenschlag

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2 Kommentare
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ysnp
7 Jahre zuvor

Ja stimmt! Doch manche Schulen vergessen, dass sie mehr Möglichkeiten hätten. Z.B. sollten Lehrer erkennen, dass sie keine Einzelkämpfer sind, sondern sie im Team zusammenarbeiten sollten, auch in Beziehung auf Ordnungsmaßnahmen. Dazu gehört ein schulinterner Maßnahmenkatalog, ein einheitliches Konzept.. was passiert wenn, Auszeiten, in dieser Richtung engagierte Sozialarbeiter und SchulleiterInnen, die in die Maßnahmen eingebunden sind. Das hilft jedem und keiner steht alleine da. Natürlich kann man nicht alles damit auffangen, aber es erleichtert vieles und für Schüler und Eltern ist klar, wie es an der Schule läuft und die Focussierung auf einzelne Lehrer in Bezug auf „Disziplin“ nicht mehr so im Vordergrund.

sofawolf
7 Jahre zuvor

Danke, VBE. Ich stimme voll zu und fühle mich endlich mal von den Lehrerverbänden unterstützt.