Polizist missbraucht sein Amt, um dem Lehrer seines Sohnes „eins auszuwischen“ – zehn Monate Haft auf Bewährung

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OLDENBURG. Nach dem umstrittenen Freiheitsberaubungs-Urteil gegenüber einem Lehrer hat nun ein deutsches Gericht Partei für einen unter Druck geratenen Pädagogen ergriffen: Es verurteilte einen Vater – Polizist von Beruf – dafür, den Biologie-Lehrer seines Sohnes „unschuldig verfolgt“ zu haben. Allerdings waren selbst in diesem krassen Fall zwei Instanzen nötig, um den wildgewordenen Hauptkommissar zur Rechenschaft zu ziehen. Und: Das Gericht sah lediglich eine minderschwere Schuld des Angeklagten – was einmal mehr die Frage aufwirft, ob Ausfälle gegenüber Lehrkräften grundsätzlich von Richtern in Deutschland als zumindest ein bisschen entschuldbar gewertet werden.

Der Polizist wurde zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Foto: Carlo-Schrodt / pixelio.de
Der Polizist wurde zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Foto: Carlo-Schrodt / pixelio.de

Der aktuelle Fall, über den die „Nordwest Zeitung Oldenburg“ berichtet,  ist nicht dazu angetan, das ohnehin allzu häufig konfliktbeladene Verhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu verbessern. Die Geschichte spielt an einer Außenstelle eines renommierten niedersächsischen Gymnasiums, wo der Sohn des Angeklagten seinerzeit die 6. Klasse besuchte. Auf dem Stundenplan stand Biologie, unterrichtet von einem 63-jährigen Pädagogen, der offenbar auch schon zuvor seine liebe Mühe mit dem Jungen gehabt hatte.

So auch an dem Tag: Der Schüler störte mal wieder so massiv den Unterricht, dass er für fünf Minuten vor die Tür musste. Der Junge nutzte die Auszeit, um mit seinem Handy seinen Vater zu kontaktieren. Der hatte sich extra für diesen Tag Urlaub genommen – weil er, wie er später vor Gericht erklärte, Ärger befürchtet hatte. Er meinte (und meint wohl noch), der Bio-Lehrer habe seinen Sohn „auf dem Kieker“. Unmittelbar nach der Nachricht von seinem Sohn über den erneuten Ärger eilte der der Vater zur Schule, um den Lehrer zur Rede zu stellen. Als der im nun folgenden hitzigen Gespräch befand, der 53-Jährige solle seinen Sohn gefälligst besser erziehen, packte den Vater augenscheinlich die Wut – und versetzte sich selbst, wie er dem verdutzen Lehrer erklärte, in seinen Dienst als Hauptkommissar.

Was nun folgte, dürfte ein Albtraum-Szenario für Lehrkräfte sein. Denn der Gesprächsinhalt änderte sich schlagartig – plötzlich war der Pädagoge ein polizeilich Beschuligter: Ob er getrunken habe, er habe glasige Augen, einen schwerfälligen Gang und rieche nach Alkohol, so attackierte der Polizist den Lehrer. Er sei ja wohl mit dem Auto zur Schule gekommen. „Du kommst hier nicht weg“, soll der Polizist dann gedroht haben – tatsächlich rief er einige Kollegen in die Schule, die den Pädagogen einem Alkoholtest unterzogen (allerdings von dem Streit zuvor nichts wussten). Ergebnis der Kontrolle: 0,0 Promille. Tatsächlich hatte sich der Lehrer trotz eines entzündeten Hüftgelenks zum Unterricht geschleppt.

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Der Angeklagte erklärte später vor Gericht, er habe „Gefahr im Verzug“ gesehen. Das glaubte ihm die Staatsanwaltschaft nicht: Sie sah den Tatbestand „Verfolgung Unschuldiger“ erfüllt – ein Verbrechen, das mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft geahndet wird. Wäre der Polizeibeamte in diesem Sinne schuldig gesprochen werden, hätte er seinen Beruf und die Pension verloren. So weit kam es zwar nicht. Das Landgericht Oldenburg war aber trotzdem davon überzeugt, dass der Angeklagte dem Lehrer „eins auswischen“ wollte.

Während des heftigen Streits habe der Angeklagte dann aus dem „Vater-Modus“ in den „Polizei-Modus“ geschaltet, so befand die Richterin. Torkelnder Gang oder glasige Augen? „Diese Kriterien gab es nicht, auch nicht in der Wahrnehmung des Angeklagten“, meinte die Richterin dem Zeitungsbericht zufolge – entschied allerdings auf einen minderschweren Fall. Das Urteil lautet zehn Monate Haft auf Bewährung und 3.000 Euro Strafe, wovon 1.000 Euro der Angeklagte an den Lehrer zahlen muss. Da die Verurteilung unter einem Jahr blieb, kann der Polizist im Dienst bleiben und verliert auch nicht seine Pensionsansprüche. In erster Instanz war er sogar freigesprochen worden

Vor zwei Wochen war in nordrhein-westfälischen Neuss ein Lehrer wegen Freiheitsberaubung verurteilt worden. Er hatte sich vor die Klassenzimmertür gesetzt, um Schüler daran zu hindern, den Raum zu verlassen, bevor sie eine aufgegebene Stillarbeit erledigten. In der vergangenen Woche war ein 15-jähriger Schüler lediglich zu 20 Arbeitsstunden und einer Strafarbeit verurteilt worden, der seiner Lehrerin eine Handgranaten-Attrappe vor die Füße geworfen und dabei „Allahu akbar“ gerufen hatte. Die Reihe von Urteilen wirft die Frage auf: Sind Lehrkräfte im Dienst rechtlich genügend geschützt? Zweifel sind erlaubt. Agentur für Bildungsjournalismus

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Polter
7 Jahre zuvor

Und dann wundert sich die Eliten, dass keiner mehr Lehrer werden will? Mit den Quereinsteigern wird das natürlich nicht vorkommen, da wird ja aaaaalles besser.

Reisemeixner
7 Jahre zuvor
Antwortet  Polter

Naja, schaden können Menschen mit Berufserfahrung außerhalb von Schule und Uni aber auch nicht.

vadda
7 Jahre zuvor
Antwortet  Reisemeixner

Und es glaubt wirklich jemand, dass Berufserfahrung pädagogische und psychologische Ausbildung ersetzen könnte? Nürnberger Trichter?!

schwingrid
7 Jahre zuvor

Angesichts des in einigen Bundesländern gesetzlich verankerten Übermaßes elterlichen Einflusses auf schulische Interna können solche Vorkommnisse nur erwartet werden.
Überdies sind nach wie vor Lehrkräfte das Lieblingsziel aller gesellschaftlichen Gruppen einschließlich der Lehrer und Lehrerinnen, wenn es um Vorurteile geht.
Solange nicht etwas mehr Corpsgeist und etwas weniger Selbstgerechtigkeit aufgebracht werden, dürfte sich die Lage nur noch verschlimmern

sofawolf
7 Jahre zuvor

Genau, Polter, da kommen wir mal langsam zu den wirklichen Gründen, warum es Lehrermangel in Deutschland gibt.

Wie will man das beheben?

sofawolf
7 Jahre zuvor

Ich finde die Reaktion des Gerichts maßvoll und deshalb angemessen. Man muss nicht gleich ein „Leben zerstören“ (Job weg, Pensionsansprüche weg). Der Polizisten-Vater sieht ja, was draus hätte werden können.

alexander
7 Jahre zuvor

…mittlerweile sind wir wohl so weit, dass bald jeder – mit Verlaub – Rotzlöffel, der sich in der Schule schlecht behandelt fühlt, mit seinem Handy den Polizeinotruf betätigt. Ein ähnlicher Fall ging doch erst vor ein paar Wochen durch die Presse. Dass der Herr Polizist in erster Instanz freigesprochen worden war, ist m.E. ein Hammer.

sofawolf
7 Jahre zuvor

Ja, den Freispruch kann ich auch nicht nachvollziehen. Das Urteil der 2. Instanz ist in Ordnung. Auch das hat Signalwirkung!

Die Sache mit dem Musiklehrer, der Kinder nicht rausließ, bevor sie eine gestellte Aufgabe erledigt hatten, ist noch nicht entschieden. Er ist in Berufung gegangen. Es gibt 2 Urteile aus anderen Bundesländern, die diesbezüglich ganz anders ausgingen. Genaueres (inklusive Kommentierung) zu dem Schleswiger Urteil und daneben ein Urteil zum Thema Nachsitzen findet manübrigens bei Günther Hoeeg „Schulrecht kurz und bündig“

S. 125 Festhalten im Klassenraum (laut OVG Schleswig-Holstein erlaubt !)
S. 128 Nachsitzen ist kein Arrest (laut VGH Ba-Wü auch erlaubt !!!)

Auch wenn das immer alles nur für ein Bundesland gilt und Richter nicht an Entscheidungen anderer Richter gebunden sind, macht es doch Sinn, wenn nicht überall unterschiedliches Recht gilt oder gesprochen wird. Also auch aus Sicht der Richter selbst.

Ich bin auf das Berufungsverfahren gespannt.

sofawolf
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

*Günther Hoegg

Teachlix
7 Jahre zuvor

Und dann muss ich wieder irgendwo lesen, die Lehrer oder „das linke Durchwink-System“ sei daran schuld, dass Schulen keine höheren Anforderungen haben und zu wenig Konsequenzen gesetzt werden.