Zwölfjähriger im Koma: Kein Lehrer bemerkte den tätlichen Angriff – Schulaufsicht ist eingeschaltet

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EUSKIRCHEN. Ein Schüler wird zusammengeschlagen. Auf dem Schulgelände, während der Schulzeit. Die Leitung der Schule ist entsetzt. Offenbar hat kein Lehrer den Vorfall bemerkt.

Screenshot von der Seite der Gesamtschule Euskirchen.
Screenshot von der Seite der Gesamtschule Euskirchen.

Nach der lebensgefährlichen Attacke auf einen zwölfjährigen Schüler in Euskirchen hat sich die Schulleitung schockiert gezeigt. «Wir sind zutiefst erschrocken und betroffen von dem schlimmen Vorfall an unserer Schule und hoffen, dass es unserem Schüler bald wieder besser geht», heißt es auf der Homepage der Gesamtschule. «Seine Eltern unterstützen wir in jeder Hinsicht und sie haben unser vollstes Mitgefühl.» Um Sorgen und Ängste der Schüler aufzufangen, sollte am Montag in allen Klassen ein spezieller Tutorenunterricht erteilt werden. Man unterstütze die Ermittlungen, könne und dürfe sich aber öffentlich nicht zum Geschehen äußern. Allerdings wurden kritische Fragen in Richtung Schule laut.

Der Schüler war während der Schulzeit und auf dem Schulgelände verprügelt worden, sagte der Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, Robin Faßbender. Aber: «Wir haben keine Hinweise darauf, dass das Geschehen von einem Lehrer beobachtet wurde.» Die Bezirksregierung Köln als Schulaufsicht wollte sich noch im Tagesverlauf zu dem Fall äußern. Das Opfer liegt nach Angaben der Staatsanwaltschaft nach «massiver Gewalteinwirkung auf den Körper mit schwersten Verletzungen» im künstlichen Koma in einer Kölner Klinik.

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Auslöser für die Attacke soll ein Streit um das bei Kindern beliebte Kartenspiel «Yu-Gi-Oh» gewesen sein. Der Verdacht richtet sich gegen einen unter 14-jährigen Mitschüler. «Wir haben mit ihm gesprochen, aber da er strafunmündig ist, dürfen wir zum Inhalt nichts herausgeben.» Auch wenn sich der Verdacht erhärten sollte, müsste sich der Täter wegen seines Alters dennoch nicht strafrechtlich verantworten. In zivilrechtlicher Hinsicht könne das allerdings anders aussehen, ergänzte der Sprecher. «Die Schadenersatzpflicht setzt früher ein als mit 14 Jahren.»

Das Opfer selbst habe sich am Donnerstag bei einer Lehrerin gemeldet, weil es sich sehr unwohl gefühlt habe, schilderte Faßbender. Diese habe einen Notarzt gerufen. Dem Jungen seien seine schweren Verletzungen äußerlich nicht anzusehen gewesen. Die Polizei war nach eigenen Angaben erst von Ärzten in Euskirchen eingeschaltet worden, nicht aus dem Lehrerkollegium heraus. dpa

Zum Bericht: Zwölfjähriger offenbar von Mitschüler lebensgefährlich verletzt: Verweist die Tat von Euskirchen auf einen gefährlichen Trend?

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12 Kommentare
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Bernd2
7 Jahre zuvor

Der Schule obliegt die Pausenaufsicht und die Kontrolle über alles, was auf dem Schulgelände passiert. Hier liegt eine klare Aufsichtspflichtverletzung vor, die zur Staatshaftung führt. Weiterhin haben die Lehrkraft, eine Garantenstellung dafür, daß solche Mordversuche nicht vorkommen. Das nennt man Beihilfe bzw. Mittäterschaft durch Unterlassen!
Die offensichtliche Vertuschungsaktion, welche die Herkunft des Täters verschweigen soll, wird diesmal nicht funktionieren. Die Linie wurde überschritten. Dieses Ereignis erschüttert nicht nur das Vertrauen in die pädagogische Fähigkeit der Schulleitung, es stellt sie zweifelsohne in Frage.

Bernd
7 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd2

„Vertuschungsaktion“ – ein harter Vorwurf. Wie kommen Sie darauf?

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd2

Nein. Es liegt kein organisatorisches Versagen vor, wenn die SL eine Aufsicht eingeteilt hat.
Es liegt auch keine Aufsichtspflichtverletzung vor, wenn die Aufsicht wahrgenommen worden ist. Es gibt keine „umfassende“ Aufsichtsverpflichtung dahin gehend, dass jeder Schüler beaufsichtigt werden muss. Die Aufsicht muss zwar aktiv wahrgenommen werden. Dies bedeutet eben, dass sie für Schüler ansprechbar sein muss. Sie kann aber nicht gleichzeiotig alle „Ecken“ ihres Aufsichtsbereiches im Auge haben. Es steht wohl fest, dass kein Schüler die „Prügelattacke“ gemeldet hat. Die Schule hat das benommen wirkende und über Schmerzen klagende „Opfer“ dem Rettungsdienst zugeführt. Mehr kann sie auch nicht machen. Dass aufgrund der Schwere der Verletzung das behandelnde Krankenhaus dann die Polizei eingeschaltet hat, gehört zu deren Aufgabenwahrnehmung. Das Krankenhaus hätte der Schule nämlich überhaupt keine Auskunft über den Gesundheitszustand des Betroffenen geben dürfen. Da steht der Datenschutz vor.

Die tatsache, dass das Kind dem Rettungsdienst überantwortet worden ist, lässt vermuten, dass die Eltern nicht sofort erreichbar waren oder die Schwere der Verletzungen eine direkte Versorgung durch Rettungskräfte erforderlich machte.

Ein Grund für Staatshaftung ist nicht gegeben. Hat die aufsichtsführende Lehrkraft nachweislich gegen die Aufsichtspflicht verstoßen, haftet sie – zivilrechtlich als auch disziplinarrechtlich. Die Heilbehandlungskosten sind zunächst vom GUV zu übernehmen, da es sich um einen Schulunfall handelt. Der GUV kann sich die Kosten für die Aufwendungen bei den Erziehungsberechtigten zurück holen. Die Haftpflicht wird nämlich nicht leisten, da Vorsatz zu vermuten ist. Strafrechtlich ist nichts zu machen, da der Täter nicht strafmündig ist. Sollte das Opfer anhaltende, dauerhafte Schäden behalten, kann es den strafunmündigen Täter zivilrechtlich in Regress nehmen, ebenso für Schmerzensgeld und sonstige Ersatzansprüche. Ein entsprechender Titel ist 30 Jahre lang vollstreckbar, es kann also auch zukünftiges Einkommen des Täters herangezogen werden.

Heinrich
7 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd2

Bernd 2 …

bei allem Respekt, das ist Schwachsinn!
„Mittäterschaft“ – waren Sie Zeuge, dass Lehrkräfte auf den Jungen eingeprügelt haben?
„Unterlassung“ – haben Sie dezidierte Kenntnis darüber, dass die Lehrkräfte in der Aufsicht absichtlich weg geschaut haben?

Nein?
Und dennoch werfen Sie mit Anschuldigungen um sich?

Sorry, aber das ist billigste Polemik.

Ich kenne das Kollegium vor Ort nicht, aber meiner Meinung nach hat niemand es verdient durch so einen verbalen Müll von Ihnen prinzipiell unter Anklage gestellt zu werden.

Der Vorfall ist traurig genug. Den muss man nicht nutzen um scheinbar eigene Schulproblematiken abzuarbeiten!

unverzagte
7 Jahre zuvor

kritische fragen richtung schule werden laut…

weil bildungsinstitute natürlich die welt retten können sollen und lehrkräfte selbstverständlich durch die bank (un-)heimliche superheldinnen sind – das wird man ja wohl noch erwarten dürfen bei der höhe an bezügen nicht wahr?

die betroffenen schule hat mein volles mitgefühl…wahrscheinlich kann so eine tat wirklich überall passieren und präventive aufsichtspflicht befähigt niemanden, das kranke verhalten sehr gestörter kinder vorherzusehen!

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

Stimmt. Darüber hinaus gibt es mal wieder keine kritischen Stimmen in Richtung des Erziehungsauftrags der Eltern …

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Warum auch, schließlich ist es ja nicht verboten einen Mitschüler krankenhausreif zu schlagen, wenn die Schulleitung eine Aufsicht bestimmt hat, die davon nichts mitbekommt.

Mal sehen, wann der Ruf nach verstärkter Videoüberwachung seitens der Eltern erhoben wird. Also die Opfer-Eltern sind bestimmt dafür, nur die Täter-Eltern werden nicht mitziehen wollen. Und wenn das dann nicht umgesetzt wird oder eben doch umgesetzt wird ist natürlich die kruppenkuschelige oder stasimäßige Lehrerschaft nebst Schulleitung „inschuld“.

Nachdem sich die Bez.-Reg- eingeschaltet hat, sehe ich die Euskircchner Kollegn und Kolleginnen schon vor den Schulgrundrissen, um ihre Position während der Tatzeit einzumalen und die Sachverständigen Sichtachsen anzureißen, um nachweisen zu können, dass mindesten 3 Lehrkräfte den Vorfall hätten bemerken können und ein Kolleg im 4. Stock Augenzeuge hätte sein müssen und er nicht die Aufsicht angerufen hat, da er mangels dienstlichem Kommunikationsendgerät hätte auf ein Privates zurückgreifen müssen, was ihm aber aufgrund der Schulordnung mit dem Privaten auch nicht so ohne Weiteres erlaubt gewesen hätte sein können.

Aber da das Opfer dem Mitschüler ja mehrfach absichtlich in die Faust gelaufen sei und seinen Körper mehrfach gegen die Schuhsohle des Mitschülers geschlagen habe, könne auch ggf. von einem selbstversschuldeten Unfall ausggegangen werden, der aber hätte verhindert werden können, wenn alle 100 Lehrkräfte der Anstalt anstatt Kaffee zu trinken freiwillig Hofaufsicht geführt hätten.

Wayne Youcts
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

😉 Wenn es nicht so bittere Realität wäre, könnte man darüber lachen!

GriasDi
7 Jahre zuvor

Schüler sind ja auch nicht blöd. Natürlich vergewissern sie sich vorher, ob eine Aufsicht in der Nähe ist. Wenn nicht, dann wird drauf los geballert. Was soll eine Aufsicht dagegen machen? Multilokal anwesend sein???

GriasDi
7 Jahre zuvor

In einer Schule gibt es mehr Schüler als Lehrer. Hat es denn kein einziger Schüler gesehen?

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Doch, die sollen sich ja bei der Polizei melden bzw. sie müssen noch befragt werden.

Ansonsten wird es gesantschultypisch wie immer sein, in jeder Klasse 10 mal die drei berühmten Affen …

rfalio
7 Jahre zuvor

Man merkt, dass hier einige jede Gelegenheit wahrnehmen, wild auf die Schule „einzuprügeln“.
Passiert so etwas woanders, verlangt kein Mensch eine bessere Überwachung.
Es gibt außerdem in jeder Schule Bereiche, in denen eine Überwachung durch Personen oder Video unzulässig ist, etwa auf dem WC.
Wenn nun dort ein Schüler verprügelt wird?
Jeder, der hier polemisch schreibt, soll mal in der Schule Aufsicht halten. Er wird total überfordert sein.
Punkt!
Möchten die Schreiber etwa auf Schritt und Tritt in der Öffentlichkeit per Video überwacht werden?
Ach halt, es gibt ja noch häusliche Gewalt! Also rein mit der Kamera ins Schlafzimmer (Ironie).

Der oben angeführte Gedanke, dass wieder der Erziehungsauftrag vom Elternhaus an die Schule deligiert wird, ist auch richtig.
Die Schule soll es richten, was das Elternhaus am Täter „verbockt“ hat.

Ein Gedanke:
Wenn die Tat außerhalb der Schule in der Freizeit stattgefunden hätte, würden jetzt die Schreiber oben die Eltern haftbar machen, weil sie das Opfer/den Täter nicht beaufsichtigt haben?
Sicher nicht!
Mein Mitleid gilt dem Opfer.
rfalio