Darf Wanka überhaupt fünf Milliarden Euro für Digitale Bildung ausgeben? Wenn ja: Warum nicht auch für marode Schulgebäude?

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BERLIN. Seit zehn Jahren haben die Länder in der Schulpolitik den Hut auf. Die einen finden das Kooperationsverbot für den Bund absurd, andere wollen regionale Kompetenz im Bildungssystem schützen. Jetzt will der Bund mit Finanzhilfen die Digitale Bildung in den Schulen voranbringen. Darf er das überhaupt? Und wenn ja: Warum gibt er dann nicht auch Geld für die vielerorts maroden Schulgebäude.

Darf sie? Oder darf sie nicht? Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU). Foto: Junge Union Deutschlands / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)
Darf sie? Oder darf sie nicht? Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU). Foto: Junge Union Deutschlands / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

Putz fällt von der Decke, Toiletten sind dauernd verstopft, viele Fenster undicht und Heizungen defekt – so sieht es an vielen der rund 40.000 deutschen Schulen aus. Die Bundesregierung (namentlich Bundesbildungsministerin Johanna Wanka, CDU) will sie nun mit einem Fünf-Milliarden-Euro-Programm aufpäppeln – freilich nur für digitale Klassenzimmer.

Völlig widersinnig, meinen viele Bildungsexperten und suchen nach Stellschrauben für gezielte Infrastrukturhilfen aus Berlin. Die Debatte über politische und finanzielle Zuständigkeiten in der Bildungspolitik ist neu entbrannt – im Zentrum steht das Grundgesetz.

Das «Kommunalpanel 2016» der staatlichen Förderbank KfW geht davon aus, dass der Investitionsrückstand für Schulgebäude 34 Milliarden Euro beträgt. 2015 hätten die Kommunen hierzulande 2,9 Milliarden Euro in Schulgebäude gesteckt – zwar rund 115 Millionen mehr als ein Jahr zuvor, aber 1,3 Milliarden Euro weniger als 1995.

«Machten die baulichen Investitionen damals noch über 45 Prozent der kommunalen Gesamtausgaben für allgemeinbildende und berufliche Schulen aus, waren es im Jahr 2015 nur noch 25 Prozent. Dabei zeigen sich große Unterschiede zwischen den Regionen», resümierten die KfW-Experten. So würden «Bildungserfolge in Deutschland erschwert».

Warum pumpt der Bund also seine Milliarden dann nicht in die Sanierung? Weil dem das sogenannte Kooperationsverbot in der Schulpolitik entgegensteht. Diese Vereinbarung wurde 2006 von der damaligen großen Koalition ins Grundgesetz eingefügt, um die Bildungshoheit der Länder abzusichern.

Dort darf der Bund seither weder finanziell noch gesetzlich eingreifen – was auch angesichts des riesigen Finanzbedarfs für die Bausubstanz der Schulen heftig umstritten ist. Wanka musste in der vergangenen Woche den Grundgesetz-Artikel 91c bemühen, um ihr milliardenschweres «Digitalpakt»-Angebot an die Länder zu rechtfertigen – bei «informationstechnischen Systemen» darf Berlin nämlich helfen. Die Kultusminister überlegen noch, ob sie das gut finden sollen.

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Neue Dynamik im Thema

Die am vorigen Freitag gefundene Bund-Länder-Einigung über neue Finanzbeziehungen könnte nun neue Dynamik in das Thema bringen. Die SPD empfindet den Kompromiss jedenfalls als Wasser auf ihre Mühlen. Die Partei rüttelt schon lange am Kooperationsverbot («Ein in Verfassungsrecht gegossener Irrtum») und will das Grundgesetz erneut mit den dafür notwendigen Dreiviertel-Mehrheiten ändern.

Mit dem neuen Finanzpakt dürfe der Bund beispielsweise auch die Sanierung von Schulen in klammen Gemeinden unterstützen, sagt SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil. Das Kooperationsverbot sei deshalb quasi schon gekippt. Denn die teure Einigung mit den Ländern bringe der Regierung eine «grundgesetzliche Erweiterung der Mitfinanzierungskompetenzen im Bereich der kommunalen Bildungs-Infrastruktur für finanzschwache Kommunen».

Bis auf das grün-schwarze Baden-Württemberg, das sich in einer Protokollnotiz skeptisch zeigte, haben alle Ministerpräsidenten die mögliche Aufweichung des Kooperationsverbots abgenickt. Allerdings regt sich inzwischen auf Kultusminister-Ebene Widerstand gegen eine grundgesetzliche Rolle rückwärts.

«Feuchte Wunschträume» nennt Bayerns CSU-Ressortchef Ludwig Spaenle Heils forschen Vorstoß und warnt vor Berliner Einmischungen in die Schulpolitik «über die Hintertür». Die Verantwortung der Länder für schulische Bildung habe sich bewährt und gehöre «zu den Kerninhalten der föderalen Ordnung». Bis zu einer Reform der Reform dauert es also wohl noch etwas.

Das Hauptargument von konservativer Seite: Wer viel Geld gibt, will am Ende auch die Inhalte von Schule bestimmen. Dabei seien doch «Bildungspolitiker in den Ländern und Landtage näher an den Bürgerinnen und Bürgern als Politiker auf Bundesebene», so Spaenle. Auch die frühere Landes- und jetzige Bundesministerin Wanka sagte kürzlich, es stehe «überhaupt nicht zur Debatte, dass die Länder im Bereich Schule Kompetenzen an den Bund abgeben könnten».

Die SPD möchte den Verdacht, sie wolle von Berlin aus in die Schulen hineinregieren, gar nicht erst aufkommen lassen. Man könne aber doch «Hand in Hand im Rahmen einer Bildungsallianz die Dinge anpacken», lockt SPD-Experte Heil. Er wünscht sich «eine neue Gesamtstrategie», die bald bei einer Art Bundesbildungsgipfel festgezurrt werden soll. Von Werner Herpell, dpa

Zum Hintergrund: Was hinter dem Angebot von Wanka steckt, die Schulen mit Computern auszustatten

 

Hintergrund: Wer vor allem hinter dem Kooperationsverbot steckt

Der Streit über Finanzhilfen des Bundes im Schulbereich und das Kooperationsverbot ist neu aufgeflammt. Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle warnte vor Berliner Einmischungen «über die Hintertür». Der CSU-Politiker betonte: «Die Verantwortung der Länder für die schulische Bildung hat sich bewährt und gehört zu den Kerninhalten der föderalen Ordnung der Bundesrepublik.» Tatsächlich ist es vor allem die CSU, die auf die Länderhoheit in der Schulpolitik pocht. Einen Vorstoß von Johanna Wankas Vorgängerin im Amt der Bundesbildungsministerin, Anette Schavan, dem Bund mehr Mitsprache bei der Gestaltung der Schulpolitik einzuräumen (und zum Beispiel bundesweit eine einheitliche Schulstruktur aus zwei Schulformen einzuführen), war seinerzeit vor allem am Widerstand aus Bayern gescheitert.

Will auf keinen Fall mehr Einfluss des Bundes auf die Schulpolitik: Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU). Foto: Sigismund von Dobschütz / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Will auf keinen Fall mehr Einfluss des Bundes auf die Schulpolitik: Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU). Foto: Sigismund von Dobschütz / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Die Berliner Bund-Länder-Einigung vom vorigen Freitag über die künftigen Finanzbeziehungen macht aus SPD-Sicht auch bessere Infrastrukturhilfen für Schulbildung möglich. Denn künftig dürfe der Bund in kommunale Bildungseinrichtungen investieren. «Das Kooperationsverbot für Schulen ist damit Geschichte», sagte SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil. Die CSU sieht das freilich anders.

In der Bund-Länder-Vereinbarung vom Freitag heißt es wörtlich: «Die Möglichkeiten zur zielgerichteten und effizienten Förderung von Investitionen in gesamtstaatlich bedeutsamen Bereichen sollen verbessert werden. Der Bund erhält dazu mehr Steuerungsrechte bei Finanzhilfen. Grundgesetzliche Erweiterung der Mitfinanzierungskompetenzen des Bundes im Bereich der kommunalen Bildungs-Infrastruktur für finanzschwache Kommunen.»

Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner kritisierte Spaenle: «Die CSU blockiert eine der wichtigsten Modernisierungsaufgaben. Der praktizierte Bildungsföderalismus passt vielleicht zum Jahr 1958 im Allgäu, aber nicht zum Jahr 2016 mit Digitalisierung und mobilen Menschen.» Wenn Deutschland wieder Weltspitze werden wolle, müsse «ein erster Schritt die Aufhebung des widersinnigen Kooperationsverbots von Bund und Ländern sein».

Die nordrhein-westfälische Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) sagte: «Wir brauchen ein Kooperationsgebot statt eines Kooperationsverbots. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, dass der Bund in ‎die Schulgesetzgebung der Länder eingreift. Er sollte sich aber an zentralen Fragen wie Inklusion und Integration oder der Digitalisierung dauerhaft beteiligen können.»

 

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sofawolf
7 Jahre zuvor

Gute Frage!

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Kooperationsverbot – der Bund darf nicht über die „Köpfe“ der Länder mit den Kommunen kooperieren. Die Ausnahme ist der bereich IT, wo es um die Schaffung einer gemeinsamen Cloud gehen sollte.

Z.Zt. ist der Gang der Dinge immer der selbe. Der Bund beschließt Gesetze wie die Grundsicherung oder die U3-Betreuung, die die Länder unsetzen müssen. Nennt sich Auftragsverwaltung des Bundes. Diese Gesetze belasten aber die kommunalen Haushalte, da diese keinen Ausgleich bekommen für die zusätzlichen Aufgaben. Folglich bleiben die Kommunen auf en zusätzlichen Ausgaben auf der konsumtiven Seite des Haushaltes sitzen und haben keine Mittel für Investitionen. Der Bund könnte zwar über den vertikalen Länderfinmanzausgleich mehr Geld (höherer Umsatzsteueranteil) an die Länder geben, würde aber die schwarze Null im Kabinett gefährden. Die Finanzknappheit macht die Länder MinPrä nämlich so schön erpressbar. Somit hat der Bund bei zustimmungspflichtigen Gesetzen weniger Widerstand vom Bundesrat zu geggenwärtigen. Aber das steht – für die, die lesen können – so auch in der Verfassung, die bei uns historisch bedingt nur Grundgesetz heißt.

Was viele hier auch in Hinblick auf die Bildungspolitik immer fordern – nämlich die Abschaffung der Länder – wird nicht passieren. Die Länder sind eigenständige Staaten, die sich zu einem Bund zusammen geschlossen haben. Die Länder können gemeinsam den Bund auflösen, die Länder können mit Mehrheit ihrer Landeskinder eine Fusion mit Nachbarländern beschließen (siehe Berlin-Brandenburg), der Bund kann aber nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder eingreifen, Bundesländer zwangsweise fusionieren oder einzelne auflösen.
Der Bund hat auch überhaupt kein Interesse daran, für ihn ist es viel bequemer, dass die Bundesländer seine Gesetze im Rahmen der Auftragsverwaltung für ihn umsetzen müssen. Wie viele Finanzbeamte beschäftigt der Bund, um Steuern einzunehmen? Der Personalhaushalt im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministers ist nicht hoch, zumal das meiste Geld für die besodung des Zolls dabei draufgeht.

Küstenfuchs
7 Jahre zuvor

Ich verstehe das Geschrei nicht so ganz. Wenn der Bund Geld für dringend notwendige Modernisierungen im IT-Bereich freigibt, bekommen doch die kommunen in ihrem Haushalt ein wenig Luft, um statt Ausgaben für die IT (die ja jetzt der Bund trägt) nun ein wenig in die Gebäude zu investieren.

Und wenn das eine Kommune nicht macht, muss die Schulleitung (zur Not über die Presse) das in der Öffentlichkeit auch so kommunizieren.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Bekommen sie ja eben nicht, sie bekommen nur zusätzliche Aufgaben. Es sind doch nicht die Anschaffungskosten für die IT-Ausstattung, die die Kommunen nicht stemmen könnten, zu mal sie dem Investitionshaushalt zuzurechnen wären. Es sind die dauerhaften Lasten für Wartung und Betrieb einschließlich zusätzlicher Personalkosten, die den Kommunen weh tun. Zum einen zählen die dauerhaften Personalkosten zum konsumtiven Teil des Haushaltes und zum anderen darf hier der Bund eben nicht den Kommunen hilfreich mit Geld zur Seite stehen.

Die Kommunen investieren derzeit unglaublich viel in ihre Schulen. – Und zwar in die energetische Gebäudesanierung und den Brandschutz. Nur das sind Pflichtaufgaben, die tragen kein bischen zur Verbesserung der räumlichen Situation an Schulen bei bzw. erhöhen die Aufenthaltsqualität dort.
Werden die auflagen zum Brandschutz nicht erfüllt, darf die Schule als solche nicht weiter genutzt werden. Sind hingegen die Toiletten stark sanierungsbedürftig, dann ist das zwar bedauerlich, führt aber nicht zur „Stilllegung“ der Schule. Hinzukommt dass die Bauämter der Gemeinden bzw. die Fachdienste für Immobilien überhaupt nicht die entsprechenden personellen Ressourcen haben, um all die notwendigen Baumaßnahmen ausschreiben, überwachen, abnehmen und schluss-rechnen zu können.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

zur Betonung: Sanierung ist einmalig teuer, Wartung dauerhaft. Frau Wanka weiß das natürlich auch.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Vor allem weiß sie, dass sie dafür keine Zuständigkeit herbeiführen kann (Kooperationsverbot). Da ist das GG eindeutig.

Es ist wie mit den mensen, für die Länder war es kein Problem Gelder für den Bau und die Ausstattung entsprechender Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Das sind Einmalkosten. Die dauerhafte Unterhaltung und der Betrieb der Mensen sowie die dauerhaften für das Personal sind das Problem der Kommunen, da diese Kosten ja nicht ‚mal eben durch die essenspreise hereingeholt werden können.

Aber warum sollen politiker besser sein als der Rest der bundesdeutschen Michel, die in großen Teilen schwups ‚mal eben ein neues Auto kreditfinanziert kaufen und dann wegen der Versicherungs- und Steuerbelastung, die mit diesem gefährt einhergeht, über wüste Abzocke zu schimpfen.

Wäre die „frei Wirtschaft“ insgesamt stärker an der Zivilgesellschaft interessiert, so würden sich größere betriebe eine Partnerschule suchen und die IT-Abteilung des Unternehmens würde unentgeltlich die IT der Partnerschule warten. Aber … (und hab hier dürfen die üblichen reichsbedenkenträger die Seiten füllen!)

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Da gibt es gleich Probleme mit dem Werbeverbot an deutschen Schulen. Eine real,-Schule (in genau dieser Schreibweise) darf es nicht geben, selbst wenn die gleichnamige Supermarktkette als Gegenleistung die schuleigene Mensa mit für die Schüler kostenlosem Essen betreiben möchte. Die Namensrechte und ggf. einem zweiten Logo auf dem Briefkopf würde eine Schule sicherlich gerne für 250000€ / Jahr verkaufen, wenn sie das Geld in die Fachräume und ihre Ausstattung investieren könnte.