GEW-Chefin Tepe im N4t-Interview: „Hoffe, dass bis 2020 alle Grundschullehrkräfte A13 haben“

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FRANKFURT / MAIN. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) verlangt, dass der Beruf der Grundschullehrer aufgewertet wird und die Lehrerinnen und Lehrer deutlich besser als bisher bezahlt werden – und startet deshalb jetzt eine Initiative. „Der Grundstein für gute Bildung wird bei den Kleinsten gelegt. Trotzdem erkennt Deutschland die wertvolle Arbeit der Grundschullehrerinnen immer noch nicht ausreichend an“, sagte Marlis Tepe zum Auftakt. News4teachers hat mit der GEW-Vorsitzenden ein Interview geführt.

Fordert A13 für alle Lehrkräfte: GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. Foto: Kay Herschelmann
Fordert A13 für alle Lehrkräfte: GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. Foto: Kay Herschelmann

News4teachers: Unlängst hat die GEW Niedersachsen eine Arbeitszeitstudie veröffentlicht, wonach Lehrkräfte aller Schulformen deutlich über ihrem Soll arbeiten – was sicher nicht nur für Niedersachsen gilt. Haben Sie die Ergebnisse so erwartet?

Marlis Tepe: Ja. Das, was ich am meisten erwartet habe, hat sich bestätigt: Vor allem Teilzeitbeschäftigte wenden mehr Zeit für die Vor- und Nachbereitung ihres Unterrichts auf, als sie laut Arbeitsvertrag müssten. Ich habe von Lehrerinnen und Lehrern schon häufig gehört, dass sie aus pädagogischen Gründen in Teilzeit gehen, um ihrem eigenen Anspruch an die Qualität des Unterrichts gerecht werden zu können. Obwohl das bedeutet, dass sie weniger verdienen und im Ruhestand weniger Pension oder Rente bekommen. Das zeigt: Lehrkräfte, die in Vollzeit arbeiten, brauchen mehr Zeit. Aber diese Zeit ist einfach nicht da.

News4teachers: Sind die hohen Unterrichtsverpflichtungen also der Kern des Problems?

Marlies Tepe: Die Reduzierung von Unterrichtsverpflichtungen wäre ein erster wichtiger Schritt. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Einsatz multiprofessioneller Teams. Dadurch könnten die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen entlastet werden, da die Arbeit auf mehrere Schultern und Professionen verteilt würde. In Finnland ist es zum Beispiel üblich, dass auch LogopädInnen und PsychologInnen an den Schulen arbeiten. Wir wünschen uns natürlich, dass Bildung bei uns ebenso wichtig genommen wird. Dass beispielsweise sozialpädagogische Fachkräfte Aufgaben an den Schulen übernehmen – insbesondere, wenn Schülerinnen und Schüler aus schwierigen sozialen Verhältnissen in die Schule kommen oder Konflikte mit den Mitschülern entstehen. Außerdem brauchen wir mehr Schulpsychologinnen und -psychologen. Im Moment kommt ein

Schulpsychologe auf fünf- bis achttausend Schülerinnen und Schüler. Ich erinnere mich, dass wenn es an meiner Schule Probleme gab, die uns als Kollegium an unsere Grenze gebracht haben, wir zwar den schulpsychologischen Dienst hätten anrufen können – doch auf den hätten wir dann mehrere Wochen warten müssen. Aber man braucht ja sofort eine Lösung! Deshalb muss es ausreichend Fachkräfte in den Schulen geben.

News4teachers: Gibt es denn auch ein Ergebnis, dass Sie überrascht hat?

Marlies Tepe: Mich hat überrascht, dass ein Punkt in der Studie nicht beachtet wurde. Die Besonderheit unseres Berufes liegt ja darin, dass wir permanent reagieren müssen. Die psychosoziale Belastung im Unterricht ist unendlich groß, ständig wird man herausgefordert. Wir können den Kindern, von denen jedes einzelne Aufmerksamkeit erwartet, gar nicht so gerecht werden, wie wir es gerne würden. Nach dieser psychosozialen Belastung im Unterricht benötigen Lehrkräfte eine Ruhezeit, die für andere Berufsgruppen ganz selbstverständlich zur Arbeitszeit gehört. Diese Phasen braucht man, um wieder Abstand zu gewinnen, bevor man an die Vorbereitungen für den nächsten Tag, Korrekturen oder das Gespräch mit Eltern gehen kann. Dieses Ausgepowertsein ist in der Studie leider nicht erfasst worden.

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News4teachers:  Sind psychosoziale Belastungen nur ein Problem an Grundschulen?

Marlies Tepe: Dort sind sie auf jeden Fall besonders hoch. Die GEW hat 2008 eine Befragung zum Vergleich der Arbeit an Grundschulen mit den Tätigkeiten in der Sekundarstufe II in Auftrag gegeben. Die Studie zeigt, dass die psychosozialen Belastungen in der Grundschule höher sind als an anderen Schulformen, unter anderem weil die Verantwortung für die künftige Schullaufbahn der Kinder sehr groß ist.  An weiterführenden Schulen löst eher die fachliche Arbeit Belastungen aus. Außerdem gibt es an Grundschulen eine größere Bandbreite von Schülern. Nehmen Sie zum Beispiel den Deutschunterricht im ersten Schuljahr. Dort sitzen Kinder, die können Astrid Lindgrens „Bullerbü“ schon fließend lesen. Bei anderen Kindern ahnt man dagegen, dass sie bis Ende des Zweiten Schuljahres vielleicht gerade mal das Wort „Tomate“ lesen können. Dazu kommen immer mehr Kinder mit speziellen Förderungsbedarfen. Natürlich ist es das Ziel der Grundschullehrerinnen und -lehrer, jedem Kind mit seinen individuellen Voraussetzungen gerecht zu werden. Das ist auch der Grund, weshalb nicht mehr frontal unterrichtet werden kann und Grundschullehrkräfte dem Unterrichtssetting unglaublich viel Aufmerksamkeit widmen. Ich habe es beispielsweise als sehr anspruchsvolle Aufgabe empfunden, den Kindern zu helfen, damit zurechtzukommen, dass andere schneller lernen als sie selbst.

News4teachers: Wie meinen Sie das genau?

Marlies Tepe: Stellen Sie sich vor, ein Kind lernt zum Beispiel Fahrrad fahren und schafft es dann das erste Mal. Die Eltern bejubeln es, Oma und Opa rufen an, um das Kind zu beglückwünschen. Alle sind begeistert. Dass der ältere Bruder das Radfahren viel früher gelernt hat, erfährt dieses Kind ja nicht. Und dann kommt es in die Schule und merkt dort, andere können schon lesen oder rechnen. Das Lernen und der Lernerfolg werden plötzlich immer im Vergleich zu anderen Kindern bewertet. Den Mädchen und Jungen dann trotzdem deutlich zu machen, dass sie jeden Lernschritt als Erfolg definieren können, das ist eine unheimlich hohe empathische Anstrengung, die Lehrkräfte im Unterricht erbringen müssen. Das ist die größte Leistung der Grundschullehrerinnen und -lehrer: Wenn sie es schaffen, den Kindern Spaß am Lernen zu erhalten und Selbstbewusstsein zu vermitteln. Diese Leistung und die Belastung, die damit einhergeht, kann in solchen Studien nicht erfasst werden.

News4teachers: Glauben Sie, dass es schon bald A13 für Grundschullehrkräfte geben wird?

Marlies Tepe: Das wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Berlin beispielsweise hat bereits angekündigt, dass das Land ab dem Schuljahr 2017/2018 die Entgeltgruppe 13 für angestellte Lehrkräfte an Grundschulen einführen wolle. Außerdem ist die Ausbildung für Grundschullehrkräfte schon in sieben Bundesländern genau so lang wie die der Gymnasiallehrkräfte. In diesen Ländern ist deshalb auch bereits die Erkenntnis gereift, dass Grundschul- und Gymnasiallehrkräfte gleich gut bezahlt werden müssen. Aber, so argumentieren die Politiker, fehlen die finanziellen Mittel, um dieses Ziel auch umzusetzen. Die GEW wird prüfen, ob uns juristische Wege oder gewerkschaftliche Kampfmittel weiterhelfen können. Ich bin davon überzeugt, die Tatsache, dass jetzt so wenige Grundschullehrkräfte auf dem Arbeitsmarkt sind, wird den Druck auf die Politik weiter erhöhen. Die Not der Landesregierungen wird spätestens im nächsten Jahr noch größer werden, wenn viele KollegInnen in den Ruhestand gehen. Spätestens dann werden sie im Kampf um die besten Fachkräfte die Grundschullehrerinnen und -lehrer besser bezahlen müssen. Ich hoffe, dass bis 2020 alle Grundschullehrkräfte nach A13 bezahlt werden.

Laura Millmann führte das Interview.

Streik in Berlin ist abgesagt: GEW einigt sich mit Senat über gemeinsame Erklärung zu Lehrerbezügen – A13 bald auch für Grundschullehrer?

 

„JA 13 – weil Grundschullehrerinnen es verdienen“

Grundschullehrerinnen und -lehrer würden schlechter bezahlt als die meisten Lehrkräfte an anderen Schularten, so begründet Marlies Tepe den Vorstoß der GEW in einer aktuellen Pressemitteilung. Die schlechtere Bezahlung der Grundschullehrerinnen sei eine mittelbare Diskriminierung von Frauen, da an Grundschulen rund 90 Prozent der Lehrkräfte Frauen sind. „Damit muss endlich Schluss sein“, betont die GEW-Chefin.

Sie sagt: „Nicht zuletzt mit der Inklusion sind die Anforderungen an die pädagogische Arbeit an Grundschulen kontinuierlich angestiegen. Entsprechend ist das Leistungsbewusstsein der Grundschullehrerinnen hoch – darum machen sie sich jetzt gemeinsam für die materielle Anerkennung ihrer professionellen Arbeit stark.“

Unter dem „JA13“-Motto machen GEW-Landesverbände auf die Lohnlücke zwischen A12 und A13 bzw. E11 und E13 aufmerksam. „Ja13“-Aktionstage finden jeweils an dem Tag statt, ab dem Grundschullehrerinnen nicht mehr arbeiten müssten, wenn sie nach A13 bzw. E13 bezahlt würden (umgekehrter „Equal Pay Day“). Da die Besoldung der Lehrkräfte von Land zu Land unterschiedlich ist, fallen auch die Aktionstage der GEW-Landesverbände auf unterschiedliche Termine.

Alle Informationen rund um die „Ja13“-Aktionswochen bis zum 25. November mit Veranstaltungsterminen (www.gew.de/ja13/aktionen/), Erläuterungen und Hintergrundmaterial finden Sie auf der GEW-Webseite unter: www.gew.de/ja13/.

Hintergrund: Verbeamtete Grundschullehrerinnen werden in allen Bundesländern nach A12 besoldet. Als Angestellte sind sie in der Entgeltgruppe (E) 11 des Tarifvertrages der Länder (TvL) eingruppiert. Im Gegensatz zu anderen Lehrkräften, die in der Regel nach A13 besoldet werden bzw. in E13 eingruppiert sind. Im Schnitt verdienen Grundschullehrerinnen rund 370 bis 450 Euro im Monat weniger als diese Lehrerinnen und Lehrer.

 

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Drako
7 Jahre zuvor

Von mir aus können Grundschullehrkräfte A13 bekommen. Wenn Gymnasiallehrer dafür A14 bekommen.

beobachter
7 Jahre zuvor
Antwortet  Drako

Von mir aus können Grundschullehrkräfte A13 bekommen, wenn Gymnasiallehrer dafür (auch) A13 bekommen.

Drako
7 Jahre zuvor
Antwortet  beobachter

Mir ist ziemlich egal was Grundschullehrer bekommen, solange ich mehr bekomme.

mama51
7 Jahre zuvor
Antwortet  Drako

@ Drako

DAS ist jetzt nicht ernst gemeint… ???
SORRY, da fällt mir echt nix mehr ein, bei soviel „Futterneid“, aber:
Wenn jeder nur an sich denkt ist auch an alle gedacht.

Franzl
7 Jahre zuvor
Antwortet  mama51

Das liest sich aber eher so, als würden Sie den Gymnasiallehrern ihr Geld nicht gönne. DAS sieht eher nach Futterneid aus.

sofawolf
7 Jahre zuvor

@ mama51 (auch GS-Lehrerin, wenn ich mich recht erinnere),

sehen Sie, das habe ich immer gesagt: Bekommen die GS-Lehrer auch A 13, werden es die Gym-Lehrer als ungerecht empfinden und A 14 fordern.

Die einseitige Orientierung auf eine Gehaltserhöhung ist für mich der falsche Weg. Eine (alleinige !) Gehaltserhöhung, wer hätte sie nicht gerne?!, bringt uns KEINEN MILIMETER Entlastung, die wir dringender brauchen. Doch dafür wird dann kein Geld mehr da sein – und wer das alles auch haben will, soll doch bitte endlich mal sagen, woher es genommen bzw. wem es weggenommen werden soll!?! Hartz IV kürzen oder Vermögenssteuer einführen? Dann müssen Lehrer aber auch die Parteien wählen, die eine Vermögenssteuer einführen wollen. (Ist nur ein Beispiel für die Widersprüche!)

Richtiger finde ich DESHALB diese Aussagen: „Die Reduzierung von Unterrichtsverpflichtungen wäre ein erster wichtiger Schritt. […] Nach dieser psychosozialen Belastung im Unterricht benötigen Lehrkräfte eine Ruhezeit, die für andere Berufsgruppen ganz selbstverständlich zur Arbeitszeit gehört. Diese Phasen braucht man, um wieder Abstand zu gewinnen, bevor man an die Vorbereitungen für den nächsten Tag, Korrekturen oder das Gespräch mit Eltern gehen kann.“ (Zitat)

DEM stimme ich zu ! Da fühle ich mich mal ernstgenommen.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

@sofawolf
Ich habe da folgende Rückfragen:
1) Für welche Schularten soll die Unterrichtsentlastung gewährt werden?
2) Gibt es in Ihrem Bundesland keine selbst wählbaren Teilzeitmöglichkeiten?

Natürlich muss die Arbeitszeitbelastung heruntergeschraubt werden. In der Grundschule ist es fast schon üblich, dass viele aus diesem Grund Teilzeit (KollegInnen ohne Kinder oder mit älteren Kindern) beantragen, weil das Arbeitspensum mit einem Vollzeitdebutat kaum zu bewältigen ist.

Wenn Sie eine Unterrichtszeitentlastung in Richtung weniger Stunden bei vollem Debutat wünschen, dann ist das ja quasi eine Gehalterhöhung. Wenn Sie diese zudem für die im vollen Debutat benachteiligten Schularten wünschen, dann werden dadurch Schularten zumindest einen Schritt angepasst.

Wobei mir dieser Schritt noch zu wenig ist. Eine Gehaltanpassung aller Schularten ist mehr denn je – zumal jetzt auch die Studiengänge ziemlich ähnlich sind – jemand hat das in einem anderen Forum so trefflich geschildert – und die Herausforderungen in den Grund- und Hauptschulen aufgrund der heterogenen Schülerschaft enorm gestiegen sind bzw. Absolventen unterschiedlicher Studiengänge in denselben Schultypen arbeiten, längst fällig.

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Zitat:
„zumal jetzt auch die Studiengänge ziemlich ähnlich sind “

Wenn die Seiten der LMU-München aktuell sind, und davon gehe ich aus, sind die Inhalte der Studiengänge (Realschule vs. Gymnasium) sehr unterschiedlich – zumindest in Mathe und Physik.

mississippi
7 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Die Diskussion ist müßig und bringt nichts. Mir würde es schon reichen, wenn die Arbeit der GS-Lehrer nicht als gleichartig, aber als GLEICHWERTIG gesehen würde. Ganz abgesehen von Gehalt und Arbeitszeit. Aber wir werden wohl bloß immer nur die Grundschultanten bleiben.

sofawolf
7 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Quatsch.

Wenn Sie sich selbst so sehen, bitte!

mississippi
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

@ sofawolf: Weniger Unterrichtstunden, das wäre ja schon was. D.h. ein volles Debutat der GS-Lehrer läge dann nicht bei 28, sondern bei 25 Unterrichtstunden in der Woche wie bei den Gymnasiallehrern (bezogen auf BaWü).

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Leider wird das Deputat fälschlicherweise immer noch mit der Arbeitszeit gleichgesetzt. In allen bisherigen Arbeitszeit-Untersuchungen kommen GY-Lehrer auf die höchsten Werte (wenn auch nicht sehr viel mehr als andere Lehrämter), obwohl deren Deputat niedriger ist als an anderen Schularten. Somit kann das Deputat kein Maß für die Arbeitszeit sein.

sofawolf
7 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

@ GriasDi, Zustimmung.

sofawolf
7 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

@ mississippi, ok. Das wäre eine Entlastung um 2 Unterrichtsstunden.

mississippi
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Nein, um 3.

sofawolf
7 Jahre zuvor

@ mama51,

Zitat: „aber: Wenn jeder nur an sich denkt ist auch an alle gedacht.“

Denken Sie eigentlich an die, die von 40 Stunden Arbeit nicht leben können und sich vom Amt einen Zuschuss holen müssen („Aufstocker“)?

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Mit 2. StEx können Sie nicht Aufstocker werden. Wenn Sie nach dem Vorbereitungsdienst weder eine Plan- noch eine Vertretungsstelle bekommen, gibt es ALGII.

Hoffentlich werden die Pensionsbezüge kurzfristig auf 43% abgesenkt, dann ist auch Kohle für Tarifbeschäftigte über.

sofawolf
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Dann müssten sie aber auch die Zusatzversorgung bekommen (können) wie die Angestellten.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Das können sie doch jetzt schon, Die Beamten müssen lediglich einen Teil ihres Entgeltes – sozialversicherungspflichtiges Brutto – an das VBL abführen.

Nur fällt dabei die gleiche Crux auf, wie bei der Abrechnung des Mehraufwandes (Vertretungen). Da die beamten nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, gibt es bei der Bruttobezahlung erhebliche Klaffen.

Für tarifbeschäftigte heißt das eben auch, dass sie auf die vergüteten Mehrarbeitsstunden entsprechende Abgaben an die gesetzlichen Sicherungssysteme abführen müssen. Die Stundensätze für die Abrechnung von Mehrarbeit sind aber gleich, Netto bleibt also beim tarifbeschäftigten Empfänger so gut wie nichts mehr übrig.

Pensionist
7 Jahre zuvor

Was soll der Streit um gerechte Bezahlung? Was ist schon gerecht? Da hat doch jeder eine andere Meinung und objektive Kriterien existieren nicht!

Es gibt nur eine einzige vernünftige Methode, die Bezahlung festzulegen:

Der Staat macht seine Anforderungen bekannt (Examina, Noten etc.).
Die Interessenten informieren sich auch noch über die Arbeitsbedingungen.
Der Staat bietet jeder Bewerbergruppe mit gleicher Tätigkeit (Schulart, Klassenstufen, Fach etc.) eine Bezahlung, bei der er gerade genügend Nachwuchs bekommt, welcher die Anforderungen erfüllt.

Ich habe gelesen, dass in Berlin die Einstiegsgehälter für Grundschullehrerinnen erhöht wurden, weil sich sonst keine finden. Die Sache mit Angebot und Nachfrage scheint also zu funktionieren.

sofawolf
7 Jahre zuvor
Antwortet  Pensionist

Würde der Staat die Arbeitsbedingungen verbessern, würden weniger Lehrer in Teilzeit gehen und es gäbe überhaupt keinen Lehrermangel !!!

Die nicht mehr in Teilzeit, sondern in Vollzeit arbeitenden Lehrer hätten automatisch mehr Gehalt. Die bereits und weiterhin in Vollzeit arbeitenden Lehrer hätten de facto mehr Geld (wenn das Stundensoll gesenkt wird, aber das Gehalt bleibt).

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

So ganz stimmt die Rechnung nicht. Eine Schule braucht immer ein gewisses Stundenkontigent. Ob jemand jetzt mit 24 Stunden Vollzeit oder mit 24 Stunden Teilzeit unterrichtet, macht für die Schule keinen Unterschied, Hauptsache 24 Stunden sind abgedeckt. Man braucht also weder mehr noch weniger Lehrer. Damit lässt sich der Lehrermangel nicht beheben. Vielleicht sollte man noch erwähnen, dass in der Grundschule durchaus KollegInnen gezwungen sind, mit vollem Debutat zu unterrichten, vor allem wenn sie Alleinverdiener sind. Letzendlich haben Teilzeitlehrkräfte alles in allem verhältnismäßig mehr Arbeit, weil sie an allen außerunterrichtlichen Dingen genauso teilnehmen und dazu noch oft die Stützen an der Schule sind, was die Teams betrifft.

mississippi
7 Jahre zuvor

Nun, als ich vor 30 Jahren studiert habe, war die Arbeit von Grundschullehrer/innen eine andere als heute.

sofawolf
7 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Das war bei den Gym-Lehrern auch so.

sofawolf
7 Jahre zuvor

@ ysnp,

da sprechen Sie was Wichtiges an. Gehaltserhöhungen bringen keinen Milimeter Entlastung, also gehen viele Lehrer in Teilzeit. Sie verzichten lieber auf Gehalt, um ihre Belastungen zu reduzieren. Spricht das nicht auch dafür, was ich immer sage: Wir brauchen Entlastungen und nicht einfach nur mehr Geld, um die Belastungen weiterhin still zu ertragen?

Hätten wir deutliche Entlastungen, dann würden womöglich viel weniger Lehrer in Teilzeit gehen, dann hätten wir vielleicht sogar gar keinen Lehrermangel ?!?

sofawolf
7 Jahre zuvor

Ich wünsche Lehren aller Schularten Entlastungen.

Vor allem:

– Stundensoll senken (minus 2)
– Klassenstärken senken (Richtgröße 18)
– weniger Bürokratie, Vorgaben, Protokolle, Vertretungen, Entschlackung von Lehrplänen
u.a.

sofawolf
7 Jahre zuvor

@ ysnp,

ich kann nur wiederholen: Ich verdiene auch gerne gut und ich finde, ich verdiene gut. DESHALB sind mir jetzt andere Dinge (Entlastungen) wichtiger. Ich denke, dass wir nicht ALLES haben können. Gehaltserhöhungen bedeuten, dass keinen finanziellen Spielraum für Entlastungen geben wird.

Wir haben keinen Grund zum Jammern. Wir verdienen nicht schlecht. Niemand will deshalb kein Lehrer werden, weil der Verdienst schlecht sei.

sofawolf
7 Jahre zuvor

@ ysnp, Sie schreiben:

„So ganz stimmt die Rechnung nicht. Eine Schule braucht immer ein gewisses Stundenkontigent. Ob jemand jetzt mit 24 Stunden Vollzeit oder mit 24 Stunden Teilzeit unterrichtet, macht für die Schule keinen Unterschied, Hauptsache 24 Stunden sind abgedeckt. Man braucht also weder mehr noch weniger Lehrer. Damit lässt sich der Lehrermangel nicht beheben.“

Das verstehe ich, ehrlich gesagt, überhaupt gar nicht. Nehmen wir 2 Schulen. Alles gleich – nur an Schule 1 arbeiten 49 Lehrer in Vollzeit, 1 Lehrerstelle kann nicht besetzt werden, also 1 Lehrer fehlt (die Stunden fallen aus bzw. müssen vertreten werden).

An Schule 2 arbeiten 51 Lehrer, alle Stunden sind besetzt, 49 Lehrer arbeiten in Vollzeit, 2 Lehrer arbeiten in Teilzeit (halbe Stelle). Übernehmen die beiden nun jeweils eine ganze Stelle (Vollzeit), hat Schule 2 einen Lehrer zu viel. Der wird kann daher an Schule 1 umgesetzt werden.

Jetzt haben beide Schulen 50 Lehrer, alle Stellen besetzt.

Was ist an dieser Rechnung nicht stimmig???

sofawolf
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

An meiner Schule hat 1/3 der Lehrer eine Teilzeitstelle. Wenn die alle im nächsten Schuljahr Vollzeit machen, weil sich die Arbeitsbedingungen erheblich verbessert haben (weniger Stunden, kleinere Klassen => weniger Korrekturzeiten, weniger Elterngespräche, weniger Kopien und vieles mehr), dann könnten mehrere anderswo eingesetzt werden, wo Lehrer fehlen. Und wir müssten nicht erst warten, bis jetzige Studienanfänger ihre Ausbildung beenden. Der Lehrermangel wäre auf einen Schlag behoben, spitze ich jetzt mal zu.

Also Ihr Einwand oben will mir wirklich nicht in den Kopf!

sofawolf
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Ach, jetzt hab ichs verstanden. 😀 Wenn die Lehrer weniger Stunden unterrichten (Stundensoll), sind ja auch mehr Stunden „übrig“, die durch die „bisherigen Teilzeitkräfte“ besetzt werden müssen. Naja, das müsste man dann wirklich mal genauer berechnen.

Wenn wir 2 Stunden weniger unterrichten, wie viele dann wieder Vollzeit arbeiten würden, also nicht nur 2 Stunden mehr, sondern vielleicht 3, 4, 5 … Es zeigt aber, dass schon ein „Maßnahmebündel“ her muss, um Teilzeitleute zur Vollzeit zu motivieren. Um 50% wird das Stundensoll sicherlich nicht gesenkt. 🙂

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Egal an welcher Schraube gedreht wird, es geht immer um die Schüler-Lehrer-Relation. Für GeS in NRW liegt die in der Sek1 bei 16,5 und in der SekII bei 12,1.
Ob jetzt die Kursfrequenzen verkleinert werden oder die Wochenstundendeputate der Vollzeitkräfte abgesenkt werden, es läuft auf eine veränderte Schüler-Lehrer-Relation hinaus. Und die will die Politik nicht finanzieren – weder wollen die Finanzminister und Haushälter höhere Personalaufwendungen noch wollen die Kämmerer und Stadträte einen höheren Investitionsaufwand in die Schulgebäude.

Eine Entlastung könnte ja auch ohne Absenkung der WS-Deputate erreicht werden, Lehrkräfte müssten nur von Aufgaben, die nicht ihrer Ausbildung entsprechen (Sekretariats-/ Sozialarbeiteraufgaben etc.), entlastet werden. Nur dafür müsste dann mehr städtisches Personal – also nichtlehrendes Personal – eingestellt werden. Hof- und Busaufsichten sowie allgemeine Aufsichten und ggf. die Betreuung von Entfallstunden sind dann eben Erzieheraufgaben.

Wie hoch die Zahl der Vertretungsstunden ist, kann keine Bez.-Reg in NRW beantworten, obwohl die Zahlen den einzelnen Schulen (Stundenplanern) vorliegen. Die einfältigen Politiker und Verwaltungsbeamten sind wirklich der Meinung, dass die über das LBV vergüteten Mehrarbeitsstzunden der Gesamtzahl der Vertretungsstunden entspräche. Meiner Meinung nach wird etwa die Hälfte der anfallenden Vertretungsstunden überhaupt nicht als Mehrarbeit von den Lehrkräften abgerechnet. In diesem Zusammenhang verstehe ich überhaupt nicht, warum der Arbeitgeber, dem die Zahlen über den abrechenbaren Mehrarbeitsaufwand ja vorliegen, diese nicht verpflichtet wird, diesen an das LBV weiterzumelden. Das geht nämlich in anderen Bereichen der Landesverwaltung ohne Weiteres. Hinzukommt dass in anderen Verwaltungsteilen Mehrabeit durch zeitnahen Freizeitausgleich gewährt wird.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

besonders verwaltung und aufsichten sind tätigkeiten,die eine unterrichtsvorbereitung am arbeitsplatz erschweren. das dafürerforderliche städtische personal wird aber niemals kommen, die lehrersind naturgemäß am wohl der Schüler interessiertund machen das daherauch unbezahlt.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Der Knackpunkt ist die Aufsichtspflicht; über diesen Punkt knn ich Lehrkräfte bis zu 24 Stunden am Tag per Dienstweisung knebeln.
Es muss dann nämlich im Einzelfall überprüft werden, ob die dienstliche Weisung seitens der Schulleitung mit der Fürsorgepflicht gegenüber dem Aufsichtführenden vereinbar war.

Blöd an diesem ungleichen Kampf ist, wurde die Aufsichtspflicht vernachlässigt, hat das ernsthafe Konsequenzen für den Weisungsgebundenen. Wurde hingegen von der SL als Dienstvorgesetztem die Fürsorgepflicht nicht ausreichend gewichtet, ist das im großen und ganzen konsequenzenlos …

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Bis auf die Arbeitsentlastung durch das Stundensoll nimmt man bei Teilzeit letztendlich die Nachteile in Kauf, dass man zum einen kaum eine Reduzierung bei den anderen Aufgaben verspürt und zudem das Ruhestandsgehalt sich daraus errechnet, wie viele Stunden man tatsächlich (also abzüglich vom vollen Debutat) unterrichtet hat. Jemand, der z.B. 20 Jahre genau die Hälfte des Debutats unterrichtet hat, erhält dann ein Ruhestandsgehalt wie wenn er nur 10 Jahre gearbeitet hätte. Im Vergleich wäre – um bei dem obigen Besipiel zu bleiben – das Ruhestandsgehalt bei einem Vollzeitdebutat mit 24 Stunden im Vergleich zu einem Teilzeitdebutat mit 24 Stunden höher, weil ja mit 24 Stunden das Maximale erreicht worden wäre.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Der Fehlerteufel hat zugeschlagen: Ich meinte natürlich „Deputat“. @ Redaktion: Ich fände es toll, wenn man nachträglich seinen Text nochmals bearbeiten könnte wie es auch bei 4 teachers intern möglich ist.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@ysnp – deshalb ja das Teilzeitpapier, das jede LeKo – hier in NRW – erarbeiten soll. Die Kollegien sollen auf der Grundlage des Teilkonzeptes der Bezirksregierung, das mit dem BPR abgestimmt ist, Regelungen erarbeiten und beschließen, die zu einer Entlastug der Teilzeitbeschäftigten in Bezug auf die „sonstigen Dienstverpflichtungen“ führt.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

@sofawolf
Wahrscheinlich wird die Teilzeit in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Teilzeit bedeutet nicht automatisch die Hälfte der Zeit. In Bayern kann man bis die Vollzeit um beliebige Stundenzahlen reduzieren. Viele von uns haben die Pflichtstundenzahl in der Grundschule von 29 Stunden auf eine erträgliche Stundenzahl zwischen 18 und 24 Stunden reduziert. Damit kann man gut eine Klassenleiterfunktion mit fast allen Fächern abdecken. In der Grundschule ist eine Klassenleiterfunktion mit ziemlich allen Fächern und dazu noch Fachunterricht in anderen Klassen, wenn man es richtig machen will, bei vollem Debutat eine enorme Belastung.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

P.S.:
An meiner Schule haben 10 Prozent der LehrerInnen eine Vollzeitstelle. Alle anderen, bis auf wenige Ausnahmen, die noch weniger Stunden haben, eine Stundenzahl zwischen 18 und 24 Stunden.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

In der Konsequenz heißt das:
Engagierte LehrerInnen in der Grundschule sind gezwungen, ihr Debutat abzusenken um den Anforderungen und auch den Erwartungen, die an sie gestellt werden und die sie an sich selbst stellen, gerecht zu werden. Daneben sollten LehrerInnen noch auf ihre Gesundheit achten und schauen, dass ihre Work Life Balance passt. Da bleibt nur die Absenkung des Debutats übrig, sofern das Finanzielle durch den Partner ausgeglichen wird.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Nein, die Teilzeitregelung beruht auf Bundesgesetzgebung und ist daher für alle Bundesländer und Tarifbereiche gleich.. Maximal darf bis zur Hälfte der tariflichen/vertraglich geregelten Arbeitszeit reduziert werden. Um die Teilzeitbeschäftigten an Schulen nicht über Gebühr zu „strapazieren“, müssen die Gesamtlehrkräftekonferenzen auf Grundlage der Vorgaben der Bez.-Reg. in NRW Teilzeitregelungen beschließen, um die Teilzeitbeschäftigten proportional zu ihrer Reduzierung von anderen Verpflichtungen wie Dienstbesprechungen, Konferenzen, Wanderfahrten, Sprechtage, Protokollführung etc. Entlastung bietet.

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Zitat:
„In der Konsequenz heißt das:
Engagierte LehrerInnen in der Grundschule sind gezwungen, ihr Debutat abzusenken um den Anforderungen und auch den Erwartungen, die an sie gestellt werden und die sie an sich selbst stellen, gerecht zu werden.“

Diese Konsequenz gilt für alle Lehrämter.

mississippi
7 Jahre zuvor

In BaWü gibt es aber auch unterhälftige Teilzeitbeschäftigung bei Beamten (30 – 50 % der regulären Arbeitszeit) für maximal 15 Jahre.

sofawolf
7 Jahre zuvor

Habe alles gelesen. Danke. Stimme vielem zu, ist mir jetzt aber zu mühselig, auf jeden Beitrag einzugehen. Verzeihung. Zuletzt lagen wir hier ja mal nicht so sehr weit auseinander. Beispielhaft zitiere ich dickebank:

„Eine Entlastung könnte ja auch ohne Absenkung der WS-Deputate erreicht werden, Lehrkräfte müssten nur von Aufgaben, die nicht ihrer Ausbildung entsprechen (Sekretariats-/ Sozialarbeiteraufgaben etc.), entlastet werden. Nur dafür müsste dann mehr städtisches Personal – also nichtlehrendes Personal – eingestellt werden. Hof- und Busaufsichten sowie allgemeine Aufsichten und ggf. die Betreuung von Entfallstunden sind dann eben Erzieheraufgaben.“