Inklusion in Schulen als Sparmodell? Kommunen verklagen das Land – ihnen droht aber eine Bauchlandung

21

MÜNSTER. Wer bestellt, muss eigentlich auch bezahlen. Deshalb wollen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen mehr Geld vom Land für die von oben verordnete Inklusion an Schulen. Vor Gericht stehen ihre Chancen aber eher schlecht.

Die Klage von 52 Städten und Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen gegen die finanziellen Vorgaben zur Inklusion steht auf der Kippe. Der Verfassungsgerichtshof des Landes äußerte in einer mündlichen Verhandlung am Dienstag in Münster erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit. Präsidentin Ricarda Brandts sprach von einer «problematischen Beschwerdebefugnis». Die endgültige Entscheidung soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Bei der Inklusion werden behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam in der Schule unterrichtet. Die Städte und Gemeinden wehren sich nicht gegen dieses Prinzip, sondern gegen die ihrer Meinung nach schlechte Finanzausstattung durch das Land. Unter anderem müssen die Kommungen die Helfer bezahlen, die den behinderten Kindern im Unterricht zur Seite gestellt werden.

Vor der Verhandlung hatte der Paderborner Sozialdezernent Wolfgang Walter den Verdacht geäußert, dass das Land bei der Inklusion auf Kosten der Gemeinden spart. Die Ausgaben für das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern müssten die Kommunen übernehmen, sagte Walter. Gleichzeitig würden Förderschulen aufgegeben, deren Personalkosten bisher vom Land bezahlt wurden. Das Land spare möglicherweise tatsächlich auf Kosten der Kommunen. «So ist zumindest der Verdacht, der sich uns aufdrängt», sagte der Kommunalpolitiker am Dienstagmorgen im Sender WDR 5. Paderborn gehört zu den 52 Städten und Gemeinden, die klagen.

Anzeige

In der Verhandlung warf auch der Rechtsvertreter der klagenden Kommunen dem Düsseldorfer Landtag und der Landesregierung vor, sich um die Kosten der Inklusion drücken zu wollen. «Sie haben sich bewusst nicht festgelegt was zum Beispiel die Klassengröße anging. Es gab keine Grundlage, um Kosten der Inklusion zu bemessen.»

Die Gegenseite wies das zurück. Das Land habe bewusst abgewartet. «Der Gesetzgeber wollte von Anfang zahlen, aber wir müssen nach dem ersten Schritt schauen, wie hoch genau der Finanzbedarf ist. Da sind wir auf die Hilfe der Kommunen angewiesen», sagte ein Ministeriumsvertreter.

Die 2. Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Anne-José Paulsen, warnte aber vor falschen Erwartungen der Kommunen. «Dieses Gericht wird nicht über die Höhe der Zahlungen richten», sagte sie. Wann eine Entscheidung fällt, ist noch nichmt bekannt. dpa

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

21 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Palim
7 Jahre zuvor

Wir wollten ja OP-Sääle und Chirurgen bezahlen, aber wir wussten ja nicht, wie viele wir brauchen und deshalb haben wir erst einmal abgewartet, was die Hausärzte angesichts des Fachärztemangels alleine bewerkstelligen können. Die meisten Patienten geben sich auch mit weniger Versorgung zufrieden, wenn ohnehin keine Möglichkeiten bestehen.

Papa 51
7 Jahre zuvor

Hoffentlich wird bei diesem Geschacher ums Geld allmählich auch den letzten blauäugigen Inklusionsanbetern klar, worum es bei der Abschaffung der Förderschulen geht. Um „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, um „Nicht-Ausgrenzung“???
Wer es noch immer nicht verstanden hat: Die Förderschulen mit ihrer Personalausstattung wurden vom Land bezahlt und genau diese Landesregierungen beschlossen in schöner Eintracht mit dem Bundestag ihre Abschaffung. Natürlich nur aus hochmoralischen und nicht niederen finanziellen Gründen!
Es ist unglaublich, welcher Nonsens in Deutschlands Schulen und Gesellschaft immer wieder angeordnet werden kann, Hauptsache er ist herzerwärmend begründet.
Da hakt bei vielen der Verstand aus, auch bei Lehrern. Meiner Meinung nach sind die sogar ein besonders edles Völkchen und lassen sich vor jeden Karren spannen, wenn er denn nur hübsch „anständig“ herausgeputzt wird.

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor

Das ausgerechnet die UN Menschenrechtskonvention für Kinder dazu genutzt wird, um hier in NRW die Förderschule für Kinder mit Einer Lernbehinderung schließen will ist für mich nicht nachvollziehbar. Schließlich geht es eigentlich darum, das Recht auf eine Schulausbildung in Ländern zu sichern, die bisher vom Schulbesuch ausgeschlossen waren. Wir hatten hier bisher ein vorbildliches Schulsystem für Kinder mit Lernschwächen. Und dann scheint letztendlich das Geld der Hauptgrund zu sein.Nächstes Jahr wird erst einmal in NRW gewählt.

Papa 51
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Es ist mehr als richtig, was Sie sagen, und es ist höchst ärgerlich und niederträchtig, dass von etlichen Leuten (auch hier bei news4teachers!) immer wieder behauptet wird, man sei behindertenfeindlich, wolle Kinder mit Behinderungen aufs Abstellgleis schieben und ausgrenzen, wenn man deren Förderung viel besser von Sonderschulen gewährleistet sieht als von Regelschulen.
Ich stimme Ihnen in Ihrer Vermutung auch zu, dass unser bisher existierendes vorbildliches Förderschulsystem für Kinder mit Lernschwächen über die Moralschiene abgeschafft wird, obwohl rein finanzielle Gründe die entscheidende Rolle spielen.
Was in unserer Gesellschaft mit Hilfe falschzüngigen Humanitätsgefasels über Toleranz, Nächstenliebe oder Gerechtigkeit alles durchgesetzt wird, geht auf keine Kuhhaut mehr. Sachliche und an mitmenschlicher Wahrheit wirklich orientierte Argumente werden in die Tonne getreten und deren Vertreter durch Diffamierung zum Schweigen gebracht.
Wenn gar nichts mehr hilft, wird an die verbrecherische Zeit des Nazi-Regimes erinnert und betont, dass alles Denken und Handeln im Dienst einer Nicht-Wiederholung dieser Unmenschlichkeit stehe.
Mit dem, was ich sage, dürfte ich als stramm rechtspopulistisch gelten, an Minderheitenphobien leiden und wahrscheinlich sogar als rechtsextrem und Neo-Nazi einzustufen sein.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Papa 51

Mit Ihrem letzten Absatz haben Sie leider recht, weil heutzutage leider alles, was nicht mit linksgrünem Gutmenschentum vereinbar ist, von genau diesen Gutmenschen als rechtspopulistisch ausgelegt wird.

Den Rest Ihres Kommentars hätte ich auch genau so aufschreiben können. Mal schauen, wie die Annas und Georgs darauf reagieren.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Nun, Schulträger der Förderschulen sind die Kommunen – in der Regel also die kreisfreien Städte und Landkreise. Und denen war es frei gestellt, die FöS weiter zu führen oder zu schließen. Entscheidend dabei sind die Schülerzahlen der Einrichtungen. Werden die Mindestschülerzahlen dauerhaft unterschritten, kommt es zur Schließung.

Es hat also wenig mit Gutmenschentum bestimmter Parteien zu tun als vielmehr mit dem Anmeldeverhalten der jeweiligen Erziehungsberechtigten der „Lerner“.

Btw die meisten Landkreise in NRW sind von der CDU regiert. Das bedeutet eben auch, das deren politische Vertreter in den kommunalen Parlamenten die Schließungen beschlossen haben müssen.

Papa 51
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das sehe ich etwas anders. Zuerst war das vom Bundestag beschlossene Inklusionsgesetz da, das sowohl seitens der Politik als auch seitens der Medien über die gutmenschliche Schiene der Menschenrechte verkauft und als Segen für behinderte Kinder verkauft wurde.
Das war Anlass dafür, dass Erziehungsberechtigte dieser Kinder massenhaft das taten, was Sie sagen: Sie meldeten die Kinder an Regelschulen an.
Erst danach trat das ein, was Sie beschreiben und unsachgemäß zur Ursache erklären.

stillmann
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Stimmt, Papa51! Das sehe ich kein bisschen anders als Sie.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@papa51
Zunächst muss ja einmal ein Vertreter der bundesdeutschen Regierung in NY für die UN-Menschenrechtskonvention gestimmt haben, damit die dort beschlossen werden konnte.
Erst danach beginnt ja die Umsetzung der Konvention in bundesdeutsches Recht. Den Mitgliedern des BT bleibt also in solchen Fällen nichts Anderes übrig, als die Umsetzung zu beschließen. Nur ist der Bund in schulischen Dingen ohne jegliche Gesetzgebungskompetenz. Er kann die Länder nicht anweisen, dieses Recht umzusetzen. Allerdings können die Länder, da der Bund ausschließlich über die Außenpolitik – also auch die Mitgliedschaft in der UN – zu bestimmen hat, internationale Regelungen, denen der Bund zugestimmt hat, in ihrer eigenen, ausschließlichen Gesetzgebung außer Acht lassen. Folglich müssen die Länder diesen Beschluss zur UN-Behindertenkonvention in gültiges Recht umsetzen, ob sie wollen oder nicht.

Die Länder haben in diesem Fall die Variante gewählt, wasch mir den Pelz, mach mich aber nicht nass. Sie haben die Verantwortung – siehe Landesverfassung, Präambel des jeweiligen Landesschulgesetzes, Schulgesetz und Erlasslage – in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Eltern gelegt. Die Eltern können ihre Kinder mit Förderbedarf sowohl an einer FöS als auch einer Regelschule zum gemeinsamen Unterricht anmelden.

Das, was die UN-Behindertenkonvention zulässt, wird allerdings in Deutschland aufgrund fehlender sachlicher Voraussetzungen nicht umgesetzt. Gemeint ist die Seggregation innerhalb einer Schule. Wären die FöS in Schulverbünde mit Regelschulen überführt worden, wie es im Ausland umgesetzt worden ist, wären alle SuS – mit und ohne Behinderung – in eine Schule gegangen. In bestimmten Stunden – wie Sport, Reli, Kunst etc. – hätte es dann gemeinsamen Unterricht geben können, während in anderen Fächern (Fächergruppe I) unterricht getrennt nach Kompetenzstufen erteilt wird. In Australien gibt es dann z.B. Mathematikunterricht auf fünf verschiedenen Anforderungsniveaus innerhalb eines Jahrganges – also vom (Förder-)unterricht für „Lerner“, Regelunterricht für schwächere Regelschüler bis zum Unterricht für äußerst leistungsstarke Kinder in diesem Fach, auch wenn das nur ein oder zwei innerhalb der Jahrgangsstufe sind.

Im Grunde sind es auch nicht die Länder, die die Umsetzung der Inklusion gegen die Wand fahren, sondern die Kommunen, die als Sachaufwandsträger (siehe Klage in Münster) ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Die haben den Wegfall der FöS wegen Unterschreitung der Mindestschülerzahlen als Einsparpotential erkannt.

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor
Antwortet  Papa 51

Nein ,sie sind genauso wie ich ein betroffener Familienvater, der sich zu Recht Sorgen um ein Kind macht und der genauso wenig dieser Propaganda gegen Bildung eben nicht auf den Leim geht.Was wir als Eltern leisten ist schon enorm , und wir brauchen die Unterstützung einer gut organisierten Schule, für alle Kinder.

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor
Antwortet  Papa 51

Ich durfte bereits schon einmal miterleben, wie es ist, wenn ein Kind mit einer Lernschwäche , in einer Regelschule ,hier eine Grundschule, beschult wird. Sie war mit der Methode Lesen durch Schreiben , hier die Rechtschreibwerkstatt des Lernmittel-Unternehmers Norbert Sommer-Stumpenhorst und dem Tinto seines Freundes Rüdiger Urbanek,vollständig überfordert.Sie sollte seitenweise immer nur den selben Buchstaben schreiben und sollte ohne Leseunterstützung sich selbst das Lesen beibringen und das , obwohl sie nicht deutlich sprechen konnte. Dann habe ich mich informiert,mich belesen und kritisch nachgefragt und ich war entsetzt von der seit 2002 veränderten Methodik, wie sie hier in NRW angewendet wird.Die eigene Nachhilfe mit anderen Methoden half aber auch den anderen, nachfolgenden Kindern und von denen von Bekannten. Inzwischen leisten wir sehr viel außerschulischen Unterricht, weil die hier betriebenen Methoden des vollständigen , eigenständigen Lese- und Schreiberwerb in NRW eine Katastrophe sind. Richtig „lustig“ wird es erst in den weiterführenden Schulen. Da dürfen dann die Lieben Kleinen alles das nachholen, was ihnen die Grundschule nicht vermittelt hat. Und der Grundschulverband bringt dann noch die „richtige“ Erklärung. Erst mit dem Abschluss der neunten Klasse sollen die Schüler die Rechtschreibung beherrschen. Das tun sie aber nicht und da sind diese Kinder dann genauso wie ihre Lehrer total überfordert.
Die Lehrer erhalten , wenn überhaupt, zu wenig Unterstützung von Sonderschulpädagogen, weil eben zu wenige da sind und die Stunden gar nicht ausreichen, um die Kinder individuell zu fördern, eben so wie es das im Schulgesetz verankert ist. Meine Tochter war vollkommen frustriert und veränderte sich erst wieder zu einem fröhlichen Menschen nach einem von uns Eltern erzwungenen Wechsel in eine Sprach-Förderschule in Warendorf
. Wir können uns zur Wehr setzen, aber wie geht es Eltern aus Sprach fernen Familien. Sollen die alles so hinnehmen. Die werden sich anders artikulieren.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Also hat Ihre Tochter doch den Förderschwerpunkt Sprache und nicht Lernen. Somit hätten Ihnen doch von vornherein die Möglichkeiten eines Schulbesuches einer entsprechend spezialisierten FöS offen gestanden.

De facto ist in NRW ja nur die Auflösung der FöS mit dem Schwerpunkt Lernen und Emotionale und Soziale Entwicklung vorgesehen gewesen, wenn die Schülerzahlen langfristig unterschritten werden. Die Förderschulen mit Schwerpunkt ESE werden – wie die derzeitige Praxis zeigt – vermutlich erhalten bleiben. Die Förderschulen mit Schwerpunkt L fallen hingegen dem Anmeldeverhalten der Erziehungsberechtigten zum Opfer, obwohl den Kindern als Inklusionskindern an weiterführenden Regelschulen nicht – zumindest von mir als Fachlehrkraft – geholfen werden kann und wird.

Was in NRW gerne übersehen wird, ist die Tatsache, dass eine Vielzahl von Förderschulen (Lernbehinderung, Hören, Sehen, Sprache etc.) in Trägerschaft der beiden Landschaftsverbände oder privater/kirchlicher Träger wie „Bethel“ liegen, die nicht beabsichtigen ihre FöS, die als staatliche Ersatzschulen anerkannt sind, zu schließen.

Palim
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das ist übrigens eine reine NRW-Diskussion gerde. In anderen BL sind die Bedingungen ganz andere. FöS Sprache gibt es vielerorts nicht mehr, FöS ESE gab es in manchen Regionen auch vorher nicht und FöS Lernen laufen in Nds aus, weil die Erlasse es so vorsehen. Die Wahlmöglichkeit besteht also gar nicht.

Für die meisten Außenstehenden sind zudem die gewährten Bedingungen gar nicht transparent, immer noch glauben sehr viele Menschen, es gäbe eine 1:1-Betreuung für den kompletten Schulvormittag.

mississippi
7 Jahre zuvor

Ich stimme auch zu (weil und obwohl ich damit zu tun habe). Die notwendigen Voraussetzungen sind oft nicht gegeben.

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor

@ dickebank

Sie hat den Förderschwerpunkt Sprache und Lernen und konnte deshalb auch in die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache wechseln. Der Umgang der Kinder untereinander war sehr gut. Es gab keine Hänseleien und es machte ihr richtig Spaß zu lernen.Allerdings sind die Förderklassen alternativer Schulen(Montessori/ R.Steiner) der weiterführenden Schulen hier am Limit der Schülerzahlen angekommen und sie kosten eine Menge Geld(R.Steiner 8 % des Bruttolohns).
Man lässt hier am Ort die überregionale Förderschule mit dem Schwerpunkt lernen wegen der rückläufigen Schülerzahlen auslaufen .Da sind natürlich die Eltern auf Grund von Desinformation mit Schuld.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Wieso sind die Eltern desinformiert?

Es war und ist den Eltern freigestellt, welche Schulform sie für ihre Kinder wählen. Dass Schüler an Förderschulen lediglich den HA erwerben können, ist eine Mär. Diese wurde aber nicht durch das Schulministerium in Umlauf gebracht. Es sind nämlich nur die „Lerner“, die zieldifferent unterrichtet werden und deshalb ein Wortzeugnis und kein Ziffernzeugnis bekommen.

Tatsache ist, dass die Eltern – zumindest ein größerer Teil von denen – den Besuch der Regelschulen für ihre Kinder mit abgeschlossenen AOSF-Verfahren eingefordert haben und sich um dies durchzusetzen auf die UN-Konvention berufen haben. Dazu muss man sich doch nur der von der Presse gehypten Klage in BaWü (Trisomie goes GY) vergegenwärtigen.
In den 4teachers-Foren sind alle praxiserfahrenen Lehrkräfte, die sich skeptisch inbezug auf die Inclusion bzw. deren Umsetzung geäußert haben, seitenweise gebasht worden.

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Die mir bekannten Eltern mit den betroffenen Kindern mit dem Förderschwerpunkt Lernen haben sich bewusst für die Förderschulen entschieden. Für mich kam nie eine andere Schule in Frage.

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor

Die mir bekannten Eltern mit den betroffenen Kindern mit dem Förderschwerpunkt Lernen haben sich bewusst für die Förderschulen entschieden. Für mich kam nie eine andere Schule in Frage.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Na die Mehrzahl der Eltern mit Kindern mit Förderschwerpunkt L können Sie nicht kennen, ansonsten gäbe es das Problem der I-Kinder an Regelschulen nicht in dem bestehenden Maße. Gelungene Inklusion bedeutet nämlich aus meiner Sicht, dass regelschüler an einer FöS bis zum höchstmöglichen Schulabschluss (AHR) gefördert werden können.

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Da wird dann auch nichts draus werden.Ich kann diese Eltern auch nicht verstehen, da die entsprechenden Förderlehrer irgend wann wieder abgezogen werden.
Welche Aufgabe Aufgabe und welche Funktion übernehmen eigentlich die Sonderpädagogen bei den Inklusionskindern in den Weiterführenden Schulen?
Sind die speziell einzelnen Schülern zugeordnet und unterrichten diese Lehrer noch? Oder übernehmen die nur eine beratende Funktion?

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Meines Wissens nehmen die Förderlehrer die Inklusionskinder stundenweise aus dem Klassenverband heraus, um sie mehr oder weniger individuell zu fördern. Allerdings sind das in der Größenordnung fünf Wochenstunden und unabhängig vom Förderschwerpunkt der Schüler und Lehrer. Es kann also sein, dass ein Seh- und Sprachbehindertenlehrer mit einem drei lern- und vier erziehungsbedürftigen Kindern arbeiten muss. Wie das gelingen soll, weiß der Teufel, aber formal werden die Inklusionskinder von einem Förderlehrer unterrichtet. Für mich entspricht das einem Kunst-Sportlehrer, der ohne nennenswerte Vorbereitung Physik unterrichten soll oder ich, der nie ein Wort Latein gelernt hat, plötzlich Latein im mindestens zweiten Lehrjahr.