Rrrrums! Philologen wollen die Inklusion faktisch beerdigen – Grundsatzbeschluss: „Förderschulen müssen erhalten bleiben“

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GOSLAR. Der niedersächsische Philologentag in Goslar endet mit einem Grundsatzbeschluss zur Beschulung von behinderten Kindern, dessen Verwirklichung auf ein Ende der bislang praktizierten Inklusionspolitik hinauslaufen würde. Das Papier fordert „am Kindeswohl orientierte, differenzierte Lösungen statt Einheitsschuldogmatismus“. Und das meint konkret: Die Förderschulen sollen dauerhaft erhalten werden.

Inklusion? Ja, aber... meinen die Philologen. Foto: Philip Beyer / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)
Inklusion? Ja, aber… meinen die Philologen. Foto: Philip Beyer / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

„In einem einmütig verabschiedeten Positionspapier bejaht der Philologenverband ausdrücklich das Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention, Menschen mit Behinderungen die volle und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen sowie eine Diskriminierung zu unterbinden“, so heißt es in einer Erklärung des Philologenverbands Niedersachsen zum Verbandstag in Goslar. Die Philologen schränken aber ein: „Die Delegierten betonten insbesondere den absoluten Vorrang des UN-Beschlusses, dass ‚bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist‘.“

Im Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention, die der Bundestag 2009 ratifizierte (und die deshalb in Deutschland Gesetzeskraft hat), heißt es allerdings auch: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen …“

Differnziertes statt integriertes Bildungssystem

Integratives Bildungssystem? Die Philologen setzen lieber auf „differenzierte Lösungen für die Beschulung von Schülern mit Behinderungen“. Am Anfang steht ihnen zufolge „insbesondere die grundsätzliche Frage, welche Form der Beschulung dem einzelnen behinderten Schüler bestmöglich dient und nutzt. Für den Bildungsweg des einen Schülers kann eine inklusive Beschulung der richtige Weg sein,  für einen anderen Schüler wiederum der Besuch einer Förderschule mit ihren für spezifische Fördermaßnahmen bestens geschulten Lehrkräften und sehr kleinen Lerngruppen – durchschnittlich nur acht Schüler pro Lerngruppe.“ Wer das dann allerdings entscheiden soll, ob ein Kind besser auf einer Sonder- oder auf einer Regelschule aufgehoben ist – die Eltern oder, wie früher, ein Expertengremium auch gegen den Willen der Eltern –, dazu äußern sich die Philologen nicht.

Klar ist aber: Auf dem Gymnasium soll es geistig behinderte oder lernschwache Schüler nicht geben. Es sei „keinesfalls im Sinne des Kindeswohls, ein Kind im Gymnasium zu beschulen, das absolut keine Chance hat, die staatlich vorgegebenen Ziele des Gymnasiums zu erreichen. Denn eine Beschulung von Schülern, die diese Ziele, gegebenenfalls auch mit Nachteilsausgleich, nicht erreichen können, ist mit dem Bildungsauftrag des Gymnasiums, wie er im Schulgesetz festgelegt sei, nicht vereinbar.“

Der Kommentar zum TIMSS-Schock: Die Probleme sind zu einem guten Teil hausgemacht – die vermurkste Inklusion schlägt durch

Tägliche Misserfolgserlebnisse mit ihren psychologischen Folgen seien programmiert, wenn Kinder dem täglichen Unterricht in keiner Weise folgen und damit auch nicht ihren Erfordernissen entsprechend gefördert werden könnten. Zu berücksichtigen sei auch, dass nach KMK-Beschluss bei Abgangszeugnissen und Abschlüssen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes gelte, alle Schüler also an den gleichen Leistungsmaßstäben zu messen seien.

Die Resolution verweist auch auf „den Willen von Eltern behinderter Kinder, der sich in massiven Protesten gegen die Abschaffung der Förderschulen Lernen und Sprache“ gezeigt habe. Die Delegierten forderten die rot-grüne Landesregierung von Niedersachsen auf, die bereits erfolgte Aufhebung der Förderschulen Sprache und Lernen zurückzunehmen sowie „grundsätzlich ihre Absicht aufzugeben, alle Förderschulen abzuschaffen“.

Inzwischen habe sich auch bestätigt, dass entgegen „geschönter Erfolgsberichte“ behinderte Kinder in Regelschulklassen häufig nicht angemessen gefördert werden könnten – auch deswegen, weil die Rahmenbedingungen dafür nicht gegeben seien. Diese müssten daher grundlegend verbessert werden. Das bedeute insbesondere den Einsatz von mehr Lehrkräften mit sonderpädagogischer Ausbildung, deutlich kleinere Lerngruppen, die Entlastung der in Inklusionsklassen unterrichtenden Lehrkräfte sowie die Bereitstellung der notwendigen personellen, sächlichen und räumlichen Ressourcen.  Agentur für Bildungsjournalismus

FDP-Chef Lindner zieht in den Wahlkampf – und will statt Inklusion die Förderschulen stärken

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sofawolf
7 Jahre zuvor

Sehr gut!

Unter der jetzigen Situation leiden alle. Nicht nur die Inklusionskinder, die keine adäquate Förderung bekommen, sondern eher stillgestellt werden, als auch die Nicht-Inklusionskinder, die wegen der Inklusionskinder auch nicht die volle Aufmerksamkeit und Zuwendung des Lehrers erhalten.

Die Förderschulen müssen bleiben!!!

Vielleicht alternativ Förderschulklassen an „normalen Schulen“?

sofawolf
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Zitat „… Für den Bildungsweg des einen Schülers kann eine inklusive Beschulung der richtige Weg sein, für einen anderen Schüler wiederum der Besuch einer Förderschule mit ihren für spezifische Fördermaßnahmen bestens geschulten Lehrkräften und sehr kleinen Lerngruppen – durchschnittlich nur acht Schüler pro Lerngruppe.“

So ist es!

basel
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Sofawolf ich bin voll und ganz ihrer Meinung.
Die Politik weiß gar nicht was sie wirklich damit anrichtet. Ich selbst bin Mutter eines Förderkindes Lernen und sie war auf einer Regelschule was jedoch nicht geklappt hat ist jetzt seit einigen Jahren auf der Förderschule und seitdem geht es ihr deutlich besser und sie ist viel gestärkter. Inklusion ist ein echt tolles Thema aber halt nicht für alle Kinder geeignet. Es gibt Kinder, die können sich einfach nicht in einer Regelschule bewähren, ich sage das, weil Kinder die auf eine Förderschule Unterricht erhalten waren meist alle schon auf einer Regelschule und es hat halt nicht geklappt. Man darf auch nicht vergessen das sie anders denken, anders handeln und anders lernen, weil es nun mal so ist. Inklusion ist für Kinder mit Körperlichen Beeinträchtigungen super um in die Gesellschaft integriert zu werden, sie haben aber auch oft kein Handicap im Gedankengang, und dass ist das was viele bei dieser Diskussion einfach vergessen. Nicht alle Kinder mit Schwerpunkt lernen haben eine Chance auf einer Regelschule ein guten Abschluss zu machen. Oft sind sie weil sie anders lernen müssen und auch ggf. anders bewertet werden, ein gutes Opfer für Kinder die einen ich nenne es mal nicht eingeschränkten Denkprozess haben. Wie gemein Kinder sein können, wissen wir glaube ich alle gut genug und das ist auch ein Thema was man bei der Sache nie vergessen darf. Der Seelische Druck der auf Förderkinder ausgeübt wird. Und woran die Politik auch nicht denkt, wo bleibt das Recht der Eltern auf Freie Schulwahl, wenn sie die Förderschulen Lernen schließen, haben wir dieser recht auf freie Wahl der Schule nicht mehr.

Stefan Rau
7 Jahre zuvor

„Zu berücksichtigen sei auch, dass nach KMK-Beschluss bei Abgangszeugnissen und Abschlüssen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes gelte, alle Schüler also an den gleichen Leistungsmaßstäben zu messen seien.“
Ganz schlecht recherchiert: Die zieldifferent lernenden SuS mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Lernen und geistige Entwicklung lernen in einem eigenständigen Bildungsgang, so dass das vorgenannte Problem nicht besteht. Aus diesem Grunde gibt es auch bereits heute eine Reihe von Best-practice-Beispielen von Gymnasien, die erfolgreich Inklusion zum Wohle aller leben. In Köln ist gar ein Gymnasium hierfür mit dem Jacob-Muth-Preis ausgestattet worden.

geli
7 Jahre zuvor
Antwortet  Stefan Rau

Der Jacob-Muth-Preis imponiert mir nicht. Was würden Sie denn für klug halten, wenn Sie ein bestimmtes Schulsystem, eine Lehrmethode oder einen umstrittenen Schwerpunkt in der Schulpolitik propagieren wollten?
Sie würden einer entsprechenden Schule einen medienwirksamen Preis verleihen, wenn Sie könnten.
Sie als Inklusionsanhänger zeigen mit Ihrem Hinweis auf den Jacob-Muth-Preis für das Kölner Gymnasium doch bestens, wie solche Werbung funktioniert.

Rau
7 Jahre zuvor
Antwortet  geli

Der Jacob-Muth-Preis wird von der Bertelsmann-Stiftung und nicht vom MSW vergeben. Es geht mir auch nicht um den Preis sondern um das dahinter stehende erfolgreiche Konzept. Was eigentlich sind Ihre Befürchtungen?

geli
7 Jahre zuvor
Antwortet  Rau

Für mich ist die Bertelsmann-Stifung keine vertrauenswürdige Adresse für Studien und Schulpreise. Sie agiert eher als „Schattenregierung“. Als solche wurde sie vom Präsidenten des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus, auch bezeichnet.

Sie fragen, was meine Befürchtungen sind.
Um keinen Roman schreiben zu müssen, verweise ich auf den Kommentar von Conny um 13:07, dem ich voll zustimme und der Wesentliches von dem enthält, was auch ich denke.

Pälzer
7 Jahre zuvor
Antwortet  Rau

Dass das Bertelsmann-Ministerium Preise vergibt für Schulen, die gemäß den von ihm propagierten Ideen unterrichten, ist naheliegend, aber kein Gütebeweis.

Anniroc Uhl
7 Jahre zuvor
Antwortet  Stefan Rau

Natürlich wird zieldifferent gelernt- das gelingt in manchen Bereichen, in vielen aber nicht. Gerade das zieldiffernte gemeinsame Lernen ist es, was oftmals so schwierig ist. Denn Inklusion meint eben, es wird gemeinsam gelernt, nicht separiert in Gruppen vor der Klasse, sondern in einem Raum, möglichst immer an einem Thema. Schüler mit Unterstützungsbedarf Lernen oder geistige Entwicklung werden gezwungen, etwas zu lernen, auch noch mühevoll und zeitintensiv vom Lehrer auf ein anderes Leistungsniveau „heruntergebrochen“, was überhaupt nicht ihrem Leistungshorizont entspricht und das auf Kosten der Förderung dessen, was sie eigentlich lernen sollten und könnten! Es ist einfach nicht möglich, ihnen in einem solchen Umfeld wirklich gerecht zu werden. in vielerlei Hinsicht profitieren sie auch, aber eben nicht jeder, nicht immer und nicht in jeder Schulform. Inkludieren mit der Brechstange nenne ich das und das kann man sich schön reden, wie man will, es kann einfach nicht funktionieren. Warum nicht besondere Klassen in die Regelschulen integrieren und dann in den Bereichen, in denen es möglich ist, gemeinsam lernen und kooperieren, eben da, wo es sinnvoll ist. Früher gab es das schon, Kooperationsklassen nannte es sich- aber das hat dieser idiotische Inklusions- Vorstoß alles zunichte gemacht. Da hilft uns allen auch kein „Preis“…..

Jürgen Günther
7 Jahre zuvor

Solange sie Abschaffung der Förderschule als ein Verwaltungsakt mit Spareffekt betrachtet wird, verkommt die Inklusion zur Karikatur. Die Folgen sind inzwischen bekannt. Es gibt nur einen Weg zur inklusiven Schule. Sie muss durch qualitative Entwicklung ihrer Lernarrangements die Förderschule überflüssig machen. Auch hier ist schon lange bekannt, was dafür zu leisten ist. Was fehlt ist der politische Wille zur Umsetzung.

Wolfgang Kuert
7 Jahre zuvor

Harzburger Zeitung, 02.12.2016

Philologentag für den Erhalt der Förderschulen

Von Frank Heine

Goslar. Niedersachsens Philologen erörterten die Frage, welche Lösung Kindern mit Behinderung am Besten dient und sprachen sich für den Erhalt der Förderschulen aus. Mit welcher Lösung ist dem Kindeswohl mehr gedient? Sind Förderschulen die bessere Option, um Kinder mit Behinderung in kleinen Lerngruppen und intensiv geschultem Personal auf ein möglichst eigenverantwortliches Leben vorzubereiten? Oder ist „eine Schule für alle“ jener Weg, den Schüler unterschiedlicher Begabung mit größerem Nutzen gehen, indem sie räumlich neben- und miteinander lernen?

Während die Landesregierung die zweite Alternative wählt und in der Inklusion die richtige Antwort auf die UN-Behindertenrechtskonvention sieht, halten Niedersachsens Philologen diesen Weg für falsch und vermuten eine weitere Variante des rot-grünen „Einheitsschuldogmatismus“. In einem Positionspapier, das die 350 Delegierten gestern im „Achtermann“ einmütig verabschiedeten, bejahen sie ausdrücklich das Ziel der Konvention, Menschen mit Behinderungen die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und Diskriminierungen zu unterbinden, indem sie das Kindeswohl als Leitlinie fürs Handeln nehmen.

Schon bisher hätten Gymnasien Schüler mit Behinderungen erfolgreich unterrichtet und gefördert und wollten dies auch künftig tun. Es sei aber nicht im Sinn des Kindeswohls, ein Kind aufs Gymnasium zu schicken, das absolut keine Chance hätte, staatlich vorgegebene Ziele der Schulform zu erreichen. „Die Konvention hatte weltweit jene Millionen Kinder im Blick, die keinen Zugang zu Bildung und Schule hatten“, sortierte Helga Olejnik den Hintergrund. Die Schatzmeisterin und organisatorische Allzweckwaffe der Philologen, die am Mittwoch sogar den Vortrag für den erkrankten Referenten Professor Dr. Jürgen Rekus hielt, will keinen Ausschluss der Kinder, aber auch keine Überforderung. „Die Lerngruppen müssen entsprechend klein und die Lehrer echte Bezugspersonen sein“, preist Vorsitzender Horst Audritz die Vorteile der Förderschulen, die nicht nur erhalten, sondern wieder ausgebaut werden müssten. Ehrenvorsitzender Roland Neßler geht noch weiter: „Ich behaupte, dass diese Kinder von der Landesregierung für politische Zwecke missbraucht werden.“

Als Gewährsmann für den gegliederten Schulweg steht Philologe Martin Beck bereit. Der Lehrer im Ruhestand ist seit Jahren Vorsitzender des Behindertensportvereins Langenhagen und Fachwart für Blindensport im Behinderten-Sportverband Niedersachsen. Er hat einen Sohn mit Behinderung und weiß aus eigener Erfahrung, „dass es besser ist, wenn sich Menschen an der Schule um ihn kümmern, die das können“.

Loch nach der Schule
Förderschulen seien deshalb die bessere Alternative, weil sie besser auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben vorbereiteten. Was nütze den Kindern ständige Überforderung? „Und was ist nach der Schule? Meistens fallen Kinder mit Behinderung in ein tiefes Loch“, sagt Beck und findet es an anderer Stelle nur peinlich, wenn die Landesregierung immer von Teilhabe spreche, die Region Hannover aber Kindern der Franz-Mersi-Förderschule Sehen eine Teilnahme an der Adventsfeier unmöglich mache, weil sie ihnen die Fahrtkosten nicht bewillige.

Zum Goslarer Dauerthema der vergangenen Jahre: Bei der Arbeitszeit pochen die Philologen auf die zeitnahe Durchsetzung der 40-Stunden-Woche für Lehrer an allen Schulen. Wenn sich die Landesregierung nicht bald zu einer umfassenden Entlastung durchringe, drohen sie mit einer Verschärfung des Konflikts und neuen rechtlichen Auseinandersetzungen. Schon am Mittwoch hatte Vorsitzender Audritz Kultusministerin Frauke Heiligenstadt an ein Zitat aus dem Januar 2009 erinnert, als die SPD-Politikerin noch in Oppositionsrolle gesprochen hatte. Heiligenstadt habe, so Audritz, das CDU-geführte Kultusministerium aufgefordert, „die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte so zu verbessern, dass die Aufgaben in der Regelarbeitszeit von 40 Wochenstunden zu schaffen sind“. Seine Empfehlung an die Ministerin: „Folgen Sie heute Ihren eigenen Erkenntnissen von damals!“

Conny
7 Jahre zuvor

„Rrrrums! Philologen wollen die Inklusion faktisch beerdigen – Grundsatzbeschluss: „Förderschulen müssen erhalten bleiben“

Was soll denn diese bescheuerte Überschrift? Wer für den Erhalt von Förderschulen ist, will noch lange nicht die Inklusion beerdigen.

Inklusion ist zuerst einmal ein gesellschaftliches Ziel: Gleiche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft. Um zu diesem Ziel zu gelangen, kann es sinnvoll sein, ein Kind auf eine spezielle Föderschule zu geben, es kann aber auch besser sein, es in einer Regelklasse anzumelden.
Ob ein geistig behindertes Kind auf einem Gymnasium das lernt, was es später zu einem einigermaßen eigenständigen, selbstverantwortlichen Leben braucht, ist die große Frage. Selbst ein Umbau dieses Gymnasiums zur Einheitsschule wird diesem Kind nicht die spezifische Förderung sichern, die es braucht, um mal einen eigenen Haushalt führen und im Supermarkt einkaufen zu können.

Conny
7 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Liebe Redaktion,
was heißt hier: „bundesweit vertretene Inklusionspolitik“? Die Mehrzahl der Bundesländer plant, ebenso wie es der PhVNS fordert, keine Abschaffung der Förderschulen. Die Stellungnahme des Instituts für Menschenrechte entspricht nicht der politischen Auffassung der Mehrzahl der Landesregierungen wie auch der Bundesregierung. In der UN-Konvention ist lediglich einer der 50 Artikel der Bildung gewidmet (Art.24), der dem Hauptziel der gesellschaftlichen Inklusion zugeordnet ist.
Nach Auffassung der meisten Bildungsexperten (Ahrbeck,Speck) und auch Juristen verbietet die UN-Konvention den Erhalt der Förderschulen nicht. Nicht die Einzelschule in jedem Einzelfall, sondern das Bildungssystem insgesamt muss inklusiv sein, darf also kein behinderts Kind von Bildung ausschließen (wie es leider in 40 Staaten auf der Welt noch immer der Fall ist). im Übrigen gibt es auch in den Musterländern Finnland und Schweden nach wie vor aus guten Gründen weiter Spezialschulen für behinderte Schülerinnen und Schüler.
Oder muss ich davon ausgehen, dass News4teachers für die Abschaffung von Gymnasien, Realschulen, Förderschulen etc und deren Überführung in inklusive Einheitsschulen ist?
Dassselbe, was jetzt der Philologenverband Niedersachsen fordert, hat im Übrigen der bisherige Kultusminister von Mecklenburg-Vorpommern Brodkorb (ehemals PDS, jetzt SPD) auf verschiedenen Kongressen genauso vertreten. Rrrumms …

Conny
7 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Liebe Redaktion,

in den meisten Bundesländern ist es nach wie vor so, dass nicht jedes Kind mit jeder Behinderung an jeder Schule seiner Wahl genommen werden muss, genausowenig wie jedes nichtbehinderte Kind an jeder Schule seiner Wahl angemeldet werden kann. Weder kann ein schwerst mehrfach behindertes Kind an einer Schule angemeldet werden, die seine medizinische Versorgung nicht sicherstellen kann, noch in den meisten Bundesländern ein geistig behindertes Kind an einem Gymnasium, an dem es nie die Chance auf ein Abitur hat.
Es wäre übrigens eine Diskriminierung des Schülers, der nichtbehindert ist, aber dem gymnasialen Bildungsgang nicht gewachsen ist,- wenn der abgewiesen würde, ein geistig behindertes Kind aber nicht abgewiesen werden dürfte.

Ihre Aussage, es gehe nicht darum, ein behindertes Kind „irgendwie“ zu beschulen richtet sich unausgesprochen gegen die bisherigen Förderschulen, und das empfinde ich in genauer Kenntnis der tollen Arbeit, die da geleistet wird, als Frechheit. Ich kenne inzwischen einige Eltern, die ihr behindertes Kind aus der Regelschule wieder abgemeldet und an eine Förderschule gegeben haben, weil sie die Verlogenheit des Heilsversprechens, behinderte Kinder werden in Regelklassen in jedem Einzelfall besser gefördert als an Förderschulen, durchschaut haben.

Was sagen Sie eigentlich zur Saarbrücker Erklärung aller bildungspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Landtagsfraktionen, die sich allenfalls in Nuancen von der Philologen-Resolution unterscheidet. Auch rrrumms?

In der Bildungspolitik beobahte ich in den letzten Monaten eine Tendenz hin zur mehr Sorgfalt, Nachdenklichkeit und Realismus in Sachen Inklusion. Bei news4teachers scheint das noch nicht angekommen zu sein.

geli
7 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Liebe Redaktion, ich meine, dass Conny mit ihrem Kommentar um 14:32 absolut Recht hat.
Ihre Antwort darauf war: „Wenn Somalia der Maßstab ist und es lediglich darum geht, behinderte Kinder irgendwie zu beschulen, dann müssten wir die Diskussion um die Inklusion nicht führen. Dann hätten wir sie ja hier seit hundert Jahren. “
Und damit haben auch Sie Recht. Wir hätten die Diskussion um die Inklusion gar nicht führen müssen, wenn das deutsche Inklusionsgesetz nicht über die UN-Konvention hinausgegangen und für alle Behinderten einen Regelschulbesuch vorgeschrieben hätte, der zu Unrecht mit der UN-Konvention begründet wurde.
Damit waren die Politiker fein raus aus der Kritik, denn ein UN-Abkommen gilt als das Höchste und ist unantastbar.
So wurde denn ja auch immer begründet und statt mit sachlichen Argumenten mit zwei Trümpfen aus der Trickkiste überzeugt: UN-Konvention und Menschenrecht.
Ihre Bemerkung „wenn Somalia der Maßstab ist“, halte ich für abwegig und empörungsheischend.

Unser bisheriges Schulsystem mit seinen Förderschulen

geli
7 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Danke für die Antwort, Herr Priboschek.
Ich denke, dass unsere Meinung in nur einem, allerdings entscheidenden Punkt auseinander liegt.
Während Sie der Meinung sind, dass die UN-Konvention eine gemeinsame Beschulung von behinderten mit nicht-behinderten Kindern auf Regelschulen vorschreibt, bin ich wie Conny der Meinung, dass sie das nicht tut.
Für beide Auffassungen gibt es inzwischen ein Lager, weshalb es fast müßig ist, noch über die Konvention zu diskutieren anstatt über die Schulpraxis und ihre Auswirkungen.
Hier liegen wir wohl dicht beieinander mit unserer Kritik an den Rahmenbedingungen. Im Gegensatz zu Ihnen glaube ich allerdings nicht, dass sie nur „Kinderkrankheiten“ aufweisen und deshalb für einen vorübergehenden Zustand sorgen.
Meiner Meinung nach sind die Kosten für eine inklusive Beschulung, die weder die behinderten Schüler noch die nicht-behinderten schlechter stellt als zu Zeiten eines zwar teuren, aber noch mühsam stemmbaren Schulsystems mit Förderschulen, unbezahlbar.
Behinderte Kinder einfach wie in Somalia in Regelschulen zu schicken, ist für Deutschland eine finanzielle Entlastung, für Entwicklungsländer aber eine Belastung.
Finanzielle Interesen haben meiner Meinung nach beim deutschen Inklusionsgesetz die entscheidende Rolle gespielt und nicht, wie immer behauptet wird, UN-konventionelle oder menschenrechtliche Aspekte.
Die spielten bei den Entwicklungsländern eine entscheidende Rolle, und zwar eine teure. Bei uns wurde die Interpretation der UN-Konvention zum willkommenen Sparmodell.
Ich glaube nicht, dass sich an der heutigen inklusiven Beschulungs-Praxis Wesentliches ändern wird. Schulen werden meiner Vermutung nach weiterhin vertröstet mit vagen Versprechungen und Geduldsappellen, bis sich jeder an die Zustände gewöhnt hat, schließlich resigniert und kaum mehr an die Zeiten von Förderschulen erinnert.

Bernhard Färber
7 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Die UN-Konvention fordert eindeutig ein „inklusives Bildungssystem“, sie fordert nicht die „inklusive Einzelschule“, die in der Lage ist, jedes Kind mit jedweder Behinderung optimal zu fördern. Das gelingt im Übrigen in keinem einzigen Land der Welt.
Insgesamt muss unser Schulsystem in der Lage sein, zu inkludieren, und das hat rein gar nichts mit der Schließung von Förderschulen oder Verpflichtung von Gymnasien, auch geistig behinderte aufzunehmen zu tun.
Ich bin sehr wohl der Ansicht, dass Gymnasien eine Inklusionspflicht haben, das bezieht sich aber auf alle die Kinder mit Behinderung, die das Bildungsziel des Gymnasiums erreichen können.
Wenn ich mir mein eigenes Gymnasium anschaue, dann sind da noch riesige Investitionen notwendig, um überhaupt für hör- und sehgeschädigte Kinder und Schüler mit Rollstuhl angemessene Bedingungen zu bieten.
Hinter der Interpretation der UN-Konvention als Verpflichtung zur Abschaffung von Förderschulen und Schaffung inklusiver Einheitsschulen stecken meiner Kenntnis nach genau diejenigen bildungspolitischen Kräfte, die schon seit Jahrzehnten nach immer neuen Hebeln und Instrumenten suchen, das gegliederte Schulwesen abzuschaffen. Jetzt ist es halt die Behindertenkonvention.

mehrnachdenken
7 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Ich erwähnte es bereits: In meiner langen Lehrertätigkeit und den zahlreich verfassten Berichten im Rahmen der „sonderschulpädagogischen Überprüfungen“ kam es niemals zu ZWANGSÜBERWEISUNG!!!!!
Das letzte Wort hatten immer noch die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Gegen ihr Veto passierte nichts.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Die sogenannten „Zwangsüberweisungen“ sind in den südlichen Bundesländern schon längst abgeschafft. In Ba-Wü schon ziemlich lange, in Bayern ebenfalls schon länger.
Kinder mit großen Lernschwierigkeiten – das wird ja alles durchgetestet, woher das kommt, in welchen Bereichen es liegt – sind mit einer speziellen auf sie zugeschnittenen Förderung wesentlich besser bedient (von der Sichtweise der Förderung her gesehen). Im Augenblick kann das unter diesen Rahmenbedingungen in der allgemeinbildenden Schulen nicht geleistet werden, so ist der Ist- Stand.
Die Förderschulempfehlungen im L- Bereich betreffen vor allem die Grundschulen. Die Devise ist: Je früher, desto größer ist die Erfolgsaussicht und desto schneller – sofern es nur ein Entwicklungsrückstand ist – können die Defizite aufgeholt werden und es gelingt eine Rückführung.

geli
7 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

@mehrnachdenken Ich stimme Ihnen zu. Von einem „System der Zwangsüberweisungen“ zu reden ist falsch und nährt bewusst oder nachlässiger Weise falsche Vorstellungen.
Die elterliche Zustimmung zum Vorschlag, das Kind auf eine Förderschule zu schicken, weil die Möglichkeiten der Regelschule ausgeschöpft waren, hatte vor Einführung der Inklusion enormes Gewicht und war meist entscheidend.
Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen, die von verschiedener Seite akribisch untersucht und dokumentiert werden mussten, wurde gegen den elterlichen Willen der Besuch einer Förderschule angeordnet.
Darum ist es kein Wunder und absolut verständlich, dass Sie in Ihrer „langen Lehrertätigkeit“ keine Zwangsüberweisung erlebt haben.
Ein Wunder ist eher, dass sich die Behauptung einer generellen und allgemein üblichen „Zwangsüberweisung“ so hartnäckig hält.
Es dürfte doch ein Leichtes sein, die Fakten zu überprüfen.

mehrnachdenken
7 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

@geli
Volle Zustimmung!
„Zwangsüberweisung“ klingt nach Gewalt. Nein, das geht aber nun gar nicht! Was sind das denn für mittelalterliche Methoden? Die müssen wir aber schnell abschaffen. Und überhaupt! Was kann das denn bloß für eine Schule sein, in die Kinder eingewiesen werden? Hört sich so schon fast wie Knast oder Psychiatrie an.

Ich meine auch, dass die Gegner der Förderschulen diesen falschen und irreführenden Begriff bewusst in die Diskussion einbringen, um die Förderschulen zu verunglimpfen.

mehrnachdenken
7 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Ich beziehe mich in meinem Kommentar (11.23 h) auf die Zeit vor der Inklusion.

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich in meiner Lehrerzeit niemals eine so genannte Zwangsüberweisung erlebt habe.
Nehmen Sie bitte auch zur Kennntis, dass ich die zunächst Hilfs- und später Sonderschulen genannten Förderschulen ab Mitte der 60er Jahre sehr aufmerksam in Niedersachsen verfolgen konnte.
Nehmen Sie schließlich bitte auch zur Kenntnis, dass ich recht genau weiß, dass damals nicht wenige Sonderschul-Asolventen erfolgreich eine Ausbildung abschlossen. Praktisch gab es im Allgemeinen sowieso kaum Probleme. Wenn, dann musste ihnen in der Theorie stark geholfen werden.

Zählen hier eingentlich keine praktischen Lebenserfahrungen mehr?
Zumindest sollten sie anerkannt werden.

mestro
7 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Lieber Herr Priboschek,
sind Sie auch mal den Fällen nachgegangen, in denen Eltern einen Förderschulbesuch ihrer Kinder verhinderten?
Wie viele dieser Kinder erreichten einen Schulabschluss? Wie viele wurden in den weiteren Pflichtschuljahren nicht regelgerecht in die nächste Klassenstufe versetzt, sondern nur aus Altersgründen, damit sie nicht gehänselt wurden wegen ihres deutlich älteren Aussehens? Wie viele blieben später und bis heute Analphabeten und erreichten nie einen Schulabschluss?

Auch wenn Sie hier von einer massenhaften „Zwangsabschiebung“ lernschwacher Schüler in Förderschulen reden, die ich so nicht bestätigen kann, ist doch wichtig, auch die Kehrseite der Medaille zu betrachten.
Die Musterklage, auf die Sie hinweisen, ist in der Tat interessant. Sollte der Staat zur Haftung gezogen werden, frage ich mich: Und wer reicht Klage ein für die Kinder, die durch Elternwillen um ihre Chancen auf bessere Förderung gebracht wurden und nie halbwegs Lesen, Schreiben und Rechnen gelernt haben, was auf einer Förderschule möglich gewesen wäre?
Glauben Sie, dass diese inzwischen erwachsenen Kinder gegen ihre Eltern Klage einreichen?

Bernhard Färber
7 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Ob Inklusion in einem Staat wirklich gelingt, entscheidet sich letztendlich beim Übergang in den Beruf. Und da schaut es für behinderte Menschen in Südtirol und Italien sowieso nicht gut aus:
http://www.dvbs-online.de/horus/2014-3-5462.htm

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  Conny

Wenn die Philologen Pädagogen wären, bräuchten sie ja keinen eigenen Berufsverband.

Phi·lo·lo·gi̱e̱
Substantiv [die]
filoloˈgiː/

Bedeutung lt. Duden:

Wissenschaft, die sich mit der Erforschung von Texten in einer bestimmten Sprache beschäftigt; Sprach- und Literaturwissenschaft

Wolfgang Kuert
7 Jahre zuvor

Positionspapier Philologenverband Niedersachsen

Zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen

Am 13. Dezember 2006 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (Convention of the Rights of Persons with Disabilities) beschlossen. Ziel der Behindertenrechtskonvention ist es, für Menschen mit Behinderungen ihr Leben lang eine volle und gleichberechtigte Teilhabe an allen Menschenrechten und Grundfreiheiten zu gewährleisten sowie ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu unterbinden.

Die UN-Behindertenkonvention: Inhalt und Ziele
Die Vertreterversammlung des Philologenverbandes Niedersachsen bejaht diese Zielsetzung der UN-Konvention uneingeschränkt. Sie wendet sich jedoch mit Nachdruck dagegen, wenn diese Konvention – aus falschem Verständnis der Zielsetzung oder bewusst zur Durchsetzung eigener bildungspolitischer Vorstellungen – dazu missbraucht wird, alle Kinder unabhängig von ihren Behinderungen und ihrem Leistungsvermögen in jeder Schulform zu beschulen und bei dieser Gelegenheit die Förderschulen mit ihren besonderen spezifischen Unterstützungs¬möglichkeiten kurz- und mittelfristig abzuschaffen.
Ein solches Vorgehen widerspricht dem Inhalt und den Zielen der Behindertenkonvention. In den wenigen Aussagen zum Thema Bildung in dieser Konvention (Artikel 24) ging es den Vereinten Nationen darum, angesichts von mehr als 40 Millionen Kindern und Jugendlichen weltweit, denen in ihren Heimatstaaten bis dahin jegliche schulische Bildung versagt war, einen Anspruch auf Zugang zum staatlichen Bildungssystem zu geben.
Besondere Bedeutung kommt dabei dem Artikel 7 Abs. 2 der Konvention zu, dass „bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, das Wohl des Kindes ….vorrangig zu berücksichtigen ist“, was zur Konsequenz hat, dass differenzierte Lösungen für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen vorzusehen sind.

Zudem stellt Artikel 5 Abs. 4 ausdrücklich fest, dass alle besonderen Maßnahmen, die erforderlich sind, um Menschen mit Behinderungen bestmöglich zu unterstützen, nach den Regelungen der Konvention keine Diskriminierung darstellen. Im Klartext: Die Konvention macht keine Aussagen zur Gestaltung des Bildungswesens und zu Schulformen, fordert keine Abschaffung von Förderschulen, sondern orientiert sich allein am Kindeswohl.

Förderung von Schülern mit Behinderungen in Deutschland bis zur UN-Konvention
Die Vertreterversammlung des Philologenverbandes Niedersachsen bemängelt, dass bei der politischen Bewertung der UN-Konvention oft völlig außer Acht bleibt, dass Deutschland schon vor ihrer Verabschiedung über ein vorbildliches differenziertes Förderschulsystem mit hochspezialisierten und engagierten Lehrkräften verfügte, das die in der Konvention beschriebenen Aufgaben gut und anerkannt wahrgenommen hat.

Zudem will manch einer nicht sehen, dass auch schon in der Vergangenheit, lange bevor der Begriff „Inklusion“ geprägt wurde, behinderte Schülerinnen und Schüler, ihrem jeweiligen Leistungsvermögen entsprechend, auch in anderen Schulformen mit großer Selbstverständlichkeit zielgerichtet gefördert wurden und sie mit Erfolg besucht haben.

So stellt auch die KMK in ihrem Beschluss vom 18. November 2010 ohne Wenn und Aber fest: „Die deutsche Rechtslage entspricht grundsätzlich den Anforderungen des Übereinkommens“.

Forderungen für die Beschulung von Schülern mit Behinderungen
Unbeschadet dieser Feststellung der KMK gilt es, über die bisher bereits erfolgte Unterstützung und Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen hinaus zu weiteren Verbesserungen und Maßnahmen zu kommen, um behinderte Schülerinnen und Schüler – wie alle anderen Schülerinnen und Schüler auch – optimal zu fördern. Hierzu unterstreicht die Vertreterversammlung:

1. Grundprinzip der Beschulung von Schülern mit Behinderungen: das Kindeswohl
Auf der Grundlage der UN-Konvention mahnt die Vertreterversammlung des Philologenverbandes Niedersachsen dabei als unantastbares Grundprinzip ausdrücklich an, sich bei allen Maßnahmen zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen vom Kindeswohl leiten zu lassen.

Dazu gehört insbesondere die grundsätzliche Frage, welche Form der Beschulung dem einzelnen behinderten Schüler bestmöglich dient und nutzt. Für den Bildungsweg des einen Schülers kann eine inklusive Schule der richtige Weg sein, für einen anderen Schüler die Beschulung in einer Förderschule, weil er dort höchst individuell und gezielt optimal gefördert werden kann – in kleinsten Gruppen und von dazu besonders ausgebildeten Lehrkräften.

Die Vertreterversammlung des Philologenverbandes fordert deshalb die Landesregierung nachdrücklich auf, der UN-Konvention entsprechend das jeweilige Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen und daher – abhängig von der Behinderung und dem Leistungsvermögen – die bestmögliche Förderung und Unterstützung in einer Förderschule bzw. in einer Schule mit inklusivem Unterricht vorzuhalten.

Mit Nachdruck lehnt die Vertreterversammlung deswegen die im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung vereinbarte Abschaffung aller Förderschulen ab und fordert eindringlich, die bereits erfolgte Aufhebung der Förderschule Sprache und der Förderschule Lernen zurückzunehmen. Die erheblichen und nicht nachlassenden Proteste der Eltern betroffener Schülerinnen und Schüler, die zu einem Bestandsschutz für bestehende Förderschulen Sprache geführt haben, sollten die Landesregierung nachdenklich stimmen und sie – im Interesse der betroffenen Kinder – zu einer grundsätzlichen Neubesinnung zu Art und Umfang der Beschulung behinderter Schüler veranlassen.

2. Inklusive Beschulung im Rahmen des Bildungsauftrages des Gymnasiums
Die Gymnasien haben stets auch Schüler mit Unterstützungsbedarf unterrichtet und unter Berücksichtigung des Bildungsauftrages des Gymnasiums optimal gefördert, und sie wollen dieser Aufgabe auch weiterhin mit Engagement nachkommen.
Zugleich erinnert die Vertreterversammlung daran, dass es nach Maßgabe des NSchG dem Bildungsauftrag des Gymnasiums entspricht, allen Schülerinnen und Schülern in einem wissenschaftspropädeutischen Unterricht eine breite und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und sie zur Allgemeinen Hochschulreife zu führen. Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums sollen und müssen also in der Lage sein, bei angemessener und gezielter Förderung die staatlicherseits festgelegten Lern- und Bildungsziele dieser Schulform zu erreichen. Eine Beschulung von Schülern, die diese Ziele, ggf. auch mit Nachteilsausgleich, nicht erreichen können, ist mit dem Bildungsauftrag des Gymnasiums, wie er im Schulgesetz festgelegt ist, nicht vereinbar. Dies gilt für behinderte und nicht-behinderte Schüler gleichermaßen.
Entsprechend stellt auch die KMK in ihrem „Beschluss zur inklusiven Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen“ vom 20.10.2011 fest, dass das grundgesetzlich vorgegebene Gleichheitsgebot bei Abgangszeugnissen und Abschlüssen, die ja für den weiteren Bildungs- und Berufsweg der Jugendlichen von ausschlaggebender Bedeutung sind, zwingend eine „Leistungsbewertung aller Schüler nach einheitlichen Kriterien“ erfordert – ein Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung bei Prüfungen und Abschlüssen würde, so die KMK, einen – ungerechtfertigten – Vorteil gegenüber den Mitschülern bedeuten.
Dies setzt der Beschulung an Gymnasien von Schülern, die den im Schulgesetz festgelegten Bildungsauftrag des Gymnasiums nicht erfüllen können – ob behindert oder nicht behindert – deutliche Grenzen. Die KMK schreibt daher auch insbesondere beim Übergang auf eine weiterführende Schule vor, Eltern in Beratungsgesprächen frühzeitig „realistische Orientierungen über erreichbare Abschlüsse“ zu geben, auch um Überforderung und Frustration zu verhindern.

In diesem Zusammenhang erinnerte die Vertreterversammlung an einen Satz aus der Rede von Ministerpräsident Weil beim Philologentag 2015, der die Voraussetzungen einer inklusiven Beschulung am Gymnasium deutlich benannte: „Es werden und sollen nach und nach immer mehr Schüler mit Handicaps die Chance haben, den gymnasialen Weg zur Hochschulreife einzuschlagen, wenn sie dazu imstande sind.“

3. Inklusion: Große Herausforderungen und Belastungen für alle Schulen
Die von der Landesregierung gegen den Willen von Teilen der Öffentlichkeit und insbesondere gegen den Willen betroffener Eltern forcierte eilige Einführung der Inklusion stellt jetzt und in den nächsten Jahren alle Schulen und insbesondere die Lehrkräfte vor große Herausforderungen und Belastungen. Hinzu kommt, dass nahezu alle Lehrkräfte für ein gemeinsames Unterrichten von behinderten und nicht behinderten Kindern in keinerlei Weise ausgebildet und vorbereitet sind – Fort- und Weiterbildungen können dieses Problem nicht grundsätzlich lösen. Förderschullehrkräfte und sonstiges Betreuungspersonal, die für einen inklusiven Unterricht dringend gebraucht würden, sind nur unzureichend vorhanden. Zudem kann im Regelfall außerhalb der Förderschulen kein qualitativ hochwertiger sonderpädagogischer Unterricht angeboten werden, zumal auch die Lerngruppen für einen inklusiven Unterricht viel zu groß sind.

All dies führt dazu, dass nach bisherigen Erfahrungen nicht wenige Schülerinnen und Schüler, für die in Anbetracht ihrer Behinderung eine besondere spezifische Unterstützung erforderlich und unabdingbar ist, bei inklusivem Unterricht nicht die ihnen angemessene Betreuung und Förderung erhalten, zugleich die Lehrkräfte inhaltlich und zeitlich überfordert sind – ein insgesamt unhaltbarer Zustand.

Unbeschadet ihrer grundsätzlichen Forderung nach Erhalt und Wiedereinführung der Förderschulen fordert die Vertreterversammlung des Philologenverbandes Niedersachsen daher die Landesregierung eindringlich auf, umgehend diese unerträgliche Situation bei inklusivem Unterricht für betroffene Schüler und Lehrer zu beseitigen und

• dafür Sorge zu tragen, dass genügend Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Ausbildung und Betreuungspersonal tätig werden,
• ggf. Stellen für therapeutisches und medizinisches Pflegepersonal je nach Art dem Unterstützungsbedarf einzelner Schüler einzurichten,
• eindeutige rechtliche Rahmenbedingungen für Lehrkräfte, die in Inklusionsgruppen unterrichten, zu erlassen und damit Rechtssicherheit zu schaffen,
• die begleitende Diagnostik sicherzustellen,
• eine deutliche Verkleinerung der Lerngruppen, in denen Schüler inklusiv beschult und betreut werden, vorzusehen,
• für die notwendigen sächlichen Ressourcen für inklusiven Unterricht Sorge zu tragen,
• die erforderlichen optischen, akustischen und weiteren sensorischen Unterrichtsmedien und technischen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen,
• die räumlichen Voraussetzungen für inklusiven Unterricht einschließlich der erforderlichen äußeren Differenzierung zu schaffen
• Funktionsstellen für die Koordinierung der mit der Inklusion verbundenen neuen Aufgaben zu schaffen,
• Anrechnungsstunden für Lehrkräfte, die in Inklusionsklassen unterrichten, zum Ausgleich des damit verbundenen erhöhten Arbeitsaufwandes auszuweisen.

Zusammenfassend unterstreicht die Vertreterversammlung, dass dem Kindeswohl absolute Priorität zukommt und daher die Form der Beschulung in einer Förderschule bzw. durch inklusiven Unterricht von der Art der Behinderung und dem Leistungsvermögen des einzelnen Schülers abhängt. Eine Förderung von Schülern mit Behinderungen in einer inklusiven Schule kann jedoch nur dann in der notwendigen Qualität erfolgen, wenn die erforderlichen personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen vorab geschaffen werden und langfristig gesichert sind.

Ausdrücklich warnt die Vertreterversammlung in diesem Zusammenhang davor, die Inklusion durch eine Vereinnahmung für parteipolitische Ziele wie die Einführung „einer Schule für alle“ zu missbrauchen und damit die Aufgabenstellung ideologisch zu belasten.

Goslar, November 2016

Pälzer
7 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Sie können das auf einfache Weise verhindern, indem Sie selber die links zu Originaltexten angeben, dann hat keiner mehr einen Grund, sie hier einzustellen.

Heike
7 Jahre zuvor

@Redaktion vom 3.Dez. um 10:47
Sie schreiben, Herr Priboschek: „In Südtirol (ich war schon dort, um mit Bildungsexperten zu sprechen) ist jedes Kind in den Regelunterricht integriert, und die PISA-Ergebnisse lassen erkennen, dass sie dort auch hervorragend gefördert werden.“

Am Ende von Herrn Färbers heute um 00:16 empfohlenen Artikel heißt es dagegen:
„Südtirol ist alles andere als ein Paradies für Menschen mit Behinderungen.“
Hier noch einmal der Link:
http://www.dvbs-online.de/horus/2014-3-5462.htm

So steht Aussage gegen Aussage, wobei ich mich durch die Ausführungen des Artikels über die Inklusion in Italien, speziell Südtirol, viel genauer ins Bild gesetzt fühle als durch Ihren mageren Hinweis auf Gespräche mit „Bildungsexperten“ dort.

Mich würde noch interessieren, wie Sie zu der These kommen, dass PISA-Ergebnisse die hervorragende Förderung behinderter Kinder in Südtirol erkennen lassen. Mit der bloßen Behauptung kann ich nichts anfangen.

U. B.
7 Jahre zuvor
Antwortet  Heike

Danke, Herr Färber und Heike, für den ausgezeichneten Artikel eines stark Sehbehinderten, der 13 Jahre lang Schüler und 6 Jahre lang Lehrer im inklusiven Schulsystem Italiens (speziell Südtirols) war, das dort bereits seit Jahrzehnten existiert.
Für Italien ist die Inklusion uralte Erfahrungssache. Dass der Artikelschreiber auch aus der Sicht und dem Wissen eines doppelt Betroffenen (zunächst Schüler und später Lehrer) davon berichtet, um einem beschönigenden Artikel in der ZEIT zu widersprechen, macht die Aussagen authentisch und hochinteressant.

Hier ein Ausschnitt: „Die Inklusion wurde in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts vorwiegend aus Kosten- und Organisationsgründen – und nicht aus Behindertenfreundlichkeit – in italienischen Klassenzimmern erzwungen. Per Gesetz verschwand das Thema „Behinderung“ ohne irgendeinen Lösungsansatz hinter Klassenzimmertüren. Seitdem ist die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen in Italien ein mächtiges „Try-and-Error-System“, welches in vielen Fällen auch nach 40 Jahren nicht mehr erreicht als eine altersgerechte Aufbewahrung.“

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  U. B.

Den zitierten Ausschnitt könnte man auf die heutige Inklusionspolitik in Deutschland nahezu wörtlich übertragen, man muss lediglich die Jahreszahlen aktualisieren und das Wort „Italien“ durch „Deutschland“ ersetzen. Südtirol könnte man ersetzen durch Bayern, Italien durch Deutschland ohne Bayern.