„Überzeugungsversuche“ sind gescheitert: Warum schafft es niemand, einer 16-jährigen Schülerin den Vollschleier im Unterricht zu verbieten?

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BELM. Wie sie aussieht, wissen ihre Familie und ihre Freundinnen, aber sonst kaum jemand. Eine Schülerin, die die zehnte Klasse einer Oberschule in Belm bei Osnabrück besucht, ist deshalb seit dem Herbst Gegenstand politischen Streites in Niedersachsen. Denn das Mädchen trägt seit dem siebten Schuljahr einen Nikab – einen Gesichtsschleier, der nur die Augen frei lässt. Die Schule hat bislang vergeblich versucht, Schülerin und Eltern davon zu überzeugen, den Schleier abzulegen. Stellt sich die Frage: Warum ist das Jugendamt nicht längst eingeschritten?

Ist das ein Bild, an das sich Lehrer in Deutschland gewöhnen sollten? Mädchen im Nikab. Foto: sittiealiah M A / flickr (CC BY 2.0)
Ist das ein Bild, an das sich Lehrer in Deutschland gewöhnen sollten? Mädchen im Nikab. Foto: sittiealiah M A / flickr (CC BY 2.0)

Nachdem der Fall im Herbst bekannt wurde, zeigte sich die Opposition im niedersächsischen Landtag empört. Die CDU-Fraktion warf Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SDP) in der Sache «Nichtstun» vor und forderte sogar eine Anklage gegen sie wegen vorsätzlicher Verletzung ihres Amtseides. Angefeuert hat die Debatte noch, als bekannt wurde, dass die Familie der heute 16-Jährigen (die also mit 13 erstmals vollverschleiert zur Schule kam) vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Vater und Bruder des Mädchens sollen Mitglieder der schon seit Jahren in Deutschland verbotenen islamistischen Organisation «Kalifatstaat» sein und Kontakt zu einem Gefährder gehabt haben.

Was soll das Kultusministerium in diesem Fall tun, bei dem zwei vom Grundgesetz garantierte Rechte aufeinandertreffen? Denn einerseits ist die Religionsfreiheit in Artikel vier des Grundgesetzes garantiert. Auf der anderen Seite steht der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, der in Artikel sieben des Grundgesetzes verankert ist.

Vollverschleierte Schülerin – nach drei Jahren (!) schaut der Verfassungschutz mal auf die Familie und stellt fest: Huch, Extremisten!

Der Vollschleier ermöglicht nicht mehr die offene Kommunikation im Unterricht. Aus Sicht der Pädagogik ist nicht nur das gesprochene Wort wichtig, sondern auch nonverbale Elemente wie die Körpersprache. Auch die Identifizierung der Schülerin, etwa bei Prüfungen, ist schwierig. Tatsächlich hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück unlängst das Verbot des Vollschleiers durch ein Abendgymnasium nicht beanstandet – rechtlich also ist die Sache klar.

Alle Überzeugungsversuche haben bislang nichts gefruchtet. Bei dem Mädchen handele es sich um eine Ausnahme, und ihr Verhalten werde lediglich geduldet, um ihr den Schulabschluss in diesem Frühjahr zu ermöglichen, hatte Heiligenstadt im November im Landtag erklärt.

„Gut integriert“ – sagt das Kultusministerium

Das Mädchen sei gut integriert, es habe freundschaftliche Beziehungen zu anderen Schülerinnen. Der Nikab werde abgenommen, wenn keine männlichen Personen anwesend seien, heißt es aus dem Kultusministerium. Bisher sei es aufgrund der Vollverschleierung nicht zu Störungen des Schulfriedens gekommen. Die Vielzahl von Medienanfragen sei aber belastend für die Schule.

Wenn es keine Probleme in der Schule gebe – warum werde der Fall dann zum Problem gemacht, fragt Islamismus-Experte Werner Schiffauer, Professor für vergleichende Kultur- und Sozialanthropologie an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder. Das Anlegen des Nikab könne auch seinen Grund in der Pubertät des Mädchens haben. «Aus pädagogischen Gründen halte ich das nicht für sinnvoll, daraus eine Staatsaffäre zu machen», sagt Schiffauer. «In diesem Fall erhöht man den Druck auf das Mädchen, und das führt oft zu einer Radikalisierung.» Er würde zu einem «weichen Kurs» raten und das Mädchen nicht unter Druck setzen, was sie weiter von der Gesellschaft entfremde.

Man kann den Fall aber auch anders sehen: Wie kann es angehen, dass eine 16-Jährige von ihrer offenbar politisch radikalen und religiös fundamentalistischen Familie instrumentalisiert wird – ohne dass das Jugendamt einschreitet? Ist das Wohl der Jugendlichen nicht akut gefährdet, wenn Familienmitglieder in einer verbotenen, möglicherweise sogar terroristischen Organisation aktiv sind?

Der fundamentalistische Verband des als „Kalif von Köln“ bekannt gewordenen Metin Kaplan habe beabsichtigt, notfalls mit Gewalt eine staatliche Herrschaftsordnung durchzusetzen, die mit den Grundsätzen von Demokratie und Rechtsstaat unvereinbar sei, urteilte das Bundesverfassungsgericht 2003 (und bestätigte seinerzeit das Verbot der Organisation). Die Karlsruher Richter verwiesen in ihrer Begründung auf die Verurteilung Kaplans wegen öffentlicher Aufforderung zu einer Straftat im November 2000. Kaplan hatte auf einer Hochzeitsfeier zur Ermordung eines Widersachers aufgerufen, der später von Unbekannten getötet wurde.

Niqab? Nein danke – Gericht bestätigt Verschleierungs-Verbot für muslimische Schülerin

Wäre ein Jugendamt befugt, eine Jugendliche aus einem kriminellen oder terroristischen Umfeld zu entfernen? „Wenn es Hinweise gibt, dass das Wohl und die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen Schaden nehmen könnte, dann müssen wir als Jugendamt zu ihrem Schutz handeln. Wir haben den gesetzlichen Auftrag, Hinweisen nachzugehen und in der Regel Kontakt zur Familie und zum Kind aufzunehmen. Das bedeutet auch, vielleicht ungebeten an einer Haustür zu klingeln“, so heißt es etwa auf der Seite des Jugendamtes Berlin.

Und weiter: „Eltern haben das Recht, Erziehungsfragen eigenverantwortlich zu entscheiden und Hilfen annehmen oder ablehnen zu dürfen. Dieses Recht hat jedoch seine Grenzen, wenn daraus eine Gefahr für das Kind entsteht. Bei entsprechenden Hinweisen, dass ein Kind oder Jugendlicher in Not ist, müssen wir zwischen dem notwendigen Schutz von Kindern und den Rechten von Eltern abwägen. Bei Vernachlässigung und Misshandlung hat der Schutz des Kindes immer Vorrang.“ Letztlich entscheiden, ob eine Gefährdung vorliegt und ein Kind oder eine Jugendliche in Obhut genommen werden muss, kann allerdings nur ein Familiengericht. Im Belmer Fall hat sind aber offenbar vom Jugendamt keine Versuche unternommen worden, einen Richter zu befragen.

Vielleicht, weil das Problem ein zu heißes Eisen ist? Die Diskussion in Niedersachsen ist eingebettet in einen europaweiten Streit um den Umgang mit Kopftuch und Verschleierung. In Frankreich ist das Tragen der Burka verboten, im Sommer wurde dort heftig um ein Verbot der Badebekleidung Burkini gestritten. Norwegen will den Nikab aus Schulen und Universitäten verbannen, auch die Niederlande wollen Nikab und Burka verbieten. Die Bundesregierung plant ein Verschleierungsverbot für Beamte, die CDU in Niedersachsen will Kopftuch und Schleier in Gerichten verbieten lassen, auch die CSU will Verschleierungen untersagen.

Als Ablehnung interpretiert

Die islamische Theologin Silvia Horsch von der Universität Osnabrück sieht in dieser Debatte eine «Symbolpolitik»: Von den muslimischen Frauen trüge nur eine Minderheit ein Kopftuch, und davon sei es wiederum eine verschwindend kleine Minderheit, die einen Gesichtsschleier anlege. «Verbote werden breit diskutiert, weil es Ängste in der Bevölkerung vor einer Islamisierung gibt», vermutet Horsch. Problematisch sei, dass Dinge verboten werden sollen, die als Symbole des muslimischen Glaubens wahrgenommen werden. Das werde von den Betroffenen durchaus als Ablehnung des Islam interpretiert. Die Burka- und Nikab-Debatte könnte daher zu einer weiteren Radikalisierung beitragen.

Eine kleine Zahl vollverschleierter Frauen auf den Straßen sei für die Gesellschaft zu verkraften, sagt Horsch: «Man kann nicht alles verbieten lassen, was einem nicht gefällt – da müsste die Gesellschaft auch in der Lage sein, ein paar Unterschiede auszuhalten.»

Vollverschleierte Kinder auch?

Agentur für Bildungsjournalismus / mit Material der dpa

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drd
7 Jahre zuvor

Unglaublich, das Ganze. Die erste Vollverschleierte, die in meinem Unterricht sitzt, schmeiße ich raus. Ich kann so meinen Bildungs- und Erziehungsauftrag nicht mehr wahrnehmen.

xxx
7 Jahre zuvor

Ich dachte immer, dass nur die Lehrer zahnlose Tiger sind. Offensichtlich sind es auch die Schulministerien …

Wurde die Schülerin eigentlich mal von einem neutralen Psychologen befragt? Wenn auch nur der geringste Zweifel an der Freiwilligkeit des Gesichtsschleiers vorliegt, dann hat das Jugendamt wegen Kindeswohlgefährdung einzuschreiten. Freiwilligkeit, weil die Familie das erwartet, ist keine Freiwilligkeit.

Ein Kopftuch darf die Schülerin im Unterricht ruhig tragen, einen transparenten Gesichtsschleier wenn es unbedingt sein muss auch, aber jeder Mensch hat ein Gesicht und nicht nur einen Augenschlitz.

rfalio
7 Jahre zuvor

tut mir leid für das Mädchen, aber ich würde ihr keine Note mehr geben, da ich sie nicht identifizieren kann.
Noch eine Frage: „Darf sie denn überhaupt mit einem männlichen Lehrer ohne Anwesenheit eines Mannes aus der Familie reden?“
Die Vollverschleierung steht nicht im Koran! Sie ist also nicht wesentlicher Bestandteil der Religion und damit m.E. auch nicht von der Religionsfreiheit geschützt.

rfalio

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor

Die Nikab ist keine Vollverschleierung und man kann Personen unter ihr identifizieren. Begeben sie sich einmal in einen OP. Da sind alle Mitarbeiter“verschleiert“.
Und dann schauen sie einmal in das Grundgesetz hinein unter Religionsfreiheit und unter dem Artikel 3 des Grundgesetzes.
Die Nikab richtet sich nicht gegen sie als Person.
Schauen sie in das Herz dieser Menschen und nehmen sie diese als Menschen an.
Sie können diese Menschen nur schwer durch äußeren Zwang verändern. Es ist besser, wenn diese sich durch Vernunft ändern.Ich appeliere an ihre Vernunft. Bleiben sie auf dem Teppich.

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Tut mir Leid, ich könnte eine Person unter einer Nikab (schreibt man das so?) nicht identifizieren. Das Beispiel mit dem OP hinkt doch kräftig.

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Nicht umsonst „vermummen“ sich Demonstranten auf ähnliche Weise, wenn sie nicht identifiziert werden wollen.
Ich bin gespannt, wann der erste „vermummte“ Autofahrer geblitzt wird.

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Oben auf dem Foto ist ein junge Frau mit einer Nikab abgebildet.
Natürlich dürfen sie als Mann mit ihr sprechen. Allerdings gibt man einer arabischen Frau auch nicht die Hand. Wir haben diese Menschen so aufgenommen ,wie sie sind und sie werden sich schon von alleine verändern. Zwang bewirkt doch nur eine abwhrende Reaktion. Ich musste mich auch zuerst daran gewöhnen.
Mein arabischer Kollege, dessen Ehefrau auch eine Nikab trägt, schickt seine beiden Kinder selbstverständlich in den Religionsunterricht der Grundschule.
Die Lehrer waren darüber sehr verwundert und sprachen ihn daraufhin auch an, weil es nicht in ihr vorurteilsbehaftete Weltbild passte.

H. M. Schleier
7 Jahre zuvor

ERSTENS: Die Vollverschleierung ist begründet in einer Auslegung des Koran. Nur, weil sie nicht in einem Koran steht, ist sie nicht hinfällig. Christliches Tun und Lassen steht auch nicht vollumfänglich in der fucking Bibel. Dass die Vollverschleierung also nicht im Koran stünde, ist kein Argument gegen sie. In der Bibel steht auch nicht, dass in bayerischen Schulen Cruzifixe zu hängen haben. Und daran störe ich mich wesentlich stärker, als an 2 bis 3 Vollverschleierungen auf 1000 Menschen (wenn 1000 überhaupt reicht).

ZWEITENS: @“Die erste Vollverschleierte, die in meinem Unterricht sitzt, schmeiße ich raus. Ich kann so meinen Bildungs- und Erziehungsauftrag nicht mehr wahrnehmen.“ –> Der Bildungs- und Erziehungsauftrag wird durch Vollverschleierung auch nicht verunmöglicht, sondern nur beeinträchtigt. Und meist du außerdem, dass das dann dem Mädchen hilft, wegen der Vollverschleierung rausgeschmissen zu werden? Nein! Es bereitet dem Mädchen neben dem m. E. ersten Problem des Schleiers auch noch das Problem der Diskriminierung deswegen. Das Kindeswohl hast du damit wohl völlig aus dem Blick verloren.

Insgesamt wirklich krass, wenn sich hier Lehrer geäußert haben. Tatsächlich habt ihr nicht bemerkt, dass dieser mäßige Artikel mehrere Dinge völlig unreflektiert durcheinanderhaut: Relgionsfreiheit, Kindeswohlgefährdung, islamischer Extremismus. Wenn man über diesen Schleier redet (denn ich ganz privat abartig und von gestern finde – genau wie die christlichen Abtreibungsgegner), dann hat das erstmal rein gar nichts mit den Eltern des Kindes zu tun, basta! Eure Kinder machen doch auch nur das, was ihr ihnen vorlebt. Und auch ein extremistischer Vater kann seine Vaterpflichten sehr gut erfüllen.

Also lasst euch nicht über jeden Scheiß aufregen, nur weil irgendwer irgendwo einen schlechten Artikel schreibt. Wenn man einfach normal, menschlich miteinander umgeht – was für eine Rolle spielt dann die Kleidung des anderen… Das Problem sind nicht Muslime. Das Problem sind Leute, die Muslime und Nicht-Muslime gegeneinander aufhetzen wollen.

Pälzer
7 Jahre zuvor
Antwortet  H. M. Schleier

sehr seltsame Parallelen werden hier gezogen.

rfalio
7 Jahre zuvor

@ Axel von Lintig

Am 26. November 2015 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass das Tragen eines Niqabs oder Kopftuches nicht zu den Menschenrechten gehöre.
Soweit zur Gültigkeit des Art. 3 GG in diesem Fall.
Ich habe auch noch nie einen Schüler mit OP-Maske im Unterricht gesehen, außer im Fasching, und auch da möchte ich ihn bei einer Lesitunserhebung identifizieren können und er muss daher seine Verkleidung = Maske ablegen.
Interessanterweise sind auf den Auweisdokumenten aus arabischen Staaten, die ich im Netz gefunden habe, die Frauen auch nur mit Kopftuch abgebildet, nicht mit Schleier.
Geht also zum Zweck der Identifizierung.
Religionsfreiheit ist ein großes, wertvolles Gut, aber sie ist durch andere Gesetze eingeschränkt. Mehrfachehen (ob von Mormonen oder Muslims) sind nicht gestattet, das rituelle Töten von Tieren im Gottesdienst widerspricht dem Tierschutz usw.
Also mal ein bisschen kürzer treten und sich auf Gastrechte und Gastpflichten besinnen, die zwar ungeschrieben sind, aber in je verschiedenen Ausprägungen zur gesamten menschlichen Kultur gehören.

rfalio

Mama51
7 Jahre zuvor
Antwortet  rfalio

@rfalio

Joa, alle haben ein bisschen Recht … Einschränkung: zu viele Gäste verfügen scheinbar nur über Kenntnisse, die ihre Rechte betreffen , man akzeptiert die angenehmen Pflichten und zu viele der Gäste erwarten offenbar ausschließlich Rücksichtnahme auf IHRE Befindlichkeiten, welcher Art auch immer.
Und deshalb spreche auch nicht mit Menschen, die ich nicht identifizieren und ggf wiedererkennen könnte. Wer den Schleier nicht lüftet, hat kein Gespräch mit mir. Und wenn ich das überzeugend rüberbringe, dann klappt das auch – erwiesen!

Pälzer
7 Jahre zuvor

Nach dem Bericht oben scheint mir nicht das Mädchen, sondern ihre Familie ein Problem darzustellen. Ist es rechtspopulistisch, zu fragen „Warum sind die noch hier?“ Dann frage ich es natürlich nicht.

Ignaz Wrobel
7 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Nein, ist es nicht. Fahren sie im Sommer an einen Strand an der deutschen Ostseeküste. Da liegen dann Nackte in allen Gewichtskategorien in all ihrer Schönheit herum in. Die haben ein derartiges Selbstbewusstsein mit 130 Kilogramm fleischgewordener Dekadenz sich noch zu Kindern an den Strand zu legen.
Da wird dann auch meine Toleranz arg strapaziert. Aber das muss man dann eben auch noch aushalten.
Und dann fragen die Kinder lauthals:“ Papa, warum machen die das?“
Da suchst du dann den Horizont nach einem Greenpeace-Schiff ab.
Leider kannst du keins erblicken.

Aber dann ziehen sich unsere gestrandeten Wale wieder an.
Und das Problem hat sich von alleine gelöst.
Und genauso funktioniert das bei dieser Niquab.

Carsten60
3 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Der kleine Unterschied: die FKK-Leute sind nur ein Verein und zwingen auch niemanden zu irgendwas. Man kann sie belächeln oder verspotten, und man kann da austreten und seine Badehose anziehen. Die Verschleierer und Kopftuch-Leute dagegen berufen sich auf göttliche Weisung, auf ihre Religion, auf ihre Autoritäten, auf das Grundgesetz und üben intern gewiss Druck auf ihre Leute aus. Und austreten kann man aus DIESEM Verein gerade nicht. Das gilt als Apostasie und zieht eine Bestrafung nach sich. Und DIESEN Verein zu belächeln oder zu verspotten kann lebensgefährlich sein (Morddrohungen).