MÜNCHEN. Bayerns Kultusministerium hat zum Schuljahresbeginn den seit 1999 geltenden Legasthenie-Erlass gekippt – galt früher für Betroffene ein genereller Notenschutz, wurde dieser nun durch eine „Kann“-Bestimmung ersetzt. Die Neuregelung führt an den Schulen zu Verwirrung, moniert jetzt eine Expertenrunde. Sie fordert ein „verlässliches Verfahren“. Warum verändert man etwas, was sich bewährt hat? Diese Frage stellen … Kein genereller Notenschutz mehr für Legastheniker: Lehrer, Ärzte und Eltern beklagen Verwirrung an Bayerns Schulen weiterlesen
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