Lehrermangel immer krasser! GEW beklagt bereits Einschränkung der Teilzeit im ersten Bundesland

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MÜNCHEN. Der immer größere Lehrermangel insbesondere an den Grundschulen in Deutschland treibt Blüten. Selten zuvor wurden so viele Seiteneinsteiger für den Schuldienst eingestellt. Berlin zum Beispiel versucht mit einer Werbekampagne, Lehrkräfte aus Österreich in die Bundeshauptstadt zu locken. Hessen und Nordrhein-Westfalen umgarnen pensionierte Lehrkräfte, sich wieder für den Dienst zu melden. Und Bayern bringt jetzt offenbar eine neue Variante ins Spiel: Wie die GEW mitteilt, schränke das Kultusministerium des Freistaats die Möglichkeiten von Teilzeitbeschäftigung für die Lehrkräfte an Grund-, Förder- und Mittelschulen deutlich ein.

"Der Lehrerberuf ist von der Notwendigkeit gekennzeichnet, ständig am Ball zu bleiben´" - sagt der hessische Kultusminister Alexander Lorz. Foto: Fabio Gismondi / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)
Viele Lehrerinnen an Grundschulen arbeiten teilzeit. Foto: Fabio Gismondi / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

Mit der Reduzierung von Teilzeitmöglichkeiten versuche das von Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) geführte Haus, Löcher zu stopfen und bediene sich dazu restriktiver Maßnahmen, so heißt es in einer Pressemitteilung der Gewerkschaft. „Sogenannte arbeitsmarktpolitische Beurlaubungen werden ganz abschafft. Die sogenannte Antragsteilzeit wird auf ein Minimum von 21 Unterrichtsstunden begrenzt.“ Diese Einschränkungen seien nicht hinnehmbar – zumal es überaus fraglich sei, ob sie tatsächlich dem Lehrermangel entgegenwirkten. Die Attraktivität des Berufs werde jedenfalls so nicht gesteigert. „ Leidtragende sind auf jeden Fall Lehrkräfte, die aus vielfältigen Gründen vorübergehend oder längerfristig mit einem geringeren Stundenmaß arbeiten möchten und dafür auch finanzielle Einbußen in Kauf nehmen“, so meint die GEW.

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Dabei sei der Lehrermangel  seit langem absehbar gewesen weitgehend selbst verschuldet. „Obwohl die GEW Bayern immer wieder darauf hingewiesen hat, wurden keine Bemühungen unternommen, den Beruf attraktiver zu machen. Dies erfordert verschiedene Maßnahmen, wie etwa die Eingruppierung aller Lehrkräfte in die Besoldungsgruppe A 13, die Reduzierung der Pflichtunterrichtsstunden auf ein bewältigbares Maß und das Unterrichten in Teams. Selbstverständlich würden auch die zeitgemäße Ausstattung der Unterrichtsräume sowie die Versorgung mit aktuellen Lehrmaterialien zu größerer Attraktivität beitragen“, so meint die GEW.

Sie fordert: die Einschränkungen bei der Teilzeitbeschäftigung sofort zurückzunehmen, die Zahl der Pflichtunterrichtsstunden zu reduzieren, die Besoldungsstufe A 13 als Einstiegsgehalt für alle Lehrkräfte festzulegen und Lehramtsabschlüsse aus anderen Bundesländern einfacher anzuerkennen. Ein Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung besteht nach dem Beamtenrecht nur, wenn der Betroffene mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen betreut. Agentur für Bildungsjournalismus

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ysnp
7 Jahre zuvor

„Ein Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung besteht nach dem Beamtenrecht nur, wenn der Betroffene mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen betreut.“
Das Beamtenrecht gibt ja die Bedingung vor. Wurde nicht die arbeitsmarktpolitische Variante dann eingeführt, als es Lehrerüberschuss gab? Ich kann den Arbeitgeber schon verstehen, wenn er jetzt in der Notsituation 21 Stunden vorgibt. Viele von uns, die aus arbeitsmarktpolitischen Gründen reduziert haben, machen ja ungefähr so viele Stunden oder sogar noch mehr. Außerdem kann man mit diesem Stundenmaß gut eine Klassenführung abdecken. Ich halte diese Maßnahme für das kleinere (im Augenblick notwendige) Übel als Pensionisten oder nicht ausgebildete Fachkräfte einzustellen, wenn es um den Nachwuchs so schlecht bestellt ist. Es wurde extra in einem Rundschreiben an die Lehrkräfte betont, dass die Situation die Maßnahme erfordere. Natürlich kann die GEW Versäumnisse beklagen, aber das bringt keine Lösung für die aktuelle Situation. Eine Kritik an der Maßnahme habe ich dennoch, denn für mich gibt es auch noch einen weiteren Lösungansatz: Mit einem gleichen Einstiegsgehalt und Reduzierung des Pflichtstundenmaßes hätte man mehr arbeitslose Gymnasialstudenten zur Umschulung motivieren können.
Grundätzlich und auch somit unterstütze ich die Forderung der GEW, dass das Höchststundenmaß im GHS Bereich reduziert wird und die nach dem gleichen Einstiegsgehalt.

ysnp
7 Jahre zuvor

„Dabei sei der Lehrermangel seit langem absehbar gewesen weitgehend selbst verschuldet.“ Vor ca. 3 Jahren hatten wir an der Grundschule noch Lehrerüberschuss; dieser war überhaupt nicht absehbar. An der Mittelschule (Hauptschule) ist der Lehrermangel schon ca. 10 Jahre lang ein Thema. Immer wieder werden oder wurden Grundschullehrkräfte an die Mittelschule abgeordnet oder auch einmal dahin versetzt. Der Lehrermangel an der Grundschule entstand durch die Flüchtlingssituation und diese verstärkt nun auch an der Mittelschule das Problem.

Palim
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

In den anderen Bundesländern war es wirklich seit langer Zeit absehbar. Es gab in den 70ern Lehrermangel, damals auch viele Probleme, Einstellungen von Studierenden als Aushilfen, verkürztes Referendariat, um den Lehrermangel zu beheben.
Die Lehrkräfte, die dann gemeinsam in den Schuldienst kamen, sind nun am Ende ihrer Dienstzeit, das hätte man vorher wissen können.
Die Flüchtlingswelle verschärft die Situation, aber die frei werdenden Stunden durch Inklusion und G8 konnten den gravierenden Lehrkräftemangel auch so nicht aufheben, da hätte in den 80er und 90er Jahren schon erheblich besser mitgedacht werden müssen (als keine Lehrkräfte eingestellt wurden).
Ähnliches sieht man in anderen Bundesländern, die über viele Jahre ihre Junglehrer mit Jahres-Verträgen und Sommerferien-Arbeitslosigkeit hingehalten haben.

sofawolf
7 Jahre zuvor

Zitat: „Mit der Reduzierung von Teilzeitmöglichkeiten versuche das von Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) geführte Haus, Löcher zu stopfen […] Die sogenannte Antragsteilzeit wird auf ein Minimum von 21 Unterrichtsstunden begrenzt.“

Die Teilzeit zu begrenzen (z.B. auf ein Minimum von 50% / halbe Stelle) halte ich für vertretbar. Was spräche dagegen?

Übertreiben sollten es die Arbeitgeber aber nicht. Dann lassen sich die Kollegen einfach öfter krankschreiben („Burnout“) und frühpensionieren. Es wäre wieder einmal der falsche Weg, um den Lehrermangel zu reduzieren. Die die Streichung der Teilzeitmöglichkeiten hilft, sondern die Überflüssigmachung der Teilzeitmöglichkeiten (bessere Arbeitsbedingungen) würde helfen !!!

sofawolf
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

*Korrektur: NICHT die Streichung der Teilzeitmöglichkeiten hilft, sondern die Überflüssigmachung der Teilzeitmöglichkeiten (bessere Arbeitsbedingungen) würde helfen !!!

Lehrer
7 Jahre zuvor

Ja, ja da muss alles evaluiert, gemessen und in Statistiken verpackt werden und dann das. Fertig Studierte warte noch zum Teil zwei Jahre, bis sie die Erlaubnis fürs Referendariat bekommen. Förderlehrer werden abgeschafft und beraten nur noch Stundenweise Grundschullehrer, die nie Förderschule Herr sein wollten – und das bei kleinen Klassen und mehr Geld. Statt Lehrer einzustellen, werde n Lehrer befristet und nach 4 Jahren für 2 Jahre vor die Tür gesetzt, damit man sie nicht fest anstellen muss. Unterricht entfällt, damit Schulleitungen auf immer neue Züge springen können. Immer unterstützt von denen, die sich dafür eine Planstelle als Gegenleistung erhoffen. Häufig stehen Mütter vor der Klasse. Zur Vertretung oder eben auch Mal heimlich…Dürfen sie dich eigentlich keine Noten vergeben. Wen kümmert es? Die Eltern, nein. Die Fragen gar nicht erstmal Hauptsache die Kinder sind bis nachmittags fein unter in den Superschurken Schulen mit bester sanitären Ausstattungm Die Probleme sind hausgemacht. Das Niveau wird weiter sinken. Abi für alle? Was ist das dann noch wert? Die großen Verlierer sind die Kindern. Allen voran die der Förderschule.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Lehrer

Mit Abi für alle habe ich keine Probleme, mit abi für jeden, was die Politik erreichen möchte, hingegen schon. Insofern stimme ich Ihnen zu.

Lehrer
7 Jahre zuvor

Superschicke Schulen statt Schurken.
Förderschullehrer statt Herr

Das hat man von der tollen Technik, die das Denken übernimmt.

ysnp
7 Jahre zuvor

@Lehrer
So manches in Ihrem Post kann ich in By nicht beobachten. Also bei uns stehen keine Mütter vor der Klasse zur Vertretung, Grundschullehrer müssen nicht aufs Referendariat warten. Inzwischen werden keine Grundschullehrer, die das 2. Staatsexamen geschafft haben, vor die Tür gesetzt.
Zustimmung zu den Aussagen über übertriebenen Evaluationen, Messungen, ständig neuen Zügen (das muss man dick unterstreichen), ebenso zu der Aussage, dass die Förderschulen immer mehr abgebaut werden und die Förderschüler in der Regelschule schlechtere Bedingungen vorfinden.

Palim
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

BY hat eine „mobile Reserve“, das haben andere BL nicht.
Vertretungsunterricht wird durch „Pädagogische MitarbeiterInnen“ erteilt, die zwar früher oder später feste Verträge erhalten, von der Ausbildung sollten sie in irgendeiner Weise pädagogisch vorgebildet sein. Da muss man einstellen, was zur Verfügung steht – und das können eben auch Mütter sein – mit sehr unterschiedlicher Qualifizierung. Den Unterricht erarbeiten die KollegInnen vor Ort (unbezahlte Mehrarbeit), die pädagogische Mitarbeiterin führen aus und beaufsichtigen die Klasse. Klassenführung etc. müssen auch die Kolleginnen leisten.
Für die Freigabe von Geldern, um eine Feuerwehrkraft einstellen zu können, dauert es eine Weile und braucht auch einiges an Papierkram. Dann erhält die Schulleitung selbst Listen mit möglichen Personen (1. Examen/ Bachelor/ Pensionäre), die die SL selbst abtelefoniert etc. allerdings sind die Listen seit einiger Zeit so ausgedünnt, dass es kaum möglich ist, jemanden für diese Vertretungen zu finden.

dickebank
7 Jahre zuvor

abire – ja und, abgehen auch Absolventen von FöS. selbst HONKs – also Hauptschüler ohne nennswerte Kompetenzen – gehen ab, manche sogar ohne Abschluss. Die Frage ist doch gar nicht, ob das Abitur für alle oder jeden ausgegeben werden soll, die Frage ist doch, welche Voraussetzungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums vorhanden sein müsen. Abitur und Hochschulzugangsberechtigung haben soviel miteinander zu tun wie Fahrprüfung und Fahrerlaubnis. Das Recht auf Fahrprüfungen für alle bedeutet nämlich nicht auch Fahrerlaubnis für alle. Und wer ne Fahrerlaubnis für ’ne Mofa hat darf eben keine großen Motorräder fahren.

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Hinkt das Beispiel nicht etwas? Nach bestandener Fahrprüfung hab ich die Fahrerlaubnis – oder etwa nicht? Nach bestandenem Abitur habe ich eine Hochschulzugangsberechtigung – oder nicht?

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Viele eben nicht …
Hinzu kommt dass Fahrerlaubnisse auch entzogen oder mit einer Sperre belegt werden können. Des Weiteren kann es vorkommen, dass nachgeschult werden muss. Ließe sich doch prima auf Schulabschlüsse übertragen.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

berechtigung ja, befähigung nein. GriasDi wollte genau darauf hinaus.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Andersherum, ist die Hochschule beföhigt die berechtigten zum ersten akademischen Abschluss zu bringen. Das Problem ist doch, dass die Wissenschaftspolitik es nicht schafft den Zugang zum Masterstudiengang restriktiver auszugestalten.

marie
7 Jahre zuvor

So neu ist die Bayern-Idee gar nicht, NRW „droht“ seinen Lehrkräften auch mit der „Zwangsvollzeit“. Teilzeit wird derzeit nur bei Familien mit Kindern unter 18 definitiv gewährt, in allen anderen Fällen ( der sogenannten voraussetzungslosen Teilzeit) wurden – zumindest an den Grundschulen – die KollegInnen informiert, dass diese Anträge möglicherweise abgelehnt werden, dies hinge von der personellen Ausstattung der eigenen Schule ab. Man könne Härtefallregelungen geltend machen, gleichzeitig wurde aber direkt mit dem Amtsarzt gedroht, falls man sich auf gesundheitliche Gründe beriefe. Super! Da werden die Kollegen, die gesundheitlich nicht in der Lage sind, mit vollem Deputat zu arbeiten, zu genau diesem verpflichtet. Da kann man ja Wetten abschließen, wann sie komplett (krank) ausfallen und alle anderen diese Arbeit auch noch mitmachen müssen.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  marie

… und Altersteilzeit gibt es für Tarifbeschäftigte im gegensatz zu den beamten schon lange nicht mehr …