Stefan Ilchmanns Sohn ist acht Jahre alt, und er hat Angstzustände und wenig Selbstbewusstsein. Er leidet an einer sogenannten posttraumatischen Belastungsstörung. Der kleine Junge kam als Dreijähriger aus Haiti, wo er das Erdbeben 2010 überlebt hatte. «Deutsch hat er in einem Jahr gelernt», sagt Adoptivvater. «Er hat Inselbegabungen und ist intelligent.» Doch mit den Anforderungen der Grundschule kam der Kleine nicht klar. «Er stand mit sechs Jahren auf dem Tisch und hat die Lehrer angeschrien.» Schon bei der Aufforderung «Nehmt die Federmäppchen aus der Tasche» habe er abgeschaltet.
Zwei Grundschulen versuchte die Familie, dann schickte sie den Sohn auf eine Förderschule. «Seitdem ist er glücklich und bringt sehr gute Leistungen.» Statt 30 Kindern seien in der Klasse nur 8, sie würden ganztägig von Sonderpädagogen betreut. «Das gab es in der Grundschule nicht.»
Ilchmanns Beispiel ist das Gegenteil von dem, was die nordrhein-westfälische Landesregierung mit ihrem Gesetz zum gemeinsamen Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern an Regelschulen erreichen wollte. Rund zwei Jahre, seitdem der Rechtsanspruch behinderter Kinder auf Unterricht in Regelschulen in Kraft trat, zieht ein Elternbündnis nun eine vernichtende Bilanz der Inklusion.
Das Gesetz habe zu einer Verschlechterung der Förderung von Kindern mit Handicap geführt, sagt Bündnissprecher Jochen-Peter Wirths. Die Klassen seien zu groß, es gebe zu wenige Sonderpädagogen. Sowohl Regel- als auch Förderschulen drohten ihr Niveau zu verlieren. Denn viele ausgebildete Sonderpädagogen würden inzwischen an Regelschulen abgeordnet und an den Förderschulen etwa durch Ingenieure oder Sozialpädagogen ersetzt. Eltern hätten weniger Wahlmöglichkeiten, weil in vielen Regionen Förderschulen geschlossen würden.
“Hervorragender Anspruch, aber…”
Auch Ilchmann sagt über das gemeinsame Lernen: «Der Anspruch ist hervorragend, aber in der Praxis sind wir noch weit davon entfernt.» In der Förderschule etwa könne sein Sohn in einem durch eine Glaswand abgetrennten Raum eine Auszeit nehmen. «In der Regelschule stand er regelmäßig vor der Tür.» Der Lehrer habe bei Fehlverhalten eines Kindes die Klasse darüber abstimmen lassen.
Hilflose Eltern, über- oder unterforderte Kinder, frustrierte Lehrer – Angesichts der massiven Kritik fordert das Elternbündnis «Rettet die Inklusion» nun, das gemeinsame Lernen langsamer umzusetzen. Statt einer flächendeckenden „Gießkannen”-Inklusion in den Regelschulen solle der gemeinsame Unterricht auf wenige, regional verteilte Schulen begrenzt werden, fordert das Bündnis, dem der Landesverband NRW der Eltern und Förderer sprachbehinderter Kinder und Jugendlicher, der Elternverein NRW, die Katholische Elternschaft Deutschlands in NRW sowie die Landeselternschaften der Realschulen NRW und der Gymnasien NRW angehören.
Von fast 128.000 Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in diesem Schuljahr laut einer Prognose des Schulministeriums gut 42 Prozent in der Primar- und Sekundarstufe I unterrichtet. Im vergangenen Schuljahr lag die Quote bei 38 Prozent. Die Zahl der Förderschulen ist seit 2002 in NRW von 726 auf 571 gesunken.
Für eine Förderschule nehmen Eltern inzwischen auch lange Fahrtwege in Kauf. Der zwölfjährige autistische Sohn von Karsten Bünemann aus Meerbusch etwa fährt jeden Tag eineinhalb Stunden zu seiner Schule und eineinhalb Stunden zurück. Auch er ging zuerst in eine Regelschule. «Am Anfang waren wir noch euphorisch, dann wurden wir auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt», sagt Bünemann. Ihr Sohn sei «intensiv gemobbt» und «jeden Tag frustrierter» geworden. «Man kann ein autistische Kind auch nicht in eine Klasse mit 30 Kindern schicken, ohne Rückzugsmöglichkeit.»
Klassen für gemeinsames Lernen müssten in Regelschulen kleiner sein, und durchgängig einen Sonderpädagogen haben, sagt Wirths. «Wir sind auf einem Weg, der nicht zur Inklusion führt, sondern weg davon.» Von Dorothea Hülsmeier, dpa
Das Scheitern der Inklusion war absehbar.
Wir haben selbst diese bittere Erfahrung machen müssen und lehnen die Inklusion wegen fehlender Sonderpädagogen , zu großer Klassen, einer falschen Methodik mit dem eigen initiativen, selbst gesteuerten Lernen ab. Schüler mit auditiven und optischen Wahrnehmungsstörungen sind mit Gruppenarbeit,Freiarbeit und eigenen initiativen und selbst gesteuerten Lernen total überfordert. Damit muss endlich Schluss sein!
Am besten Rückkehr zu den erfolgreichen Verhältnissen mit Sonder-/Förderschulen.
Ein VBE-Vertreter sagte unlängst, das Inklusionsmodell sei überhaupt nicht für Länder wie Deutschland gedacht gewesen. Leider kann ich das nicht mehr so richtig wiedergeben.
Der UN gehören um die 190 Staaten an. Der Wortlaut der entsprechenden Resolution muss dementsprechend allgemein gefasst sein, um eine für alle Staaten umsetzbare Lösung zu ermöglichen, für z.B. D genausowie für ein Land, in dem Behinderte aus Verschiedensten Gründen Eingesperrt, vernachlässigt, oder aus Scham vor der Gesellschaft versteckt werden. M.E.liegt der zentrale Begriff in der ” Teilhabe” am allgemeinen Bildungssystem für ALLE; die deutsche Interpretation, dass diese Teilhabe auf das Regelschulsystem sich beziehe ist eine eigenwillige Interpretation, die keinerlei Entsprechung im Res.-Text findet.
Siehe:
Artikel 24 – Bildung – UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 24 – Bildung
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integrativen [inklusives] Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel, a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken; b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen; c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen. (2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden; b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen [inklusiven], hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben; c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden; d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern; e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration [Inklusion] wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden. (3) Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderungen, lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern. Zu diesem Zweck ergreifen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen; unter anderem a) erleichtern die das Erlernen von Brailleschrift, alternativer Schrift, ergänzenden und alternativen Formen, Mitteln und Formaten der Kommunikation, den Erwerb von Orientierungs- und Mobilitätsfertigkeiten sowie die Unterstützung durch andere Menschen mit Behinderungen und das Mentoring; b) erleichtern sie das Erlernen der Gebärdensprache und die Förderung der sprachlichen Identität der Gehörlosen; c) stellen sie sicher, dass blinden, gehörlosen oder taubblinden Menschen, insbesondere Kindern, Bildung in den Sprachen und Kommunikationsformen und mit den Kommunikationsmitteln, die für den Einzelnen am besten geeignet sind, sowie in einem Umfeld vermittelt wird, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet. (4) Um zur Verwirklichung dieses Rechts beizutragen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften, einschließlich solcher mit Behinderungen, die in Gebärdensprache oder Brailleschrift ausgebildet sind, und zur Schulung von Fachkräften sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen des Bildungswesens. Diese Schulung schließt die Schärfung des Bewusstseins für Behinderungen und die Verwendung geeigneter ergänzender und alternativer Formen, Mittel und Formate der Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ein. (5) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden. Anmerkung des SoVD: In der deutschen Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde der englische Begriff inclusive mit integrativ übersetzt. Völkerrechtlich bindend ist jedoch die englische Fassung, die korrekt mit inklusiv zu übersetzen ist.
@Mawiller, Sie schreiben: “M.E.liegt der zentrale Begriff in der “ Teilhabe“ am allgemeinen Bildungssystem für ALLE; die deutsche Interpretation, dass diese Teilhabe auf das Regelschulsystem sich beziehe ist eine eigenwillige Interpretation, die keinerlei Entsprechung im Res.-Text findet.”
Was meinen Sie damit genau?
sofawolf
Die UN-Konvention wurde für Kinder verabschiedet, welche infolge ihrer Behinderung keinen Zugang zu Schulen hatten.Leider hat man diese Konvention umgesetzt um auf Kosten unserer Schüler mit Förderbedarf Geld zu sparen. Die Folge ist eine deutlich schlechtere Beschulung aller Schüler mit schlechteren Ergebnissen.
Die Inklusion wurde uns in den Schulen übergestüpt,ohne dass wir darauf vorbereitet waren. Schließung der Förderschulen, Sonderschulehrerstunden nach Gießkannenprinzip …. Folge: überforderte Lehrer, Förderschullehrer, Schulleitungen und ganz besonders betroffene Kinder. Bei Bewegungseinschränkungen ist das alles kein Problem -aber alles was darüber hinaus geht, macht alle Beteiligten einfach nur “fertig” und unzufrieden. Inklusion könnten wir von Finnland lernen -wenn man das politisch wollte und bezahlen wollte. Schade ihr Politiker -Chance nicht wahrgenommen!
Von wegen Finnland! Auch hier findet Inklusion nur in wenigen Stunden statt. Meist werden Kinder mit Lernbehinderungen separat (in anderen Räumen) unterrichtet.
Und wir Eltern stimmen mit den Füßen ab.
d.h. sie gehen dann zu den Privatschulen, wo in der Regel weder Schüler sind, die eine Behinderung oder einen Migrationshintergrund haben?
Oder – mit einem behinderten Kind auf private Förderschulen?
Dann muss man beachten, dass Eltern dort kaum verbriefte Rechte haben und die Schulaufsicht gering ist und Kinder kaum vor sexuellem Missbrauch o.ä. geschützt sind.
http://www1.wdr.de/archiv/missbrauch/privatschulen100.html
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/evangelische-grundschule-friedrichshain-berlinerin-fliegt-grundlos-von-der-schule-22572706
Info über Inhalt und Grenzen der staatlichen Schulaufsicht, 31.12.2015:
https://www.brd.nrw.de/schule/privatschulen_sonstiges/pdf/AufsichtErsatzschulen.pdf
Alles das, was ich schon vor Jahren gesagt hatte. Inklusion ist Sparen durch die Hintertür.
Hier in NRW ist Inklusion schon längst vor die Wand gefahren. Leider ignorieren die zwei verantwortlichen Damen die Wirklichkeit!
Man kann nur hoffen, dass der Druck der Bevölkerung groß genug wird, um diesen Wahnsinn zu stoppen.
An den Förderschulen wurde so gute Arbeit geleistet und zum Dank werden diese geschlossen – ein weiterer Schritt auf dem Weg zur politisch gewollten Einheitsschule…
Richtig!!
Mich verwundert aber die Tatsache, dass noch immer viele Menschen glauben, die Inklusionsidee sei im Prinzip richtig und werde nur schlecht in die Tat umgesetzt. Humanitäre Gründe standen m. E. nie hinter der Inklusion, sondern nur wohlklingendes Gerede von Mitmenschlichkeit und Menschenrecht, mit dem heutzutage fast alles durchgedrückt werden kann.
“Die Humanität gebietet…” ist die Zauberformel für den Sieg vielerlei Unsinns über jede Vernunft und jeden Verstand.
Humanitäre Gründe stehen hinter dem ursächlichen Ziel der Inklusion in Ländern, in denen behinderte Kinder vom Schulbetrieb ausgeschlossen wurden. In hochentwickelten Ländern wie Deutschland wurde sie missbraucht, um die teuren Fördersysteme zu schließen. Insofern haben Sie vollkommen recht.
Da ist was dran. Allerdings haben auch Elterngruppen von behinderten Kindern in Deutschland vehement die Beschulung ihrer Kinder in einer Standard- Schule eingefordert und fordern diese immer noch ein. Ich vermute wegen der sozialen Integration; wegen einer optimierten Förderung kann das wohl schlecht sein.
Ob diese Elterngruppen ihre Meinung angesichts der Umsetzung beibehalten, wurde wahrscheinlich noch nicht untersucht.
So etwas können nur Menschen sagen, die noch nie funktionierenden inklusiven Unterricht gesehen haben und nicht verstanden haben, worauf es dabei ankommt. Wenn ein Lehrer die Schüler über den Autisten abstimmen läßt, also ihn vorführt, ist dieser Mensch, meiner Meinung nach, absolut ungeeignet für jede pädagogische Tätigkeit. Ohne “die beiden Damen” hätten wir noch keinen Rechtsanspruch und Schulen alle Macht, unliebsame Kinder abzuschulen. Deshalb sind ja auch tatsächlich so wenig behinderte Kinder (nach Ausweis) an den Regelschulen und man fragt sich, was plötzlich alles sonderpädagogischer Förderbedarf sein soll – kindlicher Bewegungsdrang, z.B. . Woher kommt das? Weil sich die Maßstäbe verschoben haben, von dem, was früher normal und durchschnittlich war und was heute als dieses angesehen wird. Zurückzuführen vielleicht auf die unzureichende Ausstattung von Schulen allgemein? Daran waren meines Wissens schon verschiedene Parteien und Landesregierungen beteiligt, besonders die, die jetzt die großen Kritiker spielen, aber selbst auch noch nicht verstanden haben, was Inklusion eigentlich meint – für alle Kinder. Leider ist bei den Regel-Eltern noch nicht angekommen, dass es für alle Kinder eine Verbesserung bedeutet, wenn sich Schule an den Bedürfnissen behinderter – also nicht bedingungslos bedingungstolerante Kinder- ausrichtet und sensibilisiert. Ach ja, übrigens in Österreich geht das mit der Abschaffung der Förderschulen und soll auch nicht teurer werden, konnte man lesen…
Dass es überall wunderbar klappt, vor allem in anderen Ländern, und negative Urteile nur von Leuten kommen, die ja keine Ahnung haben und “die noch nie funktionierenden inklusiven Unterricht gesehen haben”, empfinde ich nur noch als Werbemühle.
Alle desillusionierten Lehrer, die täglich im Klassenzimmer mit der Inklusion zu kämpfen haben, am Rand der Erschöpfung und Verzweiflung stehen und kaum mehr weiterwissen, ist Ihr Kommentar ein Schlag ins Gesicht.
Es nützt doch nichts, die Dinge schönzureden und auf ein paar wohlorganisierte Vorführstunden zu verweisen, derweil der verbreitete Alltag ganz anders aussieht. Enttäuschte Lehrer und Eltern haben ihn im Blick, nachdem sie durch Realitätserfahrung ihre anfänglich positive Einstellung revidieren mussten.
Ach ja, Österreich schafft nach Ihrer Aussage sogar die Abschaffung der Förderschulen und eine zufriedenstellende Inklusion ohne Aufpreis. Ist doch klar, dass solche Geschichten immer wieder kursieren. Immerhin ist die Inklusion politisch gewollt und wird natürlich mit passenden Geschichten unterfüttert.
U.B.
Wir sind selber betroffene Eltern und haben bereits einmal Schiffbruch mit dieser Art von Inklusion erlebt. Unsere Tochter möchte selber nicht mehr in einer Inklusionsklasse unterrichtet werden, weil sie gemobbt wurde , eine Schulangst wegen der eigenständigen, eigen initiativen Methode entwickelte und total überfordert war und auch überhaupt nicht entsprechend gefördert wurde .
Wir möchten, dass sie entsprechend gefördert wird und die Lehrer werden mit der Inklusion alleine gelassen werden.
Diese beiden Damen werden unter anderem wegen ihrer verfehlten Schulpolitik im September Probleme bekommen.
So so … ich habe also nicht verstanden, worauf es ankommt?! Wie niedlich…
Ich bin Sonderpädagoge und arbeite seit Jahren an Regelschulen. Von daher kann ich aus Erfahrung und zu Recht sagen, dass diese Inklusion, wie sie aus Düsseldorf kommt, kompletter Murks ist. Frau Löhrmann hat keine Ahnung vom Schulalltag!
Ich musste mich eine ganze Zeit (nur) zwischen 2 Schulen aufteilen. Da gibt es Kollegen, die zwischen 3 Schulen pendeln. Man bekommt an keiner Schule alle Infos mit und gehört (auch für die Schüler) nirgends richtig dazu.
Funktionierende Inklusion?
“Hey Kevin, bitte raste nur Dienstag vor 11 Uhr aus, da bin ich anwesend…..”
Zugegeben, das ist ironisch überspitzt, aber kommt der Wahrheit sehr nah.
Inzwischen bin ich zum Glück nur noch an einer Regelschule, darf dort aber Inklusion in 4 Klassen betreiben. Ab nächstem Schuljahr in 5 Klassen. Wie das geht? Nur, indem man die Förderschüler in Hauptfächern zu mir schickt.
Funktionierende Inklusion?
Ich habe auch schon Schüler zuück zur Förderschule überwiesen, weil sie an der Regelschule unglücklich waren. Sie sahen den Unterschied zu den Regelschülern und fühlten sich minderwertig. Da können die Klassenlehrer sich den Hintern aufreißen, wie sie wollen… Die seelische Entwicklung war gefährdet.
Funktionierende Inklusion?
Diese Beispiele könnte ich lange weiterführen.
Liebes “ProblemkindSchule”, ich bin mal so frech und wage die These, dass ich mehr Erfahrung in Sachen Inklusion habe als Sie. Ihre grün-roten Sprüche bringen in der Sache nicht wirklich viel.
Und was die beiden Damen in Düssledorf betrifft: unser Hausmeister hat mehr Ahnung vom Schulalltag und würde den Job besser machen.
Mit inklusiven Grüßen
Hallo Bernd, gensu so siehts aus. Ich arbeite in 7 verschiedenen Klassen habe eine Co Klassenleitung übertragen bekommen kümmere mich um die Berufswahlorientierung und versuche mit Eltern und Schulbegleitern Ziele für Kinder abzusprechen. Zeiten für Absprachen mit Eltern, Schulbegleitern, BO Team, Fachleheren gibt es im Stundenplan offiziell nicht. Ich bin einziger Sopäd an einer Regelschule mit knapp 600 SuS. 14 Stunden sind abgeordnet. Das kann so auf Dauer nicht klappen zumal ich auch immer als Doppelbesetzung gesehen werde, die dann einspringt wennein Kollege krank ist. Es waren mal 3 feste Stellen pro Zug angedacht jetzt nur noch 1 und außerdem wird die Meinung vertreten Eltern hätten sich nun Mal für die Regelschule entdchieden und da ist das nun mal so. Das ist schon sehr zynisch wenn man bedenkt, dass die Förderschulen reihenweise dicht gemacht werde. Ab der 7 Klasse ist in Mathe und Englisch meistens kein gemeinsamer Unterricht mehr am gleichen Lerngegenstand mehr möglich. Wie soll das weitergehen? Wer nimmt die Sorgen der Eltern ernst? Es gibt keine Stellenbeschreibung für Sonderpädagogen genau deswegen um uns Sonderpädagogen so einsetzen zu können wie es gerade beschrieben wurde.
Unterlaufen die Bundesländer mit Ihrer kritisierten* Genehmigungspraxis, nicht auch die lt. UN-Behindertenkonvention vereinbarten Ziele, d.h. eine Inklusion?
Pm zur WZB-Studie: https://www.wzb.eu/de/pressemitteilung/genehmigung-von-privatschulen-bundeslaender-missachten-grundgesetz
Jedenfalls findet die geforderte Inklusion und Integration nicht überall, sondern hauptsächlich an den schlecht finanzierten staatlichen Schulen statt.
(*Zitat: „Das allgemeine Bildungssystem soll jedem zugänglich sein. Ziel ist also der gemeinsame Schulbesuch von behinderten und nicht behinderten Kindern in einer Regelschule als „Normalfall“ – es soll keine Ausnahme sein. Gerade diese Zielsetzung ist sehr umstritten und geht einigen Kritikern zu weit.“ Zitat: https://www.behindertenrechtskonvention.info/inklusion-3693/ )
Deren Sorgen sind sicher auch ein Grund, dass der Anteil der Privatschulen steigt, obwohl es viele davon gar nicht geben dürfte, würde man das GG ernst nehmen.
Egal wie man zur Inklusion steht, ohne Geld funktioniert sie bestimmt nicht.
Wieso werden ausgerechnet Privatschulen gefördert, wo das ‘Recht auf freie Schülerwahl’ und die Missachtung des Sonderungsverbotes eine Segregation nach Religion, Herkunft, Weltanschauung, Rasse, …. Behinderungsgrad, Besitzverhältnissen fördert, und an denen Eltern “kaum verbriefte Rechte” haben? *(BZ 31.8.2015)
Man könnte gerade in NRW viel Geld sparen, wenn der Staat er beachtet, dass er nur das Existenzminimum des Ersatzschulwesens finanzieren muss. (Siehe Bundesverwaltungsgericht Urteil 6 C 18-10 Rn. 26, (http://www.bverwg.de/141211U6C18.10.0 )
15.2.2016 https://www.welt.de/regionales/nrw/article152258787/Privatschule-kassierte-trotz-Schulgeld-Zuschuesse.html
In NRW zahlen die Steuerzahler den Privatschulen 94 % der Kosten und trotzdem können Privatschulen offenbar – ohne Kontrollen u.ä. zu fürchten – noch mehr Geld z.B. 4 Millionen Euro für xxxx einnehmen.
Wie soll staatlichen Schulen da ein wettbewerbsfähiges Unterrichtsangebot möglich sein, abgesehen davon, dass sie KEIN Recht auf freie Schülerwahl haben.!!
Welche Eigenleistungen zeigen eigentlich die privaten Schulträger, für ihren Wunsch bildungspolitische Ziele zu verfolgen?
(Zwischen Schulgeld und Eigenleistung ist zu unterscheiden! Siehe Staatsgerichtshof B-W, 1 VB 130 / 13).
Richtig ist die Bezeichnung staatliche Ersatzschulen, also Schulen in privater Trägerschaft. Diese privaten Träger sind zumeist die jeweilige evangelische Landeskirche oder (katholische) Diözese bzw. ein katholischer Orden. Die Lehrkräfte dieser Schulen tragen die gleichen Dienstbezeichnungen wie die staatlichen Lehrkräfte allerdings mit dem Zusatz i.E. (im Ersatzschuldienst). Ihre Bezüge erhalten diese Lehrkräfte i.E. nicht vom LBV sondern vom den zuständigen kirchlichen Stellen. Die personalkosten werden aber vom Staat erstattet.
Private Schulen hingegen sind solche in “freier” Trägerschaft. Diese sind zumeist keine Ersatzschulen, erhalten aber dennoch öffentliche Mittel. Diese kommen in der regel von den Kommunen, auf deren Gemeindegebiet die Schule liegt.
AK Sonderschulen Rhein-Neckar sieht Nachbesserungsbedarf bei
der Qualitätssicherung in der Sonderpädagogik
Der Arbeitskreis Sonderschulen Rhein-Neckar blickt auf ein ereignisreiches und arbeitsintensives Jahr zurück.
Schwerpunkt der Arbeit des letzten Jahres war, wie auch schon im Vorjahr, die kritische Begleitung der immer noch stattfinden Diskussion um „Gemeinsamen Unterricht“ (GU) behinderter und nichtbehinderter Kinder. Der Verein hat an zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen zu diesem Thema und dem Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg teilgenommen, insbesondere an den in der Rhein-Neckar Region von den MdL Kleinböck und Sckerl organisierten runden Tischen in Weinheim und Ladenburg.
Der Arbeitskreis Sonderschulen Rhein-Neckar e.V. stellt in diesem Zusammenhang das Wohl der betroffenen
Kinder und Eltern in den Vordergrund und wehrt sich gegen jede Ideologisierung der Diskussion.
Bereits am 1. Juli 2015 waren der Arbeitskreis Sonderschulen Rhein-Neckar e.V. zusammen mit 15 Vertretern
der Eltern, Selbsthilfe, Kommunen und Kreise, Gewerkschaften, Schulräte und Schulen in freier Trägerschaft
zur öffentlichen Anhörung zum neuen Schulgesetz in den Plenarsaal des Landtags in Stuttgart als Experten
geladen. Bedingt durch die Landtagswahlen in Baden-Württemberg nahmen Vertreter des Vereins an einer
Vielzahl bildungspolitischer Informations-, Diskussions- und Wahlkampfveranstaltungen teil, um auf den aus
Elternsicht erforderlichen Nachbesserungsbedarf am zuvor verabschiedeten „neuen“ Schulgesetz
hinzuweisen. Nachfolgend sind die wesentlichen Kritikpunkte, die Anfang Dezember auch allen Mitgliedern
des damaligen Bildungsausschusses im Stuttgarter Landtag übermittelt wurden, zusammengestellt.
Es dürfen nur dann ausgebildeten Sonderpädagogen von den Stammschulen in die Inklusion abgezogen
werden, wenn ein gleichwertiger Ersatz gestellt werden kann. Der hohe Qualitätsstandard an den
Sonderschulen (SBBZ) kann nur mit fachspezifisch ausgebildeten Lehr- und Betreuungskräften gehalten
werden. Den Sonderschulen (SBBZ) ist nicht geholfen, wenn die „formale Deputatsversorgung“ durch
umgeschulte Grund- und Hauptschullehrer aufrecht erhalten wird. Die hohe Fachlichkeit muss erhalten
bleiben.
Die zunehmende Versorgung von Inklusionsmaßnahmen -insbesondere in Fällen von Einzelinklusion- führt in
den Stammschulen dazu, dass es zu viele Bezugspersonen für die Kinder gibt und es zu häufigen Wechseln
der Bezugspersonen kommt. Dies wird durch den hohen Anteil an Teilzeitkräften noch verschärft. Dieser
Umstand ist insbesondere für Kinder mit komplexen Behinderungen und für „verhaltenskreative“ Kinder nicht
akzeptabel.
Die Ausbildungskapazitäten sowohl im Bereich der FachlehrerInnen, als auch im Bereich der
SonderschullehrerInnen sind völlig unzureichend. Im Bereich der FachlehrerInnen wird es durch die
Umstellung von 18 Monaten Fachlehrerausbildung auf 3 Jahre Bachelor in den nächsten Jahren zu einer
weiteren Verschärfung der Situation kommen.
Vertretungsfragen sind in keinster Weise geregelt. Dies gilt sowohl für die Inklusionsklassen als auch für die
Stammschulen.
Die Frage des Einsatzes von Schulbegleitungen ist nur in unzureichender Weise geregelt. Uns sind viele Fälle
bekannt, in denen Kinder aufgrund des Ausfalls der Schulbegleitung nicht am Unterricht teilnehmen konnten.
Dies gilt sowohl für die Inklusionsklassen, als auch für die Stammschulen. Auch für die Qualifikation von
SchulbegleiterInnen gibt es keine verbindlichen Maßstäbe.
Es dürfen keine gut funktionierenden bestehenden Außenklassen zu Gunsten gruppenbezogener
Inklusionsmaßnahmen aufgelöst werden. Diese haben sich als Einführungselement zur Inklusion bewährt und
Vertrauen in der Schullandschaft, insbesondere bei den allgemeinbildenden Schulen, geschaffen.
Der Begriff „Schule“ muss bleiben, da auch hier weiterhin unterrichtet wird.Kein Kind möchte in ein
„Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Schwerpunkt motorische und körperliche
Entwicklung“ (SBBZ) gehen. Nur wo Schule dran steht steckt auch Schule und vor allem Schüler drin. Wird
durch die Umbenennung die Abschaffung der Sonderschulen als Lernort vorbereitet?
Schule ist nicht nur Lernraum, sondern auch Lebensraum für alle Kinder und Jugendliche mit Behinderungen.
Schule muss auch auf das Leben nach der Schule vorbereiten. Wie wird dieses Grundprinzip in der
Weiterentwicklung der Schulen umgesetzt? Stehen auch Kindern mit Behinderungen die Ganztagesangebote
an allgemeinen Schulen mit den im Einzelfall notwendigen Ressourcen zur Verfügung? Wie wird die
gleichberechtigte Teilhabe der Kinder mit Behinderungen auch in den Pausen sowie an den
außerunterrichtlichen Veranstaltungen (z.B. Schullandheimaufenthalt) und bei angebotener Ferienbetreuung
gewährleistet?
Zu klären ist auch, was Inklusion in den Sekundarstufen und der Berufsausbildung – kein Abschluss ohne
Anschluss – heißt. Inklusion spielt sich immer noch vor allem in der Primarstufe ab. Gibt es hier entsprechende
Konzepte den Inklusionsgedanken kontinuierlich fortzuführen, oder gibt es nach 12-13 Jahren optimaler
Förderung einen Übergang ins Altersheim.
Unterricht, Bewegungsförderung (Physio-, Ergotherapie), Sprachförderung (Logopädie), medizinische
Versorgung und Pflege sind untrennbare Bestandteile der Bildung für Kinder mit schweren Behinderungen.
Die Frage ist, wie dieser weitergehende Bildungsbegriff umgesetzt werden soll?
Ziel bei den Bildungswegekonferenz (BWK) muss immer in erster Linie das Wohl des Kindes sein. Den
Schulämtern kommt große Verantwortung und Bedeutung bei den BWK zu. Wie wird eine fundierte Diagnose
der jeweiligen individuellen Behinderung, bzw. Beeinträchtigung und die Dokumentation der
diagnosegeleiteten und strukturell verankerten Förderung sichergestellt? 1-2 eingeflogene Wochenstündchen
pro Schüler „sonderpädagogische Förderung“ reichen hier definitiv nicht aus. Wird den Eltern das Recht einer
unabhängigen Begleitungs- bzw. Beratungsperson eingeräumt? Dies ist wichtig, erst recht im Hinblick auf ein
„schwächeres“ Elternhaus. Wir fordern für Schüler und Eltern einen „zentralen“ Ansprechpartner für ALLE mit
der Beschulung in Zusammenhang stehenden Fragen.
Was bedeutet „gruppenbezogene Lösungen“ im Einzelfall? Zwischen den spezifischen
Unterstützungsbedarfen der verschiedenen Behinderungsarten ist zu differenzieren, und die
nicht-offensichtlichen Lernbehinderung wie psychische Behinderung (inbesondere die “leisen” Formen) sind
nicht zu bagatellisieren. Der Hausarzt taugt dort eben nicht für die Operation am offenen Herzen! Im
Endeffekt darf es nicht dazu führen, dass der Lehrer für Gehörlose den sehbehinderten Schüler in
Gebärdensprache unterrichtet.
Das sog. „Zwei-Pädagogen-Prinzip“ muss durchgängig gewährleistet sein! Wir stehen für die Schüler mit
verschiedensten, auch komplexen Behinderungsformen, die alle unterschiedliche Bildungsangebote und
Rahmenbedingungen brauchen.
Die baulichen und sächlichen Voraussetzungen für gemeinsamen Unterricht müssen rechtzeitig vor der
Einschulung der Kinder geschaffen werden, das Schulgebäude muss barrierefrei gestaltet sein, notwendige
und spezielle Lehr- und Lernmittel müssen rechtzeitig beschafft und dauerhaft bereitgestellt werden.
Geeignete Räume zur Differenzierung, zum Ausruhen, für die menschenwürdige Pflege müssen rechtzeitig
bereitstehen.
Die berechtigte Sorge bleibt, dass die Sonderpädagogischen Beratungszentren (SBBZ) „über die Hintertür“
abgeschafft werden – selbst wenn die Schülerzahlen hier stabil sind, oder gar steigen, wie zum Beispiel etwa
im Bereich der der Förderung von SchülerInnen mit komplexeren Behinderungen.
Förderschulen (SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen) werden in diesem Land in Zukunft die Qualität, die sie
im Moment noch bieten, nicht mehr liefern können und stellen in Folge dessen auch keine echte Wahl mehr
für Eltern lernbehinderter Kinder dar. Die Deputatszuweisungen an dieser Schulform wird, nach unseren
Informationen, nicht mehr nach der tatsächlichen Schülerzahl, sondern nach der Anzahl der Schüler der dieser
Schule zugehörigen Grundschulen erfolgen. Das Elternwahlrecht ist hier akut gefährdet. Trotz steigender
Schülerzahlen an dieser Schulart drohen hier massive Stellenstreichungen bereits im laufenden Schuljahr.
Wird dies so umgesetzt, kann von gleichwertigen, geschweige denn angemessenen Lernbedingungen keine
Rede mehr sein.
Alle Eltern wollen für ihre Kinder, unabhängig vom Lernort, die bestmögliche Bildung. Sie entscheiden sich für
die Schule, die die geeignetsten Rahmenbedingungen bietet um später größtmöglich an dieser Gesellschaft
teilhaben zu können. Kinder mit komplexen Behinderungen und ebensolchem Hilfebedarf und deren
Bedürfnisse werden nach wie vor nur unzureichend berücksichtigt. Darüber hinaus sehen wir den Fortbestand
einzelner Sonderschulformen (SBBZ) in ihrem Bestand massiv gefährdet.
Alle Schulen müssen die notwendige personelle, räumliche und sächliche Ausstattung erhalten. Diese
Ausstattung muss sich an den tatsächlichen Schülerzahlen und spezifischen Förderbedarfen orientieren. Dies
gilt auch für die Zuweisungen im Bereich der Schulleitungen und Konrektoren. Hier sollte die Gesamtzahl der
— durch die jeweilige Schule betreuten Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf– für
die Deputatszuweisung maßgeblich sein.
Sonderschulen (SBBZ) dürfen bei der Verteilung der begrenzt vorhandenen Ressourcen nicht benachteiligt
werden, um inklusive Bildungsangebote an den allgemeinbildenden Schulen zu ermöglichen. Nur so kann das
bereits bestehende, hochwertige Angebot aufrecht erhalten werden.
Gerade in der personellen Versorgung gibt es nach Ansicht des Arbeitskreises schon eine Unterversorgung,
die sich in den kommenden Schuljahren dramatisch zuspitzen wird.
Durch Beschluss der alten grün-roten Regierung sollten ohnehin schon 633 Lehrerstellen bis zum Schuljahr
2017 gestrichen werden. Dazu kommen noch von der jetzigen Kultusministerin aus Einspargründen
gestrichene weitere 440 Stellen. Das sind im Ganzen 1074 wegfallende Deputate!
Zwar sind für den Primar- und den Realschulbereich in einem ersten Schritt dann doch 580 Stellen mehr
bewilligt worden. Für zentrale, bildungspolitische Projekte wie die Inklusion sollten allerdings die zusätzlich
beantragten Stellen aus Kostengründen auf Eis gelegt werden. Nach massiven Protesten des
Landeselternbeirates, Behinderten- und Arbeitgeberverbänden hat man sich auf einen ‚schöngerechneten‘
Kompromiss geeinigt:
Von den für den Primarbereich vorgesehenen 320 dringend benötigten neuen Stellen streicht man kurzerhand
die Hälfte für dieses Schuljahr um das Projekt Inklusion aufstocken zu können. Ein blanker Hohn, findet doch
Inklusion gerade und vor Allem in diesem Schulbereich statt. Die andere Hälfte der Stellen will man im
nächsten Schuljahr aus Mitteln für frühkindliche Förderung finanzieren. Ein weiterer Bereich in der
Bildungspolitik, der keinesfalls Einsparungen verkraften kann.
Beschlossene Reformprojekte können so formal zwar durchgesetzt werden. Die Ressourcen, die es dafür
bräuchte werden allerdings nur unzureichend zur Verfügung gestellt oder an anderer Stelle weggenommen.
Eine Rechnung, die zu Lasten unserer Kinder geht!
Vorsitzender des Vereins ist Dr. Stefan Stötzel, Elternbeiratsvorsitzender der Martinsschule in Ladenburg.
Zweite Vorsitzende ist Petra Vecchio, Elternbeiratsvorsitzende der Stephen Hawking Schule Neckargemünd.
Beisitzer sind Martina Kramer aus Mannheim und Steffi Groh aus Heidelberg. Als Schatzmeister neu im
Vorstandsteam ist der ehemalige Schulleiter der Martinsschule Ladenburg, Kurt Gredel, der auch im
Ruhestand dem Thema Weiterentwicklung der Sonderpädagogik verbunden bleibt.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Über den Verein:
Wir, als Eltern, Lehrer und Therapeuten von Kindern mit Handicap und als gewählte Elternvertreter
an Sonderschulen haben uns im Wesentlichen aus dem Grund vernetzt, um mit einer Stimme nach
außen hin auftreten zu können und die Interessen unserer Kinder adäquat zu vertreten. Was vor
einigen Jahren, in Zeiten einer äußerst prekären Personalversorgung der Sonderschulen, als loser
Zusammenschluss engagierter Elternvertreter von Sonderschulen im Rhein-Neckar Raum begann,
wird seit 2014 in organisierter Form weitergeführt. Vor den Sommerferien 2014 haben sich
Elternvertreter von insgesamt 10 Sonderschulen und -kindergärten aus dem Rhein-Neckar Raum
getroffen und den “Arbeitskreis Sonderschulen Rhein-Neckar e.V.” gegründet. Der Verein ist am Amtsgericht
Mannheim in das Vereinsregister eingetragen und vom Finanzamt Heidelberg als gemeinnützig anerkannt. Der Verein steht allen Interessierten offen, die sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Handicap engagieren wollen. Vorsitzender des Vereins ist Dr. Stefan Stötzel, Elternbeiratsvorsitzender der Martinsschule in Ladenburg. Zweite Vorsitzende ist Petra Vecchio, Elternbeiratsvorsitzende der Stephen Hawking Schule Neckargemünd. Beisitzer sind Martina Kramer aus Mannheim und Steffi Groh aus Heidelberg. Als Schatzmeister neu im Vorstandsteam ist der ehemalige Schulleiter der Martinsschule Ladenburg, Kurt Gredel, der auch im Ruhestand dem Thema Weiterentwicklung der Sonderpädagogik verbunden bleibt.
Link zur PM:
http://www.openpr.de/news/931209/AK-Sonderschulen-Rhein-Neckar-sieht-Nachbesserungsbedarf-bei-der-Qualitaetssicherung-in-der-Sonderpaedagogik.html
Inklusion ist Sabotage an der Wissensgesellschaft.
… geht es vielleicht etwas differenzierter?
Was Sie über Inklusion zu wissen meinen, offenbart nur, dass Sie nichts wissen
Was wissen Sie denn darüber? Und blicken Sie vom ideologischen Schreibtisch aus oder von der pädagoiischen und selbst erlebten Praxis aus?