Lehrerverbände und Kinderärzte fordern Einsatz von Schulschwestern (oder -brüdern): Medikamentenabgabe ist keine Aufgabe von Lehrkräften

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BERLIN. Die Inklusion bringt immer mehr chronisch kranke Kinder in die Regelschulen. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE), der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordern deshalb jetzt die Ausbildung und den zeitnahen, bedarfsgerechten und flächendeckenden Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften. Die Verbände haben alle Bildungs- und Gesundheitsminister in Bund und Ländern mit einem gemeinsamen Forderungsbrief angeschrieben.

"Schulgesundheitshelfer" sollen Lehrkräfte entlasten. Illu: Wikimedia Commons
„Schulgesundheitshelfer“ sollen Lehrkräfte entlasten. Illu: Wikimedia Commons

In Brandenburg und Hessen laufen bereits Modellprojekte, erste Schulgesundheitsfachkräfte wurden ausgebildet und werden nun eingesetzt. Gut – aber nicht genug, so meinen die Initiatoren des gemeinsamen Papiers. „Kinder mit chronischen Erkrankungen müssen die Schule besuchen können. Der Staat muss auch daher eine medizinische Grundversorgung durch Schulgesundheitsfachkräfte an allen Schulen sicherstellen“, so heißt es darin.

Der Bundesvorsitzende des VBE, Udo Beckmann, betont: „Durch Inklusion ist nicht nur die pädagogische Herausforderung gewachsen, sondern auch der Anspruch an eine medizinische Versorgung der Kinder gestiegen. Und da geht es nicht um Schnupfen, sondern zum Beispiel um Krebs, Epilepsie und schwerwiegende Allergien sowie chronische Erkrankungen. Die Schulgesetze regeln in unterschiedlicher Weise die Bestimmungen zu Assistenz bei der Medikamentengabe. Um ‚Bitten‘ der Eltern nachzukommen und Inklusion zu ermöglichen, begeben sich Lehrkräfte in Graubereiche des Rechts. Damit provoziert die Politik eine Freiwilligkeitsfalle – mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen.“

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Beckmann erklärt: „Lehrkräfte haben einen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Die medizinische Betreuung, die Medikamentengabe und Präventionskurse müssen von Schulgesundheitsfachkräften übernommen werden, bzw. die Lehrkräfte müssen bei Gesundheits- und Präventionsprojekten unterstützt werden. Auch die Beratung von Eltern ist ein wichtiger Aspekt.“

Der Präsident des BVKJ, Dr. Thomas Fischbach, stellt fest: „Es gibt steigende Erkrankungsraten mit chronischen Krankheiten. Auch und insbesondere das Auftreten von Diabetes Typ2-Erkrankungen haben sich in den letzten Jahren verfünffacht. Kinder, die chronische Krankheiten haben, benötigen fortlaufend, auch während des Schulalltags, medizinische Assistenz.“ Der Arzt unterstreicht:  „Medizinische Assistenz an der Schule sollte nur von medizinischen Fachkräften ausgeübt werden. Wir erkennen das hohe Engagement der Lehrkräfte an, aber stellten fest: Das darf kein Dauerzustand sein. Deshalb fordern wir von der Politik einen entschiedenen Kurswechsel, damit Deutschland endlich in dieser Frage zu einem weltweiten Standard aufschließt.“

Angebote zur Gesundheitsprävention

„Zusätzlich zu den regelmäßigen Untersuchungen bei dem Kinder- und Jugendarzt müssen Schülerinnen und Schülern Angebote zur Gesundheitsprävention erhalten. Die Lehrkräfte können dies nicht zusätzlich leisten“, meint BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann. Schulgesundheitsfachkräfte sollen auch präventive Angebote machen und damit zu einer gesünderen Lebensweise der Schülerinnen und Schüler beitragen.

„Auf was wartet die Politik? Das Curriculum steht, die ersten Fachkräfte werden eingesetzt. Wir fordern, dass Modellprojekte schnellstmöglich auch in anderen Ländern begonnen werden und wir zeitnah zu einem flächendeckenden Einsatz kommen“, so Beckmann. Agentur für Bildungsjournalismus

 

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Biene
7 Jahre zuvor

Ich stimme dem Artikel voll zu, aber bitte mit der Möglichkeit einer Krankschreibung, weil es ja Tage gibt an denen Mediziner nicht zu errichen sind. So braucht man SuS auch nicht für einen Arztbesuch vom Unterricht befreien. In anderen Notfällen sind dann auch fähige Personen da, die helfen können. Schließlich hat nicht jede Lehrkraft eine San-Ausbildung.
Im Bereich der Inklusion treten, dann auch noch „Krankheitsbilder“ auf, die von einem Lehrer evtl. völlig falsch eingeschätzt werden können, beispielsweise ein epileptischer Anfall, oder möchten mir alle Foristen hier sagen, sie wüssten, wie sie damit umgehen müssen? (provozierend gefragt) Schließlich kann es ja seht gut sein, dass die Erziehungsberechtigten den Lehrkräften eine solche Erkrankkung verheimlichen, um dem Kind eine Stigmatisierung zu ersparen.