Ministerium stellt Leitlinien für kleine Grundschulen auf – VBE warnt vor „einem Sparkurs zu Lasten der regionalen Bildungsversorgung“

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MAINZ. Das rheinland-pfälzische Bildungsministerium hat die Leitlinien für die Überprüfung kleiner Grundschulen endgültig festgezurrt – und damit Kritik der Opposition auf sich gezogen. Zuletzt seien noch Stellungnahmen kommunaler Spitzenverbände sowie von Lehrer-, Eltern- und Schülervertretern ausgewertet worden, sagte eine Ministeriumssprecherin am Mittwoch. Letztlich habe es nur noch kleinere Änderungen gegeben.

Wenn sieben Schüler und die Lehrerin da sind, ist die Schule komplett: Zwergschulen – die letzten Unterrichtsparadise oder pädagogischer Unsinn?

Konkret geht es um 41 kleine Grundschulen, die das Land angesichts des demografischen Wandels unter die Lupe nehmen will. Deren Träger – Verbandsgemeinden oder Gemeinden – müssen bis zum 30. September anhand der «Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot» Konzepte für die Weiterführung der Schule vorlegen. Dann prüft die Aufsichtsbehörde ADD einzeln und entscheidet, ob die Schule fortbesteht oder voraussichtlich zum Schuljahr 2018/19 schließt.

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) warnte vor «einem Sparkurs zu Lasten der regionalen Bildungsversorgung der weniger dicht besiedelten Gebiete» des Landes. Die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Anke Beilstein, monierte: «Der Kreis der betroffenen Grundschulen, die von der Schließung bedroht sind, wird mit der endgültigen Leitlinie noch einmal ausgeweitet.» Die Ministeriumssprecherin sagte, die Zahl der 41 zu betrachtenden Schulen sei unverändert. Man habe sich bewusst gegen starre Mindestgrößen entschieden, es werde einzeln geprüft. dpa

 

Details aus den Leitlinien für kleine Grundschulen

Grundsätzlich sieht das Schulgesetz vor, dass Grundschulen in Rheinland-Pfalz in jeder Stufe mindestens eine Klasse haben sollen. In Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden – gemäß dem Grundsatz «Kurze Beine, kurze Wege» sollen grundsätzlich möglichst wohnortnahe Schulen erhalten bleiben.

Gemäß den Leitlinien soll bei zu prüfenden Schulen auf Basis von Schuldaten, Gemeindestatistiken und Daten des Statistischen Landesamtes unter anderem geschaut werden, ob in den kommenden fünf Jahren voraussichtlich wieder Jahrgangsklassen gebildet werden können. Auch mögliche organisatorische Schritte sollen geprüft werden, wie das Ändern von Schulbezirken oder ein Zusammenschluss benachbarter Schulen.

Wenn in einer Region mehrere Schulen geprüft werden, soll auch deren Ausstattung berücksichtigt werden – ob sie etwa eine Turnhalle, Bibliothek oder Küche haben. Außerdem heißt es in den Leitlinien: «Sofern die nächste aufnehmende Grundschule nicht innerhalb von höchstens 30 Minuten durch Schülerbeförderung erreicht werden kann, liegen grundsätzlich besondere Gründe für Ausnahmen von der Mindestgröße vor.»

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1 Kommentar
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sofawolf
7 Jahre zuvor

Wenn man in Bildung investieren will, sollte man gerade die kleinen Schulen sichern und stärken! Die sind allemal besser als „Schülerfabriken“.

Aber da ja alle mehr netto vom Brutto wollen, bleibt halt nichts für solche „Subventionen“. 🙁