Datenschützerin: WhatsApp an Schulen ist rechtswidrig

BERLIN. Der Nachrichtendienst „WhatsApp“ entspreche nicht europäischen Datenschutzstandards, erklärte Berlins Datenschützbeauftragte Maja Smoltczyk. Die Nutzung durch Lehrer für schulische Zwecke sei damit rechtswidrig. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hat sich gegen die Nutzung des Chatdienstes „Whatsapp“ an Schulen gestellt. Wenn Lehrer für Schüler „WhatsApp“-Gruppen etwa für Hausaufgaben oder zu schulischen Veranstaltungen bildeten, sei das rechtswidrig, … Datenschützerin: WhatsApp an Schulen ist rechtswidrig weiterlesen