Hirn-Scan zeigt Lese-Rechtschreibschwäche bei Kindern vor Schulbeginn

11

LEIPZIG. Die Förderung von Kindern mit Lese-Rechtschreibschwäche stellt für Schulen auch heute noch eine Herausforderung dar. Oftmals bleibt die Störung auch über längere Zeit unerkannt. Die möglichen Ursachen einer Lese-Rechtschreibschwäche sind vielfältig. Neben neurobiologischen Aspekten – zu denen beispielsweise Wahrnehmungsprobleme zählen – und sozialen Ursachen spielen auch genetische Aspekte eine Rolle. Mit einem Hirn-Scan im Vorschulalter konnten nun Forscher vom Max-Planck-Institut mit einer Trefferquote von 75 Prozent zeigen, ob ein Kind am Ende der ersten Klasse an einer Lese-Rechtschreibschwäche leidet. Sie empfehlen diese Ergebnisse zu einer schon vor der Schule einsetzenden Förderung zu nutzen.

Ein Hirn-Scan im Vorschulalter kann mit einer Trefferquote von 75 Prozent zeigen, ob ein Kind am Ende der ersten Klasse an einer Lese-Rechtschreibschwäche leidet. Das haben Wissenschaftler am Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften herausgefunden. Die Autoren empfehlen, diese Ergebnisse zur Früherkennung einer Legasthenie bei Kindern im Vorschulalter zu nutzen.

Eine Lese-Rechtschreibschwäche schon vor dem Beginn des Lesenlernens zu erkennen kann wichtige Vorteile bei der Förderung bringen. Foto. info-graz / flickr (CC BY 2.0)
Eine Lese-Rechtschreibschwäche schon vor dem Beginn des Lesenlernens zu erkennen, kann wichtige Vorteile bei der Förderung bringen. Foto. info-graz / flickr (CC BY 2.0)

Rund jedes 20. Kind hat eine Lese-Rechtschreibschwäche: Das entspricht etwa einem Kind pro Schulklasse. Trotz normaler Intelligenz fällt es Kindern mit einer sogenannten Legasthenie deutlich schwerer als ihren Klassenkameraden, Wörter richtig zu lesen und zu schreiben. „Zwar spielen Umweltfaktoren wie der Bildungsstatus der Eltern eine wichtige Rolle für die Entwicklung der Lese- und Schreibfähigkeiten eines Kindes“, erklärt Dr. Michael Skeide vom Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften. „Mehrere Studien haben aber gezeigt, dass die Ursache für Legasthenie auch in den Genen liegt.“

Immer noch fallen viele Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie durchs Raster – Ministerpräsident Ramelow weiß das: Er ist selbst betroffen

Bei 141 Kindern untersuchten Skeide und sein Team mithilfe eines MRT-Scans die Ausprägung dieser Gene in bestimmten Hirnregionen, die beim Lesen- und Schreiben lernen eine wichtige Rolle spielen. Dafür machten sie MRT-Aufnahmen von Kindern in der Altersgruppe Klasse 4 bis 8 sowie Kindergarten bis Klasse 1.

Bei den Scans entdeckten sie, dass Kinder mit einer bestimmten Variante des Gens NRSN1, dass für die Entwicklung der Nervenzellen wichtig ist, strukturelle Unterschiede in einer Hirnregion aufweisen, die Experten als Visual Word Form Area bezeichnen. Sie ist für das Erkennen von Buchstaben und Wörtern zuständig. Schon im Kindergarten, bevor Kinder das Lesen überhaupt lernen, heben sich hier Kindern mit und ohne spätere Legasthenie voneinander ab.

„Je früher eine Legasthenie erkannt wird und die betroffenen Kinder eine entsprechende Förderung erhalten, desto größer ist die Chance, dass die Ausprägung der Störung deutlich abgeschwächt werden kann“, sagt Skeide, der am Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften forscht. Screening-Verfahren kämen jedoch meist erst am Ende der zweiten Klasse zum Einsatz, wenn die Schwächen beim Lesen und Schreiben bereits offensichtlich sind. Für die Kinder bedeutet das Frust: Ihr Selbstbewusstsein und die Motivation, zu lernen, leiden. „Im Vorschulalter ist das Gehirn noch sehr plastisch“, sagt Skeide. „Hier können wir mit der richtigen Förderung entscheidende Weichen stellen.“(zab)

Notenschutz für Legastheniker: Vermerk im Zeugnis erlaubt, so urteilt das Bundesverwaltungsgericht

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

11 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
xxx
6 Jahre zuvor

1) Ich hätte meine Bedenken, mein Vorschulkind eigentlich grundlos in einen MRT zu stecken.
2) In den meisten Klassen, die ich so kenne, gibt es mittlerweile deutlich mehr als 1 LRS-Kind. Die aus meiner Sicht viel zu lasche Diagnostizierung — möglicherweise auch um als Lehrer weniger Stress mit Elterngesprächen, Förderplänen usw. zu haben — ist dafür zumindest mitverantwortlich.
3) Bei 141 getesteten Kindern gibt es statistisch etwa 7 LRS-Kinder, die mit einer Wahrscheinlichkeit von 75% entdeckt werden. Sonderlich aussagekräftig finde ich diese extrem kleine Stichprobe nicht.
4) Hier könnte ich wieder gegen die Schreiben-nach-Gehör-Methode lästern, tue es aus Platzgründen mal nicht. Man kann sich ja denken, was hierhin käme.

Palim
6 Jahre zuvor

Für mich deckt sich die Beobachtung mit meinen Annahmen und ich bin gespannt, was in den nächsten Jahren aus den Ergebnissen dieser Untersuchung geworden ist.
Meiner Meinung nach gibt es durchaus Kinder, deren Wahrnehmungsleistung nicht entsprechend ausgebildet ist, sodass sie von Beginn an erheblich mehr Unterstützung beim Lernen benötigen und vor allem auch Training im Bereich der Wahrnehmung benötigen würden.
Bei einigen SuS kann man dies bereits in den ersten Wochen des Unterrichts wahrnehmen, ohnehin muss in den ersten 6 Wochen die Lernausgangslage überprüft und dokumentiert werden. Da haben die SuS kaum Unterricht genossen, aber dennoch sind die Unterschiede extrem – schon vor Jahren hieß es, die Entwicklungsunterschiede zur Einschulung lägen bei 3 Jahren, das ist sicherlich inzwischen nicht nur durch Inklusion noch verstärkt worden.

Dabei bin ich der Meinung, dass es vielleicht eine vererbte Disposition zur LRS geben kann, dazu kann aber auch gehören, dass im Elternhaus mit LRS-Eltern weniger gelesen und geschrieben wird, weil sich Eltern damit ja selbst schwer tun.
Außerdem gibt es noch andere Wahrnehmungsleistungen, die hinreichend ausgebildet sein müssen, um entsprechend Lesen und Schreiben lernen zu können, da geht es nicht allein um – wie oben genannt – das Erkennen von Buchstaben und Wörtern (also Zeichen) , sondern auch um phonologische Bewusstheit, andere Bereiche der visuellen und aktustischen Wahrnehmung, um Merkfähigkeit, Serialität, Aufmerksamkeitsselektivität und Handlungsplanung (… sicherlich kann man weiteres anfügen).
Durch die unterschiedlichen Fähigkeiten ergibt sich, dass ein Kind, das keine genetische Disposition hat, aber in einem oder mehreren Bereichen dennoch Schwächen, ebenfalls eine höhere Veranlagung mit sich bringt, die das Lesen- und Rechtschreibenlernen erschwert. Diese Kinder gibt es vermehrt und in manchen Einzugsgebieten, Klassenzusammensetzungen oder Jahrgängen sind sie offenbar auch stärker vertreten als in anderen.
Bei mehreren Kindern mit LRS in einer SekI-Klasse mag also eines dabei sein, dass eine genetische Disposition als Ursache anführen könnte, bei anderen Kindern ist der Fall anders gelagert, bei beiden hat sich aber eine LRS ausgebildet.

Zur „laschen Diagnostizierung“: Ich kann das diagnostizieren (auch wenn es immer wieder Menschen gibt, die meinen, ich bräuchte einen anderen Studienabschluss dazu), ich kenne auch eine Menge Ansätze, wie man diesen Kindern helfen könnte, aber es gibt NICHT EINE ZUSÄTZLICHE Stunde dafür. Nicht für die Diagnose bei allen SuS, die Auswertung bei allen SuS, die Dokumentation bei allen SuS, das Erstellen des Förderplans bei den auffälligen SuS, die Bereitstellung der Materialien entsprechend des Förderpäne, die Elterngespräche und schon gar nicht für die Förderung selbst. Alles muss im allgemeinen Unterricht erfolgen, wobei die o.g. Aspekte zu berücksichtigen sind und die Förderung entsprechend ausgerichtet sein muss.

Vielleicht kann es nicht jede Lehrkraft leisten, genaue Diagnosen zu stellen. Um so wünschenswerter fände ich, wenn es in jeder Schule in diesen Bereichen geschulte Lehrkräfte gäbe, die ausgewiesene Stunden dafür erhalten, mit Kindern, die Schwierigkeiten im Lernen haben zu arbeiten, um eine genaue Diagnose und einen Förderplan zu erstellen, der dann bearbeitet werden kann.
Noch besser wäre, es gäbe dann auch die Möglichkeit, dass diese SuS Förderung erhielten, eine Förderung, die man auch als solche bezeichnen kann und die nicht allein unterrichtsimmanent oder auf dem Papier/ im Erlass existiert, weil Schulen keine personalen Ressourcen dafür zur Verfügung gestellt bekommen.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor

Und was ist die Konsequenz aus der Diagnostik im MRT, die auch mit herkömmlichen und standartisierten Tests und Untersuchungen möglich ist.
An der Unterrichtsmethodik wird dennoch festgehalten.Weit aus größer ist doch die Zahl der Schüler mit einer antrainierten Lese-und Rechtschreibschwäche.
Auch ich schließe mich XXX an und verkneife mir weitere Kommentare zur Methode Lesen durch Schreiben im eigen initiativen und selbst gesteuerten Rechtschreiberwerb, als einer der Hauptgründe für das Scheitern der Schüler mit 27 % .

xxx
6 Jahre zuvor

@ AvL Das Wort „antrainiert“ kann man natürlich — und vielleicht sogar ehrlicher — durch „nicht trainiert“ ersetzen.

@ Palim Sind Sie dazu ermächtigt, offizielle LRS-Gutachten zu verfassen und damit den Nachteilsausgleich zu bewilligen? Schlechte Lese-, Rechtschreib- und Rechenleistungen kann sogar ich als Naturwissenschaftler erkennen, auch wenn ich sie in Klassenarbeiten bzw. Klausuren nur in den seltensten Fällen anstreiche oder gar in die Bewertung mit einbeziehe. Es dauert aber extrem lange, bis ich einem Schüler die Schwäche als tatsächliche Schwäche und nicht als Trainingsmangel abkaufe. Ein Attest berücksichtige ich, auch wenn ich an seiner inhaltlichen Richtigkeit große Zweifel habe.

Palim
6 Jahre zuvor

„Sind Sie dazu ermächtigt, offizielle LRS-Gutachten zu verfassen…“
Ich bin nicht dazu ermächtigt, offizielle LRS-Gutachten zu verfassen.
Aber ich bin dazu per Erlass verpflichtet, meine SuS von Beginn an zu beobachten und auch zu testen, Leistungen einzuschätzen und zu dokumentieren, Diagnosen zu stellen und entsprechend zu fördern. Das ist meine ausdrückliche Aufgabe.
Dabei kann oder muss ich nicht danach entscheiden, ob ein Kind einen Gendefekt, eine Beeinträchtigung oder einen anderen Grund hat, etwas nicht zu lernen oder die Voraussetzungen dafür nicht mitzubringen.
Auch kann ich zu Beginn von Klasse 1 nicht annehmen, dass ein Kind deshalb nicht gut das Lesen oder Schreiben erlernt, weil es nicht genug trainiert hätte oder faul gewesen sei.
Nicht einmal auf mögliche ärtzliche oder therapeutische Unterstützung kann ich mich stützen, denn allein die Begutachtung dauert in der Regel mindestens 12 wenn nicht 18 Monate, sofern die Eltern derartige Hinweise annehmen, eine Therapie ist dann noch nicht erfolgt.

„Schlechte Lese-, Rechtschreib- und Rechenleistungen kann sogar ich als Naturwissenschaftler erkennen, auch wenn ich sie in Klassenarbeiten bzw. Klausuren nur in den seltensten Fällen anstreiche oder gar in die Bewertung mit einbeziehe.“
Das macht eben den Unterschied zur Grundschule: Man kann die Schwächen erkennen, in der Grundschule ist man auf jeden Fall auch derjenige oder diejenige, die die Dokumentationen und die Förderung zu leisten hat. Jede Heftkontrolle, jede Beobachtung fließt auch in den Gesamteindruck mit ein und bewirkt womöglich die Erstellung oder Umstellung eines Förderplanes.

Einen Nachteilsausgleich, für den es in meinem Bundesland weder ein Attest noch ein offizielles Gutachten braucht, würde ich in Klasse 1 nur in Ausnahmen festlegen, ein Beispiel ist eine extreme Hörschwäche (da lagen Atteste und mehrere Testergebnisse vor), wobei der Nachteilsausgleich die für dieses Kind notwendigen anderen Lernbedingungen regelt.
Bis zu einem LRS-Nachteilsausgleich dauert es in der Regel viel länger, die Förderung setzt schon lange davor ein. Im übrigen ist ja ein Nachteilsausgleich auch nicht gleichzusetzen mit dem Ende der Förderung. Selbst wenn die Schwäche aus einer körperlichen Beeinträchtigung resultiert, benötigt das Kind Unterstützung, um zu lernen, die nicht vorhandenen Fähigkeiten zu kompensieren und dennoch Grundlegendes zu erlernen.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Da ist dann wohl ein sehr entscheidender Unterschied zwischen Grundschule wie bei Ihnen und weiterführender Schule wie bei mir. Ich habe schon reichlich LRS-Schüler gesehen, die es sich auf ihrem Nachteilsausgleich sehr bequem gemacht haben, die leider oft genug nur halbgare LRS-Förderung hin oder her.

Nachteilsausgleiche gibt es in NRW nur auf Attest, beim Abitur selbst nur bei Nachweis eines durchgehend angewandten Nachteilsausgleiches während der Qualifikationsphase. Dyskalkulie gilt im Gegensatz zu LRS oder Asperger in der Oberstufe nicht als Benachteiligung, wahrscheinlich weil ein echter Dyskalkologe die Qualifikation für die Oberstufe nicht schaffen kann — ein durchaus nachvollziehbarer Grund.

AB
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

In NRW liegt die Feststellung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche in der Verantwortung der Schule. Konkret: Die Deutschlehrerin / der Deutschlehrer stellt eine Lese-Rechtschreib-Schwäche fest und meldet das betroffende Kind nach Rücksprache mit der Klassenkonferenz der Schulleitung. Diese entscheidet dann über die Teilnahme an einem schulinternen Förderkurs. Auch entscheidet die Schulleitung über einen möglichen Nachteilsausgleich.

Wichtig: Aus vorhandenen Gutachten und Attesten kann kein Anspruch auf einen Nachteilsausgleich abgeleitet werden (wie manche Eltern glauben). Ein externes LRS-Gutachten, z.T. teuer erworben, kann im Hinblick auf diese Frage wertlos sein. Entscheidend ist immer die fachlich-pädagogische Einschätzung durch die Schule.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  AB

Danke für die Konkretisierung. Die Feststellung von lrs steht und fällt mit der Qualität des Tests und den Statistikkenntnissen des Lehrers. Im Vergleich zur Dyskalkulie muss ich beides stark anzweifeln, vorrangig den Test.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

„Die Feststellung von lrs steht und fällt mit der Qualität des Tests und den Statistikkenntnissen des Lehrers.“
Im Erlass ist kein „Test“ gemeint, es ist nicht zwingend notwendig, dass einer stattfindet. Beobachtungen reichen aus – DAS ist in der Grundschule ohnehin an der Tagesordnung.

Die fachlich-pädagogische Einschätzung der Kollegen können Sie dann immer noch anzweifeln.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  AB

In Niedersachsen ist es ähnlich, wobei die Klassenkonferenz selbst einen möglichen Nachteilsausgleich festlegen kann – ohne vorherigen Antrag der Eltern.
Es klang aber in anderen Beiträgen hier eher so, als müssten die Eltern in anderen Bundesländern außerschulische Gutachten vorlegen.

Schulinterne Förderkurse können nur selten eingerichtet werden. Sie sind zwar im Erlass aufgeführt, es stehen aber keine Stunden zur Verfügung.

„Halbgare Förderung“ entsteht, wenn Lehrkräfte sich dem Gedanken verweigern, dennoch dafür eingesetzt sind, oder aber wenn Lehrkräften die Zeit fehlt, sich auseinanderzusetzen. Jede Schwäche, Beeinträchtigung etc. erfordert, dass man sich als Lehrkraft einarbeitet, einliest, Ziele setzt, Methoden wählt, Materialien sucht oder erstellt, unterrichtsimmanent Maßnahmen ergreift. Während es für LRS eine Menge Fachliteratur gibt, ist das bei anderen Beeinträchtigungen nicht immer so. Hinzu kommt, dass man etliches in 1:1-Situation anbahnen müsste oder zumindest in einer Kleingruppe üben könnte. Dafür sind aber ebenfalls keine Stunden oder Kräfte vorhanden.

Die Auseinandersetzung mit Beeinträchtigungen gehört m.E. zum Studieninhalt eines jeden Lehrers, da ja an jeder Schule SuS mit LRS, Dyskalkulie, Autismus beschult werden (können), exemplarisch sollten dann auch weitere Aspekte mit beleuchtet werden (verschiedene Förderbedarfe, verschiedene Krankheitsbilder, die ebenfalls einen Nachteilsausgleich bedingen können).

Wer würde wohl sagen: „Der Schüler ist nicht blind! Der ist nur faul und ruht sich drauf aus.“

Amalia B
6 Jahre zuvor

Vielen Dank für den Artikel. Eine interessante Nutzung des MRT. Generell finde ich es schon gut, dass das eine neue Möglichkeit gibt Probleme frühzeitig zu diagnostizieren.