Mobbing unter Schülern: Die „Bild“-Zeitung empfiehlt Eltern, Lehrer zu verklagen – sogar Schmerzensgeld sei drin

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BERLIN. Mobbing unter Schülern, das hat in der vergangenen Woche eine PISA-Sondererhebung ergeben, ist in Deutschland recht weit verbreitet – News4teachers berichtete darüber. Auch die „Bild“-Zeitung hat das Thema aufgegriffen. „Können Eltern die Lehrer verklagen?“, so fragt das Boulevard-Blatt in den bekannten Großbuchstaben. Die lapidare Antwort: Ja. Unter Umständen könne sogar Schmerzensgeld erstritten werden.

So sieht die "Bild"-Berichterstattung aus. Die Antwort auf die Eingangsfrage findet sich dann im Text: Klar. Screenshot
So sieht die „Bild“-Berichterstattung aus. Die Antwort auf die Eingangsfrage findet sich dann im Text: Klar. Screenshot

Von Seiten der Lehrerverbände ist immer öfter zu hören, dass Lehrer sich mit Klagen von Eltern herumschlagen müssen. Nach Angaben des Leiters der Rechtsabteilung des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV), Hans-Peter Etter, hat sich die Anzahl an Rechtsfällen in den vergangenen 15 Jahren insgesamt vervierfacht. Möglicherweise kommen in den nächsten Wochen noch einige hinzu: Die auflagenstarke „Bild“-Zeitung empfiehlt Eltern nämlich aktuell, Lehrer zu verklagen, wenn die nichts dagegen unternehmen, dass ihr Kind von Mitschülern gemobbt werde.

Pflicht! Sofort!

„Die Schule hat die Pflicht, sich um einen Mobbing-Verdacht sofort zu kümmern“, so berichtet das Blatt und rät Eltern: „Wenden Sie sich zuerst an den Lehrer. Tragen Sie die Vorfälle sachlich vor und bitten Sie ihn um Hilfe. Besprechen Sie mit ihm gemeinsam eine Strategie. Bitten Sie ihn, dass er das Mobbing allgemein besprechen und nicht Ihr Kind als Fallbeispiel erwähnen soll.“ Je nach Art und Schwere der Handlung könnten gegen den Täter pädagogische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen verhängt werden.

Wenn die Schule aber nichts unternimmt, weil sie beispielsweise den Fall für nicht gravierend hält? „Geht der Lehrer nicht gegen Mobbing vor, verletzt er seine Aufsichtspflicht“, so informiert „Bild“. „Hilft auch nicht die Beschwerde bei der Schulleitung, so können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde erheben. Über die Beschwerde entscheidet nicht die Schulleitung, sondern die übergeordnete Schulbehörde. Im Normalfall wird die Schulbehörde reagieren und Disziplinarmaßnahmen einleiten. Selbstverständlich können Sie zusätzlich den Lehrer beziehungsweise die Schulleitung wegen Amtspflichtverletzung verklagen und eventuell Schmerzensgeld erstreiten.“

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Eltern klagen immer öfter gegen Lehrer – Beispiel Oldenburg: Wie eine Lappalie sich hochschaukelt

Dann setzt das Revolverblatt noch einen drauf – und fragt: „Was, wenn der Lehrer selbst mobbt?“ Die Antwort: „Dem Lehrer obliegen Schutz- und Fürsorgepflichten gegenüber den Kindern. Mit Mobbing-Attacken verletzt er seine Dienstpflichten. Somit kann der disziplinar- und sogar strafrechtlich belangt werden.  Schon bei Beleidigung oder Verleumdung Ihres Kindes kann Strafanzeige bei der Polizei gestellt werden. Auch in diesem Fall können zivilrechtlich gegen den Lehrer unter Umständen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden.“

Immerhin empfiehlt die Redaktion (die nicht zu erkennen gibt, aus welcher Quelle sie ihre Ratschläge schöpft): „Zunächst sollte das Gespräch mit dem Lehrer gesucht werden.“ Danach gilt aber umgehend, so der Eindruck: Feuer frei! Agentur für Bildungsjournalismus

Hier geht es zum Bericht der „Bild“-Zeitung.

Neue PISA-Daten: Mobbing unter Schülern ist in Deutschland weit verbreitet – was Sie als Lehrkraft dagegen tun können

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8 Kommentare
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xxx
6 Jahre zuvor

Genau solche Artikel sind das Feuer, mit dem die sündhaft teuren Helikopterführerscheine refinanziert werden können. Schlechte Noten für das hochbegabte Kind kann der Anwalt viel besser korrigieren als z.B. das Kind selbst durch Mitarbeit im und nach dem Unterricht.

sofawolf
6 Jahre zuvor

Auch an dieser Stelle wiederhole ich mich. Es geht quasi nur um einen neuen Beleg. 🙂 Was den Lehrerberuf wirklich unattraktiv macht, zeigt dieser Artikel. Das Rezept dagegen ist dann eine Gehalltserhöhung? Ich fange an zu verstehen: Damit wir das Schmerzensgeld zahlen können.

Natürlich dürfen Lehrer Schüler nicht hänseln und sie dürfen auch nicht wegschauen, wenn Schüler Schüler hänseln. Genauso wenig wie Schüler Lehrer schikanieren dürfen. Gegen all das muss vorgegangen werden. Ich plädiere sogar für eine Null-Toleranz-Politik. Aber die Gleichen, die Eltern zu Anklagen raten, wenn Lehrer gegen Ausgrenzung nichts tun, sind ja auch die Gleichen, die Eltern raten, wie man sich gegen Sanktionen von Lehrern wehren kann.

Wer tut was dagegen? Welche Partei? Welcher Berufsverband? Wer macht den Lehrerberufs wirklich wieder attraktiv?

drd
6 Jahre zuvor

Darf man Eltern auch verklagen wegen Nichtwahrnehmung ihrer Erziehungspflicht?

sofawolf
6 Jahre zuvor

@ drd,

ich glaube sogar, in gewisser Weise ja. Sie müssen mit Sanktionen rechnen, z.B. im schlimmsten Falle Entziehung des Sorgerechts.

Paddy
6 Jahre zuvor

Es ist ganz einfach: Habt ihr eure Augen offen beim mobbing, gibts keine Probelem-und wer nicht reagiert, der darf sich nicht wundern wenns ihm an den kragen geht-ZU RECHT!

GriasDi
6 Jahre zuvor
Antwortet  Paddy

Es ist ja gerade ein Kennzeichen von Mobbing, dass es hinter dem Rücken aller stattfindet. Bis man sowas merkt, kann es auch zu spät sein. Augen offen halten alleine reicht nicht.

Patrick Walser
6 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

natürlich nicht-MACHT DIE AUGEN AUF VERDAMMT IHR HABT 2 DAVON!

simmiansen
5 Jahre zuvor
Antwortet  Patrick Walser

Wer poltert denn hier auf Schülerniveau? Geht es auch sachlich?