Sachsen gibt sich ein neues Schulgesetz – und Kultusministerin Kurth möchte die Belastung für die Schüler durch Unterricht reduzieren

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DRESDEN. Das neue Schulgesetz für Sachsen ist beschlossene Sache. Nach langwierigen Debatten stimmte der Landtag am Dienstag mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition dem Entwurf der Regierung zu. Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU) sprach von einem der «bedeutendsten Gesetzgebungsvorhaben dieser Legislatur», die Opposition beklagte dagegen vertane Chancen.

Lobt ihr Schulgesetz: Sachsens Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU). Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC-BY-SA 3.0
Lobt ihr Schulgesetz: Sachsens Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU). Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC-BY-SA 3.0

Ministerin Kurth plädierte dafür, die Belastung der Schüler durch den Unterricht zu reduzieren. Mit Blick auf den Bildungs- und Erziehungsauftrag werde man sich deswegen alle Lehrpläne und Stundentafeln ansehen müssen. Die Schulen erhielten künftig mehr Freiheit und Eigenverantwortung. Das Gesetz sichere obendrein Schulen im ländlichen Raum, was aber auch zusätzlichen Lehrerbedarf bedeute. Sachsen werde bei Lehrern auch weiter auf Seiteneinsteiger zurückgreifen.

«Sachsen hat nachweislich ein erfolgreiches, leistungsfähiges und anerkanntes Bildungssystem. Dieses haben wir stetig weiterentwickelt und dabei die bewährte Struktur nie in Frage gestellt. Das wird auch mit dem novellierten Schulgesetz so bleiben», betonte Kurth. Zuvor hatte bereits CDU-Schulexperte Lothar Bienst Forderungen nach einem längeren gemeinsamen Lernen der Schüler über Klasse 4 hinaus eine klare Absage erteilt. Mit der CDU werde es keine «Experimente» geben.

Eltern wollen gemeinsames Lernen nach Klasse 4 – Schwarz-Rot will‘s nicht. Forscher kritisiert neues Schulgesetz: Chance vertan!

So werden Schüler in Sachsen weiterhin schon nach der vierten Klasse aufgeteilt: Die einen gehen auf das Gymnasium, die anderen auf die Oberschule. Erziehungswissenschaftler wie der Dresdner Professor Wolfgang Melzer halten eine solch frühe Selektion für falsch. Er verwies am Rande der Debatte noch einmal darauf, das 75 Prozent der Eltern ein längeres gemeinsamen Lernen wünschten. Lediglich die CDU versperre sich diesem Anliegen.

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Wie sehr auch die SPD an der Gemeinschaftsschule hängt, wurde beim Auftritt ihrer Bildungsexpertin Sabine Friedel klar. Man stimme mit dem «Arm dagegen, aber mit dem Herzen dafür», sagte sie zu einem entsprechenden Änderungsantrag der Grünen. Die SPD beugte sich in dieser Frage der Koalitionsdisziplin. Die Gemeinschaftsschule dürfte weiter ein Thema bleiben, Befürworter halten perspektivisch eine Volksabstimmung für denkbar.

Zwergschulen erhalten!

Mit dem Gesetz gilt das Moratorium zur Schließung von Schulen im ländlichen Raum weiter. Für Oberschulen auf dem Lande reichen künftig 20 statt 25 Schüler pro Jahrgang, um eine Klasse zu bilden. Künftig ist nicht nur in der Grundschule jahrgangsübergreifender Unterricht möglich. An allen 283 Oberschulen soll es außerdem einen Schulsozialarbeiter geben und die Schulen erhalten mehr Freiheiten. Ein Übergang von der Oberschule ans Gymnasium kann nach jedem Schuljahr erfolgen.

Die Opposition kritisierte das Gesetz an vielen Punkten und brachte zahlreiche Änderungsvorschläge ein – erfolglos. Die Linken empfanden schon den Titel – «Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen» als Etikettenschwindel. Tatsächlich handele es sich um ein «rückwärtsgewandte Reparatur», sagte Cornelia Falken. Petra Zais (Grüne) sah zwar positive Ansätze – in vielen Fragen aber vor allem Stillstand: «Es ist ein Gesetz der vergebenen Chancen.» dpa

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7 Kommentare
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xxx
6 Jahre zuvor

Stimmt, man darf die Pausen während der Schulzeit nicht durch lästigen Unterricht unterbrechen …

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Auf Gutdeutsch – die einwohnerstarken Bundesländer sollen die sächsische Bildungspolitik kofinanzieren.
Kann mir bitte jemand erklären, warum die Fünf FNBL einschließlich Gesamtberlin mehr Schulen benötigen als z.B. NRW. Und anschließend rühmen sich diese Kleinststaaten ihrer deutlich höheren Ausgaben je Schüler. Irgendwie verstehe ich es nicht – liegt vermutlich an der Tatsache, dass ich ein NRW ABI, ein Oberharzer Diplom und zwei zweite Staatsexamina in NRW abgelegt habe, wobei eines dieser zweiten Staatsexamen vor einem gemeinamen Prüfungsausschuss der Altbundesländer abgenommen worden ist.

sofawolf
6 Jahre zuvor

Klingt doch alles gar nicht so schlecht: „Zwergschulen“ erhalten; Lehrpläne entrümpeln; Schulsozialarbeiter; mehr Eigenverantwortung für die Schulen …

Länger gemeinsam lernen, ja, hätte ich befürwortet.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Ich stimme Ihnen zu, wenn Entrümpeln nicht so häufig ersatzloses Streichen der anspruchsvollsten Inhalte bedeuten würde. Über mangelnde Ausbildungs- und Studierfähigkeit sowie Leistungsbereitschaft wurde schon oft geklagt. Bei geringeren Anforderungen verstärken sich diese Kritikpunkte noch.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Ich stimme Ihnen zu, wenn Entrümpeln nicht so häufig ersatzloses Streichen der anspruchsvollsten Inhalte bedeuten würde. Über mangelnde Ausbildungs- und Studierfähigkeit sowie Leistungsbereitschaft wurde schon oft geklagt. Bei geringeren Anforderungen verstärken sich diese Kritikpunkte noch.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Sorry, doppelklick…

sofawolf
6 Jahre zuvor

@ xxx,

ok.