Behörden zanken, Richter entscheidet: Krankenkasse muss Behindertem die Schulweg-Begleitung bezahlen

CELLE. Ein Streit über die Zuständigkeit von Behörden darf nicht zu Lasten des Betroffenen gehen. Eine Krankenkasse muss deshalb einem schwerbehinderten Schüler die Kosten für seine Begleitung auf dem Schulweg auch dann zahlen, wenn es sich eigentlich um eine Leistung der Sozialhilfe handelt. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Eilverfahren entscheiden (Az.: L 4 … Behörden zanken, Richter entscheidet: Krankenkasse muss Behindertem die Schulweg-Begleitung bezahlen weiterlesen