Abschiebungen von Kindern aus Schulen: GEW gibt Rechtsratgeber für Lehrkräfte heraus, wie sie sich wehren können

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MÜNCHEN. Fälle von Abschiebungen, bei denen die Polizei oder Ausländerbehörden in der Schule erscheinen, um betroffene Schülerinnen aus dem Unterricht holen zu lassen, häufen sich in jüngster Zeit – für die GEW ein Skandal. Sie hat deshalb jetzt im Zusammenwirken mit dem Münchner Anwalt Hubert Heinold einen rechtlichen Leitfaden erstellen lassen, wie sich Lehrkräfte rechtssicher gegen die dann geforderte Mitwirkung zur Wehr setzen können. Der Ratgeber ist bundesweit relevant.

Hauptsache weg? Foto: André Hengst / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)
Hauptsache weg? Foto: André Hengst / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

Das Fazit des Papiers vorab: „Es wurde berichtet, dass die Polizei an Schulleitungen herantrat, um zu erfragen, ob ein Schüler an bestimmten Tagen Unterricht habe und wo er anzutreffen sei. Eine solche Anfrage braucht von der Schule oder deren Mitarbeitern (z. B. Lehrern) nicht beantwortet zu werden.“ Die Grundaussage des Leitfadens sei, dass nach Bundesaufenthaltsgesetz keine Auskunftspflicht gegenüber der Polizei bestehe, so erklärt der Vorsitzende der bayerischen GEW, Anton Salzbrunn. „Keine Kollegin und kein Kollege muss der Polizei mitteilen, an welchem Ort sich eine geflüchtete Person aktuell befindet.“

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Die zentrale Forderung der GEW laute, den Kinderrechten und dem international gültigen Menschenrecht auf Bildung (UN-Sozialpakt, UN-Kinderrechtskonvention und Charta der Grundrechte der EU) einen höheren Stellenwert einzuräumen als den nationalen aufenthaltsrechtlichen Vorschriften. „Bildungseinrichtungen“, so meint die Gewerkschaft, „müssen Schutzräume sein!“

Der nun erarbeitete Leitfaden, der auch bundesweit genutzt werden könne, unterstütze diese Forderung der GEW. „Weil Pädagoginnen und Pädagogen sowie Beschäftigte in Bildungseinrichtungen nicht direkt an Abschiebungen mitwirken müssen und gegenüber der Polizei nicht zur Auskunft verpflichtet sind, brauchen sie eine Handlungsorientierung, wie sie in konkreten Fällen verfahren können. Diese Orientierung soll der Leitfaden geben“, so heißt es in einer Pressemitteilung.

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Die Bildungsgewerkschaft fordert darin „mit Nachdruck“ eine sichere Aufenthaltsperspektive für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen, nicht nur bis zum Abschluss ihres Bildungsweges beziehungsweise ihrer Ausbildung sondern selbstverständlich auch darüber hinaus. Salzbrunn: „Sollten Abschiebungen während Schulbesuch, Integrationskursen, Qualifizierungsmaßnahmen oder anderen Bildungsmaßnahmen nicht aufhören, behält sich die GEW weitere Schritte vor.“

Der Leitfaden lässt sich hier herunterladen.

 

 

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