Bleibt Gruppe von Grundschullehrkräften bei A13 außen vor? GEW: Nicht noch weitere Ungerechtigkeiten!

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BERLIN. Die Berliner GEW hat das Vorgehen des Senats bei der geplanten Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte kritisiert – und fordert die Senatsbildungsverwaltung auf, die Inhalte der rot-rot-grünen Koalitionsvereinbarung unverzüglich umzusetzen. In einem Dringlichkeitsantrag zum Entwurf der Bildungslaufbahnverordnung, den die Landesdelegiertenversammlung der Gewerkschaft heute verabschiedet hat, fordert die Bildungsgewerkschaft die „zeitnahe Höhergruppierung der Kolleginnen und Kollegen, die nach älteren rechtlichen Regelungen ausgebildet wurden“ und „die Anerkennung der beruflichen Erfahrungen dieser Kolleginnen und Kollegen bei der Höhergruppierung“.

Seit Herbst 2016 führt die GEW BERLIN Gespräche mit den zuständigen Verwaltungen und den politisch Verantwortlichen zur Umsetzung der Erklärung mit dem Finanzsenator aus dem August 2016. „In diesen Gesprächen waren wir uns einig, dass auch die Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte, die noch nicht nach dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz vom 20. Februar 2014 ausgebildet wurden, unkompliziert und in einem überschaubaren Zeitraum zu erfüllen sein müssen. Dies hat Senatorin Scheeres in öffentlichen Statements immer so bekundet“, erklärte Doreen Siebernik, Vorsitzende der GEW Berlin. Besprochen wurde ein System, nach dem der Aufstieg bei Erreichen einer bestimmten Punktzahl in drei Kategorien, berufliche Erfahrung, ausgeübte Funktionen und absolvierte Fortbildungen, erfolgen soll.

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Nahezu drei Monate später als angekündigt hat die Senatsbildungsverwaltung Anfang Juni eine Bildungslaufbahnverordnung (BLVO) und eine Fortbildungsverordnung (FoBiFo) vorgelegt. „Die beiden Verordnungen enthalten nun keinerlei Regelungen zum Aufstieg der Grundschullehrkräfte, die nach älteren rechtlichen Regelungen ausgebildet wurden“, erläuterte Udo Mertens, Leiter des Vorstandsbereichs Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik. „Damit bleibt unklar, wann und unter welchen Bedingungen die Höhergruppierung dieser Kolleginnen und Kollegen vonstattengehen soll. Das widerspricht der Koalitionsvereinbarung und der Erklärung mit dem Finanzsenator und ist völlig inakzeptabel“, unterstrich Mertens.

Die Lehrkräfte für untere Klassen mit einer Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR sollen nun plötzlich nicht erfasst werden. „Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen sind empört. Nach über 30 Jahren Tätigkeit an der Grundschule sollen sie nun von der Höhergruppierung ausgeschlossen werden“, sagte Mertens. „Das wird die GEW Berlin so nicht hinnehmen. Wir werden Möglichkeiten und Formen des Protestes  auch außerhalb einer Tarifauseinandersetzung finden, um unseren Widerstand gegen die BLVO deutlich zu artikulieren und Druck auszuüben. Die Lehrkräfte für untere Klassen müssen von der Höhergruppierung ebenfalls erfasst werden“, so Mertens weiter.

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Die GEW-Landesvorsitzende forderte die Senatsverwaltung auf, noch vor den Sommerferien die Rechtsverordnung vorzulegen, nach der die Höhergruppierung aller Grundschullehrkräfte geregelt werden soll. „Der Senat muss die Lebensleistung der Kolleginnen und Kollegen anerkennen und nicht noch weitere Ungerechtigkeiten in die Berliner Grundschulen hineintragen. Die notwendigen  Haushaltsmittel für die Höhergruppierung aller betroffenen  Kolleginnen und Kollegen müssen zur Verfügung gestellt werden“, stellte Siebernik klar.

Bei aller Kritik begrüßt die GEW, dass die Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte, die nach neuem Lehrkräftebildungsgesetz ausgebildet wurden, per Gesetz auf den Weg gebracht ist und noch vor den Sommerferien beschlossen werden soll.

Hintergrund: Die Bezeichnung „Grundschullehrkräfte“ beinhaltet alle Lehrkräfte mit einem Wahlfach. Lehrkräfte mit einem Wahlfach sind an allen Berliner Schulformen tätig. N4t

 

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