Kommentar: Förderschulen helfen langfristig nicht, die Inklusion zu stemmen

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Ein Gastkommentar von Markus Peters/Weser-Kurier

BREMEN. Bremens Bürgermeister Carsten Sieling hat es jetzt auch erkannt: Die Inklusion ist kein Selbstläufer und wird nur schwer zu stemmen sein. Ob bei dieser Erkenntnis die Ergebnisse der Landtagswahlen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen eine Rolle gespielt haben, ist reine Spekulation. Dennoch ist es kein Ausweg, als Eingeständnis des bisherigen Scheiterns den langfristigen Erhalt der Förderschulen – wie es zum Beispiel die AfD will – zu fordern. Denn Deutschland hat sich immerhin in einer UN-Konvention dazu bekannt, das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern zu ermöglichen.

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Da hinkt die Bundesrepublik bisher weit hinterher. In kaum einem anderen Land der Welt wurden in der Vergangenheit Behinderte so leichtfertig in Förderschulen abgeschoben wie hier. Nur knapp ein Drittel aller behinderten Kinder besucht zwischen Füssen und Flensburg eine Regelschule. In anderen europäischen Ländern ist das anders. Italien zum Beispiel – inspiriert durch die Pädagogik von Maria Montessori – kommt seit vierzig Jahren fast komplett ohne Förderschulen aus.

Inklusion ist richtig und wichtig. Sie wird aber nicht zum Nulltarif zu haben sein. Wer sich wie die Bundesrepublik dem gemeinsamen Lernen verpflichtet hat, der muss auch die Konsequenzen ziehen und die Schulen entsprechend ausstatten: räumlich und personell. Es ist ein Hohn, dass laut einer aktuellen Umfrage nur 16 Prozent der Lehrer ihre Schule als barrierefrei bezeichnen. Selbst für die einfachste Form der Inklusion, dem gemeinsamen Unterricht mit körperbehinderten Kindern, sind die Voraussetzungen längst noch nicht geschaffen. Inklusion ist kein Sparprogramm. Sie benötigt noch für Generationen hohe Investitionen in die Schulen. Doch am Ende werden alle davon profitieren: sowohl die behinderten als auch die nicht behinderten Kinder.

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OMG
6 Jahre zuvor

Acuh wenn es wieder Hiebe gibt: Es gibt kein völkergewohnheitsrechtliches Menschenrecht auf Inklusion. Die Resolution ist in Bezug auf den UN-Sozialpakt zu sehen, der wiederum einen ausführenden Ausschuss hat und der wiederum mit seinen Auslegungen halbwegs neues Völkerrecht generieren könnte!
Inklusion wird zum gewohnheitsmäßigen völkerrechtlichen Menschenrecht werde, ohne Zweifel. Aber, so schnell ist das Völkerrecht in Entwicklung und Kodifizierung nicht.
Die Umsetzung der inklusiven Maßnahmen hat unverzüglich zu Beginnen, ist aber als zeitlicher Verlauf zu sehen. So schätzen es die völkerrechtlichen Gutachten zur Konvention.

ProblemkindSchule
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Zumindest ist mit der UNBRK vereinbart, dass jeder Staat seine Mittel voll auszuschöpfen hat, um die Umsetzung des – nicht zu diskutierenden – Menschenrechtes auf Aufwachsen in/ Teilhabe an der allgemeinen Gesellschaft weiter voranzutreiben. Sieht man sich den OECD-Vergleich der Bildungsausgaben an, ist das für Deutschland noch längst nicht der Fall.
Auf keinen Fall ist die UNBRK so auszulegen, dass man sich zurücklehnen kann und sich einer inklusiven Pädagogik verweigert, weil erst mal jede Schule einen Aufzug benötigt.
Den braucht sie auch für behinderte Eltern und Lehrer.

sofawolf
6 Jahre zuvor

Naja, was wird heutzutage nicht mal eben alles schnell zum Menschenrecht erklärt. Schade eigentlich, denn es entwertet die wirklichen Menschenrechte.

Meist wird ja gesagt, die Inklusion sei gut, aber sie sei schlecht finanziert. Nein, ich stelle die Inklusion generell infrage – vor allem für Kinder, die „geistig“ nicht mithalten können (bei körperlichen Behinderungen kann mir Inklusion hingegen gut vorstellen). Ich kann mir auch nicht recht vorstellen, wie es besser funktionieren soll, wenn der Zweitlehrer nicht nur einige wenige Male in der Woche mit dabei ist, sondern immer, in jeder Stunde. Dann mache ich Unterricht mit der Klasse und er/sie macht Unterricht mit den Inklusionskindern? Wozu dann alle gemeinsam in einem Raum? Ich meine, ist das dann Sinn und Zweck der Inklusion, dass einfach nur alle im gleichen Raum sitzen, auch wenn die einen ganz was anderes machen als die anderen?

Und wer bereitet den Unterricht für die Inklusionskinder vor? Der Zweitlehrer oder ich? Und wenn es da ganz unterschiedliche Förderbedarfe gibt, dann bereiten „wir“ nicht nur eine Nebenvariante Unterricht vor, sondern 3, 4, 5 verschiedene? Die macht dann der Zweitlehrer mit den jeweiligen Kindern und ich mache den „normalen“ (ebenfalls möglichst individuellen und differenzierten) Unterricht mit den 20-25 anderen Kindern?

Als ich mal „Begleitersonen“ im Unterricht dabei hatte, hat mir das nicht gefallen. Es war wie mit einem undisziplinierten Kind, das ständig dazwischenquatscht. Aber ich durfte nichts dazu sagen, es war ja ein Kollege. 😉

ProblemkindSchule
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Sehr merkwürdig, sich jetzt erst (8 Jahre später) die Beschulung von körperbehinderten Kindern gerade mal „vorstellen“ zu können, dies müßte doch schon seit Jahren möglich und selbstverständlich sein, selbst ohne das sich pädagogisch etwas ändern musste. Eine Rampe und Klassenzimmer im EG – was gibt es da zu diskutieren?
Aber die Sonderschulen haben die Gesellschaft ja all die Jahre so gut von allem Problemlösungsdenken befreit… Dass man an Sonderschulen für Körperbehinderte nicht das Abi machen konnte, tja, Pech, nicht wahr?

Nein, inklusive Pädagogik besteht nicht darin, dass der Sonderpädagoge die Sonderkinder weiter im Parallelsystem die Sonderkinder bespaßt, nur jetzt nicht mehr an der Extra-Schule, sondern im gleichen Raum. Bitte gehen Sie zum Kongress nach Köln, da werden Sie sicher gute Anregungen bekommen, wie das geht. (Stichwort: Kooperation und Lernformen, die alle Kinder aktiv mit einbeziehen, weil alle Kinder Teil von Inklusion sind, also nach Ihrem Duktus „Inklusionskinder“)

Heinrich
6 Jahre zuvor

Den größten Erfolg beim Sport hat ein SPortler, wenn er mit Leuten trainiert die ähnlich gut sind wie er. In der Schule soll es Ziel sein, dass 200kg Mann mit Usain Bolt zusammen läuft und das nennt man dann Inklusion. Wer das nicht will ist ein Menschenfeind und diskriminierend. Dann sind also alle Sportler die nicht mit Hinz und Kunz trainieren wollen diskriminierend?

ProblemkindSchule
6 Jahre zuvor
Antwortet  Heinrich

OMG.
Nein, alle trainieren laufen. Der schnelle läuft schnell und trainiert seine Schnelligkeit. Er feuert die anderen an, wenn er schon im Ziel ist. Und dann gibt es welche, die trainieren nicht auf Weltrekord, sondern Mittelmaß bzw. bewegen sich einfach so schnell wie sie können. Auf jeden Fall wollen sie auch laufen, weil sie bei anderen sehen, dass diese das auch tun.
Dann ist nicht jeder ein Langstreckenläufer. Es gibt auch Experten für Kurzstrecke. Und es gibt Staffellauf. Und es gibt Spiele, in denen man zusammen ziemlich viel laufen muss und dabei auch trainiert.
Was alle nicht brauchen, ist: 2 unterschiedliche Sporthallen – eine Sonderhalle und eine Regelhalle.

Wilma Pause
6 Jahre zuvor

„Nach soziologischem Verständnis kann es keine Inklusion ohne Exklusion geben. Wer in der einen Partei Mitglied ist oder einer bestimmten Konfession angehört, ist dadurch von der anderen ausgeschlossen. Die ganze Gesellschaft setzt sich aus Millionen partieller Gruppierungen und Korporationen zusammen, seien es politische, religiöse, künstlerische, sportliche oder sonstige. Sie heben sich jeweils voneinander ab, ohne damit als schlechthin ausgeschlossen zu gelten. So beansprucht zum Beispiel das Prinzip der geschlechtlichen Koedukation keine absolute Geltung, und der Frauensport gilt nicht als Exklusion des Männersports und umgekehrt. Niemand kommt auf die Idee, die Paralympics für Behinderte in die üblichen Olympischen Spiele zu inkludieren.“ (Otto Speck, emeritierter Professor für Sonderpädagogik an der Ludwig-Maximilians-Universität München)

http://www.sueddeutsche.de/bildung/inklusions-debatte-inklusive-missverstaendnisse-1.2182484

Pälzer
6 Jahre zuvor

Mich interessiert die Qualifikation von Herrn Markus Peters, dem Untertitel nach könnte er Journalist sein, dem anklagenden meinungsmachenden Tonfall seines Textes nach schreibt er lieber Kampagnentexte als Berichte. Dass behinderte Kinder in Deutschland bisher „leichtfertig“ behandelt wurden und wir nun endlich dem großen Vorbild Italien näher kommen, wird die Förderschullehrer sicher interessieren. Aus meiner beschränkten Perspektive kann ich nur sagen, dass in meiner 5. Klasse alle Kinder aufatmeten, als wir unser verhaltenskreativstes Kind los waren, weil es künftig zu einer Waldorfschule gehen will. Davon haben alle profitiert.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor

Und immer wieder wird die Gegnerschaft zur inklusiven Beschulung mit der AfD in Verbindung gebracht.
Hinzu kommt dann noch die gebetsmühlenartige Wiederholung der Umsetzung eines angeblichen Menschenrechts durch eine faktisch schlechtere Beschulung geistig benachteiligter Menschen.
Aber einem größeren Enthusiasmus setzen sich Eltern für den Erhalt der Förderschulen ein.
Diese unheilvolle Allianz aus Gut-Menschentum, Ahnungslosigkeit und seherischer Verblendung vom Kampf für etwas, wovon diese Personen nicht viel verstehen, das allein erinnert einen an religiöse Verblendung.
Überzeugen kann man diesen Personenkreis nicht, also wird er politisch in die Schranken verwiesen.
Deshalb gibt es weiter eine optimale Förderung unserer Kinder mit validen Methoden in den Förderschulen.

ProblemkindSchule
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Man könnte auch umgekehrt sagen, dass Sie ahnungslos sind, weil Ihnen leider nicht bekannt ist, wie tatsächliche inklusive Schulen arbeiten. Und, mein Eindruck, Sie wollen es auch gar nicht wissen, weil es nicht das ist, was Ihrem Interesse entspricht.

Papa 51
6 Jahre zuvor

Schließen Sie da nicht von sich auf andere? Wollen Sie denn etwas wissen, wenn es nicht Ihrem Interesse und vor allem persönlichen Betroffensein entspricht?
Das geht doch jedem so, jedenfalls mir.
Es ist nicht fair, anderen einen Vorwurf dafür zu machen, dass sie genauso oder ähnlich gestrickt sind wie ich selbst.

Pälzer
6 Jahre zuvor

Ich habe von einer „tatsächlich inklusiven“ Schule gehört, der christlichen Privatschule „Matthias-Claudius-Schule“ in Bochum. Ich hörte auch davon, wie sehr sie dort um den Erhalt der (notwendigen) zweiten Lehrkraft pro Klasse kämpfen müssen. Ja, es gibt solche Schulen, aber nur sehr wenige. Wie viele kennen Sie?
Nun sind wir nicht ganz ahnungslos. Wir hören Berichte anderer Lehrer, lesen Statistiken und die Diskussionen auf 4Teachers. Die kategorische Forderung, ALLE Schulen müssten so werden wie die wenigen bekannten positiven Beispiele, erscheint vielen von uns Lehrern unrealistisch.
Wenn der Staat uns nicht mal bei der Einführung neuer Lehrpläne echte Fortbildungen gewährt, wird er dann für eine „echte“ Inklusion all das durchführen, was die Initiatoren der Bochumer Schule sich auf eigene Faust erarbeitet haben?
Wenn die Landesregierungen nicht mal Lehrer für 100% des Unterrichts der“normalen“ Schüler bereitstellen, werden sie dann eine zweite Lehrkraft für jede Klasse bezahlen und an jedes Klassenzimmer einen Differenzierungsraum anbauen.
Ich weiß nicht, ob Sie Lehrer sind oder ein Problemkind an Ihrer Schule waren, wie Ihr Pseudonym es nahelegt. Aber Ihr Vorwurf, wir folgten eigensüchtigen Interessen, scheint mir unpassend.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Wenn das Land die Bedingungen für den allegemeinen Schulbetrieb nicht stemmen kann und für die Integration von SuS mit FöS-Lernen, ESE und Sprache kaum zusätzlich Ressourcen zur Verfügung stellen kann oder will,
die Schulbegleitungen per Gericht erstritten werden müssen
und alle täglich das Gefühl haben, allein gelassen zu sein mit einer Aufgabe, die eine zusätzliche ausgesprochen große Herausforderung in einem ohnehin extrem belastendenen Beruf ist,
können sich Lehrkräfte, die täglich diesen Spagat meistern nicht vorstellen, wie es mit weiteren Kindern möglich sein soll, integrativ oder inklusiv zu arbeiten.

Man sollte sich von dem „bist du nicht für mich, bist du gegen mich“ trennen und diejenigen, die um Integration bemüht sind, nicht weiter anfeinden und mit Behauptungen, die jeglicher Grundlage entbehren, vor den Kopf schlagen, sondern um die Bedingungen streiten, unter denen die Beschulung einzelner beeinträchtigter Kinder in der Regelschule möglich ist.
Bis zu einem wirklich inklusiven System ist es ein weiter Weg. Diesen allein zu bewältigen, wird nicht möglich sein.

Christine Walter
6 Jahre zuvor

Journalistin sucht für seriöse Dokumentation im Bayerischen Fernsehen dringend nach Lehrern oder Lehrerinnen, die unter den zunehmenden Arbeitsbelastungen im Schulalltag leiden und bereit sind, darüber vor der Kamera zu sprechen. Themen sind: Inklusion, Integration, verhaltensauffällige Schüler, etc. Gesucht werden Lehrer aus dem süddeutschen Raum (bevorzugt Bayern), die an ihre Belastungsgrenzen geraten sind bis hin zum Burnout. Anonymisierung ist möglich. Auch Lehrer, die wegen dieser Belastungen vorzeitig aus dem Schuldienst ausgestiegen sind, kommen in Frage.
Bitte rasch melden, dann gerne mehr Details. Vielen Dank.

Wilma Pause
6 Jahre zuvor

“ Nach Artikel 24 Absatz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Das bedeutet jedoch kein Verbot von Förderschulen. Ein solches Auslegungsergebnis folgt weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungsgeschichte noch aus der Zielsetzung der Konvention. Das ist, soweit ersichtlich, auf juristischer Seite bisher nicht infrage gestellt worden. Demnächst wird es allerdings um die Existenz von Förderschulen unter explizit verfassungsrechtlichem Aspekt gehen. Es dürfte nämlich nur eine Frage der Zeit sein, bis über Klagen von Eltern behinderter Kinder auf Verpflichtung eines Schulträgers zur Gewährleistung eines Förderschulangebots in zumutbarer Entfernung zu entscheiden ist.

Mit diesem Streitgegenstand wäre gleichzeitig die Grundsatzfrage thematisiert, nämlich die Legitimität differenzierter Strukturen im Bildungswesen. Um diese Grundsatzfrage geht es auch dort, wo sie als originelle Anregung zur Schulentwicklung daherkommt. So wird bekanntlich von interessierter Seite gefordert, auch geistig Behinderten Zugang zum Gymnasium zu ermöglichen. In diesem Sinne hat sich etwa der Vertreter des Instituts für Schulentwicklungsforschung der Technischen Universität Dortmund in einer Anhörung im Landtag des Saarlandes ausgesprochen, die am 26.Mai 2011 im Rahmen der Beratungen über die Änderung der Schulartikel der Verfassung des Saarlandes stattfand. Es wäre ein Fehler, solche Vorstellungen als Stück aus dem Tollhaus abzutun. Denn die inklusive Schule soll bekanntlich den ‚förderlichen Umgang mit Heterogenität‘ ermöglichen. Liegt da nicht ‚eine Schule für alle‘ ganz nahe? Der Versuch, die Frage der Organisation sonderpädagogischer Förderung für weit darüber hinaus reichende Zwecke zu instrumentalisieren, ist nicht zu übersehen.“ (Hansgünter Lang, Jurist und jahrelang Staatssekretär im saarländischen Kultusministerium)

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

„Es dürfte nämlich nur eine Frage der Zeit sein, bis über Klagen von Eltern behinderter Kinder auf Verpflichtung eines Schulträgers zur Gewährleistung eines Förderschulangebots in [b]zumutbarer Entfernung[/b] zu entscheiden ist.“

Die Problematik liegt in der Definition des unbestimmten Begriffes „zumutbare Entfernung“. Zeitlich zumutbar opder in zumutbarer Entfernung?
Schulträger der FöS sind in der regel kommunen. Das sind sowohl kreisangehörige Städte und Gemeinden als Landkreise selbst sowie kreisfreie Städte. Wenn ich an Landkreise in MV denke, stellt sich die Frage einzelner Schulstandorte anders als zum Beispiel in einem Stadtsaat wie Berlin. Ebenfalls andere Verhältnisse findet man in bevölkerungsstarken Bundesländern wie NRW vor. Aber gerade in NRW kommt man sehr schnell an die Grenzen der Begriffsbestimmung von Zumutbarkeit. Für die vier Landkreise im Regierungsbezirk Münster müssen am Ende ja die gleichen Bedingungen bezüglich Entfernung und Zeitaufwand für den Schulweg wie in der Stadt Münster gelten. Warum sollten im HSK andere Bedingungen gelten wie in DO? Nur ein Förderschulstandort in Brilon hat einen (flächenmäßig) wesentlich größeren Einzugsbereich als der in einer Stadt wie DO.

Bleibt nur der Ausweg interkommunaler Zweckverbände als Schulträger oder die Angleiderung von Förderschulklassen an Regelschulen, um die Inklusion umzusetzen.

Axel vonLintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

Ein derartige Unfug der Beschulung von Kindern mit einer Lernbehinderung in Gymnasien findet doch bereits in NRW statt. Diese Kinder sind vollkommen überfordert und bemerken selbst ihre Schwächen. Die Reaktionen dieser Kinder auf die Überforderung sind bereits auch schon sichtbar. Alles dieses wird dazu führen, dass die Inklusion scheitern wird.
Am schlimmsten aber ist für die Schüler, die in überregionale Förderschulen untergebracht werden die tägliche Anfahrt und Rückfahrt von jeweils einer Stunde in schlecht klimatisierten Fahrzeugen. Da sind Kinder aus dem weiteren Umfeld dieser zentralen Förderschulen benachteiligt.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel vonLintig

Kindern mit einer Lernbeeinträchtigung steht eine zieldifferente Beschulung zu.
Das schließt eine Überforderung aus.

Zur Fahrzeit:
Im Flächenland bzw. auf dem Land erfordern schon jetzt überregionale Förderschulen eine Fahrzeit von 1 Stunde (eine Richtung) natürlich vor Unterrichtsbeginn. Es ist einer der Gründe, warum Eltern ihr Kind wohnortnah beschulen lassen möchten.
Die Bedingungen der Förderschulen und die Bedingungen der Grundschulen bzw. SekI-Schulen sind selten klar, sodass diese nur scheinbar zur Entscheidungsfindung beitragen können.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Palim
Ich befürchte keine Überforderung der Schüler in der zieldifferenzierten Beschulung, eher ist eine falsche Beurteilung der Leistungsfähigkeit gegeben.
Einem Kind, welches flüssig besser liest als es dem eigenen aktiven Vokabular entsprechend spricht, zu unterstellen,es hätte kein Leseverständnis und hätte Wortbilder auswendig gelernt, drückt das mangelnde Verständnis fürs Lernen und die schlechte Ausbildung dieser Förderlehrerin an der Uni Münster aus.
Erst mit diesen „alten“ Methoden gelang ein erfolgreicher Sprachaufbau.
Sukzessive erfolgt der strukturierte Schriftsprachaufbau.
Mein Vertrauen in den Ausbildungsstand jener Junglehrer ist gebrochen und es sind auch Lerntherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten, sowie Eltern die kein Verständnis mehr für jene aufbringen, die Schüler müssten sich das Meiste im Material zentrierten Unterricht selbst erarbeiten.
Was kommen wird ist das Einklagen einer Ortsnahen Beschulung in noch vorhandenen örtlichen Forderschulen, wie es bereits erfolgreich durchexerziert wurde. Dort darf die Schule jetzt einen einzelnen Schüler ab demnächsten Jahr in der 5. Klasse unterrichten. Eigentlich sollte man sich dieser Klage anschließen, damit diese Förderschule erhalten bleibt.

ysnp
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

„Mit diesem Streitgegenstand wäre gleichzeitig die Grundsatzfrage thematisiert, nämlich die Legitimität differenzierter Strukturen im Bildungswesen. Um diese Grundsatzfrage geht es auch dort, wo sie als originelle Anregung zur Schulentwicklung daherkommt. So wird bekanntlich von interessierter Seite gefordert, auch geistig Behinderten Zugang zum Gymnasium zu ermöglichen.“
Genau, in letzter Konsequenz eines inklusiven Schulsystems müsste es eine Einheitsschule für alle geben. Wenn Inklusion, dann für alle und nicht nur für eine bestimmte Gruppe. Da müsste man sich dann Gedanken machen, wie man diese strukturiert, damit das effektive Lernen für alle gewährleistet wird. Das hieße, ganz weg vom alten Schulsystem hinein in ein neues mit mindestems doppeltem Personalaufwand als bisher und mehr Schulgebäuden wegen Differenzierungsmöglichkeiten und kleine Klasseneinheiten.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Da bin ich mal gespannt, wie die Politik das wuppen will.

Lehrermangel und überall künftig 2 Lehrer pro Klasse (+ A 13 für alle, aber bald A 14 für die Gym-Lehrer). Ich glaube, mit dem Gedanken, durch die Schließung der Förderschulen Geld zu sparen, wird sich auch als großer Trugschluss erweisen.

Die Einheitsschule muss nicht Aufgabe der Förderschulen bedeuten. Ihre Aussage „Wenn Inklusion, dann für alle und nicht nur für eine bestimmte Gruppe“ ist nur eine Meinung. Selbstverständlich kann man nebenher Förderschulen laufen lassen, weil diese Kinder besondere Förderung brauchen und im „normalen Schulbetrieb“ untergehen.

Man muss Gleiches gleich behandeln, ja, aber Ungleiches darf man auch ungleich behandeln (alter Juristenspruch).

ysnp
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Mein Beitrag war eine Gedankenspielerei, keine echte Forderung, weil dies ja ganz weit weg von der augenblicklichen Praxis (außer vielleicht in Ba- Wü) ist. Ich habe nur einmal weitergedacht, was dies in letzter Konsequenz hieße.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

@sofawolf – von den Zuständigkeiten lt. Landesverfassung und Komunalgesetzgebung scheinen Sie reichlich unbeleckt.

Die Zahl der FöS ist dem Land vollkommen Latte, da es für den Bau und Betrieb der FöS schlichtweg nicht zuständig ist. Entsprechend der Schülerzahlen muss das Land nur für die benötigten Lehrerstellen aufkommen. Dem Land kann es also letzt endlich egal sein, wo die SuS gefördert werden. Die I-Kinder mit festgestelltem Förderbedarf an Regelschulen haben nämlich nur Anspruch auf 2 bis 3 Stunden sonderpädagogischer Unterstützung.

Da die Fahrtzeiten der SonPäd zwischen mehreren Arbeitsplätzen (stundenweise Abordnungen) ja nicht bezahlt werden müssen – es werden nur die Aufwendungen für das eigene Auto oder den ÖPNV erstattet -, fallen keine zusätzlichen Kosten für das Land an.

Für die Kommunen wäre es also das einfachste, die FöS direkt räumlich und verwaltungsmäßig in größere Schulen oder Schulzentren zu integrieren. Die Folge daraus – ysnp hat es ja bereits angedeutet ist eine Schule für alle, die lediglich ein bestimmtes Schülerklientel aussondert. Nämlich die mit Gymnasialempfehlung, die dann auf eine „Sonderschule“ gehen.

An den Kürzeln der Amtsbezeichnung muss sich ja nichts ändern. Nur das StR an GY dann die Befähigung für das Lehramt „gymnasiale Sonderschule“ haben.

m. n.
6 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Sie beschreiben das gut.
Für mich ist die Einheitsschule ein einziges Horrorszenario.

„Auch geistig Behinderten Zugang zum Gymnasium zu ermöglichen“, ist ein entscheidender Schritt zu dieser Einheitsschule, dem vor allem die beliebte Schulform Gymnasium noch im Weg steht. Wenn sie durch die Inklusion gänzlich ad absurdum geführt wird und die Eltern zu Recht fordern, „dann muss aber auch mein nicht-lernbehindertes Kind trotz Leistungschwächen zum Gymnasium, alles andere wäre ungerecht“, hat diese Schulform endgültig ausgespielt und wird ebenfalls zur Einheitsschule.
Ich komme immer mehr zu der Überzeugung, dass die Inklusion von Anfang an nicht nur ein Sparmodell war, sondern auch dem Zweck diente, alle eigenständigen Schulformen bis hin zum Gymnasium zu zerschlagen, um endlich die politisch gewollte und ersehnte Einheitsschule zu erreichen.
Die ganzen schönen Moralgeschichten von Chancengleichheit und -gerechtigkeit oder der Nicht-Ausgrenzung und Nicht-Abschiebung der Kinder mit Behinderungen, können wir wahrscheinlich in der Pfeife rauchen.
Fast jeder ist auf sie reingefallen, weil nichts so zugkräftig und unwiderstehlich ist wie Moralgeschichten und hehre Sprüche.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  m. n.

Ob dies der perfide Plan war, um die Einheitsschule einzuführen ist eher unwahrscheinlich, aber faktisch ergibt sich diese Struktur aus der radikalen Umsetzung der Inklusion.
Die Vorraussetzungen für die Einführung der Einheitsschule wurden in NRW bereits durch die Absenkung der Lernstandarts in den Grundschulen erreicht.
Im Wege stehen dann nur noch die Eltern.
Allerdings sind die Chancen auf die Einheitsschule gering, da sich der politische Wille der Eltern anders ausdrückt.
SPD und Grüne wurden abgewählt und die Schulpolitik wird zum Wahlkampfthema werden,weil es eigentlich jeden betrifft.
Es kann uns nicht egal sein, ob das Leistungsniveau der Schüler weiter abgesenkt wird.Schon jetzt trifft man im Berufsleben auf Personen, die mangelnde Lese- und Schreibkenntnisse besitzen.
Wie sollen diese Personen sich in ihrem weiteren Berufsleben weiter entwickeln können, wenn die einfachsten Fähigkeiten zum schnellen, Sinn erfassenden Lesen und schreiben fehlen.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Menschen, die nicht lesen und schreiben können, gab es schon immer. Das zeigt sich u.a. in der Erhebung der Analphabetenquote.

An welcher Stelle die Lernstandards abgesenkt wurden, wäre erst einmal zu belegen.
Inhalte der 5.+6. Klassen in die Grundschule zu geben, wie in Nds. geschehen, kommt keiner Absenkung gleich, sondern bringt höhere Anforderungen, die von SuS bewältigt werden sollen, die jünger und weniger vorgebildet sind.
Mehr Inhalte (Digitales Lernen, Soziale Programme, Ernährung, Mobilität etc.) in die Schulen zu bringen ohne etwas anderes zu streichen, bedeutet ebenfalls eine Erhöhung der Anforderungen, da ja in weniger Zeit mehr Inhalte vermittelt werden sollen.
Die von Ihnen so häufig angeprangerte erhöhte Selbstständigkeit beim Lernen, ist ebenfalls m.E. eine höhere Anforderung.

Bei diesen Voraussetzungen, die bei vielen SuS eher eine Überforderung bedingen, dennoch die SuS am Ende der Grundschulzeit zu gleichwertigen Leistungen und am Ende der Schulzeit zu ihren Abschlüssen zu bringen und Abbrecher- und Analphabetenquote zu senken, kann ich nicht als Scheitern eines Systems interpretieren.

Wir sind gespannt, wie in NRW die Schulpolitik verändert und konkret umgesetzt wird.

Beate S.
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

„Menschen, die nicht lesen und schreiben können, gab es schon immer. “

Diesen Spruch halte ich für ein Totschlagsargument zur Rechtfertigung beliebter und bequemer, aber falscher Lese- und Schreiblernmethoden.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Die LEO Studie ergab auch den Nachweis von Personen mit einem Abitur , die in Folge mangelnden, regelmäßigen Lesens, dieses Kulturtechnik wieder verlernten.
Deshalb ist es um so wichtiger diese Kultirtechniken mit geeigneten Methoden jedem beizubringen.
Denn eines ist durch die LEO-Studie deutlich geworden: Die Leseleistung nimmt mit dem Alter ab und da sich die Leseleistungen heutiger Schulabgänger nicht sehr von denen der 60 Jährigen abheben, möchte ichmir nicht ausmalen, wie diese Leistungen bei den jetzigen Schulabgängern in 40 Jahren aussehen werden.

ysnp
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Na, dann Bücher lesen statt in Wortfragmenten Whatsapp Nachrichten schicken. ; -)
Oder: Was machen denn alle Erwachsenen, die ständig unterwegs das Handy in der Hand haben?
Vielleicht ist es dann, wenn Jugendliche Filme schauen können und ein Handy (für Spiele und Chats) haben, bei den meisten aus mit Bücher lesen. Die abnehmende Leseleistung führe ich eher darauf zurück.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Die abnehmende Leseleistung hat ja dann auch nichts mehr mit der Leselernmethode zu tun, sondern mit dem Verlernen des Lesens.
Während die IGLU-Studien den Grundschulen bescheinigt, viel Leseförderung umzusetzen und das Lesen zu lehren, zu vertiefen und zu erhalten, nimmt die Lesefähigkeit danach offenbar schon ab.

Wer ansonsten Analphabeten mit Leselernmethoden in Verbindung bringen möchte, könnte ja eine Studie initiieren, in der nach den Lernmethoden gefragt wird. Aber viele der heutigen Analphabeten werden mit Fibeln und vergleichbarem Material NICHT das Lesen und Schreiben gelernt haben.
Die Methode oder die Materialien alleine sind es eben nicht und schon gar nicht eine einzelne, begrenzte, nicht konsequent umgesetzte Methode auf dem ganzen Planeten. M.E. ist es vielmehr die Begleitung und Betreuung bei den ersten Schritten, danach aber das stetige Üben, das den Erfolg erzielt. Da hilft ysnps Ratschlag: Lesen!

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Die Freude am Lesen wecken und diese Freude erhalten durch altersentsprechende Literatur. Und davon gibt es heute deutlich mehr an kindgerechter Literatur als zu anderen Zeiten..

ysnp
6 Jahre zuvor
Antwortet  m. n.

Im Prinzip wird die Grundschule immer mehr zu dieser Einheitsschule. Zu der heterogenen Schülerschaft kommen jetzt verstärkt Förderschulkinder unterschiedlicher Schwierigkeiten dazu. Im Verhältnis dazu gibt es wenig strukturelle Änderung, wie z.B. kleinere Klassen, Doppelbesetzung. Das, was bisher geschehen ist, ist zwar immerhin etwas, aber viel zu wenig. Die Grundschule versucht dem Herr zu werden, indem sie versucht mit differenzierenden Unterrichtsmethoden alle irgendwie unter einen Hut zu bekommen. Das wird in den Lehrerausbildungen und in Fortbildungen regelrecht eingetrichtert und verfolgt einem überall (Lehrpläne, Evaluationen. Wie wenn das so locker effektiv umsetzbar wäre! Denn diese Methoden sind unterschiedlich effektiv. Vieles ist einfach nicht machbar bzw. nicht erreichbar unter diesen Umständen. Letztendlich brauchen schwächere Kinder oft eine intensive Betreuung. Dazu kommt, dass man dann noch verhaltensschwierige Kinder handeln muss. Ja, und die starken Kinder müssen sich herausgefordert fühlen und auch werden, damit sie die Motivation nicht verlieren. Die unproblematischen Schüler sollen nicht untergehen und auch noch im Focus der Lehrkraft sein. Für eine Lehrkraft, die eine solch durchmischte Klasse hat – in der Regel sind es ja geschätzt zwischen über 22 und 26 Kinder – ist dieses kräftezehrend und unbefriedigend. Ja, und da gibt es Klassen, da passiert ständig etwas, da muss nur ein Kind in der Klasse sein, das – vornehm ausgedrückt – eine geringe Frustrationstoleranz (im schlimmsten Fall von der Eltern unterstützt, kommt leider immer wieder vor) hat. Je mehr „schwierige Fälle“ in der Klasse – und die häufen sich in den letzten 10 Jahren – desto weniger kann man zufriedenstellend seinen Unterricht gestalten.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Das bedeutet aber auch,dass man einmal Bilanz ziehen muss und durch eine Befragung der betroffenen Gruppen von Lehrern und Schülern, die Umstellung des Schulsystems kritisch hinterfragt.
Es darf doch nicht sein, dass durch einen Systemwechsel die Ergebnisse und Arbeitsbedingungen für alle Beteiligten schlechter werden, nur weil sich eine Idee verselbständigt hat.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

AvL, es sind gar nicht die i-Kinder alleine, die anderen Kinder bringen auch erheblich weniger Fähigkeiten und Erziehung mit.
Ich kann mir nicht aussuchen, wer vor mit sitzt.
Aber ich kann auch nicht 2/3 der SuS zu Förderschulkindern erklären, um Unterricht zu halten, der dem von vor 20, 30 oder 40 Jahren entspricht.

Einige FöS-Kinder (Lernen) saßen früher auch mit in den Grundschulen, es dauerte in der Regel 3 Jahre, bis es zu einem Schulwechsel kam.
Nun sind diese Kinder mit dabei, müssen aber nicht mehr die allgemeinen (Grundschul-)Ziele erreichen, sondern können ggf. früher zieldifferent beschult werden und haben dann erheblich weniger Frust und daraufhin auch wieder Lernerfolge. Es entspricht dem, dass die FöS-Lehrkräfte früher schon sagten, Kinder, die wechselten müssten an der FöS erst wieder „aufgebaut“ werden.

Warum muss man Kinder bloßstellen, überfordern, am Rand liegen lassen (oder noch Schlimmeres) … um ihnen dann nach 3 Jahren zu bescheinigen, dass sie auf der falschen Schule sind?
Warum können Kinder, die offenbar eine Beeinträchtigung haben (durch Frühförderung o.a. bekannt) nicht von Beginn an gefördert werden?
Warum können Kinder, die in den ersten Wochen der Schule bereits auffällig sind, nicht von Beginn an zeitnah fachgerecht überprüft werden, sodass die Bedingungen für ihr Lernvermögen deutlich sind?

Jemanden, der krank in ein Krankenhaus kommt, legt man doch auch nicht 3 Jahre in irgendein Zimmer und wartet ab, „wie er sich so macht“.

Ob es nun ein exklusives, integratives oder inklusives Schulsystem ist: immer braucht man ausreichend Möglichkeiten und Ressourcen um mit den Kindern zu üben und ihnen entsprechend ihrer Fähigkeiten in ihrer Entwicklung zu helfen.
Es funktioniert nicht in überfüllten Klassen und nicht ohne ausgebildete Lehrkräfte.

Welches System es dann sein soll, da gibt es unterschiedliche Meinungen und Ansätze.
Aber die FöS-Kinder auf gesonderte Schulen zu schicken, löst nur einen Bruchteil der Anforderungen und Schwierigkeiten.
Was ist mit schwachen Kindern, mit Migranten, mit Kinder mit anderen Beeinträchtigungen (ADS in verschiedenen Ausprägungen, Autismus, LRS, Dyskalkulie, mangelnde Motorik, Wahrnehmungsbeeinträchtigungen …)?
Was ist mit Kindern die Brillen oder Hörgeräte tragen? Sollen die auch alle anders beschult werden?
Was ist mit Kindern, die durch andere Probleme nicht lernbereit sind (eigene (chronische) Krankheit, Krankheit der Eltern, Kummer, Traumatisierung, Verwahrlosung, …)?

Je besser man sich fortgebildet hat, desto mehr nimmt man diese vielfältigen Bedingungen wahr, die alle das Lernen mit bestimmen.
Man kann nicht auf alle diese Kinder gesondert eingehen, dann bräuchte es nahezu Einzelunterricht. Aber man kann durch offeneren Unterricht diesen vielen verschiedenen Kindern besser gerecht werden.
Das ist nicht gleichbedeutend mit Beliebigkeit oder Alleinlassen oder Wegschauen. Es ist eher so, dass man einerseits eine größere Vielfalt zulässt, andererseits aber besonders genau hinsehen muss, bei jedem einzelnen Kind, und dennoch das große Ganze nicht aus dem Blick verlieren darf.
Das ist Alltag und es klappt mit den meisten Kindern.
(Vielleicht ist es gleichzusetzen mit bestimmten Therapien, die bei vielen Menschen helfen, aber eben nicht bei allen.)

Die aber, die aus welchen Gründen auch immer mehr Förderung benötigen oder mehr Herausforderung brauchen, sind trotz größerer Vielfalt nicht immer gut genug aufgehoben. Und gerade weil Lehrkräfte dies im Blick behalten, wünschen sie sich bessere Bedingungen und mehr Ressourcen, um erheblich schneller passendere Lernangebote oder -hilfen ansetzen zu können.
Da braucht es Spezialisten, die entweder mehrere Disziplinn beherrschen, oder ein Team, das gemeinsam austauscht und arbeitet.

ysnp
6 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Eine Ergänzung:
Bei uns gibt es eine ausführliche Schulstartberatung und die Möglichkeit gleich bei der Einschulung die Diagnose-Förderklassen (eine Spezialeinrichtung der Förderschule) zu besuchen. Diese Kinder werden in Kleingruppen gefördert und – wenn möglich – im 3. Schuljahr wieder an die Grundschule zurückgeführt. Sie können dort für den Lernstoff von Klasse 1/2 auch 3 Jahre brauchen. Ich habe immer wieder Kinder aus diesen Klassen, die gut mitkommen. Die Kooperation mit den Kindergärten ist bei uns ausgeprägt und durchorganisiert. LehrerInnen aus Klasse 1/2 besuchen die Kindergärten vor der Einschulung. Sie beobachten und tauschen sich mit den ErzieherInnen aus. Es gibt sogar auch schulvorbereitende Einrichtungen, wo man die Kinder hinschicken kann.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Warum gibt es derartige Strukturen nicht in NRW und anderswo?
Der Grund sind wahrscheinlich die sich ergebenden Mehrkosten.Dafür schneiden bayrische Grundschüler eben besser ab als Bremer,Berliner und Nord-Rhein-Westfalen.

ysnp
6 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Der Tenor ist bei uns: So früh wie möglich in die Spezialförderung in Kleingruppen (Förderschule), damit die „Defizite“ schnell aufgeholt werden können und das Kind zurückkann. Deswegen auch die schulvorbereitende Einrichtung. Für mich ist es schwer nachvollziehbar, dass man in manchen Bundesländern, wie ich herausgelesen habe, erst zuwarten muss. Da lässt man ja wertvolle Zeit verstreichen, wo man Defizite durch Sonderförderung aufholen könnte.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Die Vorschulen wurden noch zu Rüttgers Zeiten abgeschaft. Als ersatz gab es dann eine stundenweise „Sprachförderung“ in den Kindergärten nach dem erfolgten Delfin-Test.
Eine gezielte Beratung fand bei der Einschulung statt. Leider ist man da der propagierten Inklusion in viel zu großen Klassen auf den Leim gegangen.Zum Glück gibt es bei uns noch einige Schwerpunktförderschulen, wobei diese inzwischen auch Kinder mit größeren Defiziten aufnehmen müssen, als diese es bisher gewohnt waren.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Das, was ysnp beschreibt, gibt es in Nds. nur für die Sprachlernklassen: Förderung in 1-3 Jahren, anschließend ein Übergang in eine Regelklasse.

Das „Warten“ finde auch ich sehr schrecklich.
Termine bei Ärzten bzw. in sozialpädiatrischen Zentren erhält man meist erst nach 1 Jahr, dann muss die Diagnostik noch laufen, sodass häufig 18 Monate oder länger darauf verwendet wird – das sind dann 2 Schuljahre, in denen keine Förderung oder Therapie erfolgt.

Für die Überprüfung gab es in den letzten 3 Jahren ständig wechselnde Angaben mit dem Tenor „keine Überprüfung vor der Einschulung“ und „Überprüfung erst nach mindestens 1 Jahr Beschulung“ und „Wiederholung VOR Überprüfung notwendig“. Auch das bedeutet, dass die Kinder dann 2 Jahre die Schule besuchen, bevor eine Überprüfung und im Anschluss eine zieldifferente Beschulung erfolgen dürfte. Inzwischen gibt es auch wieder Aussagen, dass man in Ausnahmen durchaus Kinder auf Förderbedarf überprüfen lassen könne.

Die Förderung innerhalb der Klasse muss nicht auf diese Überprüfung warten, aber der Spielraum ist ein anderer, wenn das Kind zieldifferent beschult werden darf: es ist dann möglich, auf einem Niveau anzusetzen, das das Kind beherrscht, und in Lernschritten vorzugehen, die das Kind bewältigen kann.
Da es in Nds. keine FöS Lernen mehr gibt, bleibt das Kind in der Klasse.

Die Sprachförderung vor der Einschulung entspricht offenbar den Maßnahmen in NRW. Aber auch hier gibt es zwar VOR der Einschulung diese Maßnahmen, MIT der Einschulung muss das Kind ohne Förderung auskommen. DaZ-Stunden können beantragt werden, werden aber nur in Bruchteilen den Schulen zugesprochen (Lehrermangel).
Vorschulen wurden auch hier abgeschafft (es gab sie auch nicht flächendeckend). Für zurückgestellte, aber schulpflichtige Kinder gibt es in Teilen noch Schulkindergärten (der Begriff trifft nicht den Kern, es geht um die Beschulung 6jähriger, die die Schulreife noch erlangen müssen), sie sind nicht an FöS, sondern an Grundschulen angesiedelt.

Wilma Pause
6 Jahre zuvor

Fast vergessen: Aus diesem Artikel stammt das Zitat. http://plus.faz.net/evr-editions/2017-05-18/45027/350785.html?fazvc=TPPY6WOM

sofawolf
6 Jahre zuvor

Warum sollte die Rücknahme der Inklusion (Auflösung der Förderschulen) nicht möglich sein?

Die Praxisgebühr wurde auch zurückgenommen. Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in NRW auch. Und bekanntlich kommt es wohl fast überall zur Rückkehr zum Abitur nach 13 statt nach 12 Schuljahren.

Wahlentscheidungen sind da wohl ein gutes Hilfsmittel. Nichts wirkt offenbar so motivierend auf Politiker wie ein drohender Regierungsverlust.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Das Thema muss nur eben wahlentscheidend sein, also im Wahlkampf entsprechend thematisiert werden.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

In Niedersachsen (Wahl im Jan 18) wird das interessant:
Es war die CDU-Regierung, unter der die jetzige Inklusions-Umsetzung noch zum Ende der vorletzten Legislatur-Periode beschlossen wurde.
Die Umsetzung erfolgte zeitlich innerhalb einer Legislaturperiode, sodass die Aufhebung der FöS Lernen bis 2018 quasi abgeschlossen ist. Das wurde gemeinsam beschlossen von der SPD und der CDU, Kultusminister war Althusmann (CDU), der nun das System kritisiert.
Ob man einen gemeinsam gefassten Beschluss, den man selbst eingebracht und hinter dem u.a. der vereinbarte Schulfriede stand, zur Wahlentscheidung hochkochen möchte, werden wir sehen.

Die Auflösung der FöS bedeutete, dass die Landkreise ihre FöS leeren mussten, das Land die FöS-Lehrkräfte auf andere Schulen verteilt hat, die FöS-Schüler (Lernen + ESE) in allen Regelschulen sitzen können, die FöS-Schüler Sprache je nach Verfügbarkeit der FöS-Sprache auch … viele von ihnen werden innerhalb der ersten 3 Jahre an die Regelschulen rückbeschult, was auch vor der Inklusion bereits so war.
Ob man leere Schulgebäude plötzlich wieder möblieren und ausstatten und die Lehrkräfte wieder dorthin versetzen kann, ist fraglich.

Das CDU-Wahlprogramm sieht dies übrigens auch nicht vor, sondern spricht von Förderzentren… was wiederum höhere Fahrzeiten braucht, als für die regionalen FöS notwendig war, und mehr Eltern dazu bringen wird, die wohnortnahe Lösung zu wählen.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Da wird es mit der Umstellung auf ein System mit Förderschulen schwierig werden.
Werden etwa Schüler mit schweren geistigen Einschränkungen bei Ihnen in Niedersachsen inklusiv beschult?( In NRW existieren diese Schulen nochin dern Fläche.) Wenn das so sein sollte, dann unterscheidet man sich nicht wesentlich von einem Entwicklungsland. Schließlich stehen die Förderlehrer nicht ständig zur Verfügung, das heißt maximal 2 Förderstunden pro Schüler.
Gab es in Niedersachsen nicht früher auch die Trennung der Schüler erst nach der 6. Klasse?
Ich habe nie verstanden ,warum man das System des gemeinsamen Unterrichts vor einigen Jahren änderte.

Palim
6 Jahre zuvor

Zu den Fragen:
a) Schüler mit GE-Gutachten können weiterhin die FöS GE besuchen, die Eltern haben aber freie Wahl und manche wünschen eine Beschulung in der Regelschule. Die GE-Schüler erhalten eine pro-Kopf-Förderstunden-Zuweisung von 5 Std. pro Woche. Diese Stunden sollten von einer FöS-LuL einer GE-Schule erteilt werden. Ich bin aber nicht sicher, ob das flächendeckend erreicht wird.
GE-Schulen gibt es recht häufig, sie sind mit einigermaßen akzeptabler Fahrzeit erreichbar.
Für Kinder mit der Beeinträchtigung Hören oder Sehen gilt ähnliches (3 Stunden pro Kopf), es gibt aber z.B. für Hören nur 4 Bildungszentren und die Fahrzeit ist somit beträchtlich, z.T. ist eine Unterbringung im Internat erforderlich.
Auch hier haben die Eltern frei Wahl.
Die Überprüfungsmodalitäten vor/während/kurz nach der Einschulung wechseln ständig, es ist nicht ganz einfach, wenn auch nicht ausgeschlossen, gleich nach der Einschulung ein FöS-Verfahren durchzuführen, das für einen Wechsel an die GE-Schule notwendig wäre.

b) Aufgehoben sind Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen. Schulen mit den Schwerpunkt ESE (emotional-soziale Entwicklung) gab es gar nicht flächendeckend, sehr viele sind Privatschulen.
Für diese Schüler (L und ESE) muss die „Grundversorgung“ (2 Stunden pro Woche pro Klasse) ausreichen, egal wie viele SuS mit festgestelltem Förderstatus eine Schule besuchen. Diese Zahlen sind sehr unterschiedlich, die Zuweisung aber immer pauschal, jedoch nicht an die Klasse selbst gebunden. Die Schule verwaltet die Stunden und teilt sie ein.

Für den Förderschwerpunkt Sprache muss ebenfalls die Grundversorgung ausreichen, allerdings erhielten die Sprachförderklassen Bestandsschutz, sodass viele Kinder zunächst 1-3 Jahre diese Klassen besuchen und im Anschluss auf eine Regelschule wechseln – ebenfalls je nach Elternwillen.

c) In Niedersachsen gab es bis 2004 die Orientierungsstufe (OS). Das bedeutet, die Grundschüler wechselten nach der 4. Klasse in eine OS und wurden dort gemeinsam beschult, allerdings in D, E, Ma nach 1/2 oder 1 Jahr in leistungsdifferenzierte Kurse eingeteilt.
Eine Aufteilung der SuS auf Hauptschule, Realschule, Gymnasium erfolgte nach der 6. Klasse auf Grundlage der Empfehlung der Klassenkonferenz, aber mit freiem Elternwillen (soweit ich das erinnere) und Abschulungsbedingungen, sofern man ohne Empfehlung eine höhere Schule besuchte.
Oberschulen (RealschulePlus oder wie es auch immer heißt) gab es zu dem Zeitpunkt noch nicht, Gesamtschulen in Nds. nur sehr vereinzelt, da es zuvor jahrelang ein Errichtungsverbot oder große Einschränkungen hierzu gab (2004 Anzahl der SuS 4%/ Destatis, Schulen auf einen Blick 2016)