Mehrheit der Deutschen meint: Flüchtlingskinder sollten (erst mal) billig beschult und versorgt werden

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BERLIN. Nur 42 Prozent der Deutschen meinen, dass Flüchtlingskinder sofort die gleichen Möglichkeiten haben sollten wie in Deutschland geborene Kinder – 52 Prozent hingegen sind nicht dieser Auffassung. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, die das Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich des Weltflüchtlingstages am morgigen 20. Juni durchgeführt hat.  „Diese Zahlen sind aus kinderrechtlicher Sicht ein deutliches Warnsignal“, sagt Kinderhilfswerk-Präsident Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Die vor einem Jahr noch überwiegend positive Haltung gegenüber den Bedürfnissen von Flüchtlingskindern in Deutschland hat sich verschlechtert.“

Flüchtlingskinder bedürfen besonderer Förderung - die Mehrheit der Deutschen meint allerdings, dass sie weniger Förderung als in Deutschland geborene Kinder bekommen sollten. Foto: Russell Watkins/Department for International
Flüchtlingskinder bedürfen besonderer Förderung – die Mehrheit der Deutschen meint allerdings, dass sie weniger Förderung als in Deutschland geborene Kinder bekommen sollten. Foto: Russell Watkins/Department for International Development / flickr (CC BY-SA 2.0)

Die Zustimmungsrate zu dieser Frage sei in den letzten beiden Jahren, in denen für das Deutsche Kinderhilfswerk entsprechende repräsentative Daten erhoben worden sind, deutlich gefallen. Positiv stehen der Forderung nach gleichen Möglichkeiten von Anfang an derzeit insbesondere die 14- bis 29-Jährigen (58 Prozent) gegenüber, ebenso diejenigen, in deren Haushalt Kinder wohnen (48 Prozent) sowie die befragten Frauen (46 Prozent). Beim Blick auf die Anhängerschaft der aktuell wichtigsten politischen Parteien zeigt sich wiederum ein sehr differenziertes Bild: Es meinen, dass Flüchtlingskinder sofort die gleichen Möglichkeiten haben sollten, wie in Deutschland geborene Kinder, 69 Prozent der Anhänger der Grünen, 54 Prozent bei der SPD, 48 Prozent bei der Linken, 44 Prozent bei der CDU/CSU und 33 Prozent bei der FDP. Bei den AfD-Anhängern liegt dieser Wert bei null Prozent.

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„Für uns ist ganz klar: Nach der UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland geltendes Recht ist und für alle Kinder unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus gilt, haben alle Kinder die gleichen Rechte“, sagt Thomas Krüger. „Deshalb sehen wir in den Umfragewerten einen klaren Handlungsauftrag für eine Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte. Zugleich müssen wir den Menschen auch in Zeiten des Wahlkampfs die Sorgen und Ängste nehmen, dass einheimische Kinder darunter leiden, wenn Flüchtlingskinder, die in Deutschland leben, von Anfang an die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben. Nächstenliebe darf nicht an der geschürten und unbegründeten Angst scheitern, die Herausforderungen durch den Zuzug von geflüchteten Kindern nicht bewältigen zu können. Im Gegenteil muss klar sein: Der Zuzug dieser Kinder kann unser Land bereichern, insbesondere auch in Zeiten des demographischen Wandels. Für uns als Kinderrechtsorganisation sind gleiche Rechte und Möglichkeiten ein wesentlicher Grundpfeiler einer gelingenden Integration und einer auf demokratischen Grundwerten und Menschenrechten basierenden Gesellschaft. Flüchtlingskinder sind in erster Linie Kinder und brauchen von Anfang an eine Zukunftsperspektive“.

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Zuzug? Geteilte Meinung

In der Frage, ob Flüchtlingskinder die Möglichkeit haben sollten, ihre Eltern und ihre minderjährigen Geschwister nach Deutschland nachzuholen, zeigen sich die Befragten gespalten: 42 Prozent sprechen sich für diese Möglichkeit aus und ebenfalls 42 Prozent meinen, dass diese Möglichkeit nicht bestehen sollte. 16 Prozent haben dazu keine Meinung. Positiv stehen einem Familiennachzug insbesondere die 14- bis 29-Jährigen (57 Prozent) und die 30- bis 44-Jährigen (52 Prozent) gegenüber, ebenso diejenigen mit Kindern im Haushalt (51 Prozent). Beim Blick auf die Anhängerschaft der aktuell wichtigsten politischen Parteien zeigt sich das gewohnt sehr differenzierte Bild: Die größte Unterstützung für einen Familiennachzug äußern die Grünen- und SPD-Anhänger (55 bzw. 53 Prozent) sowie die Linke-Anhänger (49 Prozent), während Unions- und FDP-Anhänger (44 bzw. 37 Prozent) deutlich skeptischer sind. Die Anhänger der AfD lehnen fast alle diese Möglichkeit ab, nur 3 Prozent sind dafür.

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„Wenn Kinder mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe und widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls und dem Recht, nicht von den Eltern getrennt zu werden. Gleichzeitig hat es auch sehr negative Auswirkungen auf ihre Integration, wenn Flüchtlingskinder in ständiger Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister leben müssen. Kinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, sind im Interesse des Kindeswohls und für ihre Integration auf einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Familienleben angewiesen“, so Krüger. N4t

 

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Pälzer
6 Jahre zuvor

Der Kinderhilfswerk-Präsident zeigt sich als Anhänger einer postmodernen „Rechte“-Lehre. Ich versuche diese provisorisch zu umreißen: Danach existiert ein „Recht“ automatisch dadurch, dass es von einem internationalen Gremium per Mehrheit beschlossen wurde. Falls es solche Beschlüsse nicht gibt, wird das Recht gefordert; philosophische oder religiöse Begründungen dafür sind nicht erforderlich, Diskussionen darüber finden nach meiner Beobachtung kaum statt.
Rechte können gegenüber der Allgemeinheit (i.d.R. der Staat oder die Kommune) eingeklagt werden, dabei sind die Kosten für die Allgemeinheit irrelevant, mit dem Recht sind keine Pflichten des Rechteinhabers verbunden.
Wie man wohl heraushört, empfinde ich in dieser Denkweise (unabhängig vom konkreten Fall der Flüchtlingskinder) eine gewisse Einseitigkeit. Aber mich interessiert die Meinung anderer.

Anna
6 Jahre zuvor

Beliebig, wie Sie es hier darstellen, sind die von Herrn Krüger angeführten Rechte ja nicht – sie ergeben sich aus der UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland aufgrund der Ratifizierung durch den Bundestag Gesetz ist (und nicht von irgendeinem „internationalen Gremium“ beschlossen wurde, wie Sie meinen).

Die Rede ist hier also nicht von einem Wünsch-Dir-Was, sondern vom rechtlich verbrieften Minimum.

Sabine
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Sie umgehen die Frage, die mich ebenfalls interessieren würde: Sind mit den Rechten auch Pflichten verbunden? Wenn nicht, wäre die Sache tatsächlich sehr einseitig gedacht.
Dass Pälzer die Rechte als beliebig dargestellt hat, wie Sie behaupten, kann ich übrigens nicht feststellen.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  Sabine

Dann lesen Sie mal Pälzers Beitrag richtig. Er schreibt: „Danach existiert ein „Recht“ automatisch dadurch, dass es von einem internationalen Gremium per Mehrheit beschlossen wurde.“

Falsch. Ein Recht in Deutschland existiert dadurch, dass der Gesetzgeber ein entsprechendes Gesetz beschließt.

Und: Nein – ein (Menschen)-Recht ist nicht an Pflichten gekoppelt. Damit zum Beispiel Ihre Würde unantastbar ist, müssen Sie nichts „leisten“.

Was für Pflichten möchten Sie denn Flüchlingskindern auferlegen, damit die sich zum Beispiel ein Recht auf Schulbildung „verdienen“?

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Durch die Ratifizierung der Konvention entsteht die Verpflichtung die Ziele der Konvention in nationales Recht umzusetzen und entsprechende Gesetze zu beschließen.

OMG
6 Jahre zuvor

Achtung: Pfäzer spricht davon, dass es um eine Rechtelehre geth, also ein theoretisches Konstrukt. Allein das Behaupten, dieses und jenes sei Menschenrecht, weil …, funktioniert nicht, weil es völkerrechtlich nicht das gibt, was man Gewohnheitsrecht (z.B. bei uns im Zivilrecht usw) nennt. Erst eine längerfristige internationale (stillschweigende) Duldung (das wäre dann die schrittweise Schaffung eines völkergewohnheitsrechtlichen Konstrukt) durch völkerrechtliche Größen von etwas wirkt sich zeitlich ähnlich aus wie die Kodifizierung eines Rechtes, wie z.B. der Beschluss eines UN – Ausschusses. Auch wenn das nicht gefallen wird, hat ein solcher Ausschuss eine höher anzusehende Legitimität, als die Ratifizierung einer Konvention der UN Vollversammlung.
Die von Pfälzer angesprochene Rechtelehrer ist eine von einigen, wie ich das sehe ist sie aber nicht international mehrheitsfähig, was jetzt keine inhalliche Wertung sein soll.

OMG
6 Jahre zuvor

@Sabine
Mit den Rechten sind keinerlei Pflichten verbunden.