GEW: Schwarz-gelbe Rettungsaktion für Förderschulen ist „reine Symbolpolitik“ – wo ist das Personal dafür?

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DÜSSELDORF. Dorothea Schäfer, Chefin der GEW Nordrhein-Westfalen, hat die von der schwarz-gelben Landesregierung in Angriff genommene Rettungsaktion der auslaufenden Förderschulen als „reine Symbolpolitik“ kritisiert. Wohlmöglich führe diese sogenannte „Moratorium“ sogar – so die Befürchtung der Bildungsgewerkschaft – zu einer Verschärfung der Situation an den Schulen, in denen behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam lernen, ohne dass die Arbeit an den Förderschulen gesichert werde. CDU und FDP haben im Landtag einen Antrag gestellt und wollen „Förderschulen vor der Schließung retten“.

Kritisch: die GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer. Foto: GEW
Kritisch: die GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer. Foto: GEW

„Wir sind sehr besorgt. Im Antrag von CDU und FDP steht kein Wort zur Personalausstattung. Wir befürchten wegen des Mangels an ausgebildeten Sonderpädagogen, dass Pädagogen aus den Regelschulen in die Förderschulen geschickt werden sollen, um diese zu retten. Das wäre eine Katastrophe“, sagte GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer in einem Interview mit der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (WAZ).

In ihrem Antrag fordern CDU und FDP die Landesregierung auf, die Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen auszusetzen, um die Schulen vor dem Auslaufen zu bewahren. Außerdem wird vorgeschlagen, Teilstandorte zu errichten. Dorothea Schäfer gegenüber der WAZ: „Das mit den Teilstandorten ist überhaupt nicht neu. Die gibt es schon längst.“ Seit 2014 werde laut Schäfer mit Teilstandorten agiert, derzeit verfügten 21 Prozent aller Förderschulen in Nordrhein-Westfalen über Teilstandorte.

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Die GEW-Landesvorsitzende kritisierte, dass die Landesregierung mit dem Moratorium den Kommunen den Schwarzen Peter zuschiebe. Wörtlich sagte sie: „Die müssen doch über Erhalt und Schließung der Schulen entscheiden.“ Vielerorts seien die Gebäude der Schulen, die in Kürze geschlossen werden sollen, schon für eine andere Nutzung vorgesehen. Die aktuelle Lage: Rund 35 von der Schließung bedrohte Förderschulen sollen erhalten bleiben, für 13 von ihnen soll der Betrieb jetzt zu Beginn der Sommerferien enden. Das kostet Personal – laut Gewerkschaft. Die GEW hat einen kurzfristen Bedarf von 500 Stellen für Förderschullehrkräfte errechnet, um alle kleinen Schulsysteme am Leben zu halten.

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Schäfer: „Zur Inklusion gibt es keine Alternative. Das Recht auf gemeinsames Lernen ist Menschenrecht und nicht verhandelbar. Die Realität zeigt aber, dass wir noch länger ein Doppelsystem aus Förderschulen und Schulen des gemeinsamen Lernens vorhalten müssen. Das kostet viel Geld. Das vorschnell von CDU und FDP angekündigte Moratorium zur Schließung aller auslaufenden Förderschulen ist Augenwischerei und löst das Systemdilemma nicht. Sehr kleine Förderschulen binden verhältnismäßig viel Personal, das dann anderswo fehlt. In NRW fehlen derzeit mindestens 7.000 Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen.“ N4t

 

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dickebank
6 Jahre zuvor

Viel entscheidender ist doch die Frage, wie will das alnd einen ratsbeschluss einer Kommune zur Schließung einer FöS kippen? Die Schulentwicklungspläne sind alleinige Sache der Schulträger.
Die Frage, ob eine FöS geschlossen wird, oder ob eine Gesamtschule gegründet wird, kann nicht vom Land dekretiert werden.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Man könnte das wie folgt lesen :

WENN der Träger beschließt, die Förderschule doch nicht zu schließen, DANN wird das Land die Lehrer bezahlen.

Die Wahrscheinlichkeit für das WENN ist nahezu Null. Dem Land kann man also keinen Vorwurf machen.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ja, aber nur die Lehrerstellen, die entsprechend der vorgegebenen Lehrer-Schüler-Relation vorgegeben sind.
Ich kenne den schlüssel für FöS nicht – aber sagen wir einmal der läge bei 8, also 8 SuS je Lehrkraft. Die Mindestanmeldezahlen werden ausgesetzt. Eine FöS mit 160 SuS hat also 20 Vollzeitstellen. Im 10. Jahrgang werden 30 Abgänger entlassen, im aufgenommenen neuen Jahrgang sind nur 10 Kinder angemeldet worden.
Rechnerisch müssen jetzt 2,5 Planstellen abgeordnet werden und es kann nur eine neue Klasse im kommenden 5. Jahrgang aufgemacht werden. Nach der erprobungsstufe kommen eine Reihe von Rückläufern dann in den sienten Jahrgang, es werden zwei Klassn gebildet. Abgeordnete lehrkräfte müssen zurück beordert werden.
Wenn Sonderpädagogik in hohem Maße auf Beziehungsarbeit aufgebaut ist, wofür soll dann dieses Hin und Her gut sein?

Warum wurde im Zuge des Inklusionsprozesses nicht einfach ein Verbund aus regelschulen und FöS beschlossen? Regebogen-FöS kooperiert mit Pippi-Langstrumpf-GeS. SuS der FöS hätten dann zunächst stunden- oder wochenweise mit Unterstützung von Sonderpädgogen an der Kooperationsschule hospitieren können. Ein Wechsel des Förderortes wäre dann Folge einer gemeinsamen Klassenkonferenz. Auch der Widerruf des Beschlusses, für den fall dass die Beschulung an einer regelschule nicht den gewünschten erfolg hätte, wäre auf gleichem Weg möglich.

Inklusion unter einem gemeinsamen Schulfach heißt aus meiner Sicht eben nicht gemeinsamer Unterricht in einem Klassenraum.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Noch etwas Andere; die Kommune hat beschlossen, dass das vormalige FöS-Gebäude neuer Standort einer Grundschule werden soll, die lt. Schulentwicklungsplan mit einer weiteren zusammengeschlossen wird.
Die beiden ehemaligen Schulgelände sind vertraglich an Investoren übertragen, die an diesen Standorten Altenwohnungen errichten wollen. Kommt diese Kommune aus ihren vertraglichen Verpflichtungen infolge der absichtserklärungen der neuen Landesregierung?

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das wird entweder schwierig oder sehr, sehr teuer. Mit etwas Glück könnte man das Gebäude noch um eine oder zwei Etagen aufstocken und dann beide Schulen in ein Gebäude unterbringen. Diese Mehrkosten wird auch die Kommune zu stemmen haben, weil das Bildungsministerium nur für das Lehrpersonal zuständig ist, nicht für Landeszuschüsse bei kommunalen Bauvorhaben.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Connexitätsprinzip? DAs ist die gleiche unsägliche Geschichte wie mit den Bundesmitteln zur Förderung der IT-Aussattung an Schulen. Die ohnehin hoch verschuldeten Kommunen bleiben auf den eigentlichen Kosten hängen.

Bei der Aussetzung des Imklusionsbeschlusses und der wiedereinführung des G9 bleiben die Kosten für den Bau zusätzlicher räumlicher Ressourcen und der betrieb der nicht zu schleißenden Gebäute und bei der IT-Ausstatung die Kosten für die Administration der Netze und den Support.

Neben der Neustrukturierung der föderalen Bundesrepublik durch Fusion kleinerer Flächenstaaten und Stadtstaaaten mit Nachbarländern gehört eine Verwaltungsreform auf die Agenda, die die getrennten Zuständigkeiten sowohl auf Bundes wie Landes als auch kommunaler Ebene zusammenfasst.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Warum wurde das alles nicht VOR der Landtagswahl kommuniziert?
Es ist doch offensichtlich!

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Wegen der Landtagswahl …

Der Schulfriede in NRW, der sich ja nicht nur auf das G8 erstreckte, ist ein Formelkompromiss zwischen den Regierungsparteien, der Opposition im Landtag und den Elternverbänden gewesen. Nicht im Landtag war die FDP, die sich an den Kompromis nicht gebunden fühlt.
Hier liegt ja auch der Grund warum Hr. Laschet sich nicht eindeutig zur Wiedereinführung des G9 äußert. In diesem Punkt muss sich aber auch die FDP zurückhalten, da sie ja maßgeblich an der Einführug von G8 beteiligt war.

Bei der Inklusion hat die neue Landesregierung keine Möglichkeit die UN-Behinderten-Konvention außer Kraft zu setzen, da diese ja durch Bundesrecht verankert ist. Sie muss die Forderungen der Konvention im Bereich Schule umsetzen. Eltern, die ihr Kind „with special needs“ gerne an einer reglschule sehen, kann ein Platz dort nicht verweigert werden.
Eltern die ihr Kind gerne an einer FöS anmelden wollen, müssen einen Platz erhalten. IhrAnspruch kann nicht abgewehrt werden. Das alles lässt sich ganz einfach ermöglichen ohne eine FöS zu schließen, es müssen nur die Verwaltungsvorschriften, die die Mindestgröße einer Schule festsetzen, außer Kraft gesetzt werden. Schwierig wird es ja nur, wenn man diese Mindestzahlen einzig und allein für FöS aussetzt und nicht für die von Schließung wg. zu geringer Schülerzahl bedrohten Grund- und Hauptschulen. Macht man das, ist der gleichheitsgrundsatz missachtet worden und es gibt ein verwaltungsrechtliches Debakel für die neue Landesschulministerin.

So zu tun, als ob die vormalige Landesregierung die Schließung von FöS am Kabinettstisch beschlossen habe , ist unredlich. Die Schulen wurden geschlossen, da sie die erforderlichen Mindestschülerzahlen nicht mehr dauerhaft erreicht haben. Der Beschluss zur Schließung einer Schule ist darüber hinaus Sache der Kommune als Schulträger. Das Land ist nur für die Personalausstattung des lehrenden Personals zuständig.