Jetzt doch kein „A13 für alle“? Empörte Grundschullehrer ziehen zur Kundgebung vor den Sitz von Scheeres

4

BERLIN. Gibt’s jetzt doch kein E13/A13 für alle Grundschullehrkräfte in Berlin? Mehr als 2.000 Betroffene haben nach Gewerkschaftsangaben heute bei berlinweiten Personalversammlungen ihren Unmut über das Vorgehen des Senats bei der Änderung der Bildungslaufbahnverordnung kundgetan. Viele von ihnen nahmen im Anschluss an einer Kundgebung vor der Senatsbildungsverwaltung teil. Sie forderten Klarheit darüber, wie und wann die Senatsbildungsverwaltung die Höhergruppierung der Lehrkräfte beabsichtigt, die noch nicht nach dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz von 2014 ausgebildet wurden.

In der Kritik: Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD). Foto: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
In der Kritik: Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD). Foto: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Die Vorsitzende der Berliner GEW, Doreen Siebernik, forderte Senatorin Sandra Scheeres (SPD) auf, sich an das zu halten, was GEW und Senatsbildungsverwaltung miteinander besprochen hätten. „Das ist die zeitnahe und unkomplizierte Höhergruppierung aller Grundschullehrkräfte, die nach älteren rechtlichen Regelungen ausgebildet wurden. Die berufliche Erfahrung, die Lebensleistung muss anerkannt werden. Nichts anderes steht in der Koalitionsvereinbarung des Berliner Senats“, sagte Siebernik vor den versammelten Kollegen.

Bleibt Gruppe von Grundschullehrkräften bei A13 außen vor? GEW: Nicht noch weitere Ungerechtigkeiten!

Udo Mertens, Leiter des Vorstandsbereichs Tarifpolitik der GEW Berlin, erklärte: „In den Gesprächen war immer von allen Grundschullehrkräften in der Besoldungsgruppe A12 / EG11 die Rede, die eine Lehrbefähigung haben. Aus dieser Gruppe jetzt die Lehrkräfte unterer Klassen auszuschließen, ist völlig inakzeptabel und widerspricht auch dem Geist der politischen Erklärung mit dem Finanzsenator Kollatz-Ahnen. Die Empörung der Kolleginnen und Kollegen ist absolut nachvollziehbar.“

Anzeige

„Ich bin entsetzt, zornig, empört! Nicht in erster Linie des Geldes wegen“, sagte die  betroffene Lehrerin Christina Aster. „Sondern weil ich nach 30 Dienstjahren bescheinigt bekomme, dass ich eigentlich gar keine ‚echte‘ Lehrerin bin. Ich ermögliche seit 30 Jahren Kindern einen freudigen, entspannten Schulstart, bilde Referendarinnen und Referendare aus, stehe Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern zur Seite. Und mir will man jetzt erzählen, dass ich weniger wert bin? Ich bin sprachlos über diese Verfahrensweise und ich werde das nicht einfach so hinnehmen“, betonte Aster.

Tepe: A13 für Grundschullehrkräfte in Berlin ist ein Signal – “Jetzt müssen die anderen Bundesländer nachziehen”

Die Kundgebung vor der Senatsbildungsverwaltung fand im direkten Anschluss an berlinweite regionale Teilpersonalversammlungen der Lehrkräfte an Grundschulen statt. Alle Personalräte der Berliner Bezirke hatten eingeladen, über den vorliegenden Entwurf der neuen Bildungslaufbahnverordnung (BLVO) zu informieren und Konsequenzen zu beraten. Der Entwurf beinhaltet keine Regelungen zum Aufstieg der Lehrkräfte, die noch nicht nach dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz vom 20. Februar 2014 ausgebildet wurden. Die Lehrkräfte unterer Klassen und die Sonderschullehrkräfte mit Ostausbildung sollen zudem laut GEW ganz von der Höhergruppierung in die E13 / A13 ausgeschlossen werden. N4t

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

4 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Bodo Paul Hoffmann
6 Jahre zuvor

Liebes News4Teachers-Team: Es gibt in Berlin garantiert kein „A13 für alle“. „A13“ ist aus der Besoldungstabelle „A“ für Beamte. Da Berlin nur noch über die Drehtür im Rahmen des Tauschveefahrens verbeamtet, trifft „A13“ nur für die (immer weniger werdenden) Alt-Kolleg(inn)en mit Beamtenstatus zu.
Auch wenn ihr die Informationen irgendwo her übernommen habt, muss das ja nicht sein, den Sachverhalt falsch weiter zu geben.
Hinzu kommt, dass sich viele Berliner Kolleg(inn)en darüber ärgern, als „Beamte Light“ behandelt zu werden.
Besten Dank!

Bodo Paul Hoffmann
6 Jahre zuvor

Liebe Redaktion,

besten Dank für die Reaktion und die Anpassung. Das passt so deutlich besser.

Die Intention „A13 für alle“ befürworte ich vorbehaltlos. Meine Mutter ist seit über 30 Jahren Grundschullehrerin.

Meine möglicherweise als „kleinlich“ wirkende Anmerkung, auf die Sie vorbildlich (!) reagiert haben, ist von einem gewissen Unmut getragen, den in dem betroffenen Bundesland Berlin viele Kolleg(inn)en teilen. Tatsächlich ist der Sprachduktus auch seitens der Berliner Senatsverwaltung immer wieder „A13“.

Berlin fährt seit Jahren eine Politik, in der Kolleg(inn)en nicht verbeamtet werden, im Übrigen aber wie Beamte ihren Dienst verrichten sollen. Was sich erstmal unproblematisch anhört, da die Diensttätigkeit natürlich für Beamte wie Angestellte dieselbe ist, entpuppt sich in der Realität aber als „fiese Nummer“.

Arbeitnehmer haben eine ganze Menge Rechte (nicht nur Streikrecht, sondern auch Recht auf Mitgestaltung), die Beamte nicht haben. In Berlin zeigt die Praxis leider, dass die angestellten Lehrkräfte von diesen Rechten der Mitgestaltung recht wenig mitbekommen. Berlin beschließt vieles noch immer für Beamte und wendet diese Regelungen dann analog auf Angestellte an. Das ist für das Land Berlin als Dienstherr einfach. Beamte müssen nämlich nicht konsultiert werden, Angestellte hingegen schon.

Ich danke Ihnen, dass Sie die Anpassung vorgenommen haben. Je diffuser die Berichterstattung wird, desto schwieriger wird es, Außenstehenden die eigentlichen Probleme aufzuzeigen.

Mit besten Grüßen und vielem Dank!

dickebank
6 Jahre zuvor

Die Wochenarbeitszeit kommt ja noch hinzu. Tarifbeschäftigte Lehrkräfte sind mit den gleichen Wochenstundendeputaten belegt wie dei beamten. In der sonstigen Verwaltung des ÖD arbeiten Angestellte 38,5 Wochen stunden und beamte 40 bis 41 Wochenstunden.