Lehrermangel – Sachsens Kultusministerin macht arbeitslosen Gymnasiallehrern ein Angebot: Einstellung, wenn sie ….

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DRESDEN. Sachsen macht bislang nicht für den Schuldienst berücksichtigten Gymnasiallehrern ein Einstellungsangebot. «Die Bedingung dabei ist, dass sie für drei Schuljahre an eine Grund-, Förder- oder Oberschule abgeordnet werden», ließ Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU) am Mittwoch in Dresden mitteilen. Auf diese Weise soll der Unterricht an den betreffenden Schularten abgesichert werden. Die Eingruppierung erfolge in jedem Falle von Beginn an in die auch für Gymnasiallehrer geltende Entgeltgruppe (E 13 TV-L). Das Kultusministerium schaltete für Interessenten eine Service-Hotline.

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Lockt Gymnasiallehrer - mit einem Verspechen: Sachsens Kultusministerin Brunhild Kurth. (Foto: Sächsisches Kutlusministerium)
Lockt Gymnasiallehrer – mit einem Verspechen: Sachsens Kultusministerin Brunhild Kurth. (Foto: Sächsisches Kutlusministerium)

Bisher wurden ausgebildete Gymnasiallehrer bei Bedarf für fünf Jahre an Grund-, Förder- oder Oberschulen eingestellt und erhielten damit gleichzeitig vertraglich die Garantie, nach dieser Zeit an ein Gymnasium zu wechseln. Für derartige bereits geschlossene Verträge ab 1. August 2017 bietet Sachsen eine Umwandlung per Änderungsvertrag an, damit alle Bewerber gleich behandelt werden. Nach Angaben des Kultusministeriums gab es für das Einstellungsverfahren zum 1. August deutlich mehr Bewerber für das höhere Lehramt an Gymnasien als Stellen in dieser Schulart zu besetzen sind. dpa

 

Wo sich Interessierte melden können

Servicehotline der Sächsischen Bildungsagentur:
– Regionalstelle Dresden – 0160-984 68 705
– Regionalstelle Leipzig – 0160-984 31 492
– Regionalstelle Bautzen – 0160-984 77 525
– Regionalstelle Zwickau – 0160-984 04 074
– Regionalstelle Chemnitz – 0160-984 57 849

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ortega
6 Jahre zuvor

Dieses Verfahren ist eine absolute Frechheit!

Mit welchem Recht erhalten schulartfremd unterrichtende Lehrer an Grundschulen A13, während entsprechend ausgebildete Lehrer sich noch im letzten Jahr mit A11 abspeisen lassen mussten mit der Begründung, trotz ihrer höheren Ausbildung eben an der niedrigeren Schulform eingesetzt zu sein?!
Spätestens hier sollte doch Gleichbehandlung einklagbar sein, oder nicht?!
Juristen vor!

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  ortega

Im Umkehrschluss gibt es ja auch keine A13, wenn GS-Lehrkräfte an einer anderen Schulform eingesetzt werden.

ortega
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Nun, nach TVEntgoL erhalten sie zumindest Zulagen..

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  ortega

Bundesland abhängig – das ist doch der Grund, warum viele Bundesländer ein Lehramtsstudium eingeführt haben, das die Lehrberechtigung von Klasse 1 bis Klasse 10 mit Ausnahme der entsprechenden Gymnasialklassen umfasst.

Wer das Lehramt GHR hat, der kann sich die Zulage abschminken.

sofawolf
6 Jahre zuvor

ZITAT: „Mit welchem Recht erhalten schulartfremd unterrichtende Lehrer an Grundschulen A13…“

Ich weiß von Bundesländern, in denen Gymnasiallehrer an Grundschulen auch „nur“ ein Grundschullehrergehalt bekommen und ich weiß von Berlin (und nun Sachsen), dass Gym-Lehrer an Grundschulen dort ein Gym-Gehalt bekommen. Der Grund ist relativ einfach. Sie arbeiten an Gymnasien und sollen wegen der Notlage an den Grundschulen umgesetzt werden. Um ihnen das schmackhaft zu machen, bekommen sie weiter ihr Gym-Gehalt.

Das ist einzig und allein dem Lehrermangel geschuldet.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Lehrer erhalten eine Besoldung, sofern sie – wie die meisten in Deutschland – verbeamtet sind.
Gehälter erhalten Tarifbeschäftigte.

sofawolf
6 Jahre zuvor

Als ich mich mal für eine Grundschule beworben habe, hat man mich NICHT genommen, weil ich keine Grundschullehrerausbildung habe. Aber das ist schon viele Jahre her.

PS: Die Ausbildung ist eben nicht gleich !!!

Emil
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Das wundert mich nicht! Wer den Kollegen in der Grundschule so arrogant gegenübertreten, hat in der Grundschule auch nichts zu suchen !

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

„Aber das ist schon viele Jahre her.“

Aha. Das ist dann wohl ein Unterschied.

Sie könnten es ja jetzt noch einmal probieren.
Oder aber die Beiträge genau lesen, dass in verschiedenen Bundesländern Gymnasiallehrkräfte auf Grundschulstellen eingestellt werden.
Auch Abordnungen kommen immer weiter ins Gespräch.

Das man sich an der Grundschule einarbeiten muss, bestreitet keiner. Erstunterricht ist eine Spezialisierung. Grundschule erfordert Grundschuldidaktik und Pädagogik und ist eben mehr als „ein bisschen spielen“ und „kann doch jeder“.

ortega
6 Jahre zuvor

Ich rede über Sachsen. Hier wird nicht verbeamtet, hier erhält man „Gehalt“.
Selbstverständlich ist dieser Schritt nur im Zuge des Lehrermangels gegangen wurden. Währenddessen man in Berlin anstrebt, dass wirklich alle an Grundschulen A13 bekommen, ist dies in Sachsen nicht der Fall. Es betrifft einige wenige, in DIESEM Jahr eingestellte Lehrer mit Ausbildung Gymnasium. Zuvor wurde stets argumentiert, man werde ungeachtet der Ausbildung nach Einsatzort bezahlt.
Doch die Sache hakt:
Auch heute schon unterrichten unzählige ausgebildete Gymnasiallehrer an Grundschulen, welche ausschließlich aufgrund der Tatsache, dass sie ein-zwei Jahre eher bereit waren, NICHT nach A13 bezahlt werden. Besonders für diese Gruppe gilt das Argument eines verkürzten Studiums definitiv nicht! Im Gegenteil. Viele von ihnen haben, wie ich selbst auch, teilweise über Jahre laufende Zusatzqualifikatione­n zur Grundschuldidaktik absolviert! Was nun?!

Jürgen Eckert
6 Jahre zuvor

Einfach in ein anderes Bundesland gehen, dort werden dringend Sprachenlehrer ersucht, Beispiel,Brandenburg.