Lehrermangel sorgt für Empörung: Jetzt werden Gymnasiallehrer schon zwangsweise an Grundschulen abgeordnet

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HANNOVER. Der Lehrermangel in Deutschlands Schulen, vor allem in den Grundschulen, wird immer dramatischer: Mit der Ankündigung, Anträge auf Teilzeit und Vorruhestand zunächst abzulehnen, sorgte das bayerische Kultusministerium für Schlagzeilen. In Baden-Württemberg hieß es, Lehrkräfte müssten regional umverteilt werden. Die neueste Spitze kommt aus Niedersachsen: Dort sollen Lehrkräfte aus den Gymnasien an den Grundschulen aushelfen – per Zwangs-Abordnung.

Ob klein oder groß - können Lehrkräfte jede Altersstufe unterrichten? Foto: Vincent_AF / flickr (CC BY-SA 2.0)
Ob klein oder groß – können Lehrkräfte jede Altersstufe unterrichten? Foto: Vincent_AF / flickr (CC BY-SA 2.0)

Während die Einstellung von Lehrern bei Gymnasien und teilweise auch Gesamtschulen in diesem Schuljahr für Niedersachsen unproblematisch sei, so erklärt die GEW, werde die Versorgung an Grund-, Haupt- und Realschulen schwieriger. Auf Weisung des Landes müssten daher nun Gymnasiallehrer aushelfen. Schulleiter der Gymnasien seien angewiesen worden, eine bestimmte Anzahl von Lehrerstunden anderen Schulformen abzugeben, vor allem Grundschulen, sagte der Landesvorsitzende des Philologenverbandes, Horst Audritz, der «Hannoverschen Allgemeinen Zeitung». Einige Lehrer sollen nach der Rückkehr aus dem Urlaub via E-Mail von einer befristeten Versetzung erfahren haben. Viele seien daher sauer.

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Der Verband der Elternräte der Gymnasien Niedersachsens reagierte ebenfalls kritisch. Schon Anfang 2016 habe die Landesregierung auf freiwilliger Basis versucht, Gymnasiallehrer an andere Schulformen abzuordnen, um dort Löcher in der Unterrichtsversorgung zu füllen. «Damit erklärt die Ministerin quasi das Scheitern von vier Jahren Bildungspolitik in ihrem Kerngeschäft, die Unterrichtsversorgung landesweit für alle Schulformen zu sichern», sagte der Vorsitzende Hartwig Jeschke. Im letzten Schuljahr seien an den Gymnasien im Schnitt maximal 97 Prozent der im Stundenplan ausgewiesenen Unterrichtsstunden erteilt worden. Nun drohe in weiterer Rückgang der tatsächlichen Unterrichtsversorgung auf 95 Prozent oder weniger.

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Grundschule hat Vorrang

Ein Sprecher des Kultusministeriums bestätigte die Abordnungen. «Eine auskömmliche Unterrichtsversorgung und die Sicherung des Pflichtunterrichts haben für die Landesregierung höchste Priorität», heißt es. Die Grundschule habe dabei Vorrang, denn hier gebe es den Anspruch auf eine verlässliche Betreuung bis 13.00 Uhr. Die GEW forderte in dem Zusammenhang, dass die Einstellung von Quereinsteigern nach wie vor nötig sei. Seit den vergangenen zehn Jahren habe sich bei Lehrerstellen ein Engpass abgezeichnet, ohne dass die Regierung reagiert habe. Die vor allem durch Pensionierungen entstandene Engpass dürfte noch die kommenden zwei Jahre anhalten.

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Bei 40 Prozent der Einstellungen kämen die Kandidaten nicht aus Niedersachsen, sondern anderen Bundesländern. Die Kandidaten würden angesichts des Mangels zudem wählerischer, so dass der Lehrerberuf attraktiver werden müsse. Dazu gehöre eine generelle Einstufung in die Tarifklasse A13. Die GEW warnte eindringlich vor «statistischen Taschenspielertricks», mit denen schulintern Löcher beim Unterricht gestoppt würden und forderte auf der Grundlage einer Arbeitszeit- und Belastungsstudie der Universität Göttingen bis zum August 2018 eine neue Arbeitszeitverordnung. Sie soll neben der Regelstundenzahl der Schulformen auch Anrechnungsstunden für besondere Belastungen und Ermäßigungen für Teilzeitkräfte und Ältere regeln. dpa

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GEW kündigt „massive Auseinandersetzungen in der Schulpolitik“ an – gegen die Opposition

HANNOVER. Der GEW-Landesvorsitzende Eberhard Brandt und seine Stellvertreterin Laura Pooth nahmen in Hannover «massive Auseinandersetzungen in der Schulpolitik» an – nahmen dabei aber nicht die rot-grüne Landesregierung, sondern den CDU-Spitzenkandidat Bernd Althusmann in die Kritik. Sie forderten ihn auf, missverständliche Äußerungen zur Arbeitsstundenzeit der Lehrer klarzustellen.

Die Christdemokraten streben im Falle eines Siegs bei der Landtagswahl im Januar eine unabhängige Arbeitszeituntersuchung an – wie sie der Philologenverband seit langem fordert. Für Pooth sei das eine „Provokation auf ganzer Linie“, so berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“, da die GEW selbst vor einem Jahr eine eigene Arbeitszeitstudie in Auftrag gegeben hatte. Deren Ergebnis war eindeutig: Niedersachsens Lehrkräfte arbeiten mehrheitlich deutlich mehr als die geforderten 40Stunden in der Woche.

Dass die CDU diese Ergebnisse nun nicht anerkenne, sei „an Dreistigkeit und Ignoranz“ kaum zu überbieten, schimpfte Pooth. Mit der amtierenden Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) war die GEW hingegen laut „Osnabrücker Zeitung“ weniger streng: Diese habe die Studienmacher sogar in die aktuelle Kommission zur Lehrerarbeitszeit aufgenommen. Gewerkschaftschef Brandt erklärte den Umgang mit der GEW-Studie zur „Schlüsselfrage“ für den Landtagswahlkampf. Kandidaten, die die Studie ignorierten oder ablehnten, dürften bei Wahlkampfveranstaltungen „lebhafte Auftritte von Lehrern erleben“. 2018 müsse es zu einer Entlastung bei den Pflichtstunden kommen. N4t / mit Material der dpa

 

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Palim
6 Jahre zuvor

„Die Grundschule habe dabei Vorrang, denn hier gebe es den Anspruch auf eine verlässliche Betreuung bis 13.00 Uhr. “
Das ist so nicht richtig.
Vorgegeben ist eine verlässliche Betreuung von 5 Zeitstunden, sie ist nicht an eine Uhrzeit gebunden. Möglich ist auch eine „verlässliche Betreuung“ von 7.30-12.30 Uhr.

Dabei wird die Betreuung in den 1.+2. Klassen mittags für eine Stunde nicht von Lehrkräften, sondern von pädagogischen MitarbeiterInnen übernommen.
In Klasse 3+4 ergibt sich die Zeit über den Unterricht (5 Stunden à 45 min) und die von Lehrkräften zusätzlich geleisteten Aufsichtzeiten.
Im Rahmen der verlässlichen 5 Stunden werden die Kinder in jedem Fall beaufsichtigt.
Lehrkräfte, die in die Grundschulen abgeordnet werden, werden im Unterricht der Schulen laut Stundentafel eingesetzt.

Niedersachsen sucht zurzeit ca. 20 SonderpädagogInnen, 40 Lehrkräfte für Gymnasien (auch IGS) und noch 220 Lehrkräfte für GS, HS und RS (www.eis-online.niedersachsen.de), davon 140 für Grundschulen. Der Unterricht beginnt in 3 Tagen.

ysnp
6 Jahre zuvor

Da bin ich einmal gespannt, wie das läuft…. Da würde mich dann nach 1-2 Jahren ein Erfahrungsbericht interessieren.

sofawolf
6 Jahre zuvor

In der Regel hört man eigentlich eher kritische Stimmen, was den Einsatz von Gymnasiallehrern an Grundschulen anbelangt (umkehrt sicherlich auch). Es ist eine Notlösung. Die Ausbildung – das sage ich ganz wertungsfrei – unterscheidet sich eben doch erheblich, eben gerade nicht nur inhaltlich, sondern was Methodik und Didaktik für Grundschulkinder anbelangt.

Gerade deshalb meine ich aber, dass man – wiederum ganz wertungsfrei -, Grundschullehrer und weiterführende Lehrer NICHT in einen Topf werfen darf.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Hoffentlich wird die Vergütung für die abgeordneten Gymnasiallehrkräfte entsprechend der Tätigkeitsmerkmale und der Laufbahnregelungen angepasst. Kann ja nicht sein, dass an Grundschulen für Vertrtungsunterricht zweierlei Vergütungen gezahlt werden.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das wird aus formalen Gründen kaum gehen oder kann man Beamte gegen ihren Willen abordnen UND dabei auch noch das Einkommen kürzen, im Extremfall von a15 auf a11 oder a12?

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Nein, die Eingruppierung fällt unter den Bestandsschutz. Wird der beamte mit Tätigkeiten betraut, die nicht seiner Qualifizierung entsprechen, hat das keine Auswirkungen auf seine Vergütung.

Bei Tarifbeschäftigten sieht das anders aus, da gibt es die Möglichkeit der Änderungskündigung.

Gegen Abordnungen kann man sich als Beamter zwar wehren, also Einspruch gegen die Abordnungsanordnung einlegen, aber vermutlich wird sich der Dienstherr, wenn er seine Entscheidung nachvollziehbar begründen kann, warum er Kollegen X und nicht Kollegin Y abgeordnet hat, bei einer anschließenden Klage Recht bekommen. Grundsätzlich ist ja keine unbefristet beschäftigte Lehrkraft an einer bestimmten Schule „beschäftigt“, entweder ist das Land/Oberschulamt direkter Arbeitgeber oder die Schulabteilung der zuständigen Bezirksregierung/Regionalschulamt. Somit ist laut Arbeitssvertrag oder Ernennungsurkunde festgelegt, dass die personalführende Stelle die Lehrkraft in ihrem sachlichen und räumlichen Zuständigkeitsbereich abordnen kann – sofern dies keine unbillige Härte darstellt.

ysnp
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Eine Abordnung ist ja keine Versetzung, vielleicht ergibt sich daraus ein Unterschied. Es ist auch die Frage, wie so etwas schulrechtlich geregelt ist. In Bayern gab es einmal eine Zeit, wo viele Grund- und Hauptschullehrer an der Förderschule unterrichtet haben, da gab es auch unterschiedliche Bezahlungen für die gleiche Arbeit, aber in dem Fall umgekehrt, man hat die Bezüge der GHS-Lehrer nicht erhöht.
Ein Problem wird sich auch mit der Pflichtstundenzahl ergeben. Wie viel müssen dann Gymnasiallehrer im vollen Deputat an der Grundschule unterrichten?
Als ich von der Hauptschule (damals Pflichtstundenzahl 28) an die Grundschule versetzt wurde (damals Pflichtstundenzahl 29), musste ich dann in der Pflichtstundenzahl anpassen, d.h., meine Pflichtstundenzahl hat sich um eine Stunde erhöht.

Musikus
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer haben durch diese Abordnung einen enormen zusätzlichem Aufwand, eben WEIL sie für die Grundschule nicht ausgebildet sind. Eine Kürzung der Bezüge würde diesem Irrsinn die Krone aufsetzen.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Musikus

Wieso? Es wird doch nicht nach Aufwand sondern nach Tätigkeit besoldet. Eine GS-Stelle wird maximal mit A12 vergütet.

Bei einer Abornung mit einem Teil des Deputates kann doch nichts passieren. Lediglich bei einer Abordnung mit vollem Stundenumfang ist die Besoldung anzupassen. In NRW bekommen Lehrkräfte mit Lehrbefähigung für SekI+II, die z.B. an Hauptschulen eingesetzt werden auch nur A12. Selbst an Gesamtschulen erhalten Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung GY/GeS nur A12, wenn sie dauerhaft keinen Unterricht in der GOSt übernehmen bzw. sich auf eine für die SekI ausgeschriebene Stelle beworben haben.

aussichteinsicht
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Sehe ich genauso. Ich bin Berufsschullehrerin und sehe mich durch meine Ausbildung als nicht kompetent an, Grundschüler zu unterrichten. Insbesondere fehlten mir die notwendigen didaktischen Fertigkeiten dafür – und das kann man nicht mal so eben in einer Weiterbildung während der Sommerferien lernen.

Da ich während meines Studiums auch Workshops für Grundschüler gegeben habe (zu dieser Zeit bekamen alle Grundschulen Informatikräume, aber es gab weder Lehrkräfte noch pädagogisches Konzept dazu), weiß ich, wie fordernd es ist, eine Gruppe von Grundschülern kompetent zu betreuen und anzuleiten. Daher Hut ab für alle, die diese sicher sehr schöne, aber auch anstrengende Aufgabe auf sich nehmen. Und auch wenn die Arbeit fachwissenschaftlich sicher leichter ist als zum Beispiel im Gymnasium oder Berufsschule, finde ich es höchste Zeit, auch diese Lehrkräfte angemessen, d.h. in A13 einzustufen.

Lenalee
6 Jahre zuvor
Antwortet  aussichteinsicht

Das muss ich so unterstreichen.

Ich habe seit meines Studiums an fast allen Schulformen unterrichten können und muss sagen, dass Grundschule, Haupt-/Realschule und Gymnasium sich alle grundsätzlich unterscheiden und meines Erachtens nicht verglichen werden können. Natürlich haben Oberstufenlehrer einen deutlich höheren Zeitaufwand während der Abiturkorrekturen, dieser ist allerdings auch wieder abhängig vom Fach und zeigt, dass nicht einmal Lehrer einer Schulform in einen Topf „geschmissen“ werden können.
Eine gleiche Besoldung wäre definitiv der richtige Schritt und ist durch die Änderung der Studiengänge auf Bachelor/Master usw. eh quasi notwendig. Der Masterabschluss einer Universität befähigt für den Höheren Dienst, egal ob Lehramt für Grund-/Haupt-/Real-/Förder-/Gymnasial-/Berufsbildende-Schulen studiert wurde.
Und ob ein Studiengang schwerer oder einfacher ist, ist generell eine subjektive Einschätzung. Wenn einem das Fachliche einfacher fällt als Module aus z.B. den Bildungswissenschaften, ist ein Grundschulstudium sicher nicht einfacher als eines für Gymnasien. Aber wie gesagt, das ist komplett abhängig von der jeweiligen Person.

H.-P. Iber
6 Jahre zuvor

Gymnasiallehrkrafte fehlt einfach die grundschulspezifische Pädagogik. Das merkt auch jedes Jahr beim Übergang von der GS ins GY. Die Kleinen werden selten so abgeholt, wie es nötig wäre! Wenn schon Abordnung, dann nur freiwillig. Zwangsabordnungen helfen sicherlich wenig. Und welcher Schulleiter ordnet gerne gute Kräfte ab ? Da ist „Flaschenhandel“ zu befürchten.

GriasDi
6 Jahre zuvor
Antwortet  H.-P. Iber

Zitat:
„Die Kleinen werden selten so abgeholt, wie es nötig wäre! “

Wie wäre es denn nötig?

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Wer die Schüler dort abholen will, wo sie stehen, der muss meilenweit zurücklaufen …

„This boots are made for walking …“
alternativ
„It’s a long way to Tipperary…“

mississippi
6 Jahre zuvor

„Einige Lehrer sollen nach der Rückkehr aus dem Urlaub via E-Mail von einer befristeten Versetzung erfahren haben. Viele seien daher sauer.“ Diese Vorgehensweise finde ich ja schon unglaublich. Ich habe Kontakt zu einer Gymnasiallehrerin, die sogar eine erste Klasse bekommt, was nochmal eine ganz andere Hausnummer ist. Auf facebook geben die Kolleginnen ihr Hilfe und Ratschläge. Ganz schön happich. Wie das mit der Stundenzahl und der Bezahlung aussieht? Könnte mir vorstellen, dass die abgeordnetetn Gymnasiallehrer bei ihrer Stundenzhl und Vergütung bleiben (dürfen).

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Bei so einer email würde ich einen Anwalt konsultieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas per Mail rechtlich bindend ist.

xxx
6 Jahre zuvor

Lieber Neurologe, ab kann kommende Woche hilfst du vorübergehend als Kinderarzt aus. Viel Erfolg.

Bei so etwas wäre das Geschrei groß. Bei Lehrern von groß nach klein aber nicht. Die können das qua Amt. Warum lässt man grundschullehrerinnen eigentlich nicht den deutsch-lk leiten? Inhaltlich dürften die das alles zumindest an der Universität in Germanistik behandelt haben (didaktisch ist lk nicht so aufwendig) im Gegensatz zu den gymnasiallehrern, die auch an der Universität kein Wort über grundschuldidaktik gehört haben.

ysnp
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Das hat etwas mit dem Bild der Arbeit in der Grundschule zu tun und wie man meint, in die Grundschule hineinreden zu können. In einen Leistungskurs an der Oberstufe redet einem keiner rein, in den Anfangsunterricht schon. So lange dieses Bild verbreitet wird – leider auch von manchen Kollegen anderer Schularten – wird dieser Eindruck bleiben und es den Ministerien leichter fallen zu versuchen Gymnasiallehrer an den Grundschulen einzusetzen.
Im Prinzip ist es ein Unding, denn je kleiner die Schüler um so mehr Pädagogik, Psychologie und Didaktik brauche ich. Ebenso analytisches Wissen um Schüler in ihren Schwierigkeiten begreifen zu können. Gerade in der Grundschule ist es wichtig, die Freude am Lernen zu erwecken und zu erhalten, da steht das „Wie“ im Mittelpunkt. Ich hoffe, dass an die Grundschule zumindest „pädagogische Naturtalente“ abgeordnet werden und keine, die sehr von der Fachwissenschaft geprägt sind.

ysnp
6 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Das Tragische an dem Ganzen ist, dass es wahrscheinlich nicht die trifft, die sich öfter in dem Sinn äußern, dass in der Grundschule – übertrieben ausgedrückt – nur gespielt wird und Kuschelpädagogik betrieben wird. Die Leute, die sich so äußern, wird es wahrscheinlich gar nicht treffen. (Ehrlich gesagt, solchen täte nämlich einmal eine Erfahrung in der Grundschule ganz gut.)

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Wenn man sich jetzt noch vorstellt, dass die Bezirksregierung bei der Schulleitung eines GY nachfragt, wen sie den für eine Abordnung „vorschlagen“ könne, dann kann man sich auch vorstellen, wie eine SL sich potentiell entscheiden könnte, wenn sie die Wahl zwischen mehreren Personen hat. Die Leistungsträger wird sie vermutlich nicht für eine Abordnung vorschlagen wollen …

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Dabei stellt sich die Frage, wie man „Leistungsträger“ definiert. Das kann von tatsächlichen Arbeitstieren bis zu der Schulleitung nach dem Mund Redenden gehen.

Umgekehrt könnte die Abordnung unbequeme Kollegen, die den Mund aufmachen, tendenziell schlechten Lehrern oder aber stille Arbeitstiere treffen, die ihre Arbeit sehr gut machen ohne damit allerdings hausieren zu gehen.

H.-P. Iber
6 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Völlig richtig – dann würden viele Gymnasiale endlich begreifen, dass sie ohbe die Arbeit der GS-Lehrkrafte keinen Blume Topf gewinnen können.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  H.-P. Iber

Die Vorurteile gegenüber Grundschullehrer rühren in erster Linie aus dem (fachwissenschaftlichen) Studium her. Genauso wie es „die“ Primimäuschen, „die“ Soziologen, „die“ Juristen. „die“ Physiker usw. gibt. Stereotype vereinfachen in vielen Fällen das Leben ungemein, auch wenn sie für die betroffene Zielgruppe als Beleidigung wirken können.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Das eigenständige Berufsbild des Grund- bzw. Haupt-/Mittelschullehrers fehlt bzw. wird sowohl von Dienstgebern als auch anderen Lehrerverbänden ignoriert. Dass es in vielen Bundesländern keine „studierten Realschullehrer“ mehr gibt, wird ja auch von einer breiten Mehrheit nicht verstanden. Es gibt nur eine einheitliche Ausbildung für alle Lehrkräfte der Sekundarstufe I. Der Hauptschul-/Mittelschullehrer erfüllt die gleichen Voraussetzungen wie der realschullehrer. Beide können an allen Schulformen der Sekundarstufe I – egal wie die länderspezifisch heißen – eingesetzt werden. Prinzipiell können sie sogar in der Unter- und Mittelstufe eines GY eingesetzt werden.

Vom Lehramt „Teller bunte Knete“, das von Klasse 1 bis Klasse 10 geht (GHR) ist ma in den meisten Fällen und aus gutem Grund wieder abgerückt. Aus besoldungstechnischer Sicht war dieses Lehramt GHR für die Grundschulkollegen (A11) aber von Vorteil, es hat zu einer Änderung der Eingruppierung geführt.

ysnp
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Einschränkung: In den südlichen Bundesländern war die Entwicklung etwas anders, in Bayern gibt es noch die traditionellen Lehrämter. Das GHS- Lehramt war – so weiß ich aus eigener Erfahrung – schon bei A 12, als man dann die Lehrämter in Grundschullehramt und Hauptschullehramt getrennt hat.

Lenalee
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Der neue (?) Studiengang „GHR 300“ in Niedersachsen setzt sich aus Grund-, Haupt- und Realschule zusammen. Wer allerdings nur Biologie und Chemie studiert, fällt aus dem „G“ heraus und studiert ab dem 1. Semester für die Sek 1. Die Sachunterrichts-Studierenden teilen sich z.T. Module mit den HR-Studierenden, allerdings sind wohl die meisten Module spezifisch für die Grundschule.
Mit dem Master entscheiden sich die Studierenden dann für eine Richtung. Entweder Grund- (G) oder Haupt-/Realschule (HR) (solange man nicht Bio/Chemie studiert hat oder eben Sachunterricht)

Lenalee
6 Jahre zuvor
Antwortet  Lenalee

Ergänzung:

Der GHR300 und die Anhebung der Studienzeit auf fünf Jahre (volles Masterstudium) befähigt nun natürlich auch alle Masterabsolventen für den Höheren Dienst, egal ob Grund- oder Haupt-/Realschullehramt. Ob sich das auch ändern wird, wird man wohl erst in den kommenden Jahren sehen.

mississippi
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Von groß auf klein ist sicher genauso schwer wie von klein auf groß. Da werden so manchem die Augen aufgehen.

mississippi
6 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Sollte ganz woanders stehen…

mississippi
6 Jahre zuvor

@ ysnp: So ist es. A12 von Anfang an als reine Grundschullehrerin (nicht Grund-undHauptschullehramt, bei mir schon 1990).

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Aber die „Volksschulen“ wurden schon deutlich früher in GS und HS getrennt. Damals gab es aber auch noch den an einer Akademie oder PH ausgebildeten Lehrer (A11) und den Oberlehrer (A12). Letzterer (Amtsbezeichnung) wurde im Zuge einer Dienstrechtsreform ersatzlos gestrichen und Lehrkräfte zu A12 eingestellt.

Der Begriff „Lehrer“ ist ja ledigich eine Sammelbezeichnung für den Beruf jeglicher Lehrkräfte.
Als Amtsbezeichnung dürfen ihn nur verbeamtete Lehrkräfte des gehobenen Dienstes führen. Alle tarifbeschäftigten Lehrkräfte sind unabhängig vom studierten Lehramt „Lehrer“ (Berufsbezeichnung)

Palim
6 Jahre zuvor

Diese Maßnahme war übrigens schon vor einem Jahr im 17-Punkte-Aktionsplan zur Lehrkräftegewinnung angekündigt worden:

„An den Gesamtschulen werden vorerst in der Regel ausschließlich Stellen für das Lehramt an Gymnasien ausgeschrieben. Damit sollen die Lehrkräfte mit dem Lehramt für Grund-, Haupt- und Realschulen (GHR) gezielt auch an eben diese Schulformen Grund-, Haupt- und Realschulen geleitet werden.“

„Gymnasien und Gesamtschulen können auch Einstellungsermächtigungen bedarfsunabhängig zugewiesen werden. Voraussetzung: Zur Sicherung der Unterrichtsversorgung erfolgen Abordnungen oder Versetzungen von Gymnasien und Gesamtschulen an Grund-, Haupt-, Real- und Oberschulen. Die abordnende Schule (Gymnasium bzw. Gesamtschule), gewinnt eine Einstellungsermächtigung, so dass keine Verluste bei der Unterrichtsversorgung entstehen. Bei der aufnehmenden Schule (Grund-, Haupt-, Real- und Oberschulen) steigt die Unterrichtsversorgung.
Positiver Nebeneffekt: Schon jetzt reagiert das Land vorrausschauend auf den künftigen Bedarf, der durch den zusätzlichen Schuljahrgang im Schuljahr 2020/2021 an den Gymnasien und den nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen im Rahmen der Wiedereinführung von G9 entstehen wird.“

sofawolf
6 Jahre zuvor

@ dicke bank (ZITAT):

„Hoffentlich wird die Vergütung für die abgeordneten Gymnasiallehrkräfte entsprechend der Tätigkeitsmerkmale und der Laufbahnregelungen angepasst. Kann ja nicht sein, dass an Grundschulen für Vertrtungsunterricht zweierlei Vergütungen gezahlt werden.“

Das ist interessant. Es gibt Bundesländer, die Gymnasiallehrer, die an Grundschulen arbeiten wollen, a) nicht nehmen und b) dann wie Grundschullehrer bezahlen. (b) finde ich gerecht.

Wenn jedoch ein Gymnasiallehrer „zwangsweise“ an eine Grundschule versetzt wird, dann bekommt er weiterhin sein Gymnasiallehrergehalt. Hmmm …

So kann es an einer Grundschule einen Gymnasiallehrer mit Grundschullehrergehalt und einen Gymnasiallehrer mit Gymnasiallehrergehalt geben. Verrückte (Beamten- ?)Welt.

Küstenfuchs
6 Jahre zuvor

Die ganze Idee der Abordnung ist völlig bescheuert (ja, das Wort wähle ich mit bedacht):

1. Die GYM-Lehrkräfte sind für die Grundschule nicht ausgebildet. Wenn ich mir vorstelle, ab September plötzlich vor einer 1. Klasse zu stehen, hilft mir weder meine Berufserfahrung noch habe ich eine Vorstellung, was ich so genau zu tun habe. Da könnte man mit gleichem Recht und gleicher Ergebnis auch eine (geeignete) Mutter/einen Vater vor die Klasse stellen, nur kommt das in der Öffentlichkeit nicht so gut an.

2. Ein Schulleiter eines Gymnasiums, der einen Kollegen abordnen soll, wird sich den schon ganz genau aussuchen. Vermutlich wird die Wahl auf jemanden fallen, der bisher viel Ärger mit Eltern und Schülern hatte und den er so elegant „entsorgen“ kann. Einen Leistungsträger wird er nicht nehmen.
Ein solcher Kollege hilft dann der Grundschule sicher mal so richtig!

3. Ein verbeamteter Lehrer, der gegen seinen Willen an der Grundschule arbeiten muss, könnte bei halbwegs guter Kenntnis seiner Rechte so viel Mist bauen, dass der Schulleiter der Grundschule ihn möglichst schnell wieder los werden möchte. Diese Taktik dürfte der eine oder andere fahren und auch das hilft dann der Grundschule nicht.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

„Da könnte man mit gleichem Recht und gleicher Ergebnis auch eine (geeignete) Mutter/einen Vater vor die Klasse stellen, “
Ein solcher Satz wird von vielen wieder einmal als Bestätigung gesehen, dass Grundschule ja „jeder“ kann, weil es nur ein bisschen spielen ist.
Niedersachsen setzt „Mütter“ oder pädagogisch Vorgebildete als Vertretungskraft ein – Poolstunden und schneller Einsatz bei plötzlicher Krankheit, aber auch bei FoBi oder Klassenfahrten von LuL. Diese Vertretung wird aber von Lehrkräften vorbereitet, es geht um Anleitung und Aufsicht.
„Unterricht“ ist etwas anderes, auch wenn ich unseren Vertretungskräften ihren Einsatz hoch anrechne und weiß, dass sie es wirklich gut und sehr engagiert machen.

Dass sich die Gym-Lehrkräfte auf den Unterricht mit den jüngeren SuS einlassen müssen, wird ihnen klar sein. Dass gerade in den 1. Klassen für den Anfangsunterricht spezielle Kenntnisse notwendig sind, schreiben die Grundschullehrkräfte schon länger.
An unserer Schule gibt es intern eine Regelung, dass nach Möglichkeit bei anhaltender Vertretung eine Grundschullehrerin in die 1. Klasse geht, dafür die Vertretung eher den Unterricht in Kl. 3+4 übernimmt. Dies ist aber a) nicht immer möglich und b) eine deutliche höhere Belastung für die Grundschullehrkräfte, die dann häufiger Jg. 1+2 unterrichten UND mitten im Jahr ihre Klassen abgeben oder auch doppelte Klassenführungen übernehmen.
Das alles haben wir schon seit Jahren.
Jetzt ist es so, dass in Nds. trotz Abordnung aus anderen Schulen (HS/RS in Auflösung und Umwandlung zu Oberschulen oder IGS), Pensionären die aushelfen, Quereinsteigern, die auch in GS beginnen dürfen, Inklusion bei gestrichenen SoLuL-Std. und 17-Punkte-Aktionsplan aus dem letzten Jahr die Stellen in den Schulen nicht besetzt werden können.

Küstenfuchs
6 Jahre zuvor

@Palim: Bitte reißen sie nicht meinen Satz aus dem Zusammenhang! Der von ihnen zitierte Satz bezog sich darauf, dass ich als Gymnasiallehrkraft kaum besser geeignet bin als Lehrer einer 1. Klasse als jeder andere beliebige (gebildete und kinderfreundliche) Mensch auch. Und damit meine ich im Grunde ungeeignet! Wenn sie meinen Beitrag mal genau durchgelesen hätten, würden sie erkennen, dass ich weit entfernt von der Position „Grundschule kann jeder“ bin.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Genau so sehe ich das auch. Es wird zu selten zwischen (in der Grundschule für Akademiker tatsächlich trivialen) Fachinhalten und (umso anspruchsvolleren) Inhaltsvermittlung unterschieden.

Darüber hinaus sollte jeder Lehrer einer weiterführenden Schule die Eingangsklassen 5/6 jedes Faches auch fachfremd unterrichten können (Ausnahme Sport wegen Sicherheit, Religion aber nur wegen dem fehlenden Segen der Kirche Kirche, Musik wegen Instrumente und Gesang). Ferner sollte jeder Lehrer die Klassen 5/6 aller Schulformen zumindest in seinen Fächern aller weiterführenden Schulformen hinkriegen, weil Gymnasium Klasse 6 abgesehen von der zweiten Fremdsprache spätestens auch mit Hauptschule Klasse 8 erreicht sein sollte. Die Grundschullehrer schließe ich da mal mit ein (Berlin macht es mit seiner sechs-jährigen Grundschule ja vor). Ich kenne die Grundschulstruktur zu wenig, ob man weiterführende Lehrer sinnvoll in eine Klasse 3/4 stecken kann, ohne dass die ausgebildeten Grundschullehrer die doppelte Arbeit damit haben.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Ich hatte Sie, Küstenfuchs, gar nicht gemeint und weiß auch durchaus durch ihre bisherigen Beiträge und diesen, dass Ihre Position eine andere ist. Vielleicht hätte ich das deutlicher machen sollen.

mississippi
6 Jahre zuvor

So oder so ist das keine gute Sache. Nicht zu vergessen, dass die Grundschulen gerade auch noch mit Inklusion und Integration kämpfen.

omg
6 Jahre zuvor

Jetzt ehrlich. Dass die GRundschulen vor Aufgaben stehen, die nicht mehr vollständig zur Zufriedenheit aller gestemmt werden können, interessiert doch in der Politik wirklich niemanden.

ysnp
6 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Das hängt auch damit zusammen, dass an vielen schulpolitischen Schaltstellen eben keine Grundschullehrer sitzen. Zumindest so mein Eindruck von meinem Bundesland. Selbst bei der Lehrervertretung BLLV gibt es kaum Grundschullehrer an wichtigen Stellen, fast alle sind Mittelschullehrer. An der Lehrerakademie in Bayern ist kaum eine Stelle von einer GrundschullehrerIn besetzt. Obwohl die Grundschule die einzige Schule ist, in die alle gehen, werden grundschulrelevante Stellen an den Schaltstellen von Politik, Weiterbildung und sogar in Lehrervertretungen kaum mit Grundschullehrern besetzt. Und ob den wenigen, die an einer Schaltstelle sitzen, wirklich intensiv zugehört wird, daran zweifle ich. In der Summe fehlt die Lobby und Grundschullehrer werden dadurch wesentlich weniger gehört bzw. ernst genommen.
Vielleicht sind wir Grundschullehrer an der Situation auch selbst „schuld“, vielleicht auch nicht. Ich persönlich sehe zu meiner Arbeit in der Schule und allem, was noch drumherum an Aufgaben zu erledigen ist, keine zeitliche Kapazität mehr, mich schulpolitisch zu engagieren (außer hier zu schreiben). Vielleicht ergeht es anderen GrundschullehrerInnen ähnlich.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  omg

„Dass die GRundschulen vor Aufgaben stehen, die nicht mehr vollständig zur Zufriedenheit aller gestemmt werden können, interessiert doch in der Politik wirklich niemanden.“

Stimmt.
Aber wenn die Philologen betroffen sind, gibt es einen Aufschrei.

U. B.
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Bemerke ich da wieder Neid auf die Gymnasiallehrer?

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  U. B.

Ich bemerke, dass es ein Unterschied ist, ob Philologen feststellen, dass in den Grundschulen Lehrermangel herrscht, oder ob Grundschullehrkräfte dasselbe feststellen.
Ob es dadurch die Politiker dann kümmert, werden wir sehen.

OMG
6 Jahre zuvor
Antwortet  U. B.

Neid nicht. Aber es nervt, von gewisser Seite alles immer besser gewusst zu bekommen, es aber nicht besser gemacht zu bekommen. Gelle!

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  U. B.

Neid? Wieso Neid, den müsste sich die Ratsfraktion doch erst verdienen. – Aber Mitleid, das gibt es umsonst.

Seit Jahren ist an einer Schule, die ich zufällig gut kenne, zu beobachten, dass das Verhältnis von jungen Leuten im Vorbereitungsdienst bei 2 zu 1 liegt. Die Zahl der referendare ist doppelt so hoch wie der Lehramtsanwärter. Bezogen auf die Gesamtheit der jungen Leute im Vorbereitungsdienst liegt die Zahl der Referendarinnen und Anwärterinnen bei 80%, die der Jungens bei margeren 20%.

OMG
6 Jahre zuvor

Ansichten der Philologen liegen bisweilen etwas daneben. Ich habe sie trotzdem auch gern

Musikus
6 Jahre zuvor

Mich wundert es, dass im Artikel nur von Niedersachsen gesprochen wird. Auch in BW gibt es zum Beginn des neuen Schuljahres solche Abordnungen. Gehen die Verantwortlichen hier etwa diskreter vor?

Küstenfuchs
6 Jahre zuvor
Antwortet  Musikus

@Musikus: Der Artikel berichtet nur über den Schlagabtausch zwischen der (in meinen Augen hoffnungslos überforderten) Ministerin und den Verbänden, wobei das Thema der Abordnungen von Gymnasiallehrkräften an Grundschulen ein Aspekt ist.
Hier auf dieser Seite gab es erst vor ein paar Tagen einen entsprechenden Artikel zu BW.

ysnp
6 Jahre zuvor

Inzwischen haben wir generell im öffentlichen Dienst ein Riesenproblem. Heute las ich in der Tagespresse, dass durch die Pensionierungswelle der geburtenstarken Jahrgänge es auch bei Polizei und Justiz in absehbarer Zeit einen ähnlichen Mangel geben wird wie im Schuldienst.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Also einfach A 13 (nach Ihrer Logik) und dann wird das schon. 🙂

Übrigens auch für Servicekräfte in den Urlaubsorten und für Pflegekräften in den Altenheimen. Da mangelt es auch überall an Personal.

Im Polizeidienst wurden 16.000 Stellen abgebaut seit der Wende, hörte ich heute. Wahnsinn ! Auf unsere Kosten und für paar Kröten mehr im Portmonee (mehr netto vom Brutto). 🙁

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Ja, und zwar überwiegend bei der Bundespolizei.

In den Ländern sind die Zahlen der Planstellen an die sinkenden Bevölkerungszahlen angepasst worden, um die Haushaltsvorgaben erfüllen zu können.

Seit der Bundesinnenminister die Grenze zu den „Östreichern“ bewachen lässt, finden sich kaum noch Bundespolizisten an Bahnhöfen und den Grenzen zu den BeNeLux-Staaten, Dänemark und Frankreich. Die Grenze zur Schweiz wird noch bewacht, da die Föderation Helvetica ja nicht zum Schengen-Raum gehört. In den Bundesländern, die an die europäischen Nachbarn angrenzen, muss die Länderpolizei also zusätzliche Aufgaben wahrnehmen. Daher kommt ja auch die Forderung nach der Schleierfahndung im grenznahen Bereich.

ysnp
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Es geht um – wie Sie selbst bemerken – Stellenabbau und Fehlplanung. Hier muss man aufstocken (hat man in Bayern damit angefangen) und es wird dauern, bis alle nach ca. 3 Jahren Ausbildung ihren Dienst antreten können. Außerdem ist die Respektlosigkeit gegenüber Polizei ein zunehmendes Problem, wo der Staat dagegensteuern muss. (Natürlich auch gegenüber Lehrern und Helfern wie Rettungssanitätern) Da gibt es einige Aufgaben.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

BY hat ja auch nach 1990 die eigenen Grenzpolizeiverbände aufgelöst bzw. die Beamten dieser Einheit in andere Polizeieinheiten versetzt. Danach hat BY wie andere Bundesländer auch nur noch geringere Anzahlen von Beamten des mittleren und gehobenen Dienstes ausgebildet. Für den mittleren Polizeidienst bilden ohnehin nur noch wenige Bundesländer (BW, BY, BE, BB, HH, MV, SN, ST, SH und TH) sowie der Bund (nicht aber die Polizei des Bundestages) aus.

sofawolf
6 Jahre zuvor

ZITAT:

„@Palim: Bitte reißen sie nicht meinen Satz aus dem Zusammenhang!“

Das kenne ich. Einmal zitierte mich Palim und warf mir vor, dass ich auch nur auf mehr Geld aus bin. Dabei verschwieg er, wie es weiter ging, dass ich mehr Geld momentan nicht für dringend halte, weil wir Lehrer gut verdienen.

Naja, das dürfte ja sattsam bekannt sein inzwischen.

sofawolf
6 Jahre zuvor

@ ysnp (ZITAT):

„In der Summe fehlt die Lobby und Grundschullehrer werden dadurch wesentlich weniger gehört bzw. ernst genommen. Vielleicht sind wir Grundschullehrer an der Situation auch selbst „schuld“, vielleicht auch nicht.“

Wieso? Die GEW ist doch voll auf Ihrer Linie.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Nur sind nicht alle Grundschullehrkräfte in der GEW. Prinzipiell kann die GEW als Mitgliedorganisation des DGB in Tarifverhandlungen auch nur tarifbeschäftigte Lehrkräfte vertreten, die gem. TV-L vergütet werden. Der größte Gegenspieler der GEW ist innerhalb des DBB, der für verbeamtete Lehrkräfte verhandelt, der VBE.

Die GEW kann also bei Tarifverhandlungen nur einen Bruchteil der Lehrerschaft vertreten.

Organisationen wie der DPhV sind berufsstäbdische Vertretungen, also Lobbyoraganisationen, die die Besitzstände der Mitgleider verteidigen sollen. DAs die Grundschullehrkräfte keinen eigenen schlagkräftigen und in den Medien präsenten Lobbyverband haben, ändert ja nichts an der tatsache, dass die Forderung nach A13 ungerechtfertigt wäre.

@sofawolf – der VBE unterstützt die Forderung nach A13-Gruppierung für Lehrkräfte mit Lehramt Grundschule sowie Haupt- und Realschulen nach der Angleichung der regelstudienzeiten hier in NRW ausdrücklich.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@ dicke bank, danke für den Hinweis. Ich erwähnte den VBE nicht, weil ich mir da nicht so sicher war.

Ich würde den Polizisten mehr Gehalt gönnen, glaube aber auch in diesem Falle, dass das Gehalt nicht deren Problem ist. Auch bei den Polizeibeamten dürfte es nach meiner Wahrnehmung um die Arbeitsbedingungen gehen, z.B. um mehr Polizisten, allein schon um die Massen an Überstunden abzubauen.

Sie sehen also, das ist von mir keine „feindselige Haltung“ gegenüber wem auch immer, sondern eine grundsätzlich andere Sichtweise.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Bei der Polizei gibt es ein ausgeklügeltes Zulagensystem und die Möglichkeit Überstunden durch Freizeitausgleich abzubauen. Im Übrigen gehen Beamte des Wach- und Wechseldienstes mit knapp 60 in den Ruhestand.

Bei Lehrkräften gibt es nicht einmal eine Arbeitszeiterfassung und die Zulage, wird als allgemeine Zulage gezahlt, da sich die Tarifparteien nicht über die Kriterien für die Gewährung von Zulagen einigen können.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

-gelesen- 🙂

ysnp
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Es ging bei meinem Zitat um die Antwort auf omg vom 2.8. 15:10.

sofawolf
6 Jahre zuvor

@ ZITAT (Palim):

„Ich bemerke, dass es ein Unterschied ist, ob Philologen feststellen, dass in den Grundschulen Lehrermangel herrscht, oder ob Grundschullehrkräfte dasselbe feststellen. Ob es dadurch die Politiker dann kümmert, werden wir sehen.“

Kommt drauf an, welche Politiker.

Reichlich undankbar gegenüber Rot, Rot und Grün sind Sie aber schon. Die haben in Berlin und Brandenburg A 13 für alle Grundschullehrer beschlossen (wenn auch mit Unterschieden und Einschränkungen, aber das hatten wir ja zur Genüge). 🙂

sofawolf
6 Jahre zuvor

Das haben die GEW, Grundschullehrerverband, VBE nun davon und die Politiker von SPD, Linken und Grünen auch ………. da hört man fast gar nichts anderes mehr in den Medien von diesen als „A 13 für alle Lehrer“ und dann jammern „die Grundschullehrer“, dass sie keine Lobby hätten und sich niemand für sie einsetzt.

Undank ist der Welt Lohn!

Liebe GEW u.a., folgen Sie lieber „meiner Linie“, die ja – wenn ich mich so in anderen Foren umschaue – von etlichen Kollegen auch vertreten wird und hier sattsam bekannt ist. Ich würde ewiglich dankbar sein und es Ihnen nicht vergessen. 😉

ysnp
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Der Grundschulverband (nicht Grundschullehrerverband) agiert nicht schulpolitisch in Bezug auf Lehrkräfte, sondern hat grundschulrelavante Themen auf dem Plan, die den Unterricht betreffen.
Für den Grund- und Mittelschulbereich in Bayern gibt es folgendes über Lehrerverbände zu sagen: In Bayern hat nur der BLLV (Dachverband VBE) einen größeren Einfluss, dieser hat ebenso A 13 für alle auf der Agenda. Die GEW ist im Vergleich zu anderen Bundesländern schwächer.
In Bayern gibt es schon einige in den Grund- und Mittelschulen, die aufgrund ihrer Beurteilungen Studienräte sind und A 13 bezahlt werden. Weiterhin erhalten sehr viele A 12 + Z, das ist eine Zwischenstufe. Diese Stufen sind allerdings nur aufgrund von guten Regelbeurteilungen zu erreichen. Förderschullehrer und Realschullehrer steigen von vorneherein mit A 13 ein und sind wie die Gymnasiallehrer Studienräte. So gut wie alle Lehrer sind verbeamtet. In Bayern sind wir also der gleichen Besoldung schon einen Schritt näher wie in manchen anderen Bundesländern.

ysnp
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Nochmals zur Klarheit:
Bisher ging es in diesem Forum gar nicht um A 13, sondern um den Lehrermangel. OMG hat etwas zu den steigenende Aufgaben der Grundschullehrer geschrieben und dass Politiker diese nicht sehen:

Zitat:
„Jetzt ehrlich. Dass die GRundschulen vor Aufgaben stehen, die nicht mehr vollständig zur Zufriedenheit aller gestemmt werden können, interessiert doch in der Politik wirklich niemanden.“

Daraufhin z.B. meine Antwort, dass Grundschullehrer nur an wenigen entscheidenden Schaltstellen sitzen, wo man eher erreichen könnte, dass die Probleme an den Grundschulen sich verbessern. (An solchen Schaltstellen sitzen wesentlich mehr Lehrer der Sekundarstufe, und außer dem BLLV überpoportional vertreten Gymnasiallehrer. )
Das hatte rein gar nichts mit A 13 zu tun. Das ist ein anderes Thema.