Lehrermangel sorgt für immer mehr Zwangsversetzungen – Unruhe in den Kollegien

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STUTTGART/DÜSSELDORF. „Es wird unangenehme Gespräche geben.“ Mit diesen Worten kündigte Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) an, dass die Regierungspräsidien – angesichts des regional ungleich stark ausgeprägten Lehrermangels – verstärkt zum Mittel der Abordnungen greifen werden. Heißt: Lehrer werden auch gegen ihren Willen  versetzt. Was im Ländle für Empörung sorgt, ist in anderen Bundesländern längst gängige Praxis. Ein aktuelles Beispiel aus Nordrhein-Westfalen macht das Problem anschaulich.

Wenn ein solcher Brief überraschend kommt, dürfte er beim Betroffenen wenig Begeisterung auslösen. Foto: Felix Schaumburg / flickr (CC BY-SA 2.0)
Wenn ein solcher Brief überraschend kommt, dürfte er beim Betroffenen wenig Begeisterung auslösen. Foto: Felix Schaumburg / flickr (CC BY-SA 2.0)

Keiner will nach Duisburg. Die Stadt am Rhein gilt mit einer vergleichsweise hohen Arbeitslosigkeit, mit Brennpunktvierteln wie Marxloh und einem hohem Migrantenanteil nicht gerade als beschauliches Pflaster. An einer Duisburger Schule zu unterrichten, das heißt oft: Sozialarbeiter, Integrationshelfer, Sonderpädagoge und Lehrer in einer Person zu sein. Nirgends in Nordrhein-Westfalen, das brachte unlängst eine Statistik an den Tag, gibt es mehr Eltern von drei- bis sechsjährigen Kindern, die zu Hause nicht Deutsch sprechen, nämlich über 40 Prozent. Der NRW-Schnitt liegt bei 23,6 Prozent. Kein Wunder also, dass der Lehrermangel an Grundschulen – mittlerweile bundesweit ein Problem – in Duisburg noch gravierender als andernorts ist.

Das bergische Städtchen Solingen hingegen, gut 50 Kilometer entfernt, ist vergleichsweise beschaulich, und die örtlichen Probleme sind minderschwer. „Krähen machen sich in der Stadt breit“, das war die Top-Nachricht der Lokalpresse vorgestern. Kein Wunder also, dass gestern eine Geschichte schnell die Runde in Solingen machte, die die örtlichen Grundschulen betrifft – und die für Empörung sorgt: „Solinger Lehrer wollen nicht nach Duisburg“, so titelte das „Solinger Tageblatt“. Weil in Duisburg rund 150 Grundschullehrer fehlten, hätten dort zwei Lehrer aus Solingen nach den Sommerferien für die Dauer eines Jahres auszuhelfen. Eine Rückkehr an die alte Schule werde zwar von der Bezirksregierung zugesichert. Aber: Niemand meldete sich freiwillig. Jetzt wird wohl zwangsweise abgeordnet.

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Der VBE zeigt sich verärgert. Dass angesichts der Personalnöte in Duisburg grundsätzlich ausgeholfen werden müsse, könne er zwar verstehen, sagt Jens Merten, Vorsitzender des Stadtverbands Solingen, gegenüber dem „Tageblatt“. Diese Abordnung aber unmittelbar vor den Sommerferien anzusetzen, verderbe den Kollegien die unterrichtsfreie Zeit. „Statt in den wohlverdienten Urlaub aufzubrechen, stehen die Kolleginnen und Kollegen jetzt vor der Ungewissheit, dass ihre Zukunft an der eigenen Schule nicht sicher ist. Es gibt Lehrkräfte, denen am Tag vor der Reise in den Urlaub verkündet wird, dass sie bei ihrer Rückkehr schon für eine neue Stadt vorgesehen sind. Wie will man sich vor einem derartigen Hintergrund erholen?“, sagt der VBE-Vertreter.

Schlimmer noch: Die Abordnungen würden neue Löcher an den Solinger Grundschulen reißen. Dort sei die Situation womöglich besser als in Duisburg – aber eben auch nicht rosig. Die Konsequenz: Mehrarbeit für die betroffenen Kollegien.

Das Schulministerium gebe der zuständigen Bezirksregierung Rückendeckung, so heißt es in dem Bericht. „Personalrechtlich ist das Vorgehen der Bezirksregierung nicht zu beanstanden“, so zitiert das Blatt einen Sprecher. „Das Vorgehen ist mit dem zuständigen Personalrat abgestimmt, es gibt einen klaren Kriterienkatalog für die schulamtsübergreifende, zeitlich befristete Abordnung und nach Möglichkeit wird auf eine freiwillige Unterstützung durch die Lehrkräfte hingewirkt.“ Letzteres klappt halt – das zeigt das Beispiel Solingen – nur begrenzt.

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Auch in Bayern ist das Thema Abordnungen aktuell ein großes Thema. Um den Lehrerbedarf etwa in den Wachstumsregionen München und Ingolstadt zu decken, seien Versetzungen aus anderen Regierungsbezirken unverzichtbar, hieß es in einem im Juni veröffentlichten Bericht des Kultusministeriums.

Aus Sicht der regierenden CSU treffen die Abordnungen innerhalb Bayerns niemanden unvorbereitet. Die alte Regel, dass jemand nach ein, zwei Jahren Dienst in der Ferne zurück in seine Heimat dürfe, gelte angesichts des zunehmenden Lehrermangels längst nicht mehr, erklärte der Abgeordnete Berthold Rüth (CSU) einem Bericht des „Oberbayerisches Volksblatts“ zufolge. Immer wieder gebe es Klagen von Lehrern, die sich ungerecht behandelt fühlten. Das ficht den Christsozialen aber nicht an. Rüth hält dem entgegen: „Wenn jemand Beamter werden will, ist er bayernweit einsetzbar – das ist die Geschäftsgrundlage.“ bibo / Agentur für Bildungsjournalismus

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2 Kommentare
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xxx
6 Jahre zuvor

Bekommen die abgeordneten Kollegen eigentlich in irgendeiner Weise die Mehrkosten durch die Fahrt über die Steuererklärung hinaus erstattet? Es ist ja möglich, dass ein Solinger Lehrer aufgrund der Abordnung einen PKW kaufen muss, um halbwegs zuverlässig und rechtzeitig in Duisburg anzukommen.

Meine spontane Antwort lautet nein.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Bei Abordnungen muss der Dienstherr die Fahrtkosten und ggf. Trennungsgeld übernehmen. (siehe Bundesreisekostengesetz bzw. Landesreisekostenregelung). Die Schule von der man abgeordnet wird bleibt ja die Stammdienststelle. Ein Auto muss nicht gekauft werden, da Beamte grundsätzlich nur auf Grundlage der fahrtkosten einer abhnfahrkarte zweiter Klasse abrechnen können – außer der Abordnungsort lässt sich anders nicht erreichen.

Spannend ist nur die Frage, ob die afhrtzeit von der Stammdienststelle zum Abornungsort zur Arbeitszeit zählt.

Vorteil ist auf jeden Fall ein Angestelltenverhältnis, anders als Beamte können Angestellte nicht so ohne weiteres abgeordnet werden.