Zu wenige Ganztagsplätze für Grundschüler – Barley will Rechtsanspruch. Aber: Was ist mit der Qualität?

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BERLIN. Nachmittagsbetreuung an Grundschulen? Ist vielerorts noch immer Mangelware. Aus einer Studie geht hervor, dass bundesweit für mindestens 280.000 Kinder im Alter zwischen sechs und zehn Jahren ein Platz an einer Ganztagsgrundschule benötigt wird. Bundesfamilienministerin Barley (SPD) fordert einen Rechtsanspruch für die Eltern. Allerdings: Von einer Qualitätsverbesserung des bestehenden Angebots ist kaum die Rede – dabei wäre auch die dringend notwendig, wie der renommierte Dortmunder Bildungsforscher Prof. Wilfried Bos im News4teachers-Interview erklärt.

Katarina Barley übernahm im Juni das Amt der Bundesfamilienministerin von Manuela Schwesig, die Minsterpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern wurde. Foto: Steffen Voß / flickr (CC BY 2.0)
Katarina Barley übernahm im Juni das Amt der Bundesfamilienministerin von Manuela Schwesig, die Minsterpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern wurde. Foto: Steffen Voß / flickr (CC BY 2.0)

Gut vier von zehn Grundschulkindern (44 Prozent) haben einer neuen Studie zufolge derzeit kein Betreuungsangebot nach dem Unterricht, obwohl viele Eltern dringenden Bedarf anmelden. Zudem halten 18 Prozent der Väter und Mütter, die eine solche Betreuung für ihre Kinder haben, den Umfang für nicht ausreichend. Dies geht aus einer am Montag bekannt gewordenen Prognos-Studie für das Familienministerium hervor. Insgesamt wird der Bedarf auf 280.000 Plätze allein für Kinder beziffert, die bisher kein Angebot haben. Für 275.000 weitere Kinder werde ein erweitertes Angebot benötigt.

„Wichtig für Chancengleichheit“

Nach Ansicht von Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) sollte betroffenen Eltern für bessere Betreuungsmöglichkeiten juristisch und politisch der Rücken gestärkt werden: «Nach dem Rechtsanspruch für Kinder im Kita-Alter müssen wir jetzt den Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter einführen», erklärte sie am Montag in Berlin. «Gute ganztägige Angebote für Kinder sind wichtig für ein gutes Aufwachsen von Kindern, Chancengleichheit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern.»

Wohlgemerkt: Gute Angebote. Dass es daran allerdings in der Fläche hapert, dazu lässt sich in der Studie nichts finden. „Der Ganztag, so wie er sich in der Praxis meistens darstellt, hat auf die Leistung keinen Effekt“, sagt der der Bildungsforscher Prof. Wilfried Bos von Institut für Schulentwicklungsforschung der TU Dortmund. Denn bei den Angeboten handele es sich zumeist lediglich um eine Nachmittagsbetreuung. „Damit ist gewährleistet, dass die Kinder gut aufgehoben sind, während die Eltern arbeiten. Mehr aber meist auch nicht“, erklärt Bos. Für eine Förderung, die sich auf die schulischen Leistungen auswirken würde, seien vor allem Lehrkräfte notwendig – und ein pädagogisches Konzept, das eine Rhythmisierung des Schultags zwischen Konzentrations- und Entspannungsphasen vorsehe. (Hier geht es zum vollständigen Interview mit Bos.)

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„Der Unterricht ist das A und O“: Woran es beim Ganztag in Deutschland hapert – ein N4t Interview mit Bildungsforscher Bos

Gleichwohl sagen laut Studie inzwischen 65 Prozent aller Eltern und sogar 76 Prozent der Eltern mit Kindern zwischen sechs und zehn Jahren, dass Familienpolitik einen Schwerpunkt auf den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder legen sollte. Barley betonte, sie wolle «die konkrete Ausgestaltung eines Rechtsanspruchs mit den Ländern und anderen Akteuren diskutieren. Dabei muss auch über die notwendige finanzielle Beteiligung des Bundes geredet werden.»

Nach einer Prognos-Sonderauswertung des Mikrozensus 2015 arbeiten 96.000 Mütter mit Kindern zwischen sechs und zehn Jahren nur deshalb in Teilzeit, weil ein Betreuungsangebot nicht verfügbar oder nicht bezahlbar ist. Barley sagte: «Wenn beide Elternteile arbeiten, ist es dann meistens wieder die Frau, die beruflich zurücksteckt und sich nachmittags um die Hausaufgaben kümmert».

“Wir brauchen Qualitätsstandards – und mehr Geld”: N4t-Interview mit dem Chef des Ganztagsschulverbands

Laut Ministerium versprechen sich die meisten Eltern (83 Prozent) und Lehrer (74 Prozent) bessere Chancen für benachteiligte Kinder durch ganztägige Angebote – vor allem durch eine Hausaufgabenbetreuung. Eine aktuelle Rechtsexpertise von Prof. Johannes Münder von der Technischen Universität Berlin zeige, dass der Bund einen Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter umsetzen könne.

«Die Rahmenbedingungen für die Förderung und Betreuung sind in Deutschland sehr unterschiedlich, da bundesweit keine rechtlich verbindliche Mindestregelung besteht», zitiert das Barley-Ministerium den Sozialrechtler. «Wenn der politische Wille existiert, ist die ganztägige Betreuung und Förderung von Grundschulkindern durch einen Rechtsanspruch für die Kinder im Sozialgesetzbuch VIII – Kinder-Jugendhilfe zügig realisierbar.» Dabei müssten «die schulischen Angebote und die Betreuung außerhalb der Unterrichtszeit im Interesse der Kinder und Eltern eng verbunden werden». Agentur für Bildungsjournalismus / mit Material der dpa

 

Hintergrund: Wörtlich

Zitate aus der Prognos-Studie im Auftrag des BMBF:

„Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wird vor allem in Ganztagsschulen und Horten angeboten.  16 % aller Grundschulkinder besuchten 2015 einen Hort in Trägerschaft der Kinder- und Jugendhilfe. Die Nutzung hat sich in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt. In den ostdeutschen Ländern sind Horte traditionell weiter verbreitet als im Westen. Ein Drittel aller Grundschulkinder besucht eine Ganztagsschule. Die Nutzung hat sich seit 2006 nahezu verdreifacht. Die größten Zuwächse gab es in den westdeutschen Bundesländern. Dabei finden sich unterschiedliche Konzepte: Vollgebundene Modelle sind verpflichtend für alle Schülerinnen und Schüler, teilgebundene Modelle sind nur für einige Klassen verpflichtend, bei offenen Modellen entscheiden die Eltern über die Teilnahme.“

„Mit der Einschulung entsteht in vielen Fällen eine Betreuungslücke, wenn der Unterricht am Mittag endet. Während der Großteil der Kinder vor der Einschulung einen erweiterten Halbtags- oder Ganztagsbetreuungsplatz hat, haben laut einer repräsentativen Elternbefragung des Deutschen Jugendinstituts ca. 44 % aller Grundschulkinder kein Betreuungsangebot nach dem Unterricht.  Für knapp ein Viertel dieser Kinder besteht nach Angaben der Eltern ein Betreuungsbedarf. Studien zeigen, dass Standards für die Ganztagsbetreuung nicht eingehalten  werden. So erfüllen 12 % der Ganztagsgrundschulen nicht die Mindestkriterien der Kultusministerkonferenz; sie sind keine 3 Tage pro Woche mindestens 7 Stunden geöffnet.“

„Auch von den Eltern, deren Grundschulkinder zurzeit schon nach dem Unterricht betreut werden, geben 18 % an, dass das Angebot nicht ausreichend ist. Der zusätzliche Bedarf an schulergänzenden Angeboten im Grundschulbereich lässt sich in seiner Größenordnung abschätzen. Benötigt werden rund 280.000 Plätze ausschließlich für die Kinder, die bisher kein Angebot haben. Außerdem kann angenommen werden, dass für weitere 275.000 Kinder, die bereits eine nachschulische Betreuung haben, ein zusätzlicher Betreuungsbedarf besteht.“

„Ganztagsangebote können helfen, Gestaltungsspielräume für das Familienleben mit Grundschulkindern zu schaffen. Elternbefragungen zeigen die Herausforderungen konkret: Die Hausaufgabenbetreuung nimmt viel Zeit in Anspruch. In fast 90 % der Familien unterstützt mindestens ein Elternteil die Kinder regelmäßig bei den Hausaufgaben. Durch die Integration der individuellen Übungs- und Lernzeiten der Kinder in den Ganztag werden die Eltern entlastet. Während 57 % der Eltern mit einem Kind an einer Halbtagsschule sagen, dass sie vieles von dem leisten müssen, was eigentlich Aufgabe der Schule ist, sind es bei den Ganztagsschul-Eltern nur 47 %. 37 % der Eltern, deren jüngstes Kind zwischen 6 und 13 Jahre alt ist, sagen, es wäre eine große Hilfe für sie, wenn sie sich weniger darum kümmern müssten, wie die Kinder zu den Nachmittagsaktivitäten kommen.“

„Ein Großteil des Zeitaufwandes wird durch die Mütterabgedeckt. Aus Zeitbudget-Untersuchungen ist bekannt, dass Mütter im Vergleich zu Vätern das 1,5-Fache an Zeit in die Betreuung der Kinder investieren. Das führt häufig dazu, dass anstelle der gewünschten partnerschaftlichen Aufgabenteilung traditionelle Rollen beibehalten werden.“

Hier geht es zur vollständigen Studie.

 

 

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sofawolf
6 Jahre zuvor

Warum bedarf es eigentlich immer erst eines Rechtsanspruchs, damit „der Staat“ (i.d.F. die Kommune) aktiv wird und entsprechende Möglichkeiten schafft? Im Osten gab es früher keinen Rechtsanspruch und doch ausreichend Kindergartenplätze (nach der Wende dann reduziert).

Und wie soll das alles finanziert werden, wenn doch keiner mehr Steuern zahlen will („mehr netto vom Brutto“) und alle mehr verdienen wollen – neben den gut verdienenden Lehrern auch die m. E. wirklich schlechtbezahlten Servicekräfte in den Gaststätten und Pflegekräften in den Seniorenheimen und und und …

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Rechtsstaatlichkeit ist das Stichwort.

Wenn es im Osten keines Rechtsanspruches bedurfte, liegt das zum einen an den Vorgaben der Partei (ZK), der die Regierung (Ministerrat) unterstellt war und eben der fehlenden rechtstaatlichkeit. Der Einzelne Bürger/Parteimitglied hatte keinen bzw. einen eingeschränkten Rechtsanspruch gegenüber dem Staat – nennt sich Kollektivismus.

Es hat doch Gründe, warum hier häufiger Gesetze der Überprüfung des BVerfG unterzogen werden. Von entsprechenden Verfahren der DDR-Gerichtsbarkeit (Hatten die überhaupt ein Verfassungsgericht) hat man in dre Vergangenheit halt nichts gehört.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Wer bezahlt denn in den ostdt. Ländern Horte und Krippen seit Jahrzehnten, während es diese Plätze im Westen zunächst gar nicht, inzwischen nicht in vergleichbarem Maße gibt?
Vor Jahren gab es schon Unmut, weil Länder den Soli bezahlten an andere, die weniger Geld hatten, aber freie KiGa-Jahre.
Manche Städte und Gemeinden im Westen bewegen sich ausgesprochen langsam, weil sie die Notwendigkeit nicht sehen – und damit meine ich nicht die Gemeinden bzw. Städte in NRW, die das Geld nicht aufbringen können.

Während die kleineren Kinder nun in Krippen gehen und anschließend im Kindergarten auch Ganztagesplätze nutzen können, wobei auch die hart umkämpft sind, weil es zu wenige gibt, stehen die Eltern mit der Einschulung vor einem Problem, weil sie ihr Kinder um spätestens 12.30 Uhr von der Schule abholen bzw. zu Hause erwarten müssen. Diese Aufgabe schultern vielerorts die Großeltern, aber es ist nicht jedem möglich, seinen Beruf im Umfeld der Eltern auszuüben.

Eine Möglichkeit zur Verlängerung der Betreuung auch um 1 oder 2 Stunden durch Horte oder anderes wird hier nicht gesehen. Allein die Umwandlung in eine Ganztagesschule, die aber nur nach und nach erfolgen kann, da i.d.R. Bauten anstehen, bringt eine Betreuungszeit bis 15.30 Uhr.
Hintergrund ist u.a. auch, dass Gemeinden, Landkreis sowie Land sich die Kosten teilen – entsprechend ihrer Aufgaben – und keiner für den anderen Ausgaben tätigen will.

mississippi
6 Jahre zuvor

Man hört es immer wieder im Bekanntenkreis, dass Mütter mehr Teilzeit arbeiten müssen, weil das Kind eingeschult wird und es keine Nachmittagsbetreuung gibt.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Die Väter können das aber auch…

Ja, aus den unterschiedlichsten Gründen ist deren Einkommen höher als das der Mütter. Und ja, leider viel zu oft trennen sich Eltern.

Wer denkt eigentlich an die Erzieherinnen an der Kita? Als ob die keine eigenen Kinder haben…

Beate S.
6 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Wird auch mal an die Kinder gedacht bei den Krippen- und Ganztagsbetreuungen?
Ich bin froh, eine andere Kindheit erlebt zu haben und dass ich auch meinen Kindern eine andere habe geben können.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Beate S.

Insgeheim würden sich das viele Eltern auch wünschen. Beim aktuellen, den nicht-Verdiener massiv benachteiligenden Rentensystem und dem Wunsch nach einem angemessenen Lebensstandard ist das aber häufig nicht möglich.

Leo Hammerschmidt
6 Jahre zuvor

Im vielerorts ländlich strukturierten Baden-Württemberg scheinen Ganztagsschule eher unbeliebt zu sein.

So hatten wir schon vor 8 Jahren (!) bei unserer Kommune einen Antrag auf Gründung einer Ganztagsschule in teilgebundener Form gestellt. Das Konzept leitete sich in großen Teilen von meinen Erfahrungen aus meiner Tätigkeit an der Lerchenrainschule Stuttgart, damals gebundene GTS für alle WRS Schüler, ab.
Unser Antrag wurde von allen schulischen Gremien einstimmig unterstützt.
Was nun begann war äußerst interessant. Informierte und gut vernetzte Kreise in der Gemeinde liefen Sturm – zumindest beim damaligen SPD Bürgermeister, der unseren Antrag anfänglich sehr wohlwollend aufnahm und förderte. Wir hatten aufgrund der sehr rigiden Aggression gegenüber unserer Pläne keine Chance auf Gründung einer GTS – egal welcher Form.
Heute sieht es so aus, dass von 170 GS-Schüler/innen ca. 6o in der Kernzeit (7.30 – 8.30 und 12.15 – 13.30) betreut werden, sowie ca 40-50 Kinder im nahen Hort, angegliedert an die Ganztagskindertagesstätte.
Der Bedarf scheint also zu besteht!

Das Problem liegt aber im Angebot der Schule und den sich zwangsläufig ergebenden Unterrichtszeit- und Ferienstrukturen. Eltern arbeiten eben auch während der Ferien oder bis abends und können nicht beliebig Urlaub nehmen.

Eine gut funktionierende verlässliche GTS muss eine Kombination von Hort/Kernzeit und Schule sein – unter der Leitung der Schule mit Trägerschaft der Gemeinde. Der Wildwuchs an diversen Angeboten der unterschiedlichsten Träger muss unbedingt abgeschafft werden. So können sich Eltern auf gut ausgebildete Pädagogen verlassen, die neben den schulischen Inhalten auch ein durchdachtes Freizeitangebot vorhalten können.

Doch das kostet Geld und kann nicht auf 450-Euro-Basis finanziert werden.

Die schulische Infrastruktur braucht neben Klassen- und Fachräumen auch einen Freizeitbereich mit entsprechender Ausstattung und eine Mensa mit Feucht- und Schmutzbereich. Auch das kostet viel Geld.

Bildung und Erziehung ist in Westdeutschland immer noch eher im familiären Kontext angesiedelt und – ob man das nun hören will oder nicht – kirchlich beeinflusst. Staatlicher Einfluss der sich auch auf den persönlichen Lebensbereich erstreckt, was eine GTS zwangsläufig macht, scheint noch abgelehnt zu werden und hat auch keine Tradition, vergleichbar der in angelsächsischen bzw. französisch sprachigen Ländern.

OMG
6 Jahre zuvor

Das wird wie das Recht auf Krippenplätze nichts. Die Gemeinden interessiert es einen****eiß, die Jugendhilfeträger auch, die Landesjugendämter auch, die Innenministerien auch.
Meine Tochter hätte seit 1 1/2 Jahren einen ANspruch auf Betreuung bei Tagesmutter oder Kindergarten. Und? Nichts ist.