Abschiebungen von Schülern: Ruft die GEW Lehrer zum Rechtsbruch auf? Landesregierung wirft ihr das vor

4

STUTTGART. Was tun, wenn in der Schule plötzlich die Polizei vor der Tür steht und einen Schüler zur Abschiebung abholen will? Die Handlungsanleitung der GEW Baden-Württemberg dazu sorgt für Unmut beim Land.

Hauptsache weg? Foto: pixabay
Hauptsache weg? Foto: pixabay

Um eine Handlungsanleitung der Gewerkschaft GEW Baden-Württemberg für Lehrer zu möglichen Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen gibt es Streit mit dem Land. Während Innenstaatssekretär Martin Jäger (CDU) in dem Papier einen Aufruf zum Rechtsbruch sieht, kann GEW-Landeschefin Doro Moritz «absolut nichts Rechtswidriges» darin entdecken. Die Lehrer seien extrem verunsichert und sollten mit der Anleitung Informationen bekommen, so Moritz, wozu Schulen verpflichtet seien – und wozu sie nicht verpflichtet seien.

Anzeige

GEW macht gegen Abschiebungen aus dem Unterricht heraus mobil – und stellt klar: Die Schule muss dabei nicht mitmachen

«Mir Ihrer Handlungsanleitung zur Verhinderung von Abschiebungen stellen Sie sich nicht nur erkennbar außerhalb unser Rechtsordnung», schrieb Innenstaatssekretär Jäger wörtlich an Moritz und den Flüchtlingsrat «Sie reden auch dem Rechtsbruch das Wort.» Wie die «Stuttgarter Nachrichten» weiter berichten, verweist Jäger in seinem Brief zudem darauf, dass die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung für Flüchtlinge nur erhalten werden könne, wenn abgelehnte Asylbewerber das Land verlassen würden.

Moritz wies die Kritik zurück. Wenn in der Anleitung stehe, die Lehrer sollten zunächst mal versuchen «zu klären, ob überhaupt die Voraussetzungen für eine Abschiebung vorliegen», sei das noch lange kein Aufruf zum Rechtsbruch. «Ich kann keinen Satz erkennen, der rechtlich angreifbar wäre», sagte Moritz. Anwälte hätten das Papier gerade dahingehend geprüft. Jäger benenne auch keinen konkreten Satz in der Handlungsanleitung, mit dem er seien Kritik belegen könne. Die bayerische GEW hat gleichfalls eine Handreichung für Lehrkräfte herausgegeben, die bei einer Abschiebung mitwirken sollen – diese blieb bislang unbeanstandet. N4t/ mit Material der dpa

Abschiebungen von Kindern aus Schulen: GEW gibt Rechtsratgeber für Lehrkräfte heraus, wie sie sich wehren können

 

Hintergrund: Der Leitfaden

Was tun, wenn in der Schule plötzlich die Polizei vor der Tür steht und einen Schüler zur Abschiebung abholen will? Damit Lehrer mit dieser Situation nicht völlig unvorbereitet konfrontiert werden, hat die GEW in Zusammenarbeit mit dem Landesflüchtlingsrat Ratschläge zusammengestellt. Darin werden folgende Tipps gegeben: 

– Bei drohender Abschiebung sollten die Lehrer mit dem Kind/Jugendlichen sowie seinen Eltern sprechen und Unterstützung anbieten. In einem ergebnisoffenen Gespräch kann auch die Option einer freiwilligen Rückkehr erörtert werden. Das von Abschiebung bedrohte Kind sollte weiter zur Schule kommen und in der belastenden Situation von außen Hilfe erhalten. An der Schule könnte ein Unterstützernetzwerk gegründet werden.

– Die Schule sollte einen erfahrenen Juristen einschalten.

– Die Polizei darf eine öffentliche Schule zur Abschiebung nur betreten, wenn sie den Einsatz mit der Schulleitung abklärt. In Privatschulen braucht sie auch die Erlaubnis des Schulleiters oder einen richterlichen Beschluss, um die Räume betreten zu können.

– Der Schulleiter muss Anfragen der Polizei nach Aufenthaltsort und Anwesenheitszeiten des Schülers nicht beantworten. Außerdem darf er den Betroffenen über die Anfrage informieren, ohne Sanktionen erwarten zu müssen, wenn deshalb die Abschiebung nicht stattfindet.

– Ist die Abschiebung nicht zu verhindern, können etwa Schulpsychologen mit Schülern und Lehrkräften das Geschehene aufarbeiten. Lehrer sollten die Abschiebung nicht als persönliches Versagen empfinden, sondern die politischen Verantwortlichkeiten sehen.

– Die Lehrer sollen auch nach der Ausreise in Kontakt mit dem abgeschobenen Schüler bleiben.

Hier geht es zum Leitfaden der GEW Baden-Württemberg.

Hier geht es zum Ratgeber der bayerischen GEW.

 

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

4 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
hennes
6 Jahre zuvor

So ganz astrein finde ich das Verhalten der GEW nicht, auch wenn sie es als Hilfestellung für die Lehrer darstellt.

OMG
6 Jahre zuvor

Es kommt nun mal nicht Lehrkräften zu, Abschiebebegebenheiten zu prüfen. In diesem Bereich verlässt die GEW deutlich den Bereich, der gewerkschaftlicher Tätigkeiten zuzustehen ist.
Das Ansinnen als solches, Lehrkräften und Schulen einen Handlungsleitfaden zu geben, wo von Seiten der Vorgesetzten mal wieder nichts Erhellendes nach unten gegeben wird, sei hier lobend erwähnt.
Dennoch: Lehrer, Schulen etc. kennen auch das Prinzip der Gewaltenteilung.
Das man mit der Bürokratie und dem Verwaltungsverhalten in Deutschland bisweilen an die Nervgrenze gerät, mag zutreffen, Parallelinstitutionen zu den vorgegeben Ebenen staatlicher Ordnung benötigt es wohl aber kaum.
Wiederum mit dem Hinweis, das in den vergangenen Monaten Beispiele bekannt geworden sind, bei denen man sich auch als Ex-GEWler auch an die Stirn schlägt.

Küstenfuchs
6 Jahre zuvor

Es ist doch nicht Aufgabe von Lehrkräften, Anwälte/Juristen zu beauftragen.

Säkularer
6 Jahre zuvor

„Der Schulleiter muss Anfragen der Polizei nach Aufenthaltsort und Anwesenheitszeiten des Schülers nicht beantworten.“

Das behauptet die GEW. Es gibt allerdings Rechtsexperten, die das anders sehen.